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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (23. November 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- ArtikelDas österreichische Bundesgesetz, betreffend das Verbot der ... 947
- ArtikelWie wurde voriges Jahr Propaganda gemacht? 948
- ArtikelWerbefront - Werbefenster - Ladenraum sind werbetechnisch eine ... 949
- ArtikelWirksame Werbung (Fortsetzung) 955
- Artikel25 Jahre Thomas Ernst Haller A.-G. 956
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Oktober 1928 958
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 959
- ArtikelSprechsaal 960
- ArtikelVerschiedenes 960
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 964
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 965
- ArtikelGeschäftsnachrichten 966
- ArtikelBüchertisch 967
- ArtikelPatentschau 967
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 967
- ArtikelEdelmetallmarkt 967
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 968
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 48 DIE UHRMACHERKUNST 963 Fall, dag diese nicht beigetrieben werden kann, zur Strafe der Haft bis zu 6 Wochen. Wer wissentlich unrichtige Angaben macht oder durch bewugte Auslassungen erhebliche Umstände ver schweigt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geld strafe oder mit einer dieser Strafen, wer eine dieser Handlungen fahrlässig begeht, wird mit Geldstrafe bestraft. (VI 1/631) Die Handwerksnovelle vor dem Reichsrat. Nach Presse meldungen nahm der Reichsrat in seiner Sigung vom 8. November die Handwerksnovelle an. Die Novelle bildet nach den Aus führungen in den Tageszeitungen keine völlige Neuformung des Handwerksrechts, sondern beschränkt sich im Rahmen der Ge werbeordnung auf Abänderungen und Ergänzungen, namentlich der Vorschriften über die Wahlen zu den Handwerkskammern und deren Organisation. Sie erweitert und verbessert das Wahl recht und bringt Bestimmungen über die Abgrenzung von Hand werk und Industrie. Die Vorlage der neuen Regierung hat sich im wesentlichen die früheren Beschlüsse des Reichsrats zu eigen gemacht, darum ist die Vorlage in den Reichsratausschüssen fast unverändert geblieben. (VI 1/620) Ausschugtagung und parlamentarische Kundgebung des Reichsverbandes des deutschen Handwerks. Am Donnerstag, dem 30. November, tritt der Groge Ausschug des Reichsver bandes des deutschen Handwerks zu einer wichtigen Tagung im Gebäude des Reichswirtschaftsrats zu Berlin zusammen. Die Tagesordnung sieht vor die Erstattung eines Geschäftsberichts und Berichte verschiedener gemeinsamer Ausschüsse des Deut schen Handwerks- und Gewerbekammertages und des Reichs verbandes, insbesondere des Berufsstandsausschusses, des Lehr lingsausschusses, des Sozialpolitischen Ausschusses und des Steuerausschusses. Es erfolgt ferner die Beschlugfassung über verschiedene Regulariön. Ebenso ist eine Aussprache über die Wahlen zum Vorstand und zum Ausschug sowie zum Haus haltsplan in Aussicht genommen. Um 6 Uhr nachmittags Findet eine parlamentarische Kund gebung des Reichsverbandes statt, wobei vor den Vertretern des Parlaments und der Presse informatorische Berichte über die derzeitig wichtigsten berufsständischen Fragen, wie Hand werksnovelle, Berufsausbildungsgeseg, Arbeitsschuggeseg, Neu regelung des Schlichtungswesens usw., erstattet werden. An diese Kundgebung schliegt sich eine gesellige Veranstaltung an. Einladungen sind unter anderem vorgesehen für die Fraktions- vorsigenden aus dem Reichstag und die zum Handwerk gehörenden Abgeordneten des Reichstags, für den Reichswirtschaftsrat, für die Vertreter der Reichsministerien und für das Preugische Handelsministerium sowie für die Vertreter der Presse und der wirtschaftlichen Spigenverbände. (VI 1/618) Tagung der Gruppe der Fachverbände im Reichsverband des deutschen Handwerks. Am 8. November fanden sich die Vertreter der Gruppe der Fachverbände im Reichsverband des deutschen Handwerks zu einer wichtigen Aussprache im Reichs wirtschaftsrat zu Berlin zusammen. Es erfolgte die Abnahme des Kassenberichts und die Entlastung