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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (31. August 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermine für September 1928
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- ArtikelReichstagung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher in ... 693
- ArtikelUhr und Schmuck 705
- ArtikelBrief von der Leipziger Messe 707
- ArtikelSprechsaal 708
- ArtikelSteuertermine für September 1928 709
- ArtikelVerschiedenes 709
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 710
- ArtikelGeschäftsnachrichten 711
- ArtikelEdelmetallmarkt 711
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 712
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 36 DIE UHRMACHERKUNST 709 können, so stimme ich ihm zu. Außerdem wird der da durch ermittelte Preis in den meisten Fällen nicht zur richtigen Preisbemessung führen. Ich selbst halte die Pauschalberechnung für ungerecht und manchmal sogar für gefährlich. Es kommt aber auch vor, daß ein so genannter schwieriger Kunde vielleicht für seine Uhr eine spezialisierte Rechnung verlangt, die er auch sofort bezahlt. Wenn er nun nach einiger Zeit wiederkommt und nochmals um eine gleiche Rechnung bittet, da er die erstere verlegt hat, so können wir leicht in Schwierig keiten kommen, da wir oft nidit in der Lage sind, eine genau so wie die erste auszustellen. Er kann zufällig dann die alte Rechnung wiederfinden und bei einem Ver gleich feststellen, daß wohl die Endsumme stimmt, aber nicht die Preise für die einzeln angeführten Posten. — Leicht kann uns da vorgeworfen werden, daß wir ganz verschiedene Preisberechnungen machen. Der Kunde geht verärgert fort und kommt nicht wieder, oder aber er erzählt es außerdem noch weiter. Um dieses zu ver meiden, habe ich nun vor 20 Jahren schon ein Reparatur buch entworfen, in dem für jede Reparatur fünf Unter abteilungen vorhanden sind, außerdem noch eine sechste für den Gesamtbetrag. In den so erhaltenen Spalten kommt die Gehäusenummer, der Name des Besißers, Art der Uhr, ausgeführte Reparatur, Betrag dafür, Tag der Abholung, Zahlung, sonstige Bemerkungen und ob der Kunde eine Aushilfsuhr erhalten hat. Nebenbei gesagt, fällt es mir eben ein, daß ich be stimmt schon in der UHRMACHERKUNST gelesen habe, daß es Gegner der Aushilfsuhr gibt. Dazu möchte ich bemerken, daß ich es in meinem Geschäft immer so ge halten habe, daß ein Kunde, der sich absolut darauf ver steifte, eine solche Uhr zu erhalten, eine bekam. Natür- iiiimiiiimiimmiiiiiiiMmmiimiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiimiimiimimiiimiiimiiimmiimi V erschiedenes Mitteilung des Schußverbandes „Präzision Glashütte“. In der am 19. August in Magdeburg gelegentlich der Reichstagung stattgefundenen Versammlung der Mitglieder des Schußverbandes wurde unter anderem ein Vergleichsvorschlag unterbreitet. Dieser Vergleichsvorschlag ging dahin, daß ein Teilbetrag auf Haft- pflichtsumme von den Genossen bezahlt würde, dagegen nichts auf den Geschäftsanteil rückständigen Betrag. Aus der Stimmung der Mitglieder war zu schließen, daß für den Vergleichsvorschlag Neigung nicht vorhanden war. Bei der Abstimmung stellte sich heraus, daß fast sämtliche Anwesenden gegen den Vergleichs vorschlag waren. Es wurde dann weiter darüber abgestimmt, ob der Prozeß durch den Schußverband weitergeführt werden solle. Auch hierfür entschloß sich die Versammlung. Zur Auf bringung der hierzu zunächst erforderlichen Mittel beschloß die Versammlung, unverzüglich einen zweiten Mitgliedsbeitrag von 10 RM. zu erheben. Dieser Betrag ist sofort auf Postscheck konto Leipzig 13953, Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, einzusenden mit dem Vermerk auf dem Abschnitt „Mitgliedsbeitrag für Schußverband“. (VI 1/134) Ein Urteil gegen die Inventurverkäufe im Uhrmachergewerbe in Berlin. Das bekannte Berliner Uhrengeschäft Conrad Felsing veranstaltete in der Zeit vom 2. bis 15. Februar 1927 einen Inventur ausverkauf. Die Freie Uhrmacherinnung zu Berlin hatte in einer wenige Wochen vorher stattgefundenen Versammlung die Inventur verkäufe für Uhren einstimmig abgelehnt. Um eine Klärung über die Zulässigkeit der Inventurverkäufe für Uhren für den Berliner Bezirk herbeizuführen, wurde in freundschaftlichem Einvernehmen von der Freien Uhrmacherinnung zu Berlin gegen die Firma Conrad Felsing eine Klage anhängig gemacht. Die von beiden Seiten mit größter Intensität geführte Klage ist erst vor wenigen Wochen durch Urteilsspruch des Landgerichts I zu Berlin — 53.0.150. 