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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (20. März 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Kosmos-Sternkarte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- ArtikelEine vom Kunden "selbst reparierte Uhr" macht mehr Arbeit als ... 55
- ArtikelEhrenmeister des Handwerks Robert Bosch † 55
- ArtikelBitte, vergleichen Sie . . . ! 56
- ArtikelLeonardo da Vinci und die Uhr 57
- ArtikelWie steht es um die wasserdichte Uhr? 58
- ArtikelDie Uhrmacher-Lehrwerkstatt "WEMPE" 59
- ArtikelBerufsausbildung des Lehrlings im Kriege 60
- ArtikelHumor um die Uhr 60
- ArtikelDas Aufsetzen einer Breguet-Spiralfeder 61
- ArtikelFür die Werkstatt 62
- BeilageSteuer und Recht (Folge 3) 5
- ArtikelDie Kosmos-Sternkarte 63
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 63
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 64
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 64
- ArtikelPersönliches 65
- ArtikelInnungsnachrichten 65
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 65
- ArtikelAnzeigen 66
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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»ie Kosmos - Sternkarte E Die Sterne sind es, nach denen die Zeit festgestellt wird. Was liegt er näher als daß der Uhrmacher den Sternenhimmel gern beobachtet iir aber gern beobachten möchte, jedoch einsieht, welche Kenntnisse & dazu fehlen. VI Hierin ist ihm die Jugend oftmals über, die begeistert Sternkunde treibt, sei es in der HJ. nur zur Orientierung in der nächtlichen Ge- ■deübung, sei es zum tiefergehenden Studium. F Derjenige aber, der sich überhaupt anschickt, die Wunder des P*rncnhimmels zu verfolgen, wird immer wieder überrascht sein über ■ne Schönheiten. Eine Sternkarte wird es ihm leicht machen, den ■mmel zu verstehen. C= Im Verlag Franckh, Stuttgart, hat die Gesellschaft der Naturfreunde ) i Kosmos — eine drehbare Sternkarte erscheinen lassen, die mit isirchscheinendem Deckblatt und verstellbarem Zeiger zum Ermitteln '•it Planetenstände versehen ist. » Ihre 16 Seiten starke Anleitung ist außerordentlich reichhaltig; ihre iederung vermittelt einen Überblick über die Hilfe, die die Stern- i^rte gewährt: Einführung. Wir sehen uns die Sternkarte an. Die drehbare Sternkarte zeigt den Anblick des Pixsternhimmels für jede Zeit. Was ist bei Benutzung der Sternkarte zu beachten? Sterne, die man immer sieht. Welchen Anblick haben wir heute Abend nach Süden zu? In westlicher Richtung steht ein heller Stern. Wie heißt er? ■ / Aufgaben, die mit der drehbaren Sternkarte noch zu lösen sind. ! Wann geht ein Stern im Osten auf? J Wann erreicht ein Fixstern seine höchste Stellung am Himmel? Warum sind nahe am Horizont weniger Sterne zu sehen? Wann beginnt die Dämmerung und wann die Nacht? Wie man die Sternzeit findet, i Wo steht die Sonne? I Wie man die Stellungen der Wandelsterne findet. I Tabelle zur Umrechnung der Ortszeit in Mitteleuropäische Zeit. Außen auf dem Grundkarton ist Rektaszensionsein teilung in Stunden angebracht. Weiter nach innen folgen die Tier- kreiszeichen und* die Monatsangaben. Auf dem drehbaren Sternhimmel ist außen die Uhrzeit eingeteilt. So ist in sinnreicher Weise Vorsorge getroffen für eine möglichst vielseitige Verwendbarkeit der Sternkarte, die sich jedem beginnenden Sternkundigen schnell unentbehrlich machen wird. Vus dem Protektorat Böhmen und Mähren on unserem Sonderberichterstatter in Pra - Das an jedem Monatsende erscheinende Zentralorgan der Gold- bhmiede, Uhrmacher und Juweliere, „Orloj“, macht in Nr. 1/1942 seine kser darauf besonders aufmerksam, daß nach einer Regierungsverord- Jmg unter anderem auch im Hauptstück VII der Gewerbeordnung der ff 108 abgeändert werden soll. Diesem Paragraphen zufolge hatten die Besitzer fabrikmäßiger Gewerbebetriebe bisher das Recht, sich frei- Lvillig zur Mitgliedschaft bei einer einschlägigen Gewerbegenossenschaft fcizumelden, in welchem Falle sie dort Rechte und Pflichten ordent licher Mitglieder besaßen. Diese freiwillige Mitgliedschaft