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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (27. Juli 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- ArtikelKollegialität 585
- ArtikelDie elektrische Schaufensterbeleuchtung (Schluß) 586
- ArtikelGleichrichter (2. Fortsetzung) 588
- ArtikelWirksame Werbung 590
- ArtikelTrockenelemente 591
- ArtikelEin monometallisches Kompensationsunruh 592
- ArtikelDas neue, normalisierte Furtwängler 4/4 Westminsterwerk C 29 N 593
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 594
- ArtikelAus der Uhrensammlung Baronin Ebner-Eschenbach (Uhrenmuseum der ... 595
- ArtikelSteuertermine für August 1928 595
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 596
- ArtikelVerschiedenes 596
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 597
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 598
- ArtikelGeschäftsnachrichten 601
- ArtikelPatentschau 601
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 601
- ArtikelEdelmetallmarkt 601
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 602
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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596 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 31 Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden Umwandlung blauer Stahlzeiger in vergoldete Zeiger. Nicht nur die Kollegen an kleinen Pläfeen können in Verlegenheit kommen, einen gelben, modernen Zeiger zu brauchen, den sie nicht am Lager haben, sondern auch in der Großstadt befindliche Geschäfte, für die eine Furniturenhandlung viel leichter zu erreichen ist, wird es unangenehm sein, wegen eines fehlenden Zeigers gleich eine ganze Karte kaufen zu müssen. Ob wir nun eine moderne Herrenuhr oder Armbanduhr nehmen, fast immer wird sich im Sortiment der vorhandenen Zeiger das gleiche Muster, das wir suchen, in blauer Stahlfarbe vorfinden. Um sich nun mit dem vorhandenen Stahlzeiger helfen zu können, verfährt man in folgender Weise: In den Furniturenhandlungen unserer Branche, also bei Jacob und Flume, erhält man sauber arbeitende Gelb oder Rotvergoldung, die in eine Porzellanschale oder Kaffeetasse usw., die natürlich nur für diesen Zweck Verwendung finden kann, geschüttet wird. Der bereits passend hergerichtete Zeiger wird dann in eine kleine Aluminiumschale, die an einem Aluminiumdraht befestigt ist, gelegt und alles so in die Vergoldung gehängt. Uber eine Spirituslampe erwärmt man dann das Ganze bis etwa 80° C. Das Aluminium erzeugt dann in Verbindung mit dem Präparat der heilen Vergoldung elektrische Ströme. Nach erstmaliger Vergoldung werden die Zeiger in reinem Wasser sauber abgespült, mit Spiritus ge trocknet, dann mit einem Rotleder leicht poliert, und um einen besseren Halt der Vergoldung zu erzielen, wieder holt man noch einmal das gleiche Verfahren. Um Arbeit zu ersparen, sei allen Kollegen empfohlen, nicht jeden Zeiger einzeln, sondern gleich eine größere Menge zu vergolden. Ein wichtiger Punkt ist auch noch, darauf zu achten, dab die Gegenstände vorher nicht mit Fett oder Ol in Berührung kommen, da man sonst keine gute Vergoldung erzielen kann. Selbstverständlich kann man hierdurch auch am Lager schlecht gewordene Zeiger wieder auffrischen. Ebenso kann man dieses Verfahren auch für silber-vergoldefe Ohrringe benufeen und spart oft dadurch Geldausgaben und die Einsendung. Die Ausgabe von A,us RM. für eine Flasche machf sich hundertfach bezahlt. Ich würde mich freuen, wenn recht viele Kollegen aus diesem Hinweis einen Nufeen ziehen würden. (111/520) iimiiiiimimimiiiiiiiiiiimmiiiiMiimiiiimiiiiiiimiiiiiiiimiiiiiiiMiiiiMiimiiimimmmimmiimmimmiiiiiiimiiiiiiimiiiiiiiiMiiiiMmiiiiimiiiiiimiimiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiMiiiiimimmimii V erschiedenes Mitteilung des Schubverbandes „Präzision Glashütte". Die Genossenschaft hatte im Jahre 1922 835000 Mk. Schuldver schreibungen ausgegeben. Als Ausgabetag ist vom Sächsischen Oberlandesgericht der 21. Juli 1922 festgelegt worden. Als Auf wertungsbetrag stehen 1,25 RM. für jede Schuldverschreibung von 1000 Mk. zur Verfügung. Die Inhaber von Schuldverschrei bungen werden aufgefordert, ihre Ansprüche auf Berücksichtigung bei der Verteilung unter Einsendung ihrer Schuldver schreibungen bis zum 15. August 1928 bei dem bestellten Ver treter der Schuldverschreibungsgläubiger, Justizrat Dr. Krug, Dresden-A., Gr. Zwingersirajje 8, schriftlich anzumelden. Anteile von solchen Gläubigern, die sich nidit melden oder nicht zu ermitteln sind, werden an Gerichtsstelle hinterlegt. (VI 1 8) Lehrvertrag und Lehrplan des Zentralverbandes Schweize rischer Uhrmacher. Der Zentralvorstand des Schweizerischen Gewerbeverbandes hat nach mehrjährigen Verhandlungen mit den verschiedenen Behörden und dem schweizerischen Lehrhngs- Fürsorgewesen einen für die ganze Schweiz einheitlichen Lehr vertrag herausgegeben. Im Anschluß hieran