27 zu O. Nr. 49 — entschieden worden. Das Urteil ist rechts kräftig, da die verurteilte Firma keine Berufung eingelegt hat. Das Urteil, das am 2. Juni 192Ö verkündet wurde, hat folgenden Wortlaut: „Im Namen des Volkes. Verkündet am 2. Juni 192Ö, gez. Wefsel, Justizsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts I. ln Sachen der Freien Uhrmadierinnung zu Berlin, vertreten durch den Obermeister Bruno Gohlke in Berlin, Beuthstraße 14, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Richard lieh war es keine erstklassige Uhr, sondern irgendein altes Stüde, daß man in jedem Geschäft wohl findet. Das erwähnte Reparaturenbuch ist durch die Firma Georg Jacob (Leipzig) zu beziehen. Ich kann jedem Kollegen nur raten, es nach Vorschrift zu benutzen, da er damit weiter kommt, ohne Anstoß zu erregen. (V/543) Albert Hüttig (Camburg a. d. S.). II I Illllllllllllllllllllllllllllllllllll IIIIIIIIIIIIIIMIIIllllllllllllll IIIIIIIIIIIMMIIIIIIIIIII Steuertermine für September 1928 Reichssteuern 5.Sept.: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 16. bis 31. August. 15. „ Abgabe der Steuererklärungen für die Ein kommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer von den Steuerpflichtigen, deren Wirtschaftsjahr zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 1928 ge endet hat. 20. „ Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 15. September. Gewerbesteuern 5.Sept.: Badische Gewerbesteuer, soweit sie monat lich erhoben wird. 9. „ Württembergische Gewerbesteuer. 10. „ Bremer Gewerbesteuer (vierteljährlich). 15. „ Mecklenburg-Schwerinsche Gewerbesteuer. 15. „ Mecklenburg - Streliß sehe Gewerbesteuer. 15. „ Preußische Lohnsummensteuer, wenn monat lich zahlbar. 15. „ Sächsische Gewerbesteuer (vierteljährlich). (11/561) Henschel, Berlin, Friedrichstr. 72, gegen die Firma Conrad Felsing, Inhaber Dr. Willibald Felsing, in Berlin, Unter den Linden 20, Beklagte, Prozeßbevollmächtige Rechtsanwälte Justizrat Magen- ganß und Dr. jur. Merß in Berlin SW 60, Kochstraße 56, hat die 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts 1 in Berlin auf mündliche Verhandlung vom 2. Juni 1926 unter Mitwirkung des Handelsgerichtsrats Knauer, des Handelsgerichtsrats Neukircher und des Handelsrichters Voremberg für Recht erkannt: 1. Der Beklagten wird verboten, in ihren Uhrengeschäften Inventurverkäufe zu veranstalten. Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auf erlegt. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 1000 RM. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand. Unstreitig hat die Beklagte, die ein Uhren geschäft betreibt, in der Zeit vom 2. bis 15. Februar 1927 einen Inventurausverkauf veranstaltet. Die Klägerin behauptet, daß Inventurausverkäufe im Uhrengewerbe nicht üblich seien. Der Aufforderung, den Inventurausverkauf einzustellen, sei die Be klagte nicht nachgekommen. Die Klägerin hat deshab den aus der Klageschrift ersichtlichen Antrag gestellt. Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt. Sie ist der Ansicht, daß die Ublichkeit des Inventurausver kaufes in Uhren in vielen Orten Deutschlands, auch in Berlin, feststehe, zumal auch die Produkte der Uhrenindustrie in den leßten Jahren sich starken Modeschwankungen anzupassen hätten. Gemäß den Beschlüssen vom 24. 9. (Bl. 78) und 26. 10. (BL 83r) 1927, 28.12. (BL 102r) und 22.2. (Bl. 123) 1928 ist Beweis erhoben worden. Auf den Inhalt des Protokolls vom 21. 11. 1927 (BL 87), der Auskünfte Bi. 106—113, 116, 117, 119—121 und des Protokolls vom 10. 5. 1928 (Bl. 141), sowie auf die weiteren Aus führungen der Parteien wird Bezug genommen. Entscheidungsgründe. Das Geseß gegen den un lauteren Wettbewerb enthält in den §§ 7, 9 Formvorschriften für Ausverkäufe. Es bestimmt in § 9, Abs. 2, daß auf Saison- und Inventurausverkäufe, die in der Ankündigung als solche be zeichnet wurden und im ordentlichen Geschäftsverkehr üblich sind, die Vorschriften der §§ 7 und 9, insbesondere also die Vorschrift, daß der Grund des Ausverkaufs in den ihn an kündigenden Bekanntmachungen anzugeben ist, keine Anwendung finden.
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