des Kassenführers. Dem vorgelegten Antrag wurde einmütige Zustimmung gegeben, wonach der Vorstand nach pflichtmägigem Ermessen zu ent scheiden hat, ob Vorlagen für die Ausschüsse des Reichsverbandes des deutschen Handwerks aus wichtigen Gründen zuvor in der Gruppenversammlung vorzulegen sind. Nach lebhafter Aus sprache wurde erneut beschlossen, dag die Lohn- und Tarif vertragspolitik ausschlieglich Angelegenheit der Fachverbände ist. Weiter beschäftigte sich die Versammlung mit den Be strebungen der Fachverbände auf Schaffung einheitlicher Lehr lingsordnungen für das Reich. Hierzu wurde nachstehende Ent- schliegung angenommen: Die in der Gruppe der Fachverbände im Reichsverband des deutschen Handwerks vereinigten Reichsfachverbände be schliegen, den einzelnen Reichsfachverbänden die Aufstellung von Richtlinien in dieser Angelegenheit nahezulegen, und bitten den Deutschen Handwerks - und Gewerbekammertag durch Rund schreiben die einzelnen Handwerks- und Gewerbekammern von diesem Beschlug in Kenntnis zu segen. Die Reichsfachverbände werden hierbei mit dem Deutschen Handwerks- und Gewerbe kammertag eng Zusammenarbeiten. Sie geben der Hoffnung Ausdruck, dag während dieser Verhandlungen die einzelnen Handwerks-und Gewerbekammern in dieser wichtigen Angelegen heit nichts unternehmen. Anregungen seitens der Handwerks und Gewerbekammern werden dankbar begrügt. Generalsekretär Hermann berichtete noch über die Frage des Tarif- und Schlichtungswesens. Dem Antrag, einen Sonder- ausschug einzusegen, der die Stellungnahme des Gesamthand werks zur Frage des Tarif- und Schlichtungswesens und seinen Beziehungen zu den Vorschlägen der Vereinigung Deutscher Arbeitgeber zu prüfen und einheitlich festzustellen hat, wurde zugestimmt. (VI ^ 621) Neue Entwürfe für ornamentierte Taschenuhrendeckel. Es ist kaum möglich, dag man bei den äugeren Formen der Taschen uhren eine Vielgestaltigkeit der Muster vornehmen kann. Es wurde wohl schon versucht, aber etwas Neues und zugleich Praktisches konnte man nicht herausbringen. Desto mehr müssen die Kunstgewerbezeichner versuchen, wenigstens bei den Orna menten mehr Neues zu bringen. Die meisten Taschenuhren, die heute im Handel sind, seien es nun die goldenen oder silbernen, sind überwiegend für die Massenfabrikation und wirken oft sehr langweilig. Wollte man andere Formen bei Taschenuhren heraus bringen als bisher, so wäre dies auf alle Fälle unpraktisch, nicht nur beim Tragen einer Taschenuhr, sondern auch für das innere Werk. Vor Jahrzehnten sah man noch Taschenuhrendeckel mit allerlei Motiven aus Pflanzen- und Tierwelt. So z. B. Jagd stücke, ganze Figuren und Porträts. Bei Taschenuhren kann man ja nie sagen, oder höchst selten, dag es sich um ein Original stück handelt, wie z. B. bei Einzelanfertigungen von Ringen, Broschen und Anhängern, die von anderer Seite nicht getragen werden. Nur bei angebrachten Monogrammen auf Uhrendeckel ist ein Eigentumszeichen ersichtlich. Die Abbildungen zeigen vier Uhrendeckel, welche in Metall ausgeführt sind, sowie zwei Skizzen, damit man ersieht und sich leichter vorstellen kann, wie eine solche Taschenuhr wirkt. Die Ausführungen können in Messingpressung, ebenfalls in Flachgravierung, gemacht werden. Diese Entwürfe sind freigegeben und können auch mit verschiedenen Abände rungen verwendet werden. (VI 1/730) C. F. jr. Gegen die Ausdehnung der Zwangsversicherungen. Der Reichsausschug der deutschen Mittelschicht, cfem neben dem Reichsverband des deutschen Handwerks der Reichsschugver- band für Handel und Gewerbe E.V., die Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels, der Zentralverband deutscher Haus und Grundbesigervereine E. V. und das Schugkartell Deutscher Geistesarbeiter angeschlossen sind, wendet sich mit nachstehender Erklärung an die Öffentlichkeit: Als Freunde einer rechtverstandenen und zweckmägig gestalteten Sozialpolitik erheben wir entschieden Einspruch da gegen, dag die für die Arbeitnehmer geschaffenen Versicherungen und Schugmagnahmen auch auf Bevölkerungskreise ausgedehnt
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