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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (2. November 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- ArtikelDie Zukunft des Uhreneinzelhandels (Schluß) 881
- ArtikelWenn einer eine Reise tut - -, 886
- ArtikelWirksame Werbung (Fortsetzung) 888
- ArtikelEin moderner Uhrenladen 890
- ArtikelSteuertermine für November 1928 891
- ArtikelSprechsaal 891
- ArtikelVerschiedenes 892
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 895
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 895
- ArtikelGeschäftsnachrichten 900
- ArtikelEdelmetallmarkt 900
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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892 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 45 Das Gangmodell soll slets im Gang sein. Wer Lehrlinge hat, kann sehr leicht hübsche Arbeiten an fertigen lassen. Als Schaufensterschmuck wirkt sehr gut eine große Aufnahme der Werkstätte, besonders wenn man Motorbetrieb hat, und die Werkzeuge, Dreh bänke usw. günstig aufgestellt sind. Im Anfang stehen die Kunden bewundernd vor dem Bild, da viele annehmen, die Uhrmacher hätten nur mit Bürste und Kreide zu arbeiten. Geben wir die Geheimniskrämerei nur ruhig auf, der Kunde tut gern einen Blick in unsere Arbeit, das sicher unsere Arbeit und Ansehen fördert. Hier könnten auch sicher die verschiedenen Genossen schaften mithelfen, die ZentRa, Alpina, Ankra, Tellus usw., wenn diese den Mitgliedern passendes Material zusammen- siellten. So habe ich einmal ein zerlegtes Uhrwerk der Firma A. Lange & Söhne gesehen, das fein aufgemacht war und vornehm wirkte. (V/616) B. Falke, Lüdinghausen. mm um nimm V erschiedenes Mitteilung des Schußverbandes „Präzision Glashütte (Sa.)“, Halle (Saale), Königstr. 84. Am 26. Oktober wurde in Sachen Weitnauer und Genossen vor dem Oberlandesgericht Dresden als Berufungsinstanz streitig verhandelt. Die Verhandlung wurde bald abgebrochen und auf den 23.November vertagt. Dem Gegner wurde aufgegeben, seinen Schriftsaß bis zum 10. November vor zulegen. Bei diesem Prozeß, in welchem der Konkursverwalter als Kläger auftritt, handelt es sich um die Frage, ob die Rest beträge auf Geschäftsanteil verlangt werden können. In der ersten Instanz, nämlich dem Landgericht, war bekanntlich der Antrag des Verwalters abgelehnt worden. Das Urteil vom 5. Juli 1928 gaben wir im Wortlaut Anfang August in der Fach presse bekannt. Es sind von einer Anzahl Genossen die Beiträge für den Schufeverband (10 RM.) noch nicht eingegangen. Es gibt immer noch Genossen, welche glauben, die Sache wird schon ohne ihren Beitrag gehen. Wo jedoch Leistung ohne Gegen leistung erwartet wird, treten leicht starke Enttäuschungen ein, zum Nachteil der so an falscher Stelle Sparenden. Die Prä zisionsangelegenheit ist eine Sache, die das Ansehen des Uhr macherstandes angeht, der für das angetane Unrecht und für die dadurch eingetretenen Verluste Rechenschaft begehrt und Recht durchzuseben strebt. Dieses Ziel mub unentwegt weiter verfolgt werden. Hierzu bedarf es der Solidarität der Ge nossen — alle mögen ihr Scherflein zu diesem gerechten Kampfe beitragen, bevor es zu spät ist. Es sei daher nochmals erinnert an die Zahlung von 10 RM. Mitgliedsbeitrag auf Postscheck konto Leipzig 139 53 Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, mit dem Vermerk auf dem Abschnitt: „Für Schubverband.” (VI 1/515) Regelung der Ausfuhr von Uhrenbestandteilen und Roh werken in der Schweiz. Nach jahrelangem Bemühen ist es gelungen, am 15. Oktober eine Regelung der Ausfuhr von Uhrenbestandteilen und Rohwerken zu erzielen. Unter Leitung von Herrn Direktor Stucki von der Handelsabteilung des Volks wirtschaftsdepartements fand die entscheidende Versammlung statt, an der alle interessierten Organisationen der Uhren industrie beteiligt waren. Nach einer sehr regen Diskussion wurde ein Abkommensentwurf einstimmig angenommen. Dieser Entwurf mub nun noch den Generalversammlungen der einzelnen Verbände zur Genehmigung vorgelegt werden, um dann schließ- lich in einer neuen Konferenz offiziell, unterzeichnet zu werden. Nähere Angaben über das Abkommen sollen erst späterhin bekannt werden, wenn die Annahme des Entwurfes durch die Organisationen als gesichert erscheint. Im allgemeinen wird dieser Entwurf sehr begrübt, da er verhindern soll, dab durch die wilde Ausfuhr von Bestandteilen und Rohwerken der Schweizer Uhrenindustrie im Auslande eine schwere Konkurrenz gebildet wird. Der Vertragsentwurf soll nach Möglichkeit bis zum 16. November unterzeichnet werden. (V11/526) Die Durchführung der Gemeinschaftsreklame in — der Schweiz. Auf der lebten Delegiertenversammlung des Schweizer Uhrmacherverbandes wurden die neuen Bestimmungen über die Durchführung der Gemeinschaftsreklame