Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (9. Januar 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- ArtikelPeter Henlein, der Erfinder der Taschenuhr 1
- ArtikelSo soll es der Uhrmacher machen! 2
- ArtikelEin Frontbericht in Bildern aus Bordeaux 3
- ArtikelAus den schwarzen Wäldern - Eltern und Kindern - Das Erbe 4
- ArtikelTechnische Neuerungen an Uhren 4
- ArtikelEin Uhrmacher erlebt als Gefangener den Beginn des Bolschewismus 6
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 6
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 7
- ArtikelMitteilungen des Berufserziehungswerkes für das Uhrmacherhandwerk 7
- ArtikelFür die Werkstatt 7
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 8
- ArtikelFirmennachrichten 10
- ArtikelPersönliches 10
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 10
- ArtikelInnungsnachrichten 10
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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I 7T UHRMACHERKUN TOfreheniehau, der ,fll”-3£umi Haftung für Lehrlingsausbildung bei Einberufung Der Lehrmeister übernimmt durch den Abschluß des Lehrvertrages die Verpflichtung zur ordnungsmäßigen Ausbildung des Lehrlings. Es gibt nun Betriebe, in denen sich der Lehrmeister selbst infolge des Umfanges des Betriebes nicht stets um die Ausbildung seines Lehrlings kümmern kann. Er ist in diesem Fall verpflichtet, einen geeigneten Vertreter, z. B. einen tüchtigen Gesellen, mit der Ausbildung zu be auftragen. Verantwortlich für die Ausbildung bleibt aber stets der Lehrmeister selbst. Das Landesarbeitsgericht Breslau hat deshalb auch einen Betriebsführer, der seine Ausbildungspflicht derartig vernach lässigte, daß für den Lehrling keine Aussicht bestand, sich mit Erfolg der Abschlußprüfung zu unterziehen, dazu verurteilt, dem Lehrling zu einem Teil die Differenz des Lohnes nachzuzahlen, den dieser verdient haben würde, wenn er in dem Betrieb nicht als Lehrling, sondern als Arbeiter tätig gewesen wäre. Diese Entscheidung mag manchem Handwerksmeister, der ein berufen ist, dessen Betrieb aber weiterläuft, einige Sorgen machen, wenn im Betrieb Lehrlinge beschäftigt werden, die jetzt von einem Gesellen ausgebildet werden. Wenn man auch die Lage eines ein- berufenen Handwerksmeisters, der an der Lehrlingsausbildung ver hindert ist, mit anderen Augen anblicken wird wie die schuldhafte Vernachlässigung eines Lehrherrn, der in seiner Ausbildungstätigkeit nicht gehindert ist, so ist immerhin der Handwerksmeister trotz seiner Einberufung derjenige, der für die ordentliche Ausbildung des in seinem Betrieb beschäftigten Lehrlings verantwortlich ist. Eine Prüfung der Leistungen des Lehrlings während des Urlaubs, die Bitte an Ober meister, Lehrlingswart oder einen sonstigen Berufskameraden, sich ge legentlich um die Ausbildung zu kümmern, wird für ihn eine gewisse Beruhigung sein. Bestrafter Preissünder Der Regierungspräsident — Preisüberwachungsstelle — hat wegen Nichtbeachtung der bestehenden Preisvorschriften einen Uhrmacher meister im Landkreise Iserlohn mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 2000 Jt)l nebst Kosten rechtskräftig bestraft. Dies möge als erneuter Beweis dafür dienen, daß Preissünder unnachsichtig bestraft werden. Gegen den Tauschhandel Die Handelsorganisationen haben in der letzten Zeit wiederholt Stellung gegen den Tauschhandel genommen. Mit Recht haben die Redner herausgestellt, daß es Pflicht eines jeden Kaufmannes ist, jedes Ansinnen abzulehnen, das darauf gerichtet ist, Mangelwaren durch Austausch gegen andere Waren zu erhalten. Vor allem dürfen nicht Kunden bevorzugt werden, die etwa aus diesem oder jenem