Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (9. Januar 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- ArtikelPeter Henlein, der Erfinder der Taschenuhr 1
- ArtikelSo soll es der Uhrmacher machen! 2
- ArtikelEin Frontbericht in Bildern aus Bordeaux 3
- ArtikelAus den schwarzen Wäldern - Eltern und Kindern - Das Erbe 4
- ArtikelTechnische Neuerungen an Uhren 4
- ArtikelEin Uhrmacher erlebt als Gefangener den Beginn des Bolschewismus 6
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 6
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 7
- ArtikelMitteilungen des Berufserziehungswerkes für das Uhrmacherhandwerk 7
- ArtikelFür die Werkstatt 7
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 8
- ArtikelFirmennachrichten 10
- ArtikelPersönliches 10
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 10
- ArtikelInnungsnachrichten 10
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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KUN f. JAHRGANG / 1942 / NR. 1 0 raussichtlich 7000 Aussteller auf der kommenden Reichsmesse Leipzig Nachdem der Bericht des Werberates der deutschen Wirtschaft >er die vergangene Reichsmesse Leipzig im Herbst 1941 erneut den utzen und den Erfolg der Leipziger Kriegsmessen bestätigt hat, sind e Vorbereitungen für die Frühjahrsmesse 1942 vom 1. bis 5. März 1 vollen Umfang aufgenommen worden. Auf Grund des ersten Über icks über die Voranmeldungen ist mit einer Teilnahme von etwa 6500 s 7000 Ausstellern zu rechnen. Neben allen großdeutschen W'irtschafts- zirken werden voraussichtlich auch diesmal nahezu sämtliche euro- ischen Volkswirtschaften die Reichsmesse Leipzig beschicken. Das ngebot erstreckt sich auf sämtliche Zweige der Verbrauchsgüter zeugung. Dazu kommen ergänzend die Messe für gewerbliche Schutz- chte, die Sonderschau „Bau- und Betriebsbedarf“, die Ausstellung , -ichgewerblicher Materialien sowie die umfangreiche Darstellung von ^ 1 idwirtschaftlichen Erzeugnissen und Rohstoffen innerhalb der aus- '•dischen Kollektiv-Ausstellungen. Die Reichsmesse im Frühjahr 1942 rd als einzigartiger, umfassender Exportmarkt die sichere Grundlage die freundschaftliche Zusammenarbeit im kontinentalen Großwirt haftsraum bilden. »teile formu i der en Rh sen. hläge >07- lderdi ltet ei Hees iche rzlich hmen ie Schweizer Uhrenmesse in Basel det als zwölfte Veranstaltung, wie gewohnt im Rahmen der Schweizer ustermesse, vom 18. bis 28. April 1942 statt. Kürzlich hat in Biel das Patronage-Komitee, das in der Organisation ser Veranstaltung den Bereich der Uhrenfabrikanten darstellt, seine irliche Sitzung abgehalten. Es werden verschiedene Maßnahmen vor sehen, die geeignet sind, eine noch zweckmäßigere Zusammenfassung o n g { s an der Mustermesse in Basel ausgestellten Uhrenangebotes zu er- j chen und die Fachmesse zu einer der nützlichsten kaufmännischen d technischen Informationsquellen zu machen. von rikani ist i e n t e i n )rmim a de igola jf die chliffe it mdfunkgebühren über Postscheck Auf Anregung der Reichswirtschaftskammer hat der Reichspost- loglicl n ' s t e r angeordnet, daß vom 1. Januar 1942 an alle diejenigen Rund- ohmal ikteilnehmer, die über ein Postscheckkonto verfügen, bei ihrem zu- ndigen Postamt beantragen können, daß ihre Rundfunkgebühren amant zugut Jelmäßig von ihrem Postscheckkonto abgebucht werden. Die Bc- tzung dieser Möglichkeit dient nicht nur der Förderung des bargeld ien Zahlungsverkehrs, sondern sie bedeutet auch eine Arbeits- eichterung für die Postämter und nicht zuletzt auch für den Rund- nkteilnehmer selbst. Im In erbot' i f fe b e r a g t, Je so, j a n z imant i aucl ückstellungen für Werbung in der Nachkriegszeit Eine offene Handelsgesellschaft, die Handel mit Tuchen betreibt, i unt|f ttc * n ^ cr B'l anz vom 31. Dezember 1939 für Werbung und Anzeigen Jen größeren Betrag zurückgestellt. Sie begründete die Rückstellung mit, daß sie zahlreiche Aufträge auf laufende Anzeigen, die sie bei ginn des Krieges nicht zurückziehen konnte, bis zur Beendigung des ieges hinausgeschoben habe. Für diese Anzeigenverträge beansprucht eine steuerfreie Rückstellung. Der Reichsfinanzhof hat das Verlangen des Steuerpflichtigen a b - lehnt. In der Urteilsbegründung (Entscheidung vom 8. Oktober ler Re landw Franl 41 — VI 160/41; RStBl. 