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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (27. Januar 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mein Lehrmeister!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- ArtikelErziehung zur Qualität 75
- ArtikelDas Pendel (21. Fortsetzung) 78
- ArtikelHauptausschußsitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher 80
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Kalenderjahr 1927 83
- ArtikelMein Lehrmeister! 86
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 88
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 89
- ArtikelSprechsaal 89
- ArtikelVerschiedenes 90
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 92
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 92
- ArtikelGeschäftsnachrichten 94
- ArtikelPatentschau 94
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 94
- ArtikelEdelmetallmarkt 94
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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88 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 5 schreiben,“ dachte ich, und mit Stolz, ich will’s nur sagen, schrieb ich ihm auf einer Feldpostkarte von meiner Be förderung, damif er sehen konnte, daß ich es doch noch zu etwas gebracht hatte. Groß war die Freude, als ich nach Tagen einen langen Brief von ihm in seinen fein gemeißelten Schriftzügen und ein Päckchen Zigarren mit einem Tannenreis darauf in der Hand hielt. Ich bin nicht weich, zumal da draußen wurde man hart, aber ich habe mich doch umgedreht, damit es keiner sah, und habe ge weint. Nun hatte ich doch mein Fest, mein Weihnachten im Feindesland. Ich sah wieder meinen Meister vor mir, so wie er leibt und lebt, sah wieder den Arbeitstisch schön auf geräumt und sauberes blankes Werkzeug, und all das Gewesene trat lebhaft vor mein Auge und ich nahm mir vor, wenn ich gesund heimkehren sollte, dann wollte ich ihn besuchenl „Du wirst ihm von all deinem Erleben er zählen und als gereifter Mann ihm nochmals für all das Gufe danken, das er dir fürs Leben mitgegeben hat.“ Aber es kam anders, ein gütiges Geschick war mir gnädig, daß ich mit dem Leben davonkam. Doch seine Hand sollte ich nie mehr drücken, denn schon längst deckt ihn die kühle Erde, aber eins ist mir geblieben, die Er innerung und der Dank an einen wackeren Mann auch über das Grab hinaus: an meinen Lehrmeister. (1/263) Paul Kochanowski, Halle (Saale). iiiiiiiiiiiiiiimimiimiiiiiiimiiiiiiiiiiiiimiiiimiiiiiiiiiimiiiiiiiimiiiiiiimiiiiiiiiimiiiiiimiiiMiiiiiiimiiiiiiiiimmiiMiiiMmmiiiiiiimiiiiNiiimmimimiimiimiimiiiiiiiiiMiiiimiiiiimmiimiiiiiimiiiiiii Steuer- und Aufwertungsfragen bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Zweite Umlage der Industriebelastung. Bemessungs grundlage: Betriebsvermögen am 1. Januar 1927. Die erste Umlegung der Industriebelastung geschah auf der Grundlage der Veranlagung zur Vermögenssteuer 1924. Die Umlage soll jeßt neu festgestellt werden. Bemessungsgrundlage ist das aufbringungspflichtige Betriebsvermögen nach dem Ergebnis der Feststellung des Einheitswertes auf den 1. Januar 1927. Unternehmen, deren Betriebsvermögen hiernach 50000 Mk. nicht über steigt, bleiben frei. Die Umlegung liegt den Finanzämtern ob, welche den Unternehmer zur Ausstellung der Einzelobligation auf fordern. Dieser Aufforderung ist Folge zu leisten, eventuell ist Ersaßausstellung durch den Vorsteher des Finanzamtes zulässig. Uber die neu festgestellte Be lastung wird ein schriftlicher Industriebelastungsbescheid erteilt. Leßterer wird mit der Zustellung rechtskräftig, d. h. man kann den Bescheid mit keinem Rechtsmittel anfediten. Wer bereits früher eine Einzelobligation ausgestellt hatte, hat innerhalb von 2 Wodien sein Einverständnis dazu zu erklären, daß die bisherige Obligation auf den Betrag der neuen Belastung berichtigt wird. Es ist zweck mäßig, diese Erklärung abzugeben. Falls Änderungen der