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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (7. September 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wiens Schätze in Kunst und Landschaft
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- ArtikelKundendienst 713
- ArtikelGleichrichter (3. Fortsetzung) 717
- ArtikelLeopold Hoys 719
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Juli 1928 720
- ArtikelMitgliederversammlung des Schutzverbandes der "Präzision" am ... 721
- ArtikelWiens Schätze in Kunst und Landschaft 723
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 724
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 724
- ArtikelSprechsaal 726
- ArtikelVerschiedenes 728
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 730
- ArtikelGeschäftsnachrichten 730
- ArtikelPatentschau 731
- ArtikelEdelmetallmarkt 731
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 732
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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724 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 37 Großstadt vermag hierin mit Wien zu wetteifern. Eine viertelstündige Fahrt mit Stadtbahn oder Straßenbahn und wir befinden uns mitten im Herzen des grünen Wiener Waldes, dessen Schönheiten in unzähligen Liedern be sungen sind. Auch der Prater hat seine alte Anziehungs kraft zu bewahren gewußt. Fahren wir aber weiter hinaus ins schöne Niederösterreich, so umfängt uns bereits nach zweistündiger Bahnfahrt die zauberhafteste Hochgebirgs- welt: über den rauschenden Tannenwipfeln blinken silbern die Gipfel 2000 m hoher Berge, die durch begueme Seil- bahnen in wenigen Minuten vom Tale aus erreichbar sind. Auch die altertümlichen Städte Niederösterreichs, die mondänen Kurorte Baden und Vöstau mit ihren riesigen Thermalstandbädern, die an Kunstschäßen reichen Stifte Klosterneuburg und Melk und die herrliche romantische Stromlandschaft der Wachau mit ihren mittelalterlichen Städten und Burgruinen machen Niederösterreich zu einem der schönsten Länder der Erde. (1/5701 HU Illlllllllll I IIIMIIIIl 1 Illll 1 1 Illll 1 1II1IIIIIIIIII Illlllllllll IIIII Illl MH tlllllllllllllllllll Illlllllll Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Was ist beim Steuerabzug vom Arbeitslohn zu beachten? Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn müssen die Marken stets rechtzeitig geklebt werden, da sonst Ver zugszinsen eintreten. ]m Überweisungsverfahren kann dagegen, falls die in der ersten Hälfte des Monats ein behaltenen Beträge 200 RM. nicht überstiegen haben, Abführung am 5. des folgenden Monats zusammen mit den in der zweiten Hälfte des laufenden Monats ein behaltenen Beträgen erfolgen. Wer die Steuer nidit rechtzeitig an den Staat abführt, seßt sich leicht der Gefahr aus, wegen Steuergefährdung oder gar Steuer hinterziehung bestraft zu werden. Steuergefährdung wird angenommen bei nur fahrlässiger Handlung, Steuerhinter ziehung bei vorsäßlichem Handeln mit dem Bewußtsein der Bewirkung von Steuereinnahmenverkürzung. Besteht der Arbeitslohn ganz oder teilweise aus Sachbezügen, und reicht der Barlohn zur Deckung der unter Berücksichtigung des Wertes der Sachbezüge ein zubehaltenden Steuer nicht aus, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den zur Deckung der Steuer erforder lichen Befrag, soweit er nicht durch den Barlohn gedeckt ist, zu zahlen. Die Sachbezüge für den Steuerabzug vom Arbeitslohn sind 1. für weibliche Angestellte, Lehr linge, Lehrmädchen mit 25 RM. monatlich, 2. für männ liche Hausangestellte, männliche und weibliche Ge werbegehilfen mit 40 RM. monatlich, 3. für Angestellte höherer Ordnung, z. B. Geschäftsführer, Hausdamen, mit 60 RM. monatlich zu bewerten. Diese Bewertung seßt volle freie Station einschließlich Wohnung, Heizung und Beleuchtung voraus. Wird nur freie Verpflegung gewährt, so kommen fünf Sechstel der obigen Säße in Ansaß. Wenn der