Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (2. Oktober 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handwerkszeug der Rationalisierung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wenn reparierte Uhren nicht abgeholt werden . . .
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- ArtikelForschung über frühe Zeitmesser 203
- ArtikelEine kurze Erinnerung an die St.-Marien-Kirchenuhr in Lübeck 204
- ArtikelHandwerkszeug der Rationalisierung 205
- ArtikelWenn reparierte Uhren nicht abgeholt werden . . . 206
- ArtikelTrigonometrie in der Berechnung der Uhr (Fortsetzung von Seite ... 207
- ArtikelBIBAO-Arbeitstagung in München 208
- ArtikelDie Bestimmung des Feingehaltes und die Verluste bei der ... 209
- ArtikelFür die Werkstatt 211
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 212
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 214
- ArtikelDie Deutsche Arbeitsfront 214
- ArtikelInnungsnachrichten 214
- ArtikelPersönliches 215
- ArtikelAnzeigen 216
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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206 UHRMACHERKUNST He mm werk mit Selbststeuerung ohne Eigen schwingung des Sperrers Der Ablauf des Hemmstückes a wird von dem vom Hemmstiick selbst angetriebenen hin und her schwingenden Anker c gehemmt. Das Hemmstück a überträgt über die Zähne auf den Anker eine Kraft P, die sich aus der Normalkraft N und der Reibkraft, /<N zusammensetzt. Diese Kraft wirkt an dem Hebelarm li und treibt den Anker an der rechten Sperrfläche an, bis der Sperrzahn von dem Anker abgleitet. Das Hemmrad dreht sieh frei weiter, bis ein anderer Sperr zahn auf der anderen Seite mit der linken Sperrfläche des Ankers _ zur Berührung kommt. Diese ist so geneigt, daß das von dem Hemmstück auf den Anker übertragene Drehmoment jetzt entgegengesetzten Dreh sinn hat. Das Drehmoment wirkt zunächst der Bewegung des Ankers entgegen, bringt diesen zum Stillstand und treibt ihn dann in entgegengesetzter Richtung an. Die Be schleunigung des Ankers und damit die Zeitdauer der Ankerschwingung ist von dem Trägheitsmoment des Ankers abhängig. Durch ein Zusatzgewicht G, das verstellbar • - angeordnet werden kann, kann dieses Träg heitsmoment auf die gewollte Größe ge bracht werden. Die Größe der vom Hemmstück auf den Anker übertragenen Drehmomente ist außer von der Getriebekraft und der Reibung an den Sperr- i'lächen von dem Winkel a abhängig, der von der Sperrfläche und der Ver bindung der äußeren Kante der Sperrfläche mit der Drehachse des Sperr- ankers gebildet wird. Das Hemmstück hat in diesem Hemmwerk keine eigent lichen Stillstände oder sie sind nur kurzzeitig bei den Umkehrlagen der Anker schwingung. Dieses Hemmwerk hat entweder die Aufgabe, den Ablnul' der Getriebekraft zu hemmen und damit zu regeln, oder es wird die Schlag bewegung des Sperrers, z. B. als Klöppel des Läutewerkes eines Weckers, aus- geuutzt. Geräuscharmes Hemmwerk S ' Der von dem Steuerglied e (Unruh) gesteuerte Sperrer c kommt mit seinem Stift C beim Hin- und Herschwingen ab wechselnd mit den Sperrädern ai und a* des Hemmstückes zum Eingriff. Diese Sperräder sind in diesem Beispiel nicht starr miteinander verbunden, sondern durch eine Feder f gekuppelt. Sie können sich um einen Winkel gegeneinander drehen, der bestimmt ist durch die Drehung des Stiftes Aj am Sperrad a: zwischen den beiden Anschlagfedern F' und F" am Sperrad ai und einer halben Zahnteilung der gleich geteilten Sperräder entspricht. Gleitet der Stift C von dem Sperrzahn des Rades ai ab, nachdem über den Sperrer c die Unruh e durch die Hebungsfläche am Sperrzahn einen Antriebsimpuls bekommen hat, so wird das Hemmstück vom Stift C am Sperrzahn des Rades ai festgehalten. Die gespannte Feder f dreht das Rad as gegen das Rad ai, bis Anschlagstift Aj gegen den federnden Anschlag F' schlägt. Nach dem Abgleiten des Stiftes C vom Sperrzahn des Rades ai wird Rad ai fest gehalten und Rad ai von der Antriebs- • kraft P gedreht, bis der Anschlag F" gegen den Stift Ai schlägt. Die Feder f wird bei dieser Drehung wieder gespannt. Da bei diesem Hemmwerk durch die Abfederung harte Anschläge vermieden sind, sind die Schlaggeräusche stark gedämpft. Das Getriebe wird in Weckern mit geräuscharmem Gang (DRP. 547 261) verwendet. Wenn reparierte Uhren nicht abgeholt werden . . . Von Dr. rer. pol. Paul Kummer, Geschäftsführer der Uhrmacherinnung Dresden Uber die Frage, wie sich ein Handwerksmeister zu verhalten hat, wenn von ihm reparierte Gegenstände seitens des Bestellers nicht ab geholt werden, herrscht vielfach noch Unklarheit. Die Gründe der Nichtabholung der zum Umarbeiten oder zur Wiederherstellung über gebenen Waren können verschiedener Art sein. Meist ist es lediglich Säumigkeit des Kunden, manchmal wohl aber auch der Wunsch, die Reparatur nicht bezahlen zu wollen, da man sich erst kein genügendes Bild von der Höhe der Reparaturkosten gemacht hat. Deshalb muß der Meister wissen, wie er sich hier helfen kann, um sich vor Schaden zu bewahren. Irrig ist die Auffassung, daß die Abgabe einer Reparaturmarke an den Kunden, die den Vermerk»enthält, daß der Meister nur eine be stimmte Zeit (z. B. 2 Monate) die Haftung für die ihm übergebenen Gegenstände übernehme, den Meister von jeder Verantwor tung nach Ablauf der angegebenen Frist befreie. Dieser an sich sehr erzieherisch wirkende Aufdruck auf der Reparaturmarke ist rechtlich jedoch nur eine ein seitige Erklärung des Werkstattinhabers, die für den Kunden nicht ohne weiteres bindend ist. Wenn keine aus drückliche gegenseitige Vereinbarung über den Ablieferungs termin vorliegt, ist der Meister vielmehr zur 30 Jahre langen Aufbewahrung gemäß § 195 BGB. verpflichtet. Um sich von dieser kaum zumutbaren Verpflich tung zu befreien, kann der Werkstattbesitzer den Selbst hilfeverkauf — jedoch nur unter genauer Beachtung der gesetz- Federliemmung Das schwingende SteuerBli«s (Unruh) löst bei jeder Linksdrehung das Hemmwerk aus während JS Rechtsdrehung frei erfolgt. Zur A* lösung wird der Sperrer e gei? Kraft der Feder f, von einem% ,* nehmer Ei des Steuergliedes e JI dreht, bis die Sperrfläche das Heim, stuck a freigibt. Von dem fr* gegebenen Hemmstück a wird du Steuerglied am Mitnehmer E» erfaflt und erhält für die Aufrechterhaltunr ihrer Schwingung einen Antrieb« impuls. Bei der Weiterdrehung d« Gliedes e wird der Sperrer c wieder freigegeben, bewegt sich durch die Kraft der Feder fi zurück und sperrt das Hemmstück an dem nächsten Sperrzahn. Bei der Rückschwingunr des Steuergliedes e wird der Sperrer» nicht beeinflußt, das Ausweichen der Blattfeder f* gibt den Weg für den Mitnehmer Et frei. Die Federhem- mung wird in Schiffsuhren (Chrono metern) verwendet. Man kann mit