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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (3. August 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirksame Werbung (Fortsetzung)
- Autor
- Casson, Herbert N.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mahnen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- ArtikelEinladung zur Reichstagung Magdeburg 1928 603
- ArtikelEin sehr wichtiges Urteil im Genossenschaftsrecht 604
- ArtikelFabrikationsverbilligung 605
- ArtikelWirksame Werbung (Fortsetzung) 607
- ArtikelMahnen 609
- ArtikelOrdnung im Uhrmacherladen 610
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 612
- ArtikelSprechsaal 613
- ArtikelVerschiedenes 614
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 616
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 616
- ArtikelGeschäftsnachrichten 619
- ArtikelEdelmetallmarkt 619
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 620
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 32 DIE UHRMACHERKUNST 609 Das macht starken Eindruck auf den Leser. Jeder grobe Redner weifj das, aber nur wenige Propagandisten machen davon Gebrauch. Erinnern Sie sich stets daran, dafj eine Anzeige ein Instrument ist, um zu überzeugen. Darin unter scheidet sie sich von einem Aufsab, einem Bild oder klassiger Anzeigen. (1/467) einer Geschichte. Sie mub Motive erzeugen, sie mub den Willen des anderen in Bewegung sehen, sie mub ihren Leser veranlassen, zu kaufeji. Tut sie das nicht, so mag ihr Autor ein sehr tüchtiger Essayist, ein sehr fähiger Erzieher sein, aber er ist kein Verfasser erst- (Fortsebung folgt) iiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiimiiMimiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiimiiiiiMiiiniiimiiiiiiiiiiiiMiMiiimiiiiiiiiiiiMMiiMiiMiiiiiimiiiMimiiiiiiiimimiiiimmiiiiiiiiiiiimiimiMiiMiiiiimmiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiHMiiiiii Mahnen Mahnen, eine zwar unangenehme, aber kaum zu umgehende Begleiterscheinung im heutigen Geschäfts leben. Früher hat besonders der Kleinhändler soviel wie gar nichts davon gewubb aber das nach dem Krieg und besonders nach der Inflation immer allgemeiner werdende Kaufen auf Teilzahlung hat das Mahnen mit sich gebracht. Auch der Uhrmacher ist nicht verschont geblieben, denn will er in der Zeit der Geldknappheit Geschäfte machen, dann mub er hinsichtlich der Bezahlung den Wünschen seiner Kundschaft gegenüber weitherzig sein. Entgegenkommen in der Zahlungsweise ist gewisser- maben ein Begriff von Kundendienst geworden. Haus uhren z. B. lassen sich beinahe nicht mehr anders ver kaufen als auf erleichterte Weise. Das sagen die vielen Anzeigen: „Standuhren auf Teilzahlung" oder „Standuhren auf Miete.“ Bei der Frage: Ist das Verkaufen auf Teilzahlung richtig oder nicht, hört man zweierlei Meinung. Ich persönlich halte es für eine geschickte Anpassung an das heutige Wirtschaftsleben und für einen vorteilhaften Weg zur Milderung der Geldknappheit und lebten Endes für eine Brücke zum Bestehenbleiben des Verkaufs geschäftes, wenn sich ein Geschäftsinhaber dazu ent schließ, „auch“ auf Teilzahlung zu verkaufen. Den Einwendungen von der anderen Seite, die in jedem Teil zahlungsverkauf einen Verlust wittern, begegne ich mit der Begründung, dab bei einigermaben geschicktem Mahnen Verluste so gut wie ausgeschlossen sind. Allerdings Juwelen und kostbare Schmuckgegenstände, also alles, was nicht unbedingter Gebrauchsartikel ist, auf Teilzahlung