Arbeitgeber den einzubehaltenden Betrag dem Arbeitnehmer nicht vom Arbeitslohn kürzt, sondern ihn aus seiner eigenen Tasche bezahlt, so bildet dieser Betrag einen Teil des Arbeitslohns. Denn der Sinn und Zweck des Steuerabzugs vom Arbeitslohn geht dahin, daß unter Verantwortlichkeit des Arbeitgebers die Lohn leistung in jeder Form dem Steuerabzug unterworfen wird. Der aus der Tasche des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer gezahlte Steuerbetrag bedeutet eine ent sprechende Lohnerhöhung, und dieser Betrag unterliegt dann selbst wieder dem Abzüge. Lohnerhöhung liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber über die geseßliche Ver pflichtung (ein Drittel) hinaus die Angestelltenversicherung, den Krankenkassenbeitrag und die Arbeitslosenversiche rung voll bezahlt. Der Arbeitnehmer haftet neben dem Arbeitgeber für die Einbehaltung der Lohnsteuer. Die Haftung des Arbeitnehmers beschränkt sich dabei auf die Fälle, in denen erstens der Arbeitslohn nicht ordnungsmäßig ge kürzt worden ist, zweitens der Arbeitgeber die ein behaltenen Beträge nicht vorschriftsmäßig verwendet hat und dem Arbeitnehmer dies bekannt war. In diesem leßeren Falle erlischt die Haftung, wenn der Arbeit nehmer dem Finanzamt von dieser Kenntnis unverzüglich Mitteilung macht. Steuerfrei ist in jedem Falle ein Lohnbetrag von 1200 RM. jährlich. Dieser besteht aus dem steuerfreien Lohnbetrag in engerem Sinne von 720 RM., dem Pausch betrag für Werbungskosten von 240 RM. und dem Pausch betrag für Sonderleistungen von 240 RM. Die seit dem 1. Januar 1928 eingetretene Senkung der Lohnsteuer als solcher um 15 0 0 derselben, wird mit Wirkung vom 10. Oktober 1928 ab auf 25 °/ 0 erweitert. Ferner wird zur Vereinfachung der Steuerberechnung der Brutto arbeitslohn bei Monatszahlungen auf volle 5 RM., bei Wochenzahlungen auf den nächsten vollen Reichsmark betrag nach unten abgerundet. Sonach ist vom 1. Ok tober ab der unter 115 RM. liegende Monatslohn bzw. der unter 28 RM. liegende Wochenlohn von der Steuer befreit. Beachtwerswert ist hierbei noch, daß der Steuer betrag (Kleinbetrag) nicht erhoben wird, wenn er 1 RM. monatlich bzw. 0,25 RM. wöchentlich nicht- übersteigt. Einem Arbeitnehmer, bei dem Familienermäßigungen nicht zu berücksichtigen sind, würden bei einem Monatslohn von 115 RM. 1,10 RM. einzubehalten sein. Von den 115 RM. sind zunächst 100 RM. frei, bleiben 15 RM., hiervon 10 °/ 0 = jl,50 RM., welcher Betrag um 25 °/ 0 = 37 V2 Pf- zu kürzen ist, so daß sich nach Abrundung 1,10 RM. er geben. Tabellen zum direkten Ablesen des Steuerabzugs können gegen eine Gebühr von 20 Pf. für die Monats oder Wochen- oder Tages- und Zweistundentabelle vom Verlag der Reichsdruckerei, Berlin SW 68, Alte Jakob straße 106, bezogen werden. (11/569) iiimmiiiiimiiimiMiiiiiiMimiiiimiNiiMiiiimimmiiiiimiimmiiiNMiiimimiiiiiiiiimmiNiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiMiimiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiimimiimiiiiimimiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiimiiiiiiiiiiiii Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden Die neue Graviermaschine „Cardano“. Der Verkauf von Trauringen leidet erfahrungsgemäß unter dem Ubel- stand, daß der Uhrmacher meistens im Gravieren nicht geübt ist und infolgedessen dem Käufer die Ringe nicht gleich aushändigen kann. Ein verlobtes Paar hat es aber eilig und will sich doch sofort darin zeigen! Das Streben der Erfinder geht daher seit Jahren dahin, eine praktische Maschine zu konstruieren, die es dem Verkäufer er möglicht, sofort eine einwandfreie Gravierung herzustellen Diese Aufgabe ist jeßt endlich restlos gelöst, wie die au der Reichstagung der Deutschen Uhrmacher in Magdeburc gezeigte neue Graviermaschine „Cardano“ beweist. Sie is in der Handhabung außerordentlich einfach und gestatte auch dem Ungeübten, in Zeit von weniger als einer Minuh
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