1941, S. 893) wird ausgeführt, daß Rück- che H zwei : einei seits. werk liehen rerkspi es mei itigkei icnen dwerf heute der bi Indi geh ganz Hand Jlungen für Unkosten dann zulässig sind, wenn eine bindende Ver- Intern ichtung für die Aufwendungen bereits am Bilanzstichtag vorliegt des H u durch die Anzeigenverträge entstehenden Zahlungsverpflichtungen lt so id jedoch erst als Unkosten desjenigen Jahres anzusehen, in dem sie Kro sächlich fällig werden. Auch eine Berücksichtigung der Verbindlich- Auffaä 'ten aus den Anzeigenverträgen unter dem Gesichtspunkt des Teil- o führ ;r ts hat der Reichsfinanzhof abgelehnt. Hierzu wird in der Urteils gründung ausgeführt, daß jeder Käufer des Geschäfts mit dem Vor- ndenscin entsprechender Reklameverträgc rechnen müsse, die für die nsatzsteigerung des Betriebes in späterer Zeit von wesentlicher Be- utung sein könnte. Bei dieser Sachlage würden aber vertragliche ldungcn für künftige Anzeigen zu keiner Minderbewertung des Ge- läfts führen. Endlich betont der Reichsfinanzhof in Aufrechterhaltung ner bisherigen Rechtsprechung, daß steuerlich begünstigte Rücklagen r auf Grund gesetzlicher Bestimmung oder entsprechender Ver- chmac jltungsanordnung in Frage kommen. Derartige steuerliche Ver- ried g fistigungen bestehen jedoch für diesen Fall nicht. jizulässige Reklameschilder Der Geschäftsmann A. unterhielt in einer Geschäftsstraße ein dengeschäft. Er beantragte die Genehmigung für eine Rcklameanlage inül | Laden, bestehend aus fünf großen weinroten Glasschildern. Die der 1 ^Polizeibehörde lehnte den Antrag ab. Es kam zu einem Ver- • liefet fl flf l*/ \ ' W A f% . 1 11 «^ * \ . « . ’ L) A m l« n « r n MV« V .1 1 ^*« Mm W n W am. a Im ^ mmm ! i. _ _ . . — lltungsprozcß, den das Reichsverwaltungsgericht mit L’rteil vom Mai 1941 abschloß. Oas Rcichsverwaltungsgericht lehnte in dieser Entscheidung (DR. tzialis' 11/44, S. 2351) den Antrag des Geschäftsmannes A. endgültig ab und sich d »rtc aus: ten; I Nach § 1 der Verordnung über die Baugestaltung vom 10. No- HancUlrnbcr 1936 sind bauliche Anlagen und Änderungen so auszuführen, Manch® sic Ausdruck anständiger Baugesinnung und werkgerechter Durch- h melmlung sind und sich der Umgebung einwandfrei einfügen. Dabei ist auf die Eigenart oder die beabsichtigte Gestaltung des Straßenbildes Rücksicht zu nehmen. Die in dem Gesuch vorgesehenen Reklame schilder sind aber weder als Ausdruck anständiger Baugesinnung an zusehen, noch fügen sie sich der Umgebung einwandfrei ein. Un zutreffend ist die Ansicht des A., das „vornehmste“ Werbemittel sei auf jeden Fall ein Glasschild. Weit besser als Glas wirkt vielmehr, wie auch von Sachverständigen allgemein betont wird, die von dem Maler unmittelbar auf den Farb anstrich des Putzes aufgetragene Werbung oder die Anbringung von Buchstaben auf dem Putz (vgl. Richtlinien zur Pflege und Verbesserung des Ortsbildes im deutschen Osten, aufgestellt von dem Deutschen Heimatbund auf Veranlassung des Rcichsführers ff, Rcichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, sowie im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsministerium, dem Reichsernährungsministerium, Reichserziehungsministerium, Reichs innenministerium und dem Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft; abgedr. im „Zentralbl. der Bauverwaltung“ 1940, Heft 50/51, S. 867, 871). Eine der Hauptforderungen des städtebaulichen Heimatschutzes geht dahin, daß tragende Bauteile der Hausfronten, aus denen die Straßenwandungen gebildet werden, nicht durch Glasscheiben, Schrift tafeln u. dgl. verdeckt werden, sondern in ihrer baulichen Aufgabe auch äußerlich in Erscheinung treten sollen (PrOVG. 