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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (4. September 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Trigonometrie in der Berechnung der Uhr (Fortsetzung von Seite 181)
- Autor
- Giebel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wie schützt sich der Betriebsführer in Kleinbetrieben gegen Arbeitsvertragsbrüche?
- Autor
- Bloss, Hermann
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- ArtikelDurch Fernunterricht zu höheren Leistungen! 185
- ArtikelEine Blumenuhr mit Glockenspiel 186
- ArtikelFrau Meisterin - nun auch am Werktisch tätig! 187
- ArtikelBericht einer Berufskameradin 188
- ArtikelEin Uhrmacher als Wissenschaftler: Friedrich Adolph Nobert 189
- ArtikelTrigonometrie in der Berechnung der Uhr (Fortsetzung von Seite ... 190
- ArtikelWie schützt sich der Betriebsführer in Kleinbetrieben gegen ... 191
- ArtikelDie Front berichtet 192
- ArtikelFür die Werkstatt 193
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 193
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 194
- ArtikelPersönliches 194
- ArtikelInnungsnachrichten 194
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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b j; ,aHRGANG / 1942 / NR. 18 191 Eine sinun .lift* 1 * Auf ähnliche Aufgabe ergibt sich beim Gabeleingriff der Anker- die der Leser selbständig rechnen möge: 4. Die Länge der Gabel (bis zur Gabelecke) sei r = 5 mm (Abb. 17). Der Durchmesser des Hebelsteines ist vom Ankermittelpunkt O aus gesehen 5 # . Die Dicke des Hebel steines ist drei Fünftel seines Durchmessers. Die Anker bewegung a ist 10 °. Wie groß ist der Hebelarm O' E des Hebelsteines, Durchmesser und Dicke des Hebelsteines, der Achsenabstand O O' und die Eingriffstiefe G H für einen Hebungsweg der Unruh /h = 30° und für /?*=45°? (Abb. 17.) diese Aufgaben 3 bis 4 werden wir später zurückkommen. 5. Die Kopfhöhe k' eines 2 /s ogival gewälzten 7zahnigen Triebes ist in Modul auszudrücken (Abb. 18). o' ff frähn Ho« 15.) -=} Abb.17 «ende Kopfhöhe, Jivale Triebzahn. atheti tenusf >70 Abb. 18 Diese Rechnung wollen wir nicht mit unseren heutigen Winkelfunktionen durchführen, sondern mit den älteren, d. h. mit Sehnen und Bogen höhen. Der Triebzahnkopf wird nicht durch Zykloiden begrenzt, weil er dann zu hoch würde, sondern durch Ersatzkreisbogen. Ist der Halb messer des Ersatzkreises gleich der halben Zahndicke, so entsteht das r u n d gewälzte Trieb. Nehmen wir den Mittelpunkt der Ersatzkreise ‘/ä oder 2 /ä der halben Zahnstärke außerhalb der Mitte, so nennen wir die Kopf form Vs oder 2 /3 ogival. Liegt er 8 /a außer halb, ist also der Halbmesser gleich der Z a h n d i c k e s', so nennen wir das Trieb v o 11- ogival. Die größte in der Praxis vorkom- also die sogenannte spitze Wälzung, hat der 2 /.i 360° 7 Bogen 51,43 u , Die Teilung ist Umfang durch Zähnezahl = r rat der Halbmesser des Teilkreises k t ist. Die Zahndicke s' ist bei einem Trieb mit weniger als 10 Zähnen s’ = y = r • Bogen 17,14°. Der Radius p des Ersatzkreises ist bei 2 / 3 ogival p = ~s' = r-Sehne 14° 17'. 6 ? ist Schenkel des gleichschenkligen Dreiecks 2 rundlinie a = A t A 2 = s' = r Sehne 11° 26'. Aus der Sehnentafel (Gauß, S. 118) finden wir q = 0,2486 r Ai A* = 0,1992 r In dem rechtwinkligen Dreieck Ai S E ist bekannt die Hypotenuse p = 0,2486 r und die eine Kathete A t E = — 0,0996 r. Die andere Kathete S E = h ist nach dem Pythagoras h = r V0,2486 2 - 0,0996 2 = 0,2278 r. Die Kopfhöhe F S = k' des Zahnes ist gleich der Dreieckshöhe ES = h abzüglich der zu dem Bogen A1A2 gehörigen Bogenhöhe EF = p. p = r • Bogenhöhe 11 0 26' (nach Gauß, S. 121) = r • 0,0050 k' = h — p = 0,2278 r — 0,0050 r k' = 0,2228 r Der Modul ( = Durchmesserteilung) ist Durchmesser durch Zähnezahl d' m — , , z d' = m • z' = 7 m d’ 7 r ~ 2~ 2 In die Gleichung für die Kopfhöhe k' eingesetzt: k'= y 0,2228 m, k' = 0,7798 m Der Kopfkreisdurchmesser ist gleich dem Teilkreisdurchmesser, ver mehrt um 2 X Kopfhöhe: D' = d' + 2 k' = m • (z' + 2 • 0,78) D' = m • (7 + 1,56) Aufgabe 5 a. Dasselbe zu berechnen für ein Trieb mit 9, 12, 15 Zähnen. Dabei ist zu beachten, daß bei einem Trieb mit 10 und mehr Zähnen die Zahndicke s' nicht ‘/j t, sondern 2 /s t ist. Hat man derartige Reihenrechnungen zu machen, so lohnt es sich, sie in einem Schema aufzuziehen: z' t = r • Bogen s' = r-Bogen e — | a r-Sehne | r- j r Sehne r ■ a T = r ■ e 2 = ’ r 2 - (!)