hat die Lehrlingsprüfungskommission des Zentralverbandes Schweizerischer Uhrmacher mit allen ein schlägigen Fragen sich befafjt und bringt nun als Ergebnis einen Lehrvertrag für Uhrmacher-Rhabileurs in der Schweiz nebst einer Wegleitung hierzu, sowie ein Lehrhngsreglement und einen Lehrplan für die Meisterlehre der Uhrmacherlehrhnge zur Be achtung und Befolgung durch die Lehrmeister und die kantonalen Prüfungskommissionen. Die gute Durcharbeitung des Materials lä&t erkennen, dab auch in der Schweiz größerer Wert auf vorzügliche und möglichst einheitliche Durchbildung der Uhrmacherlehrhnge gelegt wird. Hier und da ist eine Anlehnung an die deutschen Lehrpläne usw. zu erkennen. Eine grundsätzliche Abweichung besteht in der Dauer der Lehrzeit, die in Deutschland 4 Jahre, in der Schweiz aber nur 3 '/ 2 Jahre beträgt. Ob diese Kürzung für eine gute Grundlage empfehlenswert ist, möchte ich bezweifeln. ln den Lehrplan, der sich an „Sieverts Leitfaden für Uhr macherlehrlinge" eng anschliebb sind hierdurch unter den grund legenden Arbeiten einige hineingeschlichen, die in unsere heutige Methodik bei Reparaturen nicht mehr hineingehören und zweifel los bei einer Neuauflage des oben genannten Buches auch eine Änderung erfahren werden. Hierunter fällt das Raderstrecken und das Anfertigen dazugehöriger Werkzeuge, wie namentlich der Räderstreckambojj. Diese Arbeitsweise ist wohl heute nicht mehr am Platze, da die Herstellung der Räder eine bessere ist als vor Jahrzehnten, so dab ein Räderstrecken wohl nicht mehr notwendig ist; ja, man kann sagen, dab diese Arbeitsweise in unserer Zeit nicht mehr den guten Sitten entspridd. Bei den grundlegenden Arbeiten des Drehens fehlt die An leitung mit dem Motor. Diese darf heute nicht mehr ausgeschaltet sein. Ferner ist der Behandlung des freien Ankerganges ein zuwenig breiter Raum zugedacht worden. Wenn im übrigen diese Richtlinien beachtet werden, dann ist auf alle Fälle eine gute Ausbildung des Uhrmadiernachwudises gewährleistet. Es ist erfreulich, dab allerwärts der Gedanke einer gründ- lidien Ausbildung unseres Nachwudises immer weitere Kreise zieht. Der Erfolg wird sich einmal zeigen, trob aller Egoisten und Pessimisten auch in unserem Berufe. (VI 1/7) C. Jos. Li nnarb- Sind Uhren pfändbar? Die Ansichten der Gerichte über die Pfändbarkeit von Gegenständen gehen weit auseinander. Mafz- gebend kommt §611 der Zivilprozebordnung in Betracht, wonach unentbehrliche Gegenstände der Pfändung nicht unterliegen, llhren werden im allgemeinen als unentbehrliche Gegenstände angesehen. Streit war in einem bestimmten Fall darüber ent standen, ob audi Standuhren pfändbar sind. Das Landgericht in Magdeburg hat den Standpunkt vertreten, dab Standuhren nicht zu den unentbehrlichen Gegenständen, sondern zu den pfänd baren Luxusgegenständen gehören. Es sei auch belanglos, ob der Schuldner noch über eine andere Uhr in seiner Wohnung verfügen könne oder ob dies nidit der Fall sei. Es müsse dem Sdiuldner überlassen bleiben, sich für einen geringfügigen Be trag eine Uhr anzuschaffen, • welche die Zeit richtig anzeige und die Standuhr entbehrlidi mache. Sei aber die Standuhr als ein entbehrlidier Luxusgegenstand zu erachten, so sei der Antrag des Gläubigers auf Pfändung der Standuhr unbedingt als gerecht fertigt anzusehen. (VI 1 14) Zur Regierungserklärung. Die Reidisregierung hat in ihrer Erklärung vom 3. Juli anerkannt, dab die Stärkung der Sparfähigkeit und damit die Förderung der Kapitalbildung ein widitiges Ziel der gegenwärtigen Wirtschaftspolitik darstellt, zu dessen Erreichung eine Linderung der drückenden Steuerlast erforderlich ist. Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzel handels erachtet es als eine mit dem vorstehenden Ziele völlig unvereinbare Mabnahme, dab 41 Millionen RM. Vermögen steuer, die im Jahre 1926 aus Gründen der Steuermilderung durch gesebliche Vorschriften niedergeschlagen w urden, nunmehr nacherhoben werden sollen. Eine solche Nadierhebung würde nicht die Bildung von Betriebskapital fördern, sondern durch zusäbhche Belastung erschweren, zumal im Rechnungsjahre 1928 sdion die reguläre Vermögenssteuer (ohne dieNachzahlung)520MilhonenRM. statt 442 Millionen RM. im Rechnungsjahre 1927 erbringen soll. Das jebt beschlossene Einkommensteuersenkungsgeseb wird dem kaufmännischen Mittelstände keinemerklidien Vorteilebringen. Für die weiteren Vorlagen auf diesem Gebiet fordert die Haupt gemeinschaft bei der Einkommensteuer insbesondere eine stärkere Differenzierung der unteren und mittleren Staffeln des Steuertarifes und die Veranlagung des Einzelhandels nadi dem dreijährigen Durchschnitt. Das dringend notwendige S t e u e r v e r e i n h e i 11 i c h u n g s g e s e b mub den Umbau der Gewerbesteuer in eine Gewerbe- und Berufssteuer bringen, un berechtigte Steuerbefreiungen und -bevorzugungen aufheben und
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