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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (17. April 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anweisung des Reichsinnungsmeisters des Uhrmacherhandwerks zur Regelung von Uhrreparaturen durch Uhrmacherbetriebe. Vom 15. April 1942
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abschluß an der Meisterschule Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- ArtikelDer Führer im Kampf 77
- ArtikelOberdonau - der Heimatgau unseres Führers 78
- ArtikelDer Rundfunk berichtet über das Uhrmacherhandwerk 80
- ArtikelUhrengeschäfte im Gau Oberdonau 81
- ArtikelDer Rundfunk berichtet über das Uhrmacherhandwerk 82
- ArtikelRichard Rothmann, Berlin, † 82
- ArtikelEs gibt keinen synthetischen Aquamarin! 83
- ArtikelTechnische Neuerungen an Uhren 84
- ArtikelGefolgschaftsbeiträge mit Brutto- oder Nettolohn? 85
- ArtikelFür die Werkstatt 86
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 86
- ArtikelAnweisung des Reichsinnungsmeisters des Uhrmacherhandwerks zur ... 87
- ArtikelAbschluß an der Meisterschule Glashütte 87
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 87
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 88
- ArtikelPersönliches 88
- ArtikelInnungsnachrichten 89
- ArtikelBuchbesprechung 89
- ArtikelAnzeigen 90
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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*lj Im Hinblick auf die wachsende Belastung der Uhrmacherbetriebc Uhrreparaturen erlasse ich auf Grund des § 16 der Ersten Ver- Inung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organi- en Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 leichsgesetzblatt“ I, S. 1194) mit Zustimmung des Reichswirtschafts- öijejiisters folgende Anweisung: § 1 (1) Zur Reparatur dürfen nur angenommen werden: Taschen- und Armbanduhren, soweit es sich um gängige Werk größen handelt, ferner Wecker. (2) Von der Annahme zur Reparatur sind ausgeschlossen: a) Damenuhren mit einey Werkgröße unter ö'/V" = 11,84 mm, b) mit Edelsteinen und Perlen besetzte Uhren, c) antike Uhren, d) Haushalts- und Betriebsuhren. JAHRGANG / 1942 / N R. 8 87 nweisung des Reichsinnungsmeisters des Uhrmacherhandwerks zur Regelung von Uhrreparaturen durch Uhrmacherbetriebe. Vom 15. April 1942. § 2 (1) Für die Annahme und Ausführung der Reparatur nach § 1 Abs. 1 Jelassenen Uhren gilt folgende Rangordnung: L Stufe: 1. Wecker, und zwar: a) der im Betriebsdienst der Reichsbahn und Reichspost befind lichen Beamten und Angestellten. Der Reichsbahn sind gleich gestellt die Unternehmen der Hoch-, Untergrund-, Straßen- und Privatbahnen, ferner die Schiffseigner und Schiffsführcr der Binnenschiffahrt, b) der Rüstungsarbeiter, c) die durch feindliche Einwirkung beschädigt wurden. 2. Taschen- und Armbanduhren a) von Frontsoldaten, b) der in Frontnähe tätigen Rote-Kreuz-Schwestern und Sanitäter, c) die durch feindliche Einwirkung beschädigt wurden. II. Stufe: Taschen- und Armbanduhren a) der im Betriebsdienst der Reichsbahn und Reichspost tätiger Beamten und Angestellten (vergl. I. Stufe, Ziff. 1 a), b) der Wehrmachtangehörigen mit Heimatstandort, c) der Arbeiter in Betrieben mit kriegswichtiger Fertigung. III. Stufe: Wecker, Taschen- und Armbanduhren aller übrigen Personen. (2) Der Uhrmacher ist verpflichtet, die Zugehörigkeit der Repara turen zu den Stufen I — III durch geeignete Unterlagen (Ausweise usw.) zu prüfen. Innerhalb der einzelnen Stufen bleibt die Vordringlichkeit der Ausführung dem pflichtmäßigen Ermessen des Uhrmachers über lassen; ist der Uhrmacher mit Reparaturen der Stufen I und II über lastet, ist er verpflichtet, zur Reparatur angebotene Uhren der Stufe III zurückzuweisen. § 3 Von dieser Anweisung werden nicht