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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (12. Oktober 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirksame Werbung (Fortsetzung)
- Autor
- Casson, Herbert N.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- ArtikelDas Raufen um die Mark des Verbrauchers 811
- ArtikelDie Zukunft des Uhreneinzelhandels (Fortsetzung) 812
- ArtikelVon der Uhrenausstellung in Magdeburg 815
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im August 1928 819
- ArtikelWirksame Werbung (Fortsetzung) 820
- ArtikelVerschiedenes 822
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 826
- ArtikelGeschäftsnachrichten 829
- ArtikelBüchertisch 830
- ArtikelPatentschau 830
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 831
- ArtikelEdelmetallmarkt 831
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 832
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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822 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 42 ist das Wichtigste, einen solchen Wettbewerb so ein- „Kommen Sie zu uns, wenn Sie diesen Hut haben wollen! zurichten, daß die Beteiligung daran zunächst an den Tun Sie es sofort! Wir haben nur noch 31 Stück davon Kauf einer Ware geknüpft ist. Hat der Preisbewerber auf Lager!“ nichts zu tun, als bloß einen Vers zu schreiben oder ein Als im ersten Monat des Krieges das Warenhaus Rätsel aufzulösen, so trägt das nicht allzuviel zur Er- Wanamaker in New York eine volle Seite in den Tages höhung des Umsaßes bei. Es veranlagt zunächst nur Zeitungen belegte, um anzuzeigen: „71 Pariser Toiletten zum Reden, was keineswegs mit Notwendigkeit einen — vielleicht die leßten —da waren am nächsten Zuwachs an Kundschaft bedeutet. ' Tage mehr als 50000 Frauen dort versammelt. Das Ein äußerst wirksames Angebot, das viel öfter ver- ist die Macht des „Nie-wieder-Angebots“. Es darf aber wendet werden sollte, ist die Stellung einer Frist: nicht zu oft verwendet werden und soll für besondere „Schnell, oder Sie kommen zu spät!“ Ein derartiges Gelegenheiten aufgespart bleiben, um seine Glaubwürdig- Xngebot laßt die Saite der Dringlichkeit anklingen, keit zu erhalten. (Fortseßung folgt) mmmmmimi um V erschiedenes Berichterstattung über die Reichstagung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher in Magdeburg. Auf Veranlassung des Sekretärs des Österreichischen Uhrmacherverbandes Herrn Kor- mann, Wien, bitten wir, davon Kenntnis zu nehmen, daß die von Herrn Kormann gemachten Ausführungen über die österreichische Gemeinschaftsreklame in der „UHRMACHERKUNST” nicht ganz zutreffend wiedergegeben sind. Um keine mißverständliche Auf fassung entstehen zu lassen, weist Herr Kormann darauf hin, daß es keiner Boykottdrohung bedurft hätte, um die österreichischen Grossisten zur Beteiligung an der Gemeinschaftsreklame zu ver anlassen. In ähnlicher Weise ist auch sein Hinweis, wonach die Gemeinschaftsreklame zwangläufig in Österreich durchgeführt sei, falsch aufgefaßt worden. Wohl sei die Gemeinschaftsreklame aus einem Zwang heraus vorgenommen, weil die Dringlichkeit einer solchen Maßnahme von den maßgebenden Führern des österreichischen Uhrengewerbes erkannt wurde. (VI 1/318) Zu den bevorstehenden Kommunalwahlen. Vom Reichsver band des Deutschen Handwerks wird uns geschrieben: Gegen Ende des Jahres werden voraussichtlich in mehreren großen Ländern die Kommunalwahlen stattfinden. Ganz mit Unrecht werden diese von weiten Kreisen der Wirtschaft für weniger wichtig gehalten als Reichstags- oder Landtagswahlen. Es muß immer Berücksichtigung finden, daß bei der gegenwärtigen Regelung des gesamten Steuerwesens die Wirtschaft durch die Realsteuern die Hauptlasten der kommunalen Verwaltung zu tragen hat, und daß leider in den meisten Fällen diejenigen Ver treter in den kommunalen Parlamenten die Ausgaben beschließen, die zu deren Deckung nicht direkt herangezogen werden können. Für das Handwerk tritt noch die sonstige enge Verbundenheit mit der Gemeinde hinzu. Beide Umstände sollten wichtig genug erscheinen, sich erhöhten Einfluß in den Kommunalvertretungen zu sichern. Die Nachkriegszeit hat die parteipolitische Zusammenseßung der Gemeindeparlamente mit sich gebracht. Es kann leider nicht behauptet werden, daß damit das Verantwortungsgefühl der Stadtverordneten und Gemeindevertreter gestiegen sei. Es hat sich vielmehr gezeigt, daß sehr oft unsachliche Gründe und die Rücksicht auf die Wähler zu Beschlüssen den Ausschlag gaben, die zu einer immer stärker werdenden Anspannung der Real steuern führen mußten. Ganz allgemein darf auch wohl fest gestellt werden, daß die Wirtschaft und insbesondere auch das Handwerk nicht die entsprechende Berücksichtigung bei der Auf stellung der Listen gefunden haben, wie es wohl notwendig war. Für die bevorstehenden Kommunalwahlen bleibt daher die