Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (20. März 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- ArtikelEine vom Kunden "selbst reparierte Uhr" macht mehr Arbeit als ... 55
- ArtikelEhrenmeister des Handwerks Robert Bosch † 55
- ArtikelBitte, vergleichen Sie . . . ! 56
- ArtikelLeonardo da Vinci und die Uhr 57
- ArtikelWie steht es um die wasserdichte Uhr? 58
- ArtikelDie Uhrmacher-Lehrwerkstatt "WEMPE" 59
- ArtikelBerufsausbildung des Lehrlings im Kriege 60
- ArtikelHumor um die Uhr 60
- ArtikelDas Aufsetzen einer Breguet-Spiralfeder 61
- ArtikelFür die Werkstatt 62
- BeilageSteuer und Recht (Folge 3) 5
- ArtikelDie Kosmos-Sternkarte 63
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 63
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 64
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 64
- ArtikelPersönliches 65
- ArtikelInnungsnachrichten 65
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 65
- ArtikelAnzeigen 66
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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64 UHRMACHER TOaeheme.ltau. de# ,ßL”-JCumt 12. Schweizer Uhrenmesse Basel 18.— 28. April 1942 I' AH-Basel Berufskleidung ohne Punkte Bei der Ausstellung von Bezugscheinen für Berufsbckleidungsstücke die infolge besonderen Verschleißes mehrmals in einer Kleiderkarten- penode bezogen werden müssen, sind nur bei dem ersten Bezugschein 20 % der normalen Punktzahl von der Kleiderkarte abzutrennen. Bei weiteren Bezugscheinen für das gleiche Kleidungsstück wird keine Funktattrennung vorgenommen. Hat beispielsweise ein Verbraucher in der derzeitigen Kleiderkartenperiode im November 1941 einen Bezug schein für einen Berufsanzug gegen Abtrennung von acht Punkten er halten und wird der Anzug im Juli 1942 ersatzbedürftig, so kann ein neuer Anzug punktfrei bewilligt werden. Diese Bestimmung gilt sowohl tur Einzel Verbraucher als auch für betriebseigene Berufskleidung. Schutz der Kriegsteilnehmerbetriebe im Handwerk Anordnung vom 9. Februar 1942 Durch die vom Reichswirtschaftsminister getroffene Vierte An ordnung zur Durchführung der Handwerker-Einsatz-Verordnung (vom 9 Februar 1942) erfährt die bisherige Regelung eine Erweiterung, die dem benutz und der Sicherung der Kriegsteilnehmerbetriebc im Hand werk dienen soll. Die neue Regelung ergibt: 1. Ein Betrieb darf künftig in sämtlichen Handwerkszweigen (außer dem Schornsteinfegerhandwerk) nur dann neu errichtet werden wenn hierfür ein Bedürfnis anerkannt ist. Bisher galt das nur für einige wenige, früher als übersetzt angesehene Handwerks- zweige (Herrenschneider, Uhrmacher, Friseure, Bäcker, Fleischer) 2. Als Neuerrichtung, die von der Bedürfnisprüfung abhängig ist wird auch der „Erwerb“ eines bereits vorhandenen Handwerks betriebes angesehen. Bisher war in solchen Fällen eine Be- durfnisprüfung nicht nötig. 3. Wie bisher in den übersetzten Handwerkszweigen, so ist künftig in sämtlichen Handwerkszweigen auch die Errichtung von hand werklichen Nebenbetrieben bei Unternehmen der Industrie, des hängig Landwirtschaft usw. von der Bedürfnisprüfung ab- Ob ein Bedürfnis besteht das entscheidet auch weiterhin die untere Verwaltungsbehörde; gegen ihren Bescheid ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an die höhere Verwaltungsbehörde zugelasscn. Die Ver waltungsbehörden müssen vor ihrer Entscheidung die Handwerks kammer hören. Der wesentliche Sinn der Neuregelung liegt darin, daß bei der Prii- lung der Bedurfmsfrage besondere Rücksicht auf solche Betriebe zu nehmen ist, deren Inhaber zur Wehrmacht oder zu einer SchutzA. rung außerhalb der Wehrmacht oder zur DienstpflichtleistunT berufen sind. Der Betriebsinhaber braucht also in diesen Fälle Fernunterricht Meldefrist verlängert Die Meldefrist für den Fernunterricht zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung ist bis zum 1. April 1942 verlängert worden. Vordrucke für die Anmeldung erhält der Handwerker bei den zuständigen Hand werkskammern oder Kreishandwerkerschaften. Es ist wichtig, daß die weiteren Meldungen möglichst bald eingehen, damit die Vorbereitungen abgeschlossen werden können. utmtuaiuuauci urauun aiso in aiesen Fallen mehr zu befürchten, daß ein anderer sich die Einberufung in der1? zunutze macht, daß er ohne weiteres in der nächsten Nachbar*! einen neuen Betrieb errichten kann. Auch kann ein anderer nich7 Betrieb des einberufenen Handwerkers ohne weiteres kauf™ pachten. cn Die Verbraucherschaft wird andererseits dadurch berücksicK. daß die Neuerrichtung bzw. der Enverb auch für eine bestimmte z. B. bis zur Beendigung des Krieges, zugelassen werden