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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (29. Mai 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Recht (Folge 4/5)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Übergewinnerklärung im Uhrmacherhandwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- ArtikelDie deutsche Kultur in Böhmen und Mähren 115
- BeilageSteuer und Recht (Folge 4/5) 7
- ArtikelDie deutsche Kultur in Böhmen und Mähren 117
- ArtikelDie Front berichtet 117
- ArtikelWas ist "Zeit"? 118
- ArtikelFür die Werkstatt 118
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 118
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 119
- ArtikelZeugen handwerklicher Kunst 119
- ArtikelHerr Anton Filius † 120
- ArtikelPersönliches 120
- ArtikelBuchbesprechung 120
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 120
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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I 7f (nicht der Übergewinn) für das einzelne Ge schäftsjahr (also 1939 und 1940 getrennt) 1000 JM nicht übersteigt. Haben sich die Verhältnisse seit dem Jahre 1940 wesentlich verschlechtert, so daß die Zahlung des Abführungsbetrages für den Betrieb eine besondere Härte bedeuten würde, kann in einer der Gewinnerklärung beizufügenden und genau zu begründenden Eingabe beantragt werden, den Übergewinn dem Betriebe vor läufig zu belassen. Der Abführungsbetrag muß in diesem Falle, sobald die Zusage der Preisüberwachungsstelle eingeht, auf einem Sonderkonto angelegt werden, über welches der Betriebsinhaber nur unter bestimmten Voraussetzungen verfügen darf. Preissenkung Neben der Abführung des Übergewinns sind die Betriebs inhaber verpflichtet, ihre Preise so zu senken, daß in Zukunft keine Übergewinne mehr entstehen. Das gilt auch für die Be triebe, die eine Gewinnerklärung nach § 22 KWVO. nicht ab zugeben haben, weil ihre Umsätze in den Jahren 1939 und 1940 50 000 IM nicht überstiegen haben. Die wegen Nichterreichung der 1000 - JM - Grenze nicht ab zuführenden Übergewinne sind zu zusätzlichen Preissenkungen zu verwenden. Bei welchen Waren die Preissenkung vorzunehmen ist, hat der Reichskommissar für die Preisbildung im einzelnen nicht vor geschrieben. Es soll aber möglichst folgende Reihenfolge ein gehalten werden: 1. Lieferungen und Leistungen für den öffentlichen, ins besondere den Rüstungsbedarf (Wehrmachtaufträge); 2. Lieferungen und Leistungen für den lebenswichtigen pri vaten Bedarf, und 3. sonstige Lieferungen und Leistungen. Beispiel für die Ausfüllung der Seite 2 des Erklärungsformulars Geschäftsjahr 1938 (endet am 31. 12. 38) 1939 (endet am 31. 12. 39) m 1940 (endet am 31. 12. 40) m I. Umsatz: 1. Inlandsumsatz . 2. Auslandsumsatz 3. Gesamtumsatz 72 750 79 290 91 870 II. Abschreibungen auf Anlagen: 1. Steuerliche Abschreibungen 2. Verbrauchsbedingte Abschreibungen III. Brutto-Lohn- und -Gehaltssumme IV. Steuerpflichtiger Gewinn V. Dem steuerpflichtigen Gewinn (IV) sind zuzurechnen: 1. Unterschied zwischen den steuerlichen u. den verbrauchsbedingten Abschreibungen 2. Zinsaufwendungen (nicht saldiert) / ■ 3. Betriebsfremde und außerordentliche Aufwendungen 4. Unangemessene Aufwendungen 5. Sonstige Zuschläge 6. Summe der Gewinnzuschläge (V, 1 bis 5) 7. Zwischensumme (IV + V/6) VI. Vom steuerpflichtigen Gewinn (IV) sind abzusetzen: 1. Unterschied zwischen den verbrauchsbedingten u. den steuerlichen Abschreibungen 2. Rückstellungen für unterlassene Instandsetzungen 3. Betriebsfremde und außerordentliche Erträge 4. Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren 5. Vermögensteuer 6. Spenden 7. Unternehmerlohn 8. Entgelt für die Mitarbeit von Angehörigen 9. Sonstige Absetzungen 10. Summe der Gewinnabschläge (VI, 1 bis 9) VII. Berichtigter Betriebsgewinn: 1. Berichtigter Betriebsgewinn in (V/7 — VI/10) 2. Berichtigter Betriebsgewinn in % vom Umsatz . • ■ ■ ■ • ■ • • 3. Berichtigter Betxiebsgewinn des Vergleichsjahres in % vom Umsatz, gekürzt um 10 k VIII. Leistungszuschlag, -abschlag (in % vom Umsatz) IX. Angemessener Gewinn (in % vom Umsatz) X. Angemessener Gewinn _ XI. Übergewinn (VII — X) XII. Einkommen-, Körperschaftsteuer: (Infolge Übergew. gezahlte od. zu zahl. Eink.-u. Körp.-Steuer einschl. KriegszUschlag) XIII. Abführung (XI — XII) 72 750 79 290 550 ') 870 ') 550 •) 870 ') 5 740 17 270 250 2 ) 165 s ) 4 830 20 615 125 91 870 1 280 «) 1 010 ') 1575 26 723 270 ') 415 125 270 17 685 320 ') 150 80 5 400 1 800 7 750 9 935 13 12 n 20 740 320 ') 150 100 6 000 “) 1 800 295 ») 26 993 750 *) 1 285 s ) 200 150 7 000 •) 2 400 7 ) 635 ») ; 665 12 075 15,2 % 13,6 % 10 783 1 292 607 8 ) -•) 12 420 14 573 15,8 ' 12.2 % 11208 3 365 1 425 8 ) 1 940 Erläuterungen: 1) Der Betriebsinhaber hat in den Jahren 1936 und 1937 erhöhte Ab schreibungen auf kurzlebige Wirtschaftsgüter gemacht, infolgedessen sind die ab 1938 noch möglichen steuerlichen Abschreibungen gegenüber den verbrauehsbedingten Abschreibungen zu niedHg. Die Unterschieds beträge sind vom! steuerpflichtigen Gewinn abzusetzen. Im Jahre 1940 erfolgten Neuanschaffungen, die als kurzlebig sofort voll zur Abschrei bung gelangten. Hier liegen demzufolge die steuerlichen Abschreibungen höher als die verbrauchsbedingten Abschreibungen. Der Unterschied muß dem steuerpflichtigen Gewinn hinzugerechnet werden. 2) Bis Mitte des Jahres 1939 hatte der Betriebsinhaber ein Darlehen von 5000 das mit 5 % zu verzinsen war. Die Zinsbeträge sind dem steuerpflichtigen Gewinn hinzuzurechnen. 3) Bei den eingestellten Beträgen handelt es sich um die Differenz summen zwischen der Gewerbesteuer, die sich für die Gewinne der jeweiligen Geschäftsjahre (laut den Heranziehungsbescheiden für die darauffolgenden Rechnungsjahre) ergibt, und der in den Geschäftsjahren tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer. Da der Gewinn des Jahres 1937 größer war als der Gewinn des Jahres 1938, entsteht für das letztgenannte Jahr eine Hinzurechnung, während für die Jahre 1939 und 1940 infolge der gestiegenen Gewinne Absetzungen in Betracht kommen. 4) Es sind Rückstellungen für nicht ausführbar gewesene Über holungen der Kartuschen, der Tabletts und der Schaufensterbezüge ge macht worden. 5) An Hand der Lagerkartei nachgewiesener Sondergewinn aus dem Verkauf von Ladenhütern. ..... 6) Der Unternehmerlohn ist erhöht worden, weil der Betriebsinhaber durch den Ausfall eines Gehilfen erhebliche Mehrarbeit leisten mußte. (Die behauptete Tatsache wird aus den unter III eingesetzten Zahlen bowioscQ) 7) Das Entgelt für die Ehefrau des Betriebsinhabers wurde für das Jahr 1940 heraufgesetzt, weil auch sie infolge des Ausscheidens der Verkäuferin in erheblichem Umfange Mehrarbeit geleistet hat. 8) Die Beträge sind wie folgt ermittelt worden: Einkommen 1939: Betriebsgewinn 20 615 m Zinseinnahmeu 450 m 21 065 m ./. Sonderausgaben .... 300 m 20 765 m, Abzüglich Übergewinn . . 1 292 m Vermindertes Einkommen 19 473 m Sinkommen 1940: Betriebsgewinn 26 723 m Zinseinnahmen 720 m. 27 443 m, ./. Sonderausgaben .... 300 m 27 143 m Abzüglich Übergewinn . . 3 365 m Vermindertes Einkommen 23 778 m. Einkommensteuer lt. Ta belle (Steuergruppe III) 3620 Kriegszuschlag . . . . . 603 4223 0M Kriegszuschlag . 516 SUL 3616 3UI 607 Einkommensteuer lt. Ta belle (Steuergruppe III) dto. 8145 M 6720 1425 ß* 9) Für 1939 kein Abführungsbetrag, 1000 nicht überschritten wird. weil die Mindestgrenze von 10
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