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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (23. Januar 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk im Reichsgau Danzig-Westpreußen 11
- ArtikelDas Handwerk des Reichsgaues Danzig-Westpreußen 12
- ArtikelDer Reichsgau Wartheland und sein Handwerk 12
- ArtikelDie Entwicklungsmöglichkeiten des Handwerks in den ... 13
- ArtikelWie groß ist der deutsche Osten? 14
- ArtikelBrief aus Litzmannstadt 14
- ArtikelDie Landschaft Westpreußens 15
- ArtikelDer erste fachliche Meistervorbereitungslehrgang im Warthegau 15
- ArtikelDer Aufbau im Osten geht vorwärts! 16
- ArtikelDie Führer des Uhrmacherhandwerks im Osten 17
- ArtikelWie war es bei den betriebswirtschaftlichen Kursen in den ... 17
- ArtikelDie ersten Meisterprüfungen im Warthegau 18
- ArtikelDeutscher Geist im deutschen Osten! 19
- ArtikelUhrengeschäfte im deutschen Osten 20
- ArtikelReparatur-Vordruckkarten sparen Zeit, Geld und Nervenkraft 20
- ArtikelDie Front berichtet 20
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 21
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 22
- ArtikelDie Deutsche Arbeitsfront 22
- ArtikelMitteilungen des Berufserziehungswerkes für das Uhrmacherhandwerk 22
- ArtikelPersönliches 23
- ArtikelInnungsnachrichten 23
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 23
- ArtikelBuchbesprechung 23
- ArtikelAnzeigen 23
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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im TO&ehemchaiL der „Ql” -DCtmti mai Ling jnd he ;n aus kan :ur auf and Km und rzes säui erst ht. vpung und Normung im Uhrenbau In der Beilage „Industria“ der „Frankfurter Zeitung“ vom 18. Dc- jmber 1941 befinden sich sehr interessante Ausführungen des Ge- , :häftsführers der Fachgruppe Uhrenindustrie über „Die deutsche Uhr i der Welt“. Der Geschäftsführer der Fachgruppe Uhrenindustrie ommt in dem Artikel auch auf die Typung und Normung zu sprechen nd bemerkt hierzu folgendes: „Die deutsche Uhrenindustrie wird nach Beendigung dieses Krieges n neues, weites Feld ihrer fachlichen Aufgaben gestellt finden in dem on ihr selbst immer dringlicher empfundenen Bedürfnis nach einer ormung der Fertigungsteile und einer Typisierung ihrer Fertigerzeug- isse. War die Anpassungsfähigkeit der deutschen Uhrenindustrie an ie vielgestaltigen Wünsche des Auslandes auch ihre Stärke, so er- uchs ihr aus dieser Fähigkeit aber auch eine besondere Belastung, ie manchmal übersteigerten Anforderungen der Exportkundschaft jf Spezialisierung der für sie bestimmten Lieferungen hatten zu teil eise recht unguten Verhältnissen nicht nur fabrikationstechnischer, mdern auch wettbewerblicher Art geführt. Der Krieg hat hier nun „ | j einem raschen, es darf wohl gesagt werden, von der Industrie selbst s durchaus wohltuenden Wandel im Sinne eines recht weitgehenden bbaues der allzu buntscheckigen Exportmusterkarte geführt. Es wird iche der deutschen Uhrenindustrie und des gesamten deutschen hrengewerbes sein, diesen durch den Zwang der Kriegsverhältnisse ngeleiteten Bereinigungsprozeß durch rechtzeitige Aufstellung einer rtigungsplanung nicht abreißen zu lassen und durch bewußte Weiter- Ig’j itwicklung des Gütegedankens Ausgleich für die zahlenmäßig ver- ’ ngerten Ausfuhrkollektionen zu schaffen und auf diese Weise das /ertrauensmonopol“, das die deutsche Uhr in der Welt genießt, zu ’ ei !jJ :stigen und zu mehren.