Grunde in der Lage sind, ihrerseits im Tauschwege Waren zu liefern. Berufskleidung ist punktpflichtig geworden! Nach den für das gesamte Reichsgebiet gültigen Richtlinien zur Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren auf dem Kleiderkartengebiet im Versorgungsabschnitt 1941/42, die durch Runderlaß des Reichswirt schaftsministers vom 10. Oktober 1941 in Kraft gesetzt wurden, sind bei der Ausstellung von Bezugscheinen für Berufskleidung 20% der Bezugsabschnitte, die in der Warenliste der Reichskleiderkarte für das betreffende Bekleidungsstück vorgesehen sind, von der Reichskleider karte des Antragstellers abzutrennen. Bruchteile eines Bezugsabschnittes sind, soweit sie unter einem halben Abschnitt liegen, nach unten ab zurunden, soweit sie einen halben Abschnitt oder mehr betragen, nach oben aufzurunden. Bericht der Meisterschule des Uhrmacherhandwerks Glashütte Der Jahresbericht für die Zeit vom 1. April 1940 bis 31. März 1941 gibt bekannt, daß 76 Schüler die Anstalt besuchten. Davon waren 51 Voll schüler, während die übrigen nur am theoretischen Unterricht teil- nahmen. Einer der Schüler war uruguayischer Staatsangehöriger. Interessant ist, daß 25 Schüler Söhne von Uhrmachermeistern sind, also rund die Hälfte der Vollschüler. Der bisherige Vorsitzer des Bundes ehemaliger Schüler — Erich Merz legte wegen Überlastung sein Amt nieder; er wurde zum Ehrenmitglied ernannt. Der Vorsitz ging an Uhrmachermeister und Fachlehrer Felix Schmidt, Dresden, über, der auch schon Verbindungs mann des Reichsinnungsverbandes zur Schule ist. Diamanten für gewerbliche Arbeiten Die Versorgungslager mit dem überseeischen Rohstoff „Diamant“, der zur Zeit kaum ergänzt werden kann, verbietet jede Ausweitung des Diamantenverbrauches. Diamanten werden überhaupt nur für die kriegsentscheidenden Zwecke freigegeben, für die andere Bearbeitungs mittel nachweislich nicht ausreichen. Handwerkliche Betriebsführer die auf die Neubeschaffung von Industriediamanten (Sägediamanten’, Abrichtdiamanten, Schleifdiamanten usw.) nicht verzichten können müssen begründete Einzelanträge mit ausreichenden Unterlagen direkt an die Reichsstelle für technische Erzeugnisse, Berlin W 15, Pariser Straße 25/26, einreichen. Über die Anträge kann die Reichsstellc i von Fall zu Fall entscheiden. Die vorgeschriebenen Antragsformti sind bei der Reichsstelle erhältlich. Es sei in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die von der I beitsgemeinschaft deutscher Betriebsingenieure herausgegebenen Rj| linien für die Einsparung von Industriediamanten hingewiesen. Richtlinien enthalten wertvolle praktische Hinweise und Ratschläge« sind im „Maschinenbau/Der Betrieb“, 19. Jahrg., Heft 5, S. 207—j veröffentlicht worden. Diese Veröffentlichung kann als Sonderdij vom VDI-Verlag G. m. b. H., Berlin NW 7, bezogen werden. Heiterer Juwelenraub im Film. Ein Bavaria-Film: „Jenny und der Herr im Frack“, gestaltet ej Juwelenraub mit Gusti Huber, Hilde Hildebrand, Johannes Hees Oskar Sima und Paul Kemp. Die Spielleitung hat Paul Martin, der i am Drehbuch mitschrieb. In einem Philatelisten-Kongreß in Kop| hagen wird einer Sängerin eine Perle gestohlen. Bei der Suche dem Täter entstehen nun so mannigfache Situationen, die herzlich 1 lacht werden können. Internationale Diamantindustrie Der „Frankfurter Zeitung“ vom 19. Dezember 1941 entnehmen folgendes: Trotz der zum Teil völligen Unterbrechung der Zufuhr von diamant aus den wichtigsten Gewinnungsgebieten (Südafrikani: Union, Belgisch-Kongo, Portugiesisch-Angola und Brasilien) ist eine ausreichende Bevorratung der Verarbeitungszen tr Antwerpen, Amsterdam und Idar-Oberstein sichert worden. Nicht