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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (29. Mai 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zeugen handwerklicher Kunst
- Untertitel
- Eine Meisterleistung aus Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- ArtikelDie deutsche Kultur in Böhmen und Mähren 115
- BeilageSteuer und Recht (Folge 4/5) 7
- ArtikelDie deutsche Kultur in Böhmen und Mähren 117
- ArtikelDie Front berichtet 117
- ArtikelWas ist "Zeit"? 118
- ArtikelFür die Werkstatt 118
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 118
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 119
- ArtikelZeugen handwerklicher Kunst 119
- ArtikelHerr Anton Filius † 120
- ArtikelPersönliches 120
- ArtikelBuchbesprechung 120
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 120
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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n: 1 JAHRGANG / 1942 / N R. 11 irungen über die Berechnungsgrundlagen für die Lohnsummensteuer . a | s jann vierteljährlich abzugeben. Sie müssen die Berechnungs undlagen für die vorangegangenen drei Kalendermonate enthalten. j| r d von dieser Regelung Gebrauch gemacht, so ist die Lohnsummen- tuer z. B. für die Kalendermonate April—Juni 1942 am 15. Juli 1942 ||jg Zu diesem Zeitpunkt ist auch die Lohnsummensteuererklärung zugeben, in der die Berechnungsgrundlagen für die Monate April bis jni 1942 in eine m Betrag anzugeben sind. I% en :nj ;et ■ U kV an der ui ie, »)n :i Rei p cbii >i< H laG e blic ti ec ) tOD W En rsa s had :i ckä 119 \eibriemenbezug Am 1. Mai 1942 ist eine neue grundlegende Anordnung (Nr. 106) ■'•IIr| r Reichsstelle für Lederwirtschaft in Kraft getreten, die auch für die W [(( „gegliederten Ostgebiete und die Gebiete von F.upcn, Malmedv und loresnet gilt. Für unsere Handwerksbetriebe ist das Wesentliche in folgenden fünf jnkten zusammengefaßt: 1. Diese Anordnung gilt für: a) Treibriemen aus Leder, b) Treibriemen aus Textilien, c) Treibriemen aus Leder oder Textilien in Verbindung mit Ba- lata, Natur- und Kunstkautschuk, d) Treibriemen aus sonstigen Stoffen. T", Als Treibriemen gelten hiernach alle zum Antrieb von Maschinen rt|»it stimmten Riemen und Gurte einschließlich der Riemcnrollcn, ferner levatorgurte und Fallhämmerriemen sowie Rund- und Kordelschnürc. »a-| len Bestimmungen dieser Anordnung unterliegen nicht: Seile, Trans it) m artbänder, Kautschukkeilriemen und Kautschukelevatorgurtc sowie mIos gewebte Textiltreibriemen bis zu einem Stückgewicht von 1 kg. 2. Neue Treibriemen vom Händler erhält nur der Letztverbraucher, er auf Antrag einen Erwerbsschein bekommen hat, nicht dagegen der l’eiterverkäufer. Bei Erstausrüstung neuer Maschinen und Apparate, u deren Vervollständigung Treibriemen innerhalb der Maschine oder es Apparates für die erste Inbetriebsetzung als wesentliche Bestand- ile notwendig sind, gilt der Hersteller der Maschine oder des Appa- jtes als Letztverbraucher. Hauptantriebsriemen sind keine wesent- chen Bestandteile. Für jeden Treibriemen ist ein Antragsvordruck in dreifacher Aus- ertigung, der bei der Handwerkskammer erhältlich ist, über den zu- tändigen Innungsobermeister an den Reichsstand des deutschen Hand werks einzureichen. Zur Beschleunigung wird gebeten, den Anträgen : reiumschläge mit voller Anschrift des Antragstellers beizufügen. Aus iründen der Papierersparnis werden die bisherigen Antragsformulare ri 2 noch aufgebraucht. Die Prüfung durch die Obermeister soll sich vor allem auf folgende : ragen erstrecken: a) Muß ein ganz neuer Riemen beschafft oder kann der alte noch ausgebessert werden? b) Ist als Material unbedingt Leder erforderlich,^ oder