Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (4. September 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wie schützt sich der Betriebsführer in Kleinbetrieben gegen Arbeitsvertragsbrüche?
- Autor
- Bloss, Hermann
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Front berichtet
- Autor
- Lippel, Erich
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- ArtikelDurch Fernunterricht zu höheren Leistungen! 185
- ArtikelEine Blumenuhr mit Glockenspiel 186
- ArtikelFrau Meisterin - nun auch am Werktisch tätig! 187
- ArtikelBericht einer Berufskameradin 188
- ArtikelEin Uhrmacher als Wissenschaftler: Friedrich Adolph Nobert 189
- ArtikelTrigonometrie in der Berechnung der Uhr (Fortsetzung von Seite ... 190
- ArtikelWie schützt sich der Betriebsführer in Kleinbetrieben gegen ... 191
- ArtikelDie Front berichtet 192
- ArtikelFür die Werkstatt 193
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 193
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 194
- ArtikelPersönliches 194
- ArtikelInnungsnachrichten 194
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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192 U H RMACH krkuns Geldbußen bis zum vollen Betrag eines durchschnittlichen Tagesverdienstes verhängt. Geldbußen sind an die NSV. abzuführen. Geldbußen können im allgemeinen nur verhängt werden, wenn diese durch Betriebsordnung oder durch Einzelarbeitsvertrag festgelegt sind. Betrieben, die nach dem Arbeitsordnungsgesetz nicht betriebs ordnungspflichtig sind, also solche, die weniger als 20 Gefolgschafts mitglieder haben, ist zu empfehlen, eine Arbeitsordnung mit einer solchen Bußbestimmung zu erlassen und diese zum Inhalt des Einzel arbeitsverhältnisses zu machen. In der Mehrzahl dieser Fälle reichen diese Maßnahmen zu 1 bis 3 in Verbindung mit aufklärender Einwirkung durch den Betriebsführer und eventuell Betriebsobmann aus. Die Deutsche Arbeitsfront hat sich hier stärkstens mit Erfolg eingeschaltet. Bei schwersten Fällen dagegen und in Zeiten des Krieges über nimmt der Reichstreuhänder der Arbeit die Sicherung des Arbeits friedens, wenn die aufklärende Tätigkeit keinen Erfolg zeitigt und eine Bereinigung im Betrieb durch Verwarnungen und Bußen nicht zum Er folg führt. In solchen schwersten Fällen erfolgt Anzeige an den Reichs treuhänder der Arbeit, der je nach dem Tatbestand eine ernst zu nehmende Verwarnung ausspricht, eine Ordnungsstrafe auferlegt oder gegen den Täter Antrag auf gerichtliche Bestrafung stellt. Da nur schwerste Fälle an den Reichstreuhänder der Arbeit herangetragen werden, bei denen ein Strafmittel angezeigt erscheint, ist zumeist mit empfindlichen Strafen zu rechnen. In einigen Wirtschaftsgebieten, z. B. in Hessen, Schlesien und Brandenburg, haben die Reichstreuhänder der Arbeit inzwischen sämt liche Betriebsführer, also auch die von nicht betriebsordnungspflich tigen Betrieben, ermächtigt, von der Verhängung von Bußen Gebrauch zu machen. Diese Ermächtigung ist gegebenenfalls in den „Amtlichen Mitteilungsblättern der Reichstreuhänder der Arbeit“ nachzulesen. Außer diesen Rechtsbehelfen ist den Betriebsführern schließlich noch das Recht zuerkannt, erheblich Vertragsbrüchige Gefolgschafts- mitgliedcr bei der Ausschüttung von Gratifikationen auszuschließen, im gegebenen Fall das Arbeitsbuch einzubehalten und ferner etwa bereits erworbene Urlaubsansprüche zu verweigern. Grundsätzlich hat der Vertragsbrüchige den gesamten durch sein Verhalten entstandenen Schaden zu ersetzen, insbesondere die Kosten zu erstatten, die zur Erlangung einer Ersatzkraft aufgewendet w r - müssen, den Mehrlohn, der der Ersatzkraft zu bezahlen ist, um) 1 * Schaden, der durch den Ausfall der Arbeit entsteht. In gewerblichen Betrieben, in denen in der Regel nicht mehr 20 Gefolgschaftsmitglieder beschäftigt werden, kann der Betriebsful bei Vertragsbruch eines Gesellen oder Gehilfen als Entschädigunj den Tag des Vertragsbruchs und jeden folgenden Tag, höchstens,kL für eine Woche, den Betrag des ortsüblichen Tagelohns fordern i trkc's ^ dieser Schadengeltendmachung ist der Betriebsführer nicht verpflicUT^ einen bestimmten Schaden nachzuweisen. Macht der Betriebsfüh solche