■= T 2 - 7 9 12 15 51,43° 17,14° 14° 17' 0,2486 11° 26' 0,1992 0,0996 0,061 80 0,009 92 j z' | --(!)■ = r 2 - i-iwiir = r ’ p r ■ Bogen* höhe r k' = h — p 1 r = — r • | m ■ k’ = m 1 7 0,051 88 0,2278 11° 26' 0,0050 0,2228 y 0,7798 9 12 15 Ai S Aü, dessen Eine solche übersichtliche Anordnung vermindert die Arbeit ganz erheblich und bietet durch die Zusammenstellung der Einzelergebnisse eine vorzügliche Kontrolle für die Richtigkeit. Auch macht es nur ge ringe Mühe, für weitere Werte von z' die Kopfhöhen zu bestimmen, wenn sich dies im Laufe der Rechnung als wünschenswert herausstellen sollte. Und nun mag der Leser das Schema ausfüllen. (Forts, folgt.) Re schützt sich der Betriebsführer in Kleinbetrieben gegen Arbeitsvertragsbrüche? Die Wahrung der Arbeitsdisziplin und eine anständige Arbeits- B °ral sind eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Erringung des jcheren Endsieges. Jeder verantwortungsbewußte Gefolgsmann eines ktriebes ist sich der Notwendigkeit eines restlosen Einsatzes und un- fcdingter treuer Pflichterfüllung bewußt. Die Erhaltung der Ordnung "'d Sicherheit im Betrieb liegt ihm wie dem Betriebsführer am Herzen, der großen Zahl der in Deutschland schaffenden Volksgenossen es nicht aus, daß in Einzelfällen von Unverantwortlichen be wußt oder unbewußt Arbeitsvertragsbruch mit den verschiedensten Be endungen begangen wird. Hier Aufklärung zu schaffen, soll Auf- We der nachstehenden Hinweise sein: Wag Arbeitsvertragsbruch ist, darf als bekannt vorausgesetzt wer- 101 Es sind, kurz gesagt, alle diejenigen Handlungen eines Gefolgs- ‘'•nnes, die den arbeitsvertraglichen Pflichten zuwiderlaufen. P em ~ ist als vertragsbrüchig anzusehen, wer unberechtigt eine Lösung ** Arbeitsverhältnisses vornimmt, d. h. wer ohne Zustimmung des ^«itsamtes oder des Betriebsführers das Arbeitsverhältnis löst und die ordnungsmäßige Kündigungsfrist nicht einhält. Auch pflicht ige Arbeitsverweigerung ist nach den bestehenden Bestimmungen ““«itsvertragsbruch. Darunter fällt böswilliges Zurückhalten mit der i 5*. unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst, also „Bummelei , und *®<griindete Nichtaufnahme der Arbeit. Sehr oft sieht sich der Betriebsführer in Kleinbetrieben solchem Verhalten von pflichtuntreuen Gefolgschaftsmitgliedern machtlos gegen über. Tatsächlich hat aber der Gesetzgeber ihm vielerlei Möglich keiten zur Bekämpfung solcher Arbeitsvertragsbrüche in die Hand ge geben. Hier muß zur grundsätzlichen Klarstellung folgendes voraus geschickt werden: Da es sich bei solchen Rechtsbehelfen um Maßnahmen gegen Verantwortunglose handelt, wird der Betriebsführer bei der pflichtbewußten Gefolgschaft Verständnis für die Anwendung solcher Rechtsbehelfe finden, denn diese wünscht selbst, gegen einzelne Außen seiter, denen die Arbeitsmoral noch fehlt, in Schutz genommen zu werden. Arbeitsvertragsbrüchen ist mit folgenden Maßnahmen zu begegnen: 1. Bei leichten Verstößen, z. B. bei Unpünktlichkeit, wird eine mündliche oder schriftliche Verwarnung erteilt; 2. bei schweren Verstößen, z. B. unentschuldigtem und grund losem Fernbleiben, wiederholter Unpünktlichkeit oder eigen mächtigem vorzeitigem Verlassen der Arbeitsstelle, sowie Wiederholung leichter Verstöße werden Geldbußen bis zur Hälfte des durchschnittlichen Tagesarbeitsverdienstes auferlegt; 3. bei erheblichen Verstößen, z. B. wiederholten Verstößen nach Ziffer 2 oder bewußten Widerspenstigkeiten gegen Anord nungen des Betriebsführers oder seines Beauftragten, werden I 1/ l
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