erfüllt ein Riemen aus Gummi oder Textdien denselben Zweck? cjUnH eieich mit ihrem (JroUhämller herheizufiihren. IS. Mai 1942. Nato r 1» . Soldat. (JZeiehMMMuntySLaetbwids- QLajehjuekUti Betr.: Reparaturanweisung— Bekanntgabe an Heimuhrmacher Die Fachgruppe 12 — Juwelen, Gold- und .Silberwaren, Uhren — wird im Einvernehmen mit dem Reichsinnungsmeister des Uhrmacher handwerks für alle nicht vom Reichsinnungsverband erfaßten Betriebe eine Reparaturanweisung in gleichem Wortlaut erlassen oder die Be triebe auf die Reparaturanweisung des Reichsinnungsverbandes ver pflichten, so daß die an Heimuhrmacher weitergegebenen Reparaturen der gleichen Dringlichkeitseinstufung unterliegen. Betr.: Meistervorbereitungslehrgang für Soldaten Uhrmachergehilfen, die entsprechend den ergangenen Vorschriften Wehrmachturlaub zur Ablegung der Meisterprüfung erhalten, wenden sich zum Besuch eines Vorbereitungslchrganges mit anschließender Ab legung der Meisterprüfung sofort an die Meist erschulc des U h l m a c h e r h a n d w c r k s in Glashütte (S a.). Der Meister vorbereitungslehrgang beginnt dort am 5. Juni 1942 und dauert bis zum 10. Juli 1942. Die Ablegung der Meisterprüfung ist in dieser Zeit schon einbegriffen. Gleichzeitig ist von der für den Wohnort zuständigen Handwerkskammer die Genehmigung cinzuholen, daß die Meister prüfung an einer anderen Handwerkskammer abgelegt werden kann. Betr.: Gewinnabschöpfung Die Innungen haben inzwischen die Formulare zur Gewinn abschöpfung im Handwerk erhalten. Uhrmacher, die gewinn abschöpfungspflichtig sind und eine entsprechende Erklärung noch nicht abgegeben haben, fordern bei ihrer Innung umgehend die Vor drucke an. Betr.: Lehrlingszwischenprüfung Die Zwischenprüfungsergebnisse erscheinen in etwa 4 Wochen. Wir bitten, diese Verzögerung infolge kriegswirtschaftlicher Aufgaben in Kauf zu nehmen. 3. Den Erwerbsschein stellt der Reichsstand des deutschen Hand- e ' werks dem Antragsteller zu. jj|i> 4. Noterwerbsscheine dürfen nach den neuen Anordnungen nicht „ i nur die Handwerkskammern, sondern nunmehr auch die Kreishand werkerschaften unter Beachtung der Richtlinien der Reichsstelle für Lederwirtschaft ausstellen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß Noterwerbsscheine grund sätzlich nur dann ausgestellt werden dürfen, wenn anders die Gefahr besteht, daß kriegswichtige und lebenswichtige Interessen des deut schen Volkes gefährdet werden. Berichtigung sek ' In Heft 1 der „Uhrmacherkunst“ vom 9. Januar 1942 ist im „Aus- *>* kunftsdienst“ unter Nr. 8008 eine Anfrage: „Verweigerung von Liefe rungen“, erschienen, die darüber Auskunft erbittet, ob ein Grossist weitere Lieferungen von Uhren verweigern dürfe; der Grossist habe zum Teil minderwertige Ware geliefert, und darüber habe sieh der Ein sender beschwert. Wir stellen hierzu richtig, daß jene Anfrage und die dazu erteilte , |( gAuskunft aus Heft 47 des „Eberswalder Offertenblattes“ vom 20 No- ’Jvember 1941 nachgedruckt worden sind. Anfrage und Auskunft be ll ziehen sich dort auf Haus- und Küchengeräte, haben also mit dem iEhrenhandel auch nicht das geringste zu tun. Der Nachdruck und die JjÜbertragung auf den Uhrenhandel sind völlig willkürlich vorgenommen f worden. , .. Reichsverband des Deutschen Uhrengroßhandels e. V. Eduard Bickel, Vorsitzender. Reichsinnungsverband Flügel, Reichsinnungsmeister. des Uhrmacherhandwerks. E b e 1 i n g , stellvertr. Geschäftsführer. Zeugen handwerklicher Kunst Die im „Eberswalder Ol'fertenblatt“ 1941, Nr. 47, iibKedruekte, aiii den Einen- und Stnhlhnndel ziiffeschnittene Anlrnire hatte ich sinnaemalt am Aufn.: Privat Eine Meislerleisfung aus Glashütte
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