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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (27. Juli 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- ArtikelKollegialität 585
- ArtikelDie elektrische Schaufensterbeleuchtung (Schluß) 586
- ArtikelGleichrichter (2. Fortsetzung) 588
- ArtikelWirksame Werbung 590
- ArtikelTrockenelemente 591
- ArtikelEin monometallisches Kompensationsunruh 592
- ArtikelDas neue, normalisierte Furtwängler 4/4 Westminsterwerk C 29 N 593
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 594
- ArtikelAus der Uhrensammlung Baronin Ebner-Eschenbach (Uhrenmuseum der ... 595
- ArtikelSteuertermine für August 1928 595
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 596
- ArtikelVerschiedenes 596
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 597
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 598
- ArtikelGeschäftsnachrichten 601
- ArtikelPatentschau 601
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 601
- ArtikelEdelmetallmarkt 601
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 602
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 31 DIE UHRMACHERKUNST 597 mii Hilfe dieser und anderer vom Einzelhandel bereits der vorigen Reichsregierung vorgeschlagener Miliel die derzeitige Überspannung der Realsteuern beseitigen. (VI 1/6) über die Ausdehnung der Befugnis zur Anleitung von Lehr lingen. Es herrschen noch vielfach bei den Uhrmacher-Optikern Zweifel, ob sie berechtigt sind, Optikerlehrlinge auszubilden. Es sei daher hier nochmals auf die Bestimmungen hingewiesen, unler denen die Ausbildung gestattet ist. Wer für einen gesondert betriebenen Zweig eines Gewerbes den Voraussetzungen des § 129 RGO. entspricht, ist gemäfj § 129a, Abs. 1, RGO. berechtigt, auch in den übrigen Zweigen dieses Gewerbes Lehrlinge anzuleiten; die Erfüllung der Voraus setzungen des § 129 RGO. für ein Gewerbe berechtigt ferner gemäb § 129a, Abs. 2, RGO. auch zur Anleitung von Lehrlingen in den diesem Gewerbe verwandten Gewerben. Schliefjlich kann dem Unternehmer eines Betriebes, in dem mehrere Gewerbe vereinigt sind, gemäb § 129a, Abs. 3, RGO. nach Anhörung der Handwerkskammer die Befugnis durch die untere Verwaltungs behörde erteilt werden, in allen oder mehreren der in dem Be triebe vereinigten Gewerbe Lehrlinge anzuleiten, falls er für eines dieser Gewerbe den Voraussetzungen des §129 RGO. entspridit. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn er eine Meisterprüfung bestanden und das 24. Lebensjahr vollendet hat, ferner wenn ihm die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen von der höheren Ver waltungsbehörde gemäb § 129, Abs. 2, RGO. widerruflich verliehen worden ist. Die Anwendbarkeit der Bestimmungen des § 129 a RGO. ist dagegen ausgeschlossen, wenn der betreffende An- leitungsberechtigte die Anleitungsbefugnis nicht auf Grund des § 129, sondern lediglich auf Grund der Übergangsbestimmungen (Art II, Abs. 1, des Gesetzes vom 30.5. 