dieser Hemmung bei Unruhuhreu die besten Gangleistungen und eine große Genauigkeit erzielen, die zur zuver lässigen Ortsbestimmung von Schiffen auf dem Meer erforderlich ist. Der Sperrer c des Hemmwerke* ist im Hemmstück a drehbar g» lagert. Die Feder f drückt den Sperrer gegen das Steuerglied e Wird dieses gedreht, so kann der Sperrer c von der Feder f nach- gedreht werden, bis er an seiner Sperrfläche die Bewegung auslöst Die Getriebekraft dreht das Hemm stück a. Der Sperrer c stützt sieh am Glied e ab und dreht sich in folgedessen auch gegen das Hemm stück a, so daß er wieder in den Bereich der am Gestell sitzenden Sperrzälme kommt und am nächsten Sperrzahn den Be wegungsschritt begrenzt. Die Fe der f ist bei dieser Drehung wieder gespannt worden. Das Hemmwerk wird in diesem Beispiel also kraft schlüssig von dem Steuerglied e ausgelöst. Der Sperrer c ist ein geschlitzt, um den Anschlag ab zufedern (DRP. 596 919). der Kraftaufwand zur Steuerung des Hemmwerkes noch kleiner sein ein Umlaufrädergetriebe verwendet werden. -./ e Soll so kann liehen Vorschriften — durchführen. Zunächst muß der Meister den betreffenden Kunden den Selbsthilfeverkauf androhen. Eine bestimmte Form ist hierfür nicht vorgeschrieben. Die Androhung könnte demnach an sich auch mündlich oder telephonisch erfolgen. Da aber im Prozeß fall die Androhung nachgewiesen werden muß, empfiehlt sich, die An drohung mittels eingeschriebenen Briefes zustellen zu lassen. Der Wortlaut könnte z. B. wie folgt lauten: Dresden, den 2. Juli 1942, Herrn Fritz Säumig, Freital, Bergstraße 5. Da Sie die mir am 12. März 1942 zur Reparatur übergebene Armbanduhr trotz meiner Erinnerung noch nicht abgeho t haben, werde ich diese nunmehr öffentlich versteigern lassen, fab* Sie diese nicht bis zum 10. August 1942 bei mir gegen Bezahlung der Repnraturrechnung in Höhe von Ml abgeholt haben. Erich Hof mann, Uhrmachermeister. oinde trotz dieser Androhung die ihm gestellte Frist verstreichen lä tm kann der Handwerksmeister das Reparaturstück einem Gerichtsvollzieher Steigerung übergeben. Zeit zur und öffentlichen V e r Ort der V ersteige Wenn der fGa läl# : r i c M C I g C 1 U II g Übcrgcucil. ZiCl l liliu Ul l UCl YC.l3iv.s- rung sind nicht nur öffentlich bekanntzumachen, sondern auch dem Kunden rechtzeitig vorher — etwa wie folgt — mitzuteilen: Dresden, den 17. August IM Herrn Fritz Säumig, Freital, Bergstraße 5. Sie haben trotz meiner Mahnung vom 2. Juli 1942 die Arm b a n d u li r weder nbgebolt noch den Reparatbrbelrag in Höhe von Ml bezahlt. Ich habe deshalb Herrn Gerichtsvollzieher in " ( ' e ' Versteigerung beauftragt. Der Versteigerungstermin findet .‘I. September 1942 im Versleigerungslokal Straße 17, statt. Erich H o f m a n n , Uhrmachermeister. Nach erfolgter Versteigerung des Gegenstandes ist der Errös zu nächst beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen. Der Meister stell' dann an das Amtsgericht das Verlangen auf Auszahlung seiner Forde rung. Der Uberschuß über den Reparaturpreis wird nach Abzug de Versteigerungs- und Hinterlegungskosten dem Kunden (dem Beste.ler der Reparatur) überwiesen. Hat die Versteigerung — der sogenannte Selbsthilfeverkauf — zu einer vollen Befriedigung des Geschäftsinhabers geführt, bleibt de Kunde für den Rest der Forderung dem Meister haftbar.
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