kann JAI % .Uhr* Berli me. I iülirifr Slilf eilten Die schweizerische Uhren industrie, die rund den zehn ten Teil aller im schweizeri schen Erwerbsleben stehen den schweizerischen Arbeits kräfte beschäftigt, ist über wiegend auf den Export eingestellt. Die allgemeine Marktlage wird auch heute noch — bei gebührender Be rücksichtigung der gewalti gen Erschwerungen durch den Krieg — von maßgeben der Seite als nicht ungünstig beurteilt. Auf alle Fälle setzen die schweizerischen Uhrenindustriellen alles da ran, um die wechselseitigen Beziehungen zwischen An gebot und Nachfrage so er sprießlich als möglich zu ge stalten. Es steht denn auch schon seit Wochen fest, daß die 12. Schweizer Uhren messe Basel wieder ein wirk liches Zentrum der gesamten Uhrenindustrie sein wird. Beteiligten sich 45 führende (Verkehrsbüro Bosei) Jjrmcn als Aussteller an der .... _ Messe des Vorjahres, so sind es in diesem Jahr sogar 65. Den Besuchern wird empfohlen, sich recht zeitig und so frühzeitig als möglich bei den zuständigen Amtsstellen um Auslandspaß und Sichtvermerk zu bemühen. Bandbreiten bei Ordensschleifen Zu dem Rundschreiben der Leistungsgemeinschaft der Deul Ordenhersteller über Verkleinerungen von Orden, Ehrenzeichei Abzeichen wird hinsichtlich der in Abschnitt B aufgeführten dekorationen folgendes mitgeteilt: 1. Die Vorschriften über die Bandbreiten der Schleifen und Bandrollen werden noch einer eingehenden Überprüfung unteri Die strenge Einhaltung der gegebenen Maße ist deshalb vorläufig erforderlich. 2. Da ein geeignetes einheitliches Muster für den Knopf der rollen bisher nicht vorliegt, ist vorläufig die Verwendung jede liebigen Knopfes gestattet. Fortfall der Berufsschulbeiträge Bisher wmrde die Finanzierung der Berufsschularbeit im reich aus Berufsschulbeiträgen der Gewerbetreibenden bestritten veränderte Stellung der Berufsschule, die in den letzten Jahren nehmend zu einem wichtigen Instrument der Staatsführunu z ur Ziehung des Nachwuchses für die Wirtschaft geworden ist,“hat j auch zu einer Änderung dieser Finanzierungsgrundlage geführt. Ineil Verordnung des Generalbevollmächtigten für die Reichsverwaltune r ? , 20. Februar 1942 ist festgelegt worden, daß die Träger der Berufssck ben ab 1. April 1942 von Gewerbetreibenden, Gewerbebetrieben, von ni J gewerbetreibenden Arbeitgebern oder von den gesetzlichen Vertre« ’ der Schüler keine Abgaben zur Deckung der Kosten der Berufssch (Berufsschulbeiträge) mehr erheben dürfen. Uhrmacherinnung Berlin Betrifft: Meisterprüfung Die Anmeldungen für die nächste Meisterprüfung sind spätestens 25. März 1942 bei Uhrmachermeister Max Bätcher, Bei W 35, Pallasstraße 14, einzureichen. Als gültig kann die Anmeldi nur angesehen werden, wenn folgende Unterlagen und Urkundend Antrag beiliegen: 1. ein selbstgeschriebener Lebenslauf; 2. die Geburtsurkunde; 3. das Gesellenprüfungszeugnis; 4. der Nachweis, daß der Prüfling nach der Lehrzeit mindestt 3 Jahre in dem Handwerk, in welchem er die Meisterpriifn ablegen will, als Geselle tätig gewesen ist; 5. die Zeugnisse der etwa besuchten gewerblichen Unterrick anstalten; 6. ein polizeiliches Führungszeugnis (Ausstellungstag darf länger als 3 Monate zurückliegen); 7. der Beleg über die bei der Handwerkskammer zu Berlin gezahlte Meisterprüfungsgebühr von 45 ffll. Max Bätcher, Vorsitzender der Meisterprüfungskommissioii fQtdehjiin iul nqsuxtphmids- Qliiefiziekien Regelung zur Annahme von Uhrenreparaturen für fahrend Personal der Binnenschiffahrt Nach der Reichsbahn ist die Binnenschiffahrt der bedeutend! Verkehrsträger. Der Betrieb der Binnenschiffahrt verlangt ebenfalls 4 Vorhandensein genauer Zeitmesser. Vor allem benötigen die Schi« ei ^ n \\/ Un Schiffsführer eine zuverlässige Uhr. Wir machen es daher unseren Uhrmachern zur Pflicht, Rep«« turen an Weckern oder Kleinuhrcn der Schiffseigner oder Schiffsfühfl ebenso vordringlich zu behandeln wie Uhrenreparatucn für die im» triebsdienst der Reichsbahn stehenden Angestellten (vgl. Amtliche J* tcilung des Reichsinnungsverbandes, Fachpresse Nr. 8/1941). Uie Kc,chs ^rkehrsgruppe Binnenschiffahrt hat über ihre Dießl stellen die Schiffseigner und Schiffsführer angewiesen, ihre Zugehöiif ?, urn Ehrenden Personal der Binnenschiffahrt bei der Uberg«k von Reparaturen an den Uhrmacher durch Vorlegung der Schift bedariskarte (einer auf den Namen des Fahrzeugs ausgestellten Wandfl personalkarte) auszuwxisen. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. D . t Flügel, Ebeling, Keichsinnungsmeister. stellvertr. Geschäftsführer. jäh Mai oßhäi scher rg. Net inen '
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