Vermögenssteuerveranlagung bzw. des Einheitswertes durch Rechtsmittel eingetreten sind, so berücksichtigt das Finanzamt dies nur, wenn es vor Erteilung des Belastungs bescheides davon Kenntnis erhält. Ratsam ist es daher, rechtzeitig das Finanzamt entsprechend zu benachrichtigen! Wer neu herangezogen wird, also durch die erste Umlage noch nicht belastet war, hat innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung des Belastungsbescheides eine Einzelobligation vor dem Finanzamt zu unterzeichnen. Bei der erslen Umlage war die Belastung auf Grund des Industriebelastungsgeseßes zunächst auf 17,1 "/ des bei der Vermögensteuerveranlagung 1924 festgestellten Vermögens angenommen. Später trat eine Ermäßigung auf 15,73 °/ 0 ein. Der Nennbetrag der Industrieobligation wurde infolgedessen um 8 °/ 0 herabgeseßt und ein ent sprechender Aufdruck auf die Obligation von Amts wegen gemacht. Für das Jahr 1926 wurde der Belastungs- Verteilungsschlüssel, nachdem die zur Verzinsung der Industrieobligationen aufzubringenden Beträge zu be rechnen waren, auf 13,64 °/ fl des aufbringungspflichtigen Betriebsvermögens festgeseßt. Hiervon waren für das Kleine Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaluranzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören in die UHRMACHERKUHST Reparationsjahr 1926 2,5° () -J- 0.25 als Zinsen usw. zu ent richten. Für 1926 ergab sich als Belastung des Betriebs vermögens 3,73 vom Tausend, nämlich die obigen 2,75 °/ 0 von 13,64 °/ 0 des aufbringungspflichtigen Betriebvermögens gleich 3,75 vom Tausend des Betriebsvermögens. Die Einzelobligationen waren im zweiten Jahre (1926) mit 2 '/‘2 0/ o zu verzinsen. Im Jahre 1927 beträgt die Versinsung 5°/ 0 , ebenso 1928, doch tritt dann noch 1 °, 0 Tilgung hinzu. Der Belastungs-Verteilungsschlüssel wird nach erfolgter Errechnung vom Finanzminister noch bekannt gegeben. Die jeßige Umlegung erfolgt nach den Bestimmungen des Vermögenssteuergeseßes vom Jahre 1925. Bei der ersten Umlegung waren als Unternehmer die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft und einer offenen Handels gesellschaff belastet, jeßt dagegen die betreffenden Gesellschaften als solche. Wohl begründet die Unterzeichnung der Einzel obligation eine schuldrechtliche Verpflichtung und ist das Betriebsvermögen belastet. Durch das Aufbringungs- geseß ist aber die innere Belastung der Unternehmungen so geregelt, daß sie als Hauptgrundlage für die dem Unternehmer obliegenden Leistungen anzusehen ist. Uber die Jahresleistungen nadi dem Aufbringungsgeseß haben wir an dieser Stelle in Nr. 4 der UHRMACHERKUNST berichtet. Die Aufbringungslast ist so bemessen, daß durch die darauf erfolgenden Zahlungen die der Bank für deutsche Industrieobligationen zur Deckung der Bonds J ) abzuliefernden Beträge aufgebracht werden. Mit Rücksicht hierauf und im Hinblick auf die bei der Bänk geseßmäßig gebildete Ausgleichs- und Sicherungsrücklage ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme aus der Obligation so gering, daß damit ernstlich kaum je zu rechnen ist. Bei der Ermittlung des Gesamtvermögens für Zwecke derVermögenssteuerveranlagung ist die Industriebelastung nicht abzugsfähig. Dagegen können rückständige Zins beträge abgezogen werden. Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens sind die nach dem Auf bringungsgeseß zu entrichtenden Jahresleistungen ein schließlich der Zuschläge (Amortisation) als Werbungs kosten abzugsfähig. Sie mindern den Gewinn des Betriebs und tragen realsteuerartigen Charakter. Dagegen ist nicht abzugsfähig der für den Rückkauf von Einzel obligationen, je nach der Laufzeit der leßteren sich ergebende aufgewendete Betrag. Dies wird als Schulden tilgung angesehen. (11/299) 1) Fiir diese sogenannten Industriebonds(Sammelobligationen) dienen die Einzelobligationen, welche die Rank in Verwahrung genommen hat, als Sicherheit,
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