zu verkaufen, ist ein ander Ding. Hier heiß es vorsichtig zu sein. Eine Kombination von Eitelkeit und Keingeld ist immerhin ein Gegenstand, der zum Mißrauen berechtigt. Bei Teilzahlungsgeschäften wird man zu allererst, um sich auf alle Fälle zu sichern, ein sogenanntes Teil zahlungsformular unterschreiben lassen. Ein juristisch einwandfreies Formular, wie es vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), Königstrabe 84, zu erhalten ist. Die Teilzahlungsformulare, besser Zahlungs verträge genannt, schüben natürlich nicht vollständig davor, dab der Kunde einmal zahlungsmüde werden kann. Es ist immerhin möglich, dab einmal eine Rate ausbleibt, und es wäre sehr wahrscheinlich, dab noch mehr Raten aus blieben, wenn der Zahlungsempfänger nicht eingreifen würde. Es mub also gemahnt werden. Auf der anderen Seite aber darf der Kunde, wenn er auch augenblicklich auf Teilzahlung kauft, möglicherweise nicht verloren werden. Wer weiß ob dieser Kunde nicht auch einmal in die Lage kommt, Barkäufe zu machen, und schließich sind Raten verkäufe ebenfalls nicht verdienstlos. Wie man mahnt, um den Kunden zu behalten, und wie man mahnt, um Berücksichtigung zu finden, das war der Gedanke, der mich zu diesem Artikel veranlaß hat. Die drei häufigsten Fälle, die zum Mahnen veranlassen, sind: Das Ausbleiben der Raten. Der notorische Nichtbezahler. Der Kunde, über den man etwas Nachteiliges gehört hat. Jeder dieser Fälle verlangt eine andere Bearbeitung. Das Ausbleiben der Rate Man mahne nicht gleich nach dem versäumten Zahlungstermin. Erst wenn der nächste Zahlungstermin unbezahlt vorübergeht, dann schreibe man die erste Mahnung: Sehr verehrter Herr Meyer! Als Sie damals die Hausuhr von mir kauften, haben wir eine Vereinbarung getroffen, nach welcher Sie monatlich . . . RM. an der Uhr abzahlen wollten. Diese Ratenzahlungen sind nun zwei Monate lang ausgeblieben. Das ist an und für sich kein Grund für mich, Ihnen gegenüber mißrauisch zu werden. Ich sage mir, dab Sie vielleicht einen Grund dazu haben. Wollen Sie mir nicht diesen Grund angeben? Ich könnte Ihnen dann hinsichtlich der Verpflichtungen entgegenkommen. Mahnbriefe zu schreiben, ist nicht meine liebste Beschäftigung, auch würde ich Sie gerne damit verschonen. Darum kommen Sie in den nächsten Tagen einmal bei mir vorbei, damit wir über diese Sache sprechen können. Läß der Kunde nun auf diesen Brief hin nichts von sich hören, dann sende man drei Wochen später einen zweiten Mahnbrief: Sehr verehrter Herr Meyer! Mein erstes Schreiben vor drei Wodien haben Sie leider nicht beantwortet. Sie haben das vielleicht übersehen, denn ein Nichtwürdigen meines damals wohlgemeinten Vorschlages traue ich Ihnen nicht zu. Am . . . verfällt nun die dritte nicht bezahlte Rate auf die Hausuhr. Es wird am einfachsten sein, wenn ich Ihnen an diesem Tage eine Nachnahme über den gesamten Betrag der drei Raten zuschicke. Ich hoffe, dab das auch in Ihrem Sinne sein wird. Am Fälligkeitstag der dritten Rate läß man dann die Nachnahme abgehen. Man legt natürlich die Kosten der Nachnahme und die bisherigen Mahnporti darauf. Ist die Nachnahme mdit in seinem Sinn, dann hat der Kunde ja noch acht Tage zwischen Brief und Fälligkeits tag Zeit, sich zu regen. Kommt nun die Nachnahme unbezahlt zurück, dann ist eine Drohung nicht zu umgehen. Lebten Endes ist es iiiiiiiiiiiiiiiiiiifiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii oüS STETTIN
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