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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (23. November 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Oktober 1928
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- ArtikelDas österreichische Bundesgesetz, betreffend das Verbot der ... 947
- ArtikelWie wurde voriges Jahr Propaganda gemacht? 948
- ArtikelWerbefront - Werbefenster - Ladenraum sind werbetechnisch eine ... 949
- ArtikelWirksame Werbung (Fortsetzung) 955
- Artikel25 Jahre Thomas Ernst Haller A.-G. 956
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Oktober 1928 958
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 959
- ArtikelSprechsaal 960
- ArtikelVerschiedenes 960
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 964
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 965
- ArtikelGeschäftsnachrichten 966
- ArtikelBüchertisch 967
- ArtikelPatentschau 967
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 967
- ArtikelEdelmetallmarkt 967
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 968
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 48 DIE UHRMACHERKUNST 959 Andere Uhren mit Taschenuhrwerk wurden im Oktober 1928 insgesamt' 39 406 (37 351) Stück abgesebt und dafür 733 168 (676299) Fr. erlöst. Ziemlich bedeutend war die Ausfuhr von Gehäusen zu Taschenuhren, es wurden im ganzen 250150 (159253) Stück = 973500 (586118) Fr. ausgeführt, wobei 209795 (137279) Stück = 916946 (565973) Fr. auf fertige Gehäuse entfielen. Von den rohen Uhrgehäusen gingen an den besten Kunden Frankreich 36066 Stück aus Nickel usw., 302 Stück aus Silber und 355 Stück aus Gold. Von den ferligen Gehäusen wurden unter anderem abgenommen: 38137 Stück aus Nickel usw. von Spanien, 6844 Stück aus Silber von Polen und 7415 Stück aus Gold von Spanien. Der Export von Werken zu Taschenuhren ist gegen über dem Vorjahr etwas zurückgegangen. Es wurden 551101 Stück = 7025 534 Fr. gegen 665727 Stück = 8469826 Franken im Vorjahr an das Ausland abgegeben; darunter 274 398 Stück = 3 672154 Fr. an die Vereinigten Staaten, 58 357 Stück = 846 979 Fr. an Japan, 44709 Stück = 517 462 Fr. an Kanada und 40367 Stück = 525 905 Fr. an Frankreich. Von den Uhrenwaren entfiel die größte Menge auf den Versand von Teilen zu Taschenuhren. Hierin konnte die Schweiz 18597 kg = 2453 018 Fr. an das Ausland abgeben gegen 13 392 kg = 1920379 Fr. im Oktober 1927. Die wichtigsten Kunden für diese Ersatzteile waren Deutschland mit 4544 kg = 856123 Fr. Frankreich mit 3371 kg = 360939 Fr. und die Vereinigten Staaten mit 2838 kg = 349 899 Fr.' An Bestandteilen zu Grobuhren wurden im Oktober 1928 2744 kg = 122285 Fr. (i. V. 1547 kg = 70076 Fr.) ausgeführt, darunter 696 kg = 45870 Fr. nach Deutsch land. Grobuhren wurden versandt: 4002 (3859) kg = 111 491 (115637) Fr. Wand- und Standuhren, 801 (488) kg = 41319 (23884) Fr. Wecker und 15 (0) kg = 100 (0) Fr. Turmuhren; lebere gingen ganz nach Spanien. Als Abnehmer für Wand- und Standuhren standen die Vereinigten Staaten mit 851 kg und Japan mit 657 kg an 'der Spibe. Von den versandten Weckern gingen unter anderem 303 kg = 10709 Fr. nach Italien. In Taschenuhrgläsern steht der Einfuhr von 2852 (2601) kg = 41359 (38404 Fr.) im Oktober 1928 (1927) eine Ausfuhr von 1024 (1498) kg = 22 946 (34 391) Fr. gegenüber. Hauptimporteur war Frankreich mit 2830 kg. Hauptabnehmer Deutschland mit 167 kg und Italien mit 152 kg. (1/649) iiiiiiiiiiiiiiiiaifiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiaitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiifiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiaiiiiiaiiiisiiiiiiiiiiiiifiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiifiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiifiiiifiiiiiiaiti Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Weniger Gewerbesteuer infolge entgeltlicher Tätigkeit der Ehefrau im Geschäft Wir hatten unter anderem in Nr. 31 der UHRMACHER- KUNST gelegentlich der Erörterung der Frage „Ist das Gehalt für Mithilfe von Familienangehörigen im Geschäft abzugsfähig?