betroffen: a) Kurzzeitmesser, b) Uhrenanlagen in kriegswichtigen Betrieben. § 4 Die Aufsicht über die Innehaltung der Bestimmungen obliegt den Obermeistern der Uhrmacherinnungen oder den von ihnen beauftragten Innungswärtern. § 3 (1) Die vorstehende Anweisung tritt mit Zustellung in Kraft. (2) Zuwiderhandlungen der in der Handwerksrolle eingetragenen Gewerbetreibenden w r erden gemäß § 49 Abs. 5 der Ersten Handw'erks- Verordnung vom 15. Juni 1934 Reichsgesetzblatt I, S. 493) durch die Handwerkskammern mit einer Ordnungsstrafe bis zu 1000 'Jt)l bestraft. Die Obermeister geben nähere Ausführungen. Der Reichsinnungsmeister des Uhrmacherhandwerks. Hans Flügel. (Diese Anordnung wird in Kürze den Innungen zum Aushang in den Geschäften gedruckt zugestellt.) bschluß an der Meisterschule Glashütte Da der größte Teil der Schüler vorzeitig zu den verschiedenen erpflichtungen eingezogen wurde, erfolgte der Abschluß im engsten ahmen. Aus dem Leben der Meisterschule ist zu bemerken, daß im iufe des Jahres 3 Schüler die Meisterprüfung ablegten und 7 Schüler e Gehilfenprüfung. In der Feinmechanikerschule legten 5 Schüler die ehilfenprüfung ab. Die Schule beteiligte sich an der Ausstellung in slo: Technik und Unterricht. Durch Buchprämien, die vom Bunde lemaliger Schüler, der Gesellschaft der Freunde und den I'achzeitungen ^ ' ir Verfügung gestellt waren, wurden ausgezeichnet die Schüler: Rudolf oischen, Rudolf Scharpekant, Gerhard Schirnecker. Flubert Kemmer, erd Wiese und Günter Jauns. Aus der Feinmechanikerschule wurden plobigt: Herbert Stephan, Horst Wutzier, Hans Timmel und Hans- ünther Leinert. TOfrehemehau, dev „Ql” -DCiuist rbeitsplatzwechsel bei Arbeitsuntauglichkeit Falls Gefolgschaftsmitglieder infolge Krankheit oder aus anderen ründen nicht mehr imstande sind, die ihnen obliegende Arbeit zu Errichten, entsteht zunächst die Frage, in welchem Umfang der Unter- Ehmer verpflichtet ist, auf Grund der Fürsorgepflicht eine andere ge- gnete Beschäftigung zuzuw^eisen. Das Reichsarbeitsgericht führt in inem Urteil vom 6. Mai 1941 aus, daß unter Umständen eine solche Erpflichtung besteht, wenn der Arbeiter oder Angestellte lange Zeit 1 dem Betrieb beschäftigt war und die Krankheit, die ihn zur Fort- Ozung der bisherigen Arbeit unfähig macht, eine Folge seiner beruf- chen Tätigkeit war. Das Reichsarbeitsgericht erkennt eine solche \ er- flichtung jedoch nur im Rahmen der vorhandenen anderweitigen Be- :häftigungsmöglichkeiten an und verneint sie infolgedessen, soweit eine anderweitigen geeigneten Arbeitsplätze vorhanden sind. Die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz bedarf auch in diesen Fällen der Zustimmung des Arbeitsamtes. Bis zum Ergehen dieser Entscheidung besteht keine Verpflichtung des Betriebes zu einer anderweitigen Beschäftigung und zu entsprechender Bezahlung. Erfolgt die Abänderung der Beschäftigung in beiderseitigem Einverständnis, so liegt allerdings kein Vorgang vor, der einer Zustimmung des Arbeits amtes bedarf. Eine Verpflichtung zur Eingehung einer solchen Ver einbarung besteht jedoch für den Unternehmer nicht. Fast ein „Perpetuum mobile“! Aufn.: Atlantic Der Erbauer dieses Zeitmessers, ein schwedischer Rittergutsbesitzer (der allerdings viel Zeit gehabt haben muß), nennt sic selbst die „Ewigkeitsuhr“. Das Antriebsmittel für das Werk bildet der sich ständig ändernde Luftdruck. Selbst wenn er sich lange Zeit hindurch nicht ändert, soll der Mechanismus angeblich auch nicht versagen. Der Erbauer be hauptet weiter, daß die einzige Pflege des W'erkes darin bestehe, ab und zu ein Tröpfchen öl zuzuführen. Wenn die Sache würklich funktioniert, dann ist hier mit einer gewissen Annäherung ein „Per petuum mobile“ erdacht worden. & 1/
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