festgesebL die auch unsere Kollegen, insbesondere auch unsere Herren Fabrikanten und Grobhändler interessieren, die wichtigsten Bestimmungen über die Aufbringung der Beiträge kennenzulernen. Die Finan zierung der Markenreklame wird in der Schweiz auf Grund des auch von uns angestrebten Markensystems durchgeführt. § 2 besagt darüber: Laut Beschluß der beteiligten Organisationen haben die Mitglieder der beiden Groupements auf sämtlichen Fakturen an Uhrmacher, welche im Gebiete der Sektionen des Zentral verbandes schweizerischer Uhrmacher liegen, Reklamemarken auf zukleben in der Höhe von 1 °/ 0 des Faklurabetrages. Die Hälfte des für die Reklamemarken bezahlten Betrages [ l l 2 °lo des Fakturabetrages) ist dem Uhrmacher auf der Faktura zu belasten. Unterläßt ein Lieferant das Aufkleben der Marken oder akzeptiert ein Mitglied des Zentralverbandes eine Faktura ohne Marken, so haben beide fehlbaren Firmen nach einer ersten Vermahnung eine Konventionalstrafe in der Höhe des zehnfachen Betrages der nicht aufgeklebten Marken zu bezahlen. Weigert sich ein Uhrmacher, die laut § 2 gemachten Be lastungen zu akzeptieren, so ist vorzugehen wie folgt: a) Handelt es sich um ein Mitglied des Zentralverbandes schweizerischer Uhrmacher, so sind die Akten dem Sekretariate dieses Verbandes zu unterbreiten, damit dasselbe die Gebühr einzieht. b) Handelt es sich um einen Outsider, so wird der Lieferant die Sache der unter § 1 genannten Kommission unterbreiten, welcher sich mit dem Inkasso befassen wird. Eventuell steht es ihm frei, auf die Eintreibung zu verzichten, wenn er bereit ist, persönlich das volle 1 °/ 0 zu tragen. Gelingt es nicht, die Angelegenheit im Sinne von Abschnitt a oder b zu erledigen, so hat sich die Reklamekommission mit der Sache zu befassen. Dieselbe wird zunächst versuchen, den Detaillisten davon zu überzeugen, daß er aus Solidaritäts gründen die Belastung anerkennen muß. Gelingt ihr dies nicht, so ist der Fall den beiden Groupements zur Beschlußfassung zu unterbreiten, mit der Aufforderung, daß die beiden Groupe ments beschließen sollen, den betreffenden Uhrmacher so lange nicht mehr zu beliefern, als derselbe nicht sich verpflichtet, die in diesem Reglement vorgesehene Belastung für Reklamemarken durdi die Lieferanten anzuerkennen. Gleichzeitig wird die Kommission den Lieferanten den Betrag in Reklamemarken zurückvergüten. Prinzipiell sollen Reklamemarken zum Aufkleben auf die Fakturen nur an die Mitglieder der beiden Groupements ab gegeben werden. Die Reklamekommission hat die Kompetenz, unter schriftlicher Zustimmung der Präsidenten der beiden Lieferanten-Groupements Ausnahmen von diesem Prinzip zu machen. Die Uhrmacher sollen periodisch in der Zeitung auf gefordert werden, nur bei denjenigen Lieferanten zu kaufen, welche Reklamemarken verwenden und es sind denselben dies bezügliche Talons zur Verfügung zu stellen, welche sie auf die Fakturen aufkleben sollen, welche keine Marken tragen. Die Talons lauten wie folgt: „Ihre beiliegende Faktura trägt keine Reklamemarken. Laut Beschluß der Delegiertenversammlung des Zentralverbandes schweizerischer Uhrmacher sind wir ver pflichtet, nur Fakturen zu akzeptieren, welche Reklamemarken tragen. Wir bitten Sie daher höflich, auf der beiliegenden Faktura die fehlenden Marken noch aufzukleben und uns die Faktura dann wieder zukommen zu lassen." Weigert sich ein Lieferant, die Reklamemarken zu ver wenden, oder einem der beiden Groupements beizutreten, so ist die Sache der Reklamekommission zu überweisen, welche sich bemühen wird, eine Verständigung herbeizuführen. Ist dieselbe nicht möglich, so ist die Angelegenheit dem Zentralverband schweizerischer Uhrmacher zu unterbreiten, mit der Aufforderung, daß dieser Verband beschließen soll, keine Waren von den be treffenden Lieferanten mehr zu beziehen, bis derselbe sich bereit erklärt hat, auf seine Fakturen Reklamemarken aufzukleben und damit eventuell einem der beiden Groupements als Mitglied beizutreten. Uber die Kontrolle ist in § 7 folgendes ausgeführt: Der Zentralvorstand schweizerischer Uhrmacher wird auf Verlangen der Kommission durch Stichproben bei den Uhrmachern feststellen, ob die Vorschriften betreffs Aufkleben der Reklame marken allseitig eingehalten werden und er ist verpflichtet, der Kommission über seinen diesbezüglichen Befund jeweils schrift lich Rapport zu erstatten. Die mit der Kontrolle verbundenen Unkosten sind dem Zentralverband zu erseßen. Uber den Nußen der bisherigen Gemeinschaftsreklame berichtete der Sekretär des Schweizer Verbandes, Herr Dr. Staehelin: Er führte aus, daß es nicht leicht sei, den Nußen einer Reklame in Zahlen umzurechnen, daß jedoch folgende Tatsachen einen großen Erfolg unserer bisherigen Reklameaktion bedeuten:
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