“ darauf aufmerksam gemacht, dab solche Gehaltszahlungen bei der Veranlagung zur Gewerbe steuer nach dem Ertrage eine niedrigere Gewerbesteuer zur Folge haben. Voraussebung für die hier gedachte Mithilfe ist das Bestehen eines Vertragsverhältnisses. Ein solches Dienstverhältnis braucht nicht schriftlich be gründet zu sein, da das Bürgerliche Gesebbuch hier die mündliche Vereinbarung beim Vertragsabschlub zuläbt. Im Uhrmachergewerbe ist es nicht selten üblich, dab die Ehefrau des Inhabers in dessen'Geschäft eine regel- mäbige und fleifjige Tätigkeit leistet. Meist wird die Ehefrau so in Anspruch genommen, dab ihre Arbeit im Haushalt durch andere Hilfe besorgt werden mub, ganz besonders so in Zeiten regeren Umsabes. Kann dann die Notwendigkeit der Anstellung einer Ersabhilfe im Haushalt als Folge der Berufstätigkeit der Ehefrau im Geschäft genügend begründet werden, so wird es sich rechtfertigen lassen, die so entstandenen Mehrausgaben- für den Haushalt vom Einkommen abzuziehen bzw. den betreffenden Betrag nicht als Privatentnahme anzusehen. Manche Ehefrauen eignen sich recht gut für die Tätigkeit im Geschäft, möglicherweise sogar besser als für den Haushalt. Oft verdankt der Geschäftsmann dem ge wandten Auftreten seiner Frau dem Kunden gegenüber die Steigerung des Umsabes. Wieder andere Frauen zeigen besondere Geschicklichkeit in der Führung der Bücher, ein Umstand, der dem Inhaber des Geschäfts Gewähr für Ordnungsmäbigkeit der Aufzeichnungen von Einnahmen und Ausgaben bieten wird. Stellt sich so die geschäftliche Tätigkeit der Ehefrau als eine regelmäbige Leistung dar, so wird der Ehemann sich die Frage vor zulegen haben, wie er diese Leistung je nach deren Um fang und Art zweckmäbig entschädigt. Die Entschädigung wird bei einem gewerblichen Ertrag von z. B. 6000 RM. jährlich vielleicht 100 bis 150 RM. monatlich betragen können. Angenommen ein solcher Jahresertrag und das Bestehen eines Vertragsverhältnisses zwischen den Ehe gatten, wonach sich der Mann verpflichtet, seiner Frau für die Übernahme der vertraglichen Verpflichtungen monat lich 110 RM. Gehalt zu zahlen, so ergibt sich folgendes Bild bei der Berechnung der Gewerbeertragsteuer: Gewerbeertrag 6000 RM. ab 1500 „ Entgelt für die persön lichen Dienste des In habers 4500 RM. ab 1320 „ Gehalt der Ehefrau; zu versteuern 3180 RM. Hiervon ist der Steuergrundbetrag 29,70 RM., indem nämlich von den ersten 1200 RM. 1 /o 0 / 0 ^ RM.), von den nächsten 1200 RM. 1 °/ 0 (12 RM.) und von den restlichen 780RM. 11/ 2 °/ n (11,70 RM.) als Steuersab in Anrechnung kommen. Den 29,70 RM. würden 54 RM. Steuergrundbetrag gegenüberstehen, wenn das Gehalt der Ehefrau wegfiel. Die Gemeinde Halle erhebt nun z. B. 525 °/ 0 Gewerbe ertragsteuer und würde sich dann in dem einen Falle 155,90 RM., in dem anderen 283,50 RM. an Gewerbesteuer ergeben. Da Halle, ebenso wie Berlin, 1 °/ 0 Lohnsummen steuer, bei 1320 RM. also 13,20 RM. erhebt, so sind diese den 155,90 RM. hinzuzuzählen. Die Minderung der Gewerbesteuer für den Fall der Gehaltszahlung an die Ehefrau beträgt immerhin 114,40. In den zahlreichen Gemeinden, die an Stelle der Lohnsummensteuer die Gewerbekapitalsteuer gewählt haben, würde das Ergebnis um die obigen 13,20 RM. günstiger sein. Je höher nun aber die Gemeindezuschläge in Prozenten vom Gewerbe ertrag liegen, um so deutlicher wird der eventuell sich ergebende Vorteil sich zeigen. In den Gemeinden Ratibor Gleiwib, Hindenburg, Hamm betragen die Zuschläge mehr als 2000%, der Vorteil würde sich also dann vervierfachen und in unserem Beispiel etwa 500 RM. ausmachen können. An Gewerbesteuer würden nämlich bei vertraglicher Dienstleistung' der Ehefrau etwa 600 RM. und sonst 1100 RM. jährlich zu zahlen sein.
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