1908 (RGBL, S. 356)) besitzt, ohne die besonderen in § 129 geforderten Voraussetzungen für den Erwerb der Anleitungsbefugnis zu erfüllen. Zur Vermeidung von Härten in der Durchführung der genannten gesefelichen Be stimmungen kann die Befugnisverleihung gemäb § 129, Abs. 2, RGO. in Frage kommen. IVI 1 24) Statistikzahlen über die Buchführung. Die Buchführung des Berliner Handwerks ist statistisch festgestellt worden und dabei die Beobachtung gemacht, dab nur 1,2°/ 0 des Handwerks über haupt keine Bücher führen; darunter befinden sich allerdings 1,7°/ 0 Uhrmacher, die damit weit über dem Durchschnitt stehen; sie werden nur noch von den Schuhmachern übertroffen, von denen 2,3°/ 0 keine Bücher führen. Die handwerkliche Buchführung wird von 94,4°/ 0 Uhrmachern benufet, während nur 3,9°/ 0 rein kauf männisch eingestellte Bücher führen. Wie wichtig gerade für jeden Gewerbetreibenden eine ordentliche Buchführung für die Steuer ist, dürfte wohl jedem Kollegen klar sein. Immer wieder kann nur betont werden, dafz schon aus diesem Grunde allein eine richtige Buchführung unbedingt erforderlich ist. (VI 1/17) Warenhaussparkassen. Der Warenhauskonzern Karstadt hat kürzlich mit großer Reklame die Einrichtung von Kaufspar kassen bei seinen Warenhäusern bekanntgemacht. Er nimmt von der Kundschaft Gelder an, die jederzeit für den Kauf von Waren in den Warenhäusern des Konzerns verwandt werden können und bis dahin mit 12% jährlich verzinst werden. Diese Einriditung hat bei den Banken und Sparkassen bereits lebhaften Widerspruch hervorgerufen. Tatsächlich will der Karstadt-Konzern wohl weniger den Kreditinstituten Konkurrenz machen, als einer Abwanderung seiner Kundschaft zu den Abzahlungsgeschäften entgegenwirken. Für den gewerblichen Mittelstand sind die Beweggründe übrigens ziemlich einerlei. Er steht den Waren häusern ebenso kühl gegenüber wie den Abzahlungsgeschäften und Kaufsparkassen als Mittel der Kundenwerbung werden darum trotz der lockenden 12°/ 0 Zinsen bei ihm wenig verfangen. Wer es mit seinem Stande ehrlich meint, wird seine Einkäufe auch weiterhin bei selbständigen Gewerbetreibenden vollziehen und braucht sich dabei nicht an ein bestimmtes Geschäft zu binden, wie bei Karstadt. Wer aber wirklich sparen will, lut das besser bei den Instituten, die die beiden Hauptfräger der Geld- und Kreditwirtschaft des gewerblichen Mittelstandes sind, nämlich bei den Kreditgenossenschaften und den Sparkassen. (VI 1/23) Offenhaltung der Läden am Leipziger Mejzsonntag. Am Er öffnungstage der Leipziger Herbstmesse, Sonntag, dem 26. August, dürfen nach einem Ratsbeschlufz sämtliche Einzelhandelsgeschäfte der Innenstadt von Leipzig von 11 bis 16 Uhr offen gehalten werden. (VI 1/28) Jahresbericht der Deutschen Uhrmacherschule Glashütte i. Sa. Der neue Jahresbericht für 1927/28 nimmt in der Hauptsache auf das kürzlich gefeierte Jubiläum Bezug und behandelt dabei aus führlich die Geschichte der Anstalt, den ganzen Festakt, die Lehrerschaft und die Prüfungen. Den Abschluß bildet ein nament liches Verzeichnis der Lehrlinge, Schüler und Gäste. (VI 1/30) Heiteres aus dem Fache ln einem sehr strengen Winter treffen sich zwei Herren auf der Strafe und es entwickelt sich folgendes Gespräch: A: Verzeihung, können Sie mir nicht sagen, wie spät es ist? B: Leider nein, mir geht es ebenso wie Ihnen, ich habe auch nicht Lust, bei dieser Hundekälte meinen Mantel aufzuknöpfen. „Heute morgen bin ich zum ersten Male durch meinen Wecker geweckt worden." „Ich dachte, er geht gar nicht, denn er ist doch noch nie gegangen." „Das stimmt schon, aber meine Alte hat ihn mir auf den Kopf gehauen.” (VI 1/29) IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII1IIIIIIIIIIIIIIIIIIIKIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII1IIIIIIIIIIIIII Neuer Katalog der Firma Jauch & Schmidt in Schwenningen. Einen neuen Autouhrenkatalog hat die Firma herausgebracht. Es empfiehlt sich, diesen besonders den Besitzern von Autos zur Ver fügung zu stellen. Bei