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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (12. Juni 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wann haftet der Betriebsführer für Sachverluste?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- ArtikelDer Film als Dokument im Unterricht 121
- ArtikelPerlenzucht in Japan 122
- ArtikelBesonntes Handwerk 123
- ArtikelGold des Nordens 124
- ArtikelAuf Biegen und Brechen 125
- ArtikelRadium 126
- ArtikelWann haftet der Betriebsführer für Sachverluste? 127
- ArtikelStoppuhren in Sportartikelgeschäften 128
- ArtikelTechnische Neuerungen an Uhren 129
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 130
- ArtikelDie Front berichtet 130
- ArtikelFür die Werkstatt 131
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 131
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 132
- ArtikelFirmennachrichten 133
- ArtikelPersönliches 133
- ArtikelBuchbesprechung 133
- ArtikelAnzeigen 134
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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: 1 )n 1/ f ig I 7« ne tn iai lt, Jmil wrd roni IlfJr* HtPit V i IM « fo 1 yd C v» rd Hid ■Jr- * iaHROANG / 1942 / NR. 12 127 hm haftet der Betriebsführer für Sachverluste? ’d Ge? Wie sich immer mehr zeigt, ist man im allgemeinen im unklaren H'^ über, unter welchen Umständen ein Gefolgschaftsmitglied für im t rieb'abhanden gekommenes Eigentum (Kleider, Fahrräder, Werk- .£ usw.) den Betriebsführer in Anspruch nehmen kann und ob und ( jeweit ein Betriebsführer die Pflicht hat, für eine sichere Auf- tahrung der auf die Arbeitsstelle mitgebrachten Sachen der Gefolg- y «ft Sorge zu tragen. Eine Angestellte eines Betriebes hatte einen neu angeschafften lim in den Dienst mitgenommen und diesen Schirm in der ihr zu- ^ fiesenen Garderobe abgestellt. Nach ihrer Behauptung ist dieser (jrni entwendet worden; sie verlangte vom Betriebsführer Schaden itz in Höhe von 14,50 Mt, indem sie die Möglichket für die Ent- ndung des Schirmes im wesentlichen darauf zurückführte, daß ihr verschließbarer Schrank nicht zur Verfügung stand, obwohl an sich im Betrieb üblich sei, daß verschließbare und überwachbare Garde- jeschränke vorhanden sind. Der Betriebsführer hat den geltend ge- A äg« chten Schadenbetrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, daß der Betriebsführer nicht jeden derart entstandenen Schaden zu haften braucht. Seine Haft- icht besteht nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Nach neuerer ffassung folgt aus der im Arbeitsordnungsgesetz verankerten Für- gepflicht des Unternehmens nicht nur die Pflicht zur Sorge für die gt d rson des Beschäftigten, sondern auch für dessen Eigentum, ohne daß noch besonderer vertraglicher Abreden bedarf. Mit Recht wird da heute angenommen, daß der Betriebsführer aus der Füsorgepflicht aus unter anderem auch zur Bereitstellung von geeigneten Aufbewah- igsräumen für die vom Gefolgschaftsmitglied auf die Arbeitsstelle [gebrachten Gegenstände verpflichtet ist. Es kommt aber immer auf i Tatbestand des Einzelfalles an, ob eine schuldhafte Verletzung der rsorgepflicht des Betriebsführers vorliegt und ob diese Fürsorge- ichtverletzung für den eingetretenen Schaden ursächlich ist. Lag vor em Diebstahl im Betrieb ein ordnungswidriger, gefahrdrohender Zu- ™ nd vor, der nach dem natürlichen Verlauf der Dinge geeignet war, * len Diebstahl hervorzurufen, so muß der Unternehmer, wenn er nicht Ften will, beweisen, daß der Diebstahl auch eingetreten wäre, wenn für Bewachung gesorgt hätte. Diese Beweisführung wird dem Be- cbsfiihrer in der Mehrzahl der Fälle nicht möglich sein, so daß es in lern Fall angezeigt erscheint, schon von vornherein auf sichere und Inungsmäßige Aufbewahrungsmöglichkeiten von Gefolgschaftseigen- n bedacht zu sein. sire Bilder zeigen von oben nach unten: 6. Das Rätsel Radium ist ein Glied der Uranfamilie, die sich über Radium (Ra), Radium-Emanation (Em) in Blei (Pb) verwandelt. (Foto, Ufa-Trickaufnahme: Atelier Neuberger) 7. Die Halbwertszeit von Radium beträgt rund 1600 Jahre. Das heißt: eine bestimmte Menge Radium zerfällt in 1600 Jahren zur Hälfte, in 3200 Jahren der Rest zur Hälfte, und diese halbiert sich wieder in 4800 Jahren usw. (Foto: Ufa-Atelier Neuberger) 8. Der Zerfall des Radiums im Spinthariskop sichtbar gemacht. Die Alphastrahlen (Heliumatome) bewirken auf einem Zink sulfidschirm Szintillationen. (Foto: Kurt Stanke) 9. Mit dem neuen Zählrohrapparat der Reichsröntgenstelle kann man den Radiumgehalt der Uran-Pechblende messen. (Foto: Kurt Stanke) 10. Schutz gegen Radium-Starkbestrahlung mit Bleischirm. (Foto: Kurt Stanke) ’ •Hlche fotos Ufa o o o o o o o CD O o o o o o o o o o o o o o. 1 o o o o o o o o o o o o CD o o o CD o o CD CD CD CD o CD 'CD o CD CD CD CD o o f CD D CD O CD CO o CD CD O CD CD CD CD O CD O t—\ f
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