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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (14. Dezember 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neuordnung der Verhältnisse zwischen Uhrenfabrikanten, Uhrengroßhandlungen und Uhrmachern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- ArtikelNeuordnung der Verhältnisse zwischen Uhrenfabrikanten, ... 1005
- ArtikelEinladung zur 9. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes ... 1007
- ArtikelHemmung mit konstanter Kraft oder konstanter Antrieb? 1008
- ArtikelElektronom-Junghans 1011
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Oktober 1928 1014
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 1015
- ArtikelVerschiedenes 1016
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 1018
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 1019
- ArtikelGeschäftsnachrichten 1020
- ArtikelBüchertisch 1021
- ArtikelPatentschau 1021
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 1021
- ArtikelEdelmetallmarkt 1021
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 1022
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 53. JAHRGANG / HALLE (SAALE), 14. DEZEMBER 1928 / Nummer 51 iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiii » Neuordnung der Verhältnisse zwischen Uhrenfabrikanten, Uhren großhandlungen und Uhrmachern Der im lebten Jahre zwischen den größten Uhrenfabriken und den einzelnen Großhandlungen ab geschlossene Konventionsvertrag wurde von seiten der Fabrikanten gekündigt, um ihn mit einigen Abänderungen neu abzuschließen. Uber den Abschluß des Vertrages ist seit Monaten eingehend verhandelt worden, und auch der Zentralverband wurde zu den leßten Verhandlungen in Stuttgart hinzugezogen, um die Wünsche des Einzel handels vorzutragen. Uber den Vertrag selbst sind in der Zwischenzeit Kommentare in Umlauf geseßt worden, die ein völlig falsches Bild geben und die eine gewisse Beunruhigung unter den Uhrmachern verursacht haben. Es war uns nicht früher möglich, zu dem Vertrag Stellung zu nehmen, da seine endgültige Formulierung erst in den leßten Tagen beendet war und uns erst jeßt die end gültige Fassung zugestellt werden konnte. Wir betrachten die Neufassung des Vertrages gegen über dem alten als einen wesentlichen Fortschritt. Wenn wir seit Jahren bemüht waren, die drei Gruppen: Fabri kanten, Großhandel und Uhrmacher, zusammenzuhalten, so glauben wir, daß wir in diesem Bestreben durch den Vertrag ein gutes Stück vorwärts kommen werden. Die vertragsmäßige Regelung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Gruppen ist nicht neu. Wir er innern an die Verhandlungen in den Jahren 1908 und 1909, wo auf dem Verbandstage des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher in München der erste Vertrag ab geschlossen wurde. Alle diese früheren Bemühungen litten jedoch darunter, daß die Vertragsbestimmungen mehr oder weniger auf dem Papier standen, weil den Vertragsparteien keine Machtmittel zu Gebote standen, um die Durchführung der Vertragsbestimmungen zu er zwingen. Durch den Zusammenschluß der Schramberger Gruppe einerseits und der Schwenninger Gruppe anderer seits hat sich hierin Wesentliches geändert und der Ver such des leßten Jahres hat gezeigt, daß es möglich ist, die Vertragsbestimmungen auch durchzuführen. Selbst verständlich wird es immer möglich sein, einzelne Vertrags bestimmungen zu umgehen, jedoch dürfte mit der Zeit das Verständnis für eine verständige Regelung der geschäftlichen Verhältnisse untereinander immer mehr wachsen und die Durchführung des Vertrages immer reibungsloser gestalten. Betrachten wir nun im einzelnen die hauptsächlichsten Bestimmungen des Vertrages, soweit sie für den Einzelhandel von Wert sind. Pflichten der Uhrenfabriken Die Uhrenfabriken verpflichten sich, ihre Erzeugnisse an Großuhren im deutschen Zollgebiet nur an Uhren großhändler abzuseßen, und zwar nur an solche, die dem Vertrag beitreten. Eine Ausnahme wird für den marken losen Wecker gemacht, dessen Vertrieb ja durch einen besonderen Vertrag mit uns geregelt werden soll und auf den wir noch zurückkommen. Als Uhrengroß handlungen werden selbstverständlich die bestehenden Vertriebsorganisationen der Firmen Junghans und Kienzle anerkannt, doch verpflichten sich diese Firmen, weitere Verkaufs- und Musterlager als die bestehenden nicht zu errichten und die bestehenden Musterlager nicht in Expeditionslager über den seitherigen Umfang hinaus auszubauen. Außerdem verpflichten sich die Fabriken, durch diese Verkaufslager nur Uhren eigenen Fabrikats zu vertreiben, unter Ausschluß der Fabrikate anderer Fabriken. Fabrikate außerhalb der Konvention Von dem Vertrag sind ausgenommen Taschenuhren, Jahresuhren, Schwarzwälder Uhren, Einsteckwerke, Re klameuhren, technische Uhrwerke und technische Uhren, elektrische Uhren, Autouhren, Kurzzeitmesser und Uhren, die besonderen Zwecken dienen und die nicht aus schließlich durch Uhrmacher vertrieben werden. Ferner sind vorläufig noch ausgeschlossen Hausuhren und Hausuhrwerke, jedoch nur auf Widerruf, da gegenwärtig Verhandlungen schweben, auch die Gruppe der Haus uhrenerzeuger der Konvention anzuschließen. Im wesent lichen bezieht sich also der Vertrag auf Wanduhren, Tisch uhren, Stiluhren und Wecker. Die Exporteure Eine Durchbrechung aller Verträge in bezug auf die Verpflichtung, nur an Uhreneinzelhandelsgeschäfte zu liefern, war bisher durch die Lieferung an Exporteure möglich. Bei Lieferungssperre versuchte die gesperrte Firma regelmäßig, sich die Uhren über den Umweg des Exporteurs zu verschaffen, was ihr bisher auch gelang. So war es nicht möglich, Markenuhren aus den Nicht fachgeschäften fernzuhalten, man konnte wohl den Bezug erschweren, jedoch nicht verhindern. Jeßt ist in dem Ver trage den Exporteuren die Verpflichtung auferlegt, Uhren mit Fabrikmarke im Inland überhaupt nicht zu vertreiben.
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