systematischer Bearbeitung der Autobesitzer dürfte man wohl damit einige Geschäfte abschlieben. (VI 1/16) iiiiiiiiiiiiiiiiii um im ii im immun im in im in um imiimmm nimm im Zentral verbands - Nachrichten Wohnungsanmeldung für die Reichstagung Magdeburg. Wir haben allen unseren Vereinigungen, den Fachzeitungen und den gröberen Furniturenhandlungen die Wohnunasanmeldekarten für die Reichstagung Magdeburg vom 18. bis 22. August zugestellt. Wir bitten unsere Kollegen ganz dringend, sich eine Wohnungs- anmeldekarle zu besorgen (selbstverständlich kann sie auch von uns angefordert werden), und die Wohnung möglichst bald bei dem Kollegen Paul Würdig, Magdeburg, Agnetenstrabe 15, zu bestellen. Gleichzeitig mit unserer Reichstagung findet auch der deutsche Schirmmachertag in Magdeburg statt. Es wird deshalb für unseren Kollegen Würdig, der das schwere Amt des Wohnungs- ausschusses übernommen hal, nicht leicht sein, unsere Kollegen unterzubringen. Wir bitten deshalb dringend, ihm diese schwierige Aufgabe dadurch zu erleichtern, dab sich jeder Kollege frühzeitig bei ihm Wohnung bestellt Jeder der einmal die Arbeit eines Wohnungsausschusses erledigt hat weih, wie unangenehm und schwierig es ist, wenn erst am lekten Tage die Wohnungen bestellt werden. Deshalb sofort Wohnungskarten besorgen, ausfullen und an den Kollegen Paul Würdig, Magdeburg, Ägne,er,s,r ( a v ^ 2 ^j senden 1 Anträge zur Reichstagung Magdeburg Es sind weiterhin folgende Anträge eingegangen. 25 Zur Heranbildung eines besseren Nachwuchses ist cs er forderlich, dab die Haltung von Lehrlingen mehr eingeschränkt wird Zu diesem Zweck werden folgende Vorschläge gemacht. Die Innungen haben bei ihren Kammern folgende Ein schränkungen in der Lehrlingshalfung zu beantragen. 1 Jeder einzustellende Lehrling ist einer Eignungsprüfung zu unierz.ehen, die Bedingungen dieser werden von dem Lehrlingsprüfungsausschub des Zentralverbandes ausgearbeitet und vorgelegt. 2. Es dürfen nur Lehrlinge eingestellt werden, die mindestens die erste Klasse der Volksschule besucht haben. 3. In einem Betrieb dürfen nicht mehr als zwei Lehrlinge gehalten werden, und zwar darf der zweite Lehrling erst ein gestellt werden, nachdem der erste 2 Jahre Lehre hinter sich hat und ein Gehilfe der Regel nach beschäftigt ist. 26. Der Zentralverband wolle bei den Fabrikanten der goldenen Uhrgehäuse in Deutschland und in der Schweiz Ver handlungen anknüpfen, dab die Fabrikanten das Nettogewicht der fertigen goldenen Gehäuse in den Uhren einstempeln, eventuell durch Zeichen. (25 und 26 Antrag Provinz Sachsen) 27. Bei Herren-Doubleuhren ist die Stempelung von 10 und 20 Jahre Garantie beizubehalten. Bei Schweizer Armbanduhren ist die Stempelung überhaupt fallen zu lassen. Dagegen ist bei Pforzheimer Fabrikaten die Qualitätsstempelung wie auf Ketten und Armbänder: Double, Amer. Charnier, Union einzuführen. Begründung: Herren-Doubleuhren bewähren sich im Tragen, während Double-Armbanduhren sich im groben und ganzen schlecht tragen. Die Einstempelung von 10, 15 und 20 Mikron ist für den Laien schwer verständlich, und bei ausführ licher Erklärung, dab ein Mikron 1 / 1000 Millimeter Goldauflage ist, dürfte wohl selten ein Verkauf zustande kommen. (27 Antrag Mecklenburg) 28. In den Sabungen ist statt des Wortlaufs „Fachgeschäft" „Fachmann” zu seben. Begründung: Als Fachmann darf nur gelten, wer den Beruf ordnungsgemäb erlernt oder zum mindesten die Gehilfen-
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