96, 190, 196; 102, 251, 252). Durch die Verkleidung von Pfeilern mit Glas wird ein Stoff scheinbar zu einem tragenden Bauteil gemacht, der seinen Eigenschaften nach ein solcher nicht ist. Das Glas fällt aus dem Rahmen der sonst üblichen Baustoffe, wie Stein. Putz, An strich us w., heraus und nimmt, insbesondere bei einer Verwen dung im Erdgeschoß, einem aus anderen Baustoffen errichteten Gebäude für den Beschauer den konstruktiven Halt. Diese unangenehme Wir kung ist besonders stark, wenn es sich, wie im vorliegenden Fall, um breite Pfeilerschilder, also auffallend große Flächen handelt, die einen verhältnismäßig erheblichen Teil der Hausfassade verdecken. Erhöht wird die störende Wirkung noch durch die Farbe, das von A. gewählte aufdringliche Weinrot. (PrOVG. 102, 251, 252.) Glockenspiel und Kunstuhr in Zwickau Schumanns „Träumerei“ erklingt als Glockenspiel. In der Beratung des Oberbürgermeisters mit den Ratsherren teilte Oberbürgermeister Dost zum Einbau des Glockenspiels und einer Kunstuhr in den Turm des Gewandhauses mit, daß an Stelle des Schützen aus dem 16. Jahr hundert nunmehr eine Figur von Robert Schumann vorgesehen ist, bei dessen Erscheinen die „Träumerei“ erklingen wird. Unter den weiteren Melodien, die das Glockenspiel zum Klingen bringt, soll auch ein Feier abendlied von Hans Soph berücksichtigt werden. Wieviel Uhr ist es in Fernost? Der neue Kriegsschauplatz im pazifischen Raum ist von einer Weite, an die wir unsere Vorstellungskraft erst noch gewöhnen müssen. Allein die Entfernung zwischen Singapore und Hawai entspricht einem Viertel des Äquatorumfanges. Wenn also über Singapore eben die Dunkelheit hereinbricht, ist auf Hawai bereits Mitternacht. Noch besser als die Tausende der Kilometer veranschaulicht uns dieser Unterschied in den Ortszeiten die riesige Ausdehnung des neuen Kriegsschauplatzes in westöstlicher Richtung. Diesen Unterschied muß man sich vor Augen halten, um manche militärische Meldung aus dem Fernen Osten richtig zu deuten. Wenn es nach fernöstlicher Zeit Montag sechs Uhr früh ist, dann zeigen unsere Uhren auf 22 Uhr abends, jedoch noch Sonntag, also einen Tag „zuvor“! In New York aber ist es zur gleichen Stunde noch Sonntagnach mittag 16 Uhr. Man kann annehmen, daß die Kommandostellen des Kaiserlich Japanischen Hauptquartiers bei Zeitangaben die Zentral japanische Zeit zugrunde legen. Diese Uhrzeit ist unserer jetzt geltenden „Sommerzeit“ um acht Stunden voraus. Dieser Unterschied ist auch für die Nachrichtenübermittlung in Rechnung zu stellen. Auch unsere und die japanischen Datumangaben überschneiden sich entsprechend. Ab heute nachmittag, den 9. Januar, 16 Uhr, unserer Zeitrechnung können also in Deutschland Meldungen aus Tokio eingehen, die in den ersten Morgenstunden des 10. Januar nach japanischer Zeitrechnung datiert sind. Im Weltkrieg sind uns diese Dinge nicht in dieser Eindringlichkeit zum Bewußtsein gekommen, weil es damals den Funk über so riesige Entfernungen für die Nachrichtenübermittlung nicht gab, weil der Ferne Osten damals kein Kriegsschauplatz in seiner heutigen Bedeutung war. Der Weltkrieg, den Roosevelt entfesselte, richtet sich mit dieser seiner letzten großen Ausweitung gegen Roosevelt selbst, der den traurigen Ruhm in Anspruch nehmen kann, daß über „seinem Krieg die Sonne nicht untergeht“. Eine Uhr Napoleons um 4000 Mark Bei einer der berühmten und vielbesuchten Versteigerungen von Kunstgegenständen im Hotel Drouot in Paris wurde dieser Tage auch eine Taschenuhr angeboten, die Minuten, Stunden, Monate, Jahre und Jahreszeiten anzeigt. Dieses Meisterwerk trägt auf der Rückseite das Wappen Napoleons. Tatsächlich hat die Uhr dem Kaiser gehört. Sie wurde mit zwei anderen gleichartigen Uhren, die der Kaiser von Öster reich und der Prinz Jerome erhielten, von der Kaiserin Marie-Louise für Napoleon in Auftrag gegeben. Das wertvolle historische Stück wurde für 80 000 Fr., d. h. 4000 Ml, dem Meistbietenden zugeschlagen.
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