“ leti Ibrundung bei der Gewinnabführung nach § 22 KWVO. Ein Erlaß des Reichskommissars für die Preisbildung (A — 11 — nn fel2/41 vom 14. Dezember 1941) stellt fest, daß die Abrundung auf ^folle tausend Reichsmark sich nur dann als praktisch erweist, wenn es "^■ch um Beträge über 100 000 RW handelt. In diesen Fällen kann ein- ™lneitlich bei allen Beträgen des Formulars abgerundet werden. In den brigen Fällen soll auf volle 100 Ml einheitlich abgerundet werden Venn die Unternehmen von sich aus die Beträge nach vollen Reichs mark einsetzen, wie das vielfach geschieht und bei den Kleinbeträgen uch durchaus richtig ist, ist nichts dagegen einzuwenden. Abführungsbeträge, die die Betriebe nach vollen Reichsmark ein gesetzt haben, sind im Abführungsbescheid auch nach vollen Reichs- ^ lark anzufordem. Wenn die Preisbehörde von dem Abführungsbetrag es Unternehmens abweicht, soll er bei kleineren Abführungsbeträgen uf volle 500 oder 1000 Ml, bei größeren Beträgen auf volle 1000 Ml uten. Die Überschreitung des vom Unternehmen für abführungs- flichtig erklärten Betrages infolge einer Abrundung wird nach dem esagten nicht Vorkommen. reisauszeichnungspflicht für Markenartikel Regierungsrat Bohrmann behandelt im „Markenartikel“, Heft 12 [1941), den Preisaufdruck bei Markenwaren. Diese Ausführungen ver- lienen auch Beachtung in der Uhrenwirtschaft. Von besonderer Be lebung sind folgende Feststellungen 1 ): 1. Liefert die Großhandlung oder die grossierende Fabrik Uhren mit Preisschildern oder Preisetiketten, auf denen lediglich der Laden preis verzeichnet ist, so ist der kenntlich gemachte Preis ein ge bundener Preis im Sinne der Preisbindungsverordnung. 2. Will der Großhändler oder die grossierende Fabrik Uhren mit empfohlenen Richtpreisen an den Uhrmacher abgeben und ent gegenkommend die Ware mit Preisschildern oder Preisetiketten liefern, so muß auf dem Schild oder Etikett neben dem Preis klar der Zusatz „unverbindlicher Richtpreis“ aufgedruckt werden. Will der Uhrmacher von diesem unverbindlichen Richtpreis nach oben oder nach unten abweichen, immer vorausgesetzt, daß dieses Verhalten mit der Preisstop- und Kriegswirtschaftsverord nung vereinbar ist, so muß der Uhrmacher neben den empfohlenen Ladenpreis seinen Ladenpreis schreiben. Dieses Verfahren hat für die Uhrmacher fast nur theoretische Bedeutung, denn wenn sie wirklich von dem unverbindlichen Richt preis abweichen wollen, werden sie auf die Benutzung des ge lieferten Etiketts verzichten und eigene Schilder oder Etiketten verwenden. 3. Den Herstellern von Markenartikeln wird nahegelegt, die Marken ware mit Preisaufdrucken zu liefern. Dadurch wird den Wieder verkäufern die Preisauszeichnungsarbeit erheblich erleichtert, weil die so ausgezeichnete Ware als „ordnungsmäßig ausgezeichnete Ware“ im Innern des Geschäfts ausgelegt werden kann. ick* 1) Diese Feststellungen sind ein sinmremiiUer, ab die Uhrenwirtschaft bertrairener Auszug:. i Papierbewirtschaftung Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen hat jetzt umfassende Anweisungen über die Papierbewirtschaftung heraus gegeben. Nach der Anordnung Nr. 2 vom 31. Dezember 1941 ist unter anderem die Herstellung folgender Gegenstände verboten worden: Attrappen und Schaukartons, Dekorationsmittel,, geprägt und gestanzt, Dekorationspapier, Etalagen, Etuis, ausgenommen solche für Orden und Auszeichnungen sowie für die optische und medizinische und wissenschaftliche Industrie und Meßwerkzeuge, Geschäftskarten, Geschenkkartonagen, Jubiläumsschriften, Kartonagen mit Vorstehrändern, Luxuskartonagen (d. h. solche, die mit hochwertigen Werkstoffen, wie z. B. Metallpapieren oder Spinnstoffen, ausgestattet sind und üblicherweise nicht in größeren Auflagen angefertigt werden), Papierwolle, Reklamebuchstaben, -fähhehen und -figuren, Schaukartons, Werbebeilagen (auch Werbekalender), Werbeerzeugnisse, soweit