bei Ge werbegenossenschaften soll nun aufgehoben und den erwähnten Be- f tzern fabrikmäßiger Gewerbeunternehmungen nur die Mitgliedschaft üm Industriellenverband belassen werden. Es sollen nun von den hierdurch Betroffenen geeignete Schritte unternommen werden, um den «früheren Zustand, betreffend der freiwilligen Mitgliedschaft bei Ge werbegenossenschaften, nach wie vor beizubehalten. Wer ist Großbetrieb? In einer Kundmachung des Finanzministeriums ‘in Prag („Amtsblatt“ vom 16. Dezember 1941) bestimmt der Finanz minister auf Grund des § 17 Abs. 10 der Regierungsverordnung vom «29. Mai 1941, Slg. Nr. 297, über Aufzeichnungspflichten für Steuer- und Betriebszwecke den Begriff „Großbetrieb“ wie folgt: Ein Unternehmen, das in einem Jahre einen Gesamtumsatz von 10 Mill. Kr. (1 Mill. JIH) Ärzielt, ist als Großbetrieb anzusehen, ohne Rücksicht darauf, ob ler Umsatz umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Umgruppierung der Ministerialbereiche in der Protektorats- regierung. Durch eine Verordnung der Protektoratsregierung mit Wir kung vom 15. Januar 1942 wurde die Organisation einiger Ministerien ■nd Zentralbehörden im Sinne strafferer Zusammenfassung der Kräfte Jeu geordnet. Der Schwerpunkt dieser Neuordnung liegt im Ausbau der mit wirtschaftlichen Aufgaben betrauten Ministerien. Das neue Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, in dessen Bereich auch das ’jjunzierungswcscn fällt, übernahm der Deutsche Dr. Walter Bertsch. J Die Bewilligungsfreiheit im Verkehr (Warenein- und -ausfuhr) zwi lchen Protektorat und den Niederlanden, kundgemacht im „Amtsblatt Jom 16. Januar 1942, gilt nicht für Taschenuhren, Armbanduhren, auch solche mit Spielwerk in Gehäusen oder solche aus Gold, Platin oder aus Silber, auch vergoldet oder mit Gold belegt oder mit ver goldeten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen, oder aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder versilbert oder mit Gold oder Silber belegt oder versehen, mit ver goldeten oder versilberten Rändern, Bügeln oder Knöpfen, aus anderen Stoffen, Uhrwerke zu Taschenuhren oder Armbanduhren, fertige und Rohwerke, Teile von Taschenuhren oder Armbanduhren, Werkböden, kreisrund, mit einem Kreisdurchmesser von 2,5 cm oder weniger, von anderer Form mit einem kleinsten Durchmesser von 2 cm oder weniger, alle diese auch in Verbindung mit Steinen. Gold-Verfügung Nr. 9/41 von der Uberwachungsstelle. 1. Für den Begriff „Altgold“ (§ 1 Abs. c der Kundmachung 128/40) ist nicht der Wert des Goldgegenstandes maßgebend, der unter den jetzigen Verhält nissen erreichbar ist, sondern der Anschaffungswert abzüglich des ent sprechenden Abschlages für Abnutzung während der Dauer des Ge brauchs. 2. Altgold sind ausnahmslos: a) goldene Uhrketten und alle maschi nell hergestellten Goldketten, b) goldene Armbänder und Armreifen, c) goldene Zigarettenetuis, d) goldene Dosen, e) goldene Trauringe, so weit in den genannten Gegenständen nicht natürliche Edelsteine (das sind Brillanten, Saphire, Rubine und Smaragde) oder echte Perlen ein gefaßt sind. Gegenstände mit diesen Edelsteinen oder echten Perlen können als gebrauchte Goldwaren angesehen werden. 3. Soweit es sich bei den Goldwaren, die unter Abs. 2 a — e an geführt sind, um Gegenstände von historischem, kulturellem oder be sonders künstlerischem Wert handelt, kann auf Grund eines Sonder antrages die Uberwachungsstelle die Genehmigung erteilen, daß solche Goldgegenstände als gebrauchte Goldwaren angesehen werden dürfen. Gebrauchte Goldwaren dürfen nach wie vor nur gegen Anlieferung des vollen Goldinhalts an die Verbraucher veräußert werden. Neuregelung der Quittungsgebühren. Bestätigungen, die im Ge schäftsverkehr unter Unternehmern bzw. zwischen Unternehmern und Privatpersonen ausgegeben werden, ferner Bestätigungen, die die Liefe- anten öffentlichen Kassen ausstellen, sofern es sich in allen diesen Fällen nicht um die Erfüllung der bücherlich gesicherten Verpflich tungen handelt, unterliegen nicht mehr der Quittungsgebühr.
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