Entschädigungsansprüche geltend, so wird dadurch der Ä urzt ode spruch auf Erfüllung des Vertrages und auf Ersatz eines weit« iterdei Schadens ausgeschlossen. Den Schwierigkeiten, die aus der Be» ( rucke ze last hinsichtlich des entstandenen Schadens bestehen, kann auch d jtrauber durch begegnet werden, daß die Parteien des Arbeitsverhältnisses fij r ^ \bgesel Fall eines Vertragsbruches eine Vertragsstrafe vereinbaren. In diese eher bet Fall hat der Betriebsführer nur zu beweisen, daß der Beschäftigte di tr Spiral Vertrag gebrochen hat. In gewerblichen Betrieben kann nach den Bestimmungen der G ' teresse werbeordnung der Betriebsführer, der einen Gesellen oder Gehilli zum Vertragsbruch verleitet, auf den Schadensbetrag als Gesai Schuldner* in Anspruch genommen werden. In gleicher Weise hal der Betriebsführer, der einen Gesellen oder Gehilfen einstellt o4 weiter bei sich behält, obwohl er weiß, daß dieser noch einem Betriebsführer zur Arbeit verpflichtet ist. In allen solchen Fällen hat der Betriebsführer selbst verstand^ die Möglichkeit, den Rechtsschutz der Deutschen Arbeitsfront in ^ spruch zu nehmen. Eine gesunde Arbeitsmoral hat der deutsche Arbeiter immer kannt. Wenn dennoch die Bestimmungen über den Arbeitsvertn bruch erlassen wurden, so sollen davon die wenigen Außenseiter faßt sein, denen diese Arbeitsmoral noch fehlt. Sie sollen die arbeitj freudigen Gefolgschaftsmitglieder vor den Elementen schützen, des das erforderliche Verantwortungsbewußtsein fehlt. Diese Unverai wörtlichen sollen zunächst durch Aufklärung zu einer richtigen ziplin im Arbeitsleben gebracht werden. Wenn aber diese Hinweil nicht fruchten, verbleibt nur die gerechte Strafe. Hermann An c is mit dinitt d r Die (Ji'öut Iw rieiltet: Beiliegend sende ich Dir einige Photos, davon eins von meia mhelos doppelten Tätigkeit an der Schreibmaschine (ich bin Kp.-Schreiber) ber dies Liebe „Uhrmacherkunst“! Rußland, den 20. Juni 1942. am Werktisch zugleich; ein anderes zeigt eine Straßenuhr an einemze änn die ’nruh oi i'bcr ein Jahr bin ich jetzt im Osten, davon seit Oktober 1941 im Sowjet-Paradies. Du bist mir treu gefolgt, zuerst bekam ich Dich vom Herbst 1939 bis zum Sommer 1940 am Westwall, dann reistest Du mir nach in die Uhrenstadt Frankreichs, nach Besan^on, und ich konnte Dir von dort einen Artikel schicken über die Besichtigung der dortigen Uhrenfabrik „Lip“. Bei meinem letzten Urlaub stellte ich übrigens fest, daß in störten Haus in Smolensk, ganz interessant mit den Glocken und i Dach darüber. Die einzige Straßenuhr, die ich bislang in der Sowjg mgändf Lmion gesehen habe. Den wenigen Zivilisten, mit denen ich dienstlit Das zusammenkam, war cs unfaßbar, daß fast jeder Erwachsene in Deutsd tiftet is land eine Taschen- oder Armbanduhr hat. Der Osten wird einst i leckstei reiches Absatzgebiet für Uhren aller Art werden, wenn erst einnt «wohnt Als wieder normale Zeiten sind. Bis dahin wollen wir alle weiter, jeder an seinem Platz, um «rechne Pflicht tun. Du wirst mich wie bisher über das Wichtigste in unsem ber um ns Gew ie der Ein selbstgebauter Bunker, gegen Bombensplitter bestens ausprobiert Bild links: Obergefr. Lippel (Stade) mit Schreibmaschine und Uhrmacherwerkzeug in Sowjet - Rußland Bild rechts: Ein seltener Anblick in Sowjet - Rußland: Straßen uhr mit zwei Schlagwerkglocken meinem Geschäft jetzt auch „Lip“ - Uhren durch unseren Uhrenliefe- ranten geliefert wurden. Du folgtest mir dann an die Loire, nach Orleans und im April vorigen Jahres nach dem Osten. Immer warst Du mir lieb und wert und eins der wenigen Binde glieder zu unserem schönen Beruf, den ich jetzt schon beinahe 3 Jahre nicht mehr ausüben kann, d. h. ganz habe ich ihn nicht aufzugeben brauchen. Ich konnte manchem Kameraden wieder zu einer gehenden Uhr verhelfen, und Langeweile habe ich so nie gehabt. l ach unterrichten, und ich werde Dich freundlich empfangen. Schreibmaschine und Werkzeug werden weiter meine Begleiter sein ^ zum Endsieg. Heil Hitler! Erich Lippel, Obergefreiter; - im Zivilberuf Uhrmachermeister in Stade (Elbe) (vorbildl. K leinbe, 'f£, Obermeister der Uhrmacherinnung Stade. chmie 'letal! [imgsa ladeni
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