gewerbsmäßig im Vervielfältigungsver- verfahren für andere hergestellt (wie Werbeprospekte, Werbe schreiben usw.). Verschärfung der Anweisung der Schaufenstergestaltung Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hat die bekannte Anweisung über die Schaufenstergestaltung durch Bekanntmachung vom 15. Dezember 1941 wie folgt ergänzt: 1. Sind im Schaufenster Gegenstände vorhanden, von denen die entsprechenden Lagervorräte inzwischen ausverkauft sind, dann muß das im Schaufenster befindliche letzte Stück spätestens einen Monat nach Erschöpfung der entsprechenden Lager vorräte aus dem Schaufenster entfernt werden. 2. Die Schaufensterwerbung muß den Umständen und den Ver hältnissen der Kriegswirtschaft entsprechen. In den Schau fensterauslagen darf deshalb keine Warenfülle vor getäuscht werden, die tatsächlich nicht vor handen ist. Die Zahl der im Schaufenster gezeigten Artikel ist daher, auch wenn verkaufsvorrätige Artikel gezeigt werden, zu be grenzen. Vereinfachung der Unfallanzeigen bei Betriebsunfällen Erleidet ein Gefolgschaftsmitglied während seiner Beschäftigung bei einer nach der Reichsversicherungsordnung gegen Unfall ver sicherten Tätigkeit einen Unfall, so war bisl\er der Unfall außer dem zuständigen Träger der Unfallversicherung (z. B. der Berufsgenossen schaft) auch der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Hierin ist eine Ver einfachung erfolgt. Die Anzeige an die Ortspolizeibehörde ist jetzt nur noch dann erforderlich, wenn der Verletzte infolge des Unfalls verstorben ist. In allen übrigen Fällen hat der Unternehmer die Un fallanzeige nur dem zuständigen Versicherungsträger und, bei gewerb lichen Betrieben, ein zweites Stück der Unfallanzeige dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt einzusenden. Tarifordnung für kaufmännische Angestellte in Betrieben des Einzelhandels im Wirtschaftsgebiet Sudetenland Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Su detenland hat unter dem 25. September 1941 eine Tarifordnung für kaufmännische Angestellte in Betrieben des Einzelhandels im Wirtschaftsgebiet Sudetenland erlassen. Die Tarifordnung ist am 1. Januar 1942 in Kraft getreten. Sie hat Bedeutung für die,Uhrmacher betriebe mit Verkaufsgeschäft, die im Verkaufsgeschäft kaufmännische Angestellte und kaufmännische Lehrlinge beschäftigen. Diesen Be trieben wird empfohlen, sich mit der Tarifordnung, die im örtlichen Buchhandel zu beziehen sein wird, vertraut zu machen. Regelung der Schaufenstergestaltung im Protektorat Zur Klärung der bei der Schaufenstergestaltung aufgetretenen Zweifelsfragen hat die Leitung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel im Protektorat im Einvernehmen mit den zuständigen Protektorats behörden eine Anweisung über die Schaufenstergestaltung erlassen, die für den Einzelhandel in Böhmen und Mähren verbindlich ist. In An lehnung an die im Reich geltende Regelung der Schaufensterwerbung bestimmt auch diese Anweisung, daß in der Schaufensterwerbung Ehr lichkeit, Wahrheit und Klarheit als oberste Grundsätze beachtet wer den müssen. Die Kaufleute dürfen deshalb nur solche Waren im Schau fenster zeigen, die sie im Geschäft tatsächlich führen und auch ver kaufen können. Es ist also unerwünscht und unerlaubt, mit Waren zu dekorieren, bei denen die Nachfrage der Kundschaft aus den vor handenen Beständen im Laden nicht mehr befriedigt werden kann. Zur Berücksichtigung örtlicher und fachlicher Sonderverhältnisse wer den allerdings einige Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen, so daß Sonderumstände berücksichtigt werden können.
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