mehr zur Diamond Corporation die Societc Internationale Forestiere et Miniere du Congo (Forminie Brüssel, die Kongo-Diamanten handelt, und die Companhia de I 1 mantes de Angola (Angola - Syndikat), Lissabon, welche Angola-1 manten verkauft. Die Schlüsselung der verfügbaren Mengen auf diel g arbeitungsstätten ist nicht bekannt. Die Ausfuhr von geschliffei Diamant aus Holland liegt gegenwärtig nahezu völlig sti und ähnlich dürfte es mit Belgien sein. Indessen wird die Möglichl ' n einer Ausfuhr von geschliffenem Diamant im Tausch gegen Rohmate ^ geprüft. Grundsätzlich darf auch jetzt schon geschliffener Diamant ® r gegen Rohmaterial oder gegen Devisen, die ausschließlich zuguni ! ß { der Diamantindustrie bestimmt werden, ausgeführt vVerden. Im Inh lt! hat das Reichsbüro für Diamant ein sogenanntes „Fassungsverbot“ sc lassen. Juweliere dürfen demgemäß geschliffen Diamant nur aus ihrem Vorrat vom 18. Oktober I n * lassen. Dem Diamanthandel ist es untersagt, Juweliere zu verkaufen. Augenblicklich ist die Lage so,».“ die Vorräte vom 18. Oktober 1940 nahezu ganz Schmuck verarbeitet sind. Der Handel in Diamant Schmuckzwecke ist jetzt nur noch zwischen Händlern unt einander möglich. Nur Industriediamant wird, wenn auch beschränkten Umfang, gehandelt. Europäische Handwerkerwoche u" E'P^dung des Leiters des Auslands-Ausschusses der Re« handwerksführung und Amtsmeisters der Internationalen Handwei«v ?M ltra, ! e ' n R° m > Reichsamtsleiters Sehnert, wurde in Frankflü4 (Main), der Stadt des deutschen Handwerks, eine europäische HäMel werkerwoche eröffnet, zu der neben dem Präsidenten der Intemillfli nalen Handwerkszentrale, Nationalrat Gazzotti, die Vertreter des H werks aus einer Reihe europäischer Staaten erschienen waren, so ju’ U. n ß arn > Bulgarien, Finnland, Dänemark, Schweden, Kroa, und Rumänien. Nationalrat Gazzotti sprach über „Unsere Auffassftci vom neuen europäischen Handwerk“. Im Handwerksleben, so füh unter anderem aus, stehen sich wie im gewöhnlichen Leben zwei tassungen gegenüber, die liberale und sozialkommunistische eine und die faschistische und nationalsozialistische andererseits, faschistische und nationalsozialistische Auffassung vom Handwerk zwar in doktrinärer Hinsicht wie auch hinsichtlich der beruflichen ür dnimg Unterschiede auf. Sie gründet aber ihre Handwerkspoi aut die Grundsätze der Disziplin, Zusammenarbeit, Schutz des men! liehen und geistigen Wertes der Arbeit und Lenkung der TätigkeitWui einzelnen im Interesse der Gesamtheit, wobei aber jede GleichmachPfa von vornherein ausgeschlossen wird. Ein weiterer Unterschied geCfüi , er r f* e {} Auffassungen der Gegner liegt in der vollkommenen senatthehen und sozialen Harmonie. Hinsichtlich der Güterversorgung im Kriege hat das Handwerk Aufgabe von grundlegender Bedeutung zu erfüllen. Es hat heute wiegend Gebrauchsguter zu liefern, die in anderer Weise oder bi nicht zu beschaffen sind. Mit der Landwirtschaft und der Indus arbeitet das Handwerk zusammen in der Herstellung aller der Hi Produkte, die gerade zum Aufgabenkreis des Handwerks geh" Daher ist die Produktionsfähigkeit des Handwerks voll und ganz weiterhin vorhanden. Ein weiterer wesentlicher Beitrag des Hand« für die Kriegswirtschaft liegt in der Stellung einer spezialisie Arbeiterschaft für die Kriegsindustrie. Heute handelt es sich daN das europäische Handwerk auf die Neuordnung vorzubereiten; Itaf und Deutschland haben im Rahmen der Internationalen Handwei zentrale diese Aufgabe übernommen. Die Beziehungen der Handwei verbände der verschiedenen Länder zueinander haben sich mehr je vertieft. |an 15. laß Ü
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