Frage zu prüfen, ob nicht durch Bildung einer allumfassenden bürgerlichen Liste oder durch die Aufstellung überparteilicher Listen in gemeinsamem Vorgehen mit den übrigen Wirtschafts gruppen eine bessere Vertretung des Handwerks erreicht werden kann. Entscheidend für diese Stellungnahme bleiben selbst verständlich die örtlichen Verhältnisse. Grundsäßlich aber wird man einem geschlossenen Vorgehen des gesamten Bürgertums oder der gesamten Wirtschaft den Vorzug geben müssen. Das Handwerk nüße die Zeit, damit nicht die Wahlen Gemeinde vertretungen bringen, bei denen die Bewilligungsfreudigkeit und die Errichtung kommunaler Wirtschaftsbetriebe keine Grenzen kennt. (VI 1/322) Gegen die Schwarzarbeit. Der Reichsverband des deutschen Handwerks hatte sich wegen der ständig zunehmenden Schwarz arbeit mit einer besonderen Eingabe an den Reichskommissar für das Handwerk und das Kleingewerbe gewandt. In diesem Kleine Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören in Ute UHRMACHERKUNST Schreiben wurde besonders darüber Klage geführt, daß die Ge meindebehörden usw. die einlaufenden Anzeigen über gewerbs mäßige Nebenarbeit nicht mit der nötigen Schärfe verfolgen. Hierauf wandte sich der Reichskommissar unterm 15. September dieses Jahres mit nachstehendem Schreiben an die Regierungen der Länder: „In zunehmendem Maße wird gelegentlich von Tagungen des Handwerks und in zahlreichen Eingaben handwerkerlicher Körperschaften Beschwerde über die Ausbreitung der Schwarz arbeit geführt und um Abhilfe gebeten. Auch im Reichstage sind mehrere Anträge eingebracht worden, in denen geseßliche Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit gefordert werden. Einer geseßlichen Regelung stehen, wie auch die eingehenden Be ratungen im Vorläufigen Reichswirtschaftsrat gezeigt haben, sehr erhebliche Schwierigkeiten und Widerstände entgegen. Gleich wohl muß nach meiner Auffassung eine Einschränkung der Schwarzarbeit — wenigstens der gewerbsmäßigen — mit allem Nachdruck erstrebt werden. Maßnahmen hierzu sind in gewerbe polizeilicher und steuerlicher Hinsicht möglich. Soweit es sich bei solchen Schwarzarbeiten um gewerbliche Nebenarbeit haridelt, wird in jedem Falle zu prüfen sein, ob nicht dieVor- ausseßungen der Vorschrift in § 14 GO. gegeben sind, deren Verleßuna nach § 148, Ziffer 2, GO. strafbar ist. Des weiteren wird zu prüfen sein, ob der Unternehmer eines solchen Neben gewerbes seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt. Bei mir ist nun Klage darüber geführt worden, daß An zeigen über nicht angemeldete gewerbsmäßige Nebenarbeiten seitens der Gemeindebehörden vielfach nicht verfolgt werden. Ich gestatte mir deshalb, die Aufmerksamkeit hierauf mit der Bitte zu lenken, auf die Gemeinden dahin einzuwirken, be gründeten Anzeigen über die Nichtanmeldung gewerbsmäßiger Nebenarbeit nachzugehen.” Es ist nicht zu verkennen, daß sich einem geseßlichen Ver bot der Schwarzarbeit große Schwierigkeiten entgegenstellen. Andererseits muß unbedingt alles getan werden, um das Hand werk vor Schaden zu bewahren. Es wird zum großen Teil auch am Handwerk selbst liegen, Anzeigen über gewerbsmäßige Neben arbeit bei den zuständigen Behörden den notwendigen Nachdruck zu geben. Es ist erfreulich, daß der Reichskommissar für das Handwerk und das Kleingewerbe diese Selbsthilfe im Handwerk unterstüßt. (VI 1/323) Aus der Arbeit im Kammertag und Reichsverband. Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag und der Reichs verband des deutschen Handwerks hatten für die dritte September woche dieses Jahres eine Reihe der gemeinsam gebildeten Aus schüsse zu Beratungen zusammengerufen. Wie. berichten nach stehend aus den einzelnen Verhandlungen das Wichtigste. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerpolitik verlangte in seiner Sißung vom 18. September angesichts der am 1. Oktober in Kraft tretenden erneuten Lohnsteuerermäßigung die Gleich stellung der veranlagten Steuerpflichtigen mit den Lohnsteuer- pflichtigen. Ebenso lehnte er die vorgesehene Nacherhebung der Vermögensteuer 1926 ab. Die vom Reichsfinanzministerium aufgestellten Richtlinien für die Abseßungen von Abnußungen bei der Einkommensteuer sollen nach der vorgenommenen Be ratung noch eingehend mit den Eachverbänden besprochen werden. Der Ausschuß beschäftigte sich weiter mit der zunehmenden Aus dehnung der Warenhäuser. Diese ganze, für das Handwerk so wichtige Frage soll von der gemeinsamen Geschäftsstelle des Kammertages und des Reichsverbandes weiter verfolgt werden, namentlich im Zusammenhang mit dem in Aussicht stehenden Reichsrahmengeseß zur Gewerbesteuer. Der Ausschuß für Berufsstandspolitik beschloß in seiner Sißung vom 19. September zunächst die Konstituierung eines besonderen Rationalisierungsausschusses und die Aufstellung eines besonderen Arbeitsplanes hierzu.
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