Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (13. November 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Lehrvertrag und tarifliche Erziehungsbeihilfe
- Autor
- Bloß, Hermann
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- ArtikelAktuelle Uhrenfragen 237
- ArtikelTechnische Neuerungen an Uhren 238
- ArtikelDas Energieprinzip und die Uhr 240
- ArtikelDas Deutsche Goldschmiedehaus in Hanau 241
- ArtikelListe II zur Ermittlung unbekannter Soldaten 242
- ArtikelLehrvertrag und tarifliche Erziehungsbeihilfe 243
- ArtikelFür die Werkstatt 243
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 243
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 244
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 244
- ArtikelInnungsnachrichten 244
- ArtikelFirmennachrichten 244
- ArtikelPersönliches 244
- BeilageSteuer und Recht (Folge 8) 15
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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MMJUi [JAHR jlirvertrag und tarifliche Erziehungsbeihilfe 966 • 850 IGANG / 1942 / NR. 23 243 Von Hermann Bloß, Kassel Eine für alle gewerblichen und kaufmännischen Lehrverhältnisse so nn Handwerk als auch in Handel und Industrie wichtige Entschei det das Arbeitsgericht Kassel mit seinem Urteil vom 1. Mai 1942 ^ 107/42 — getroffen: Soweit eine neu in Kraft getretene Tarifordnung höhere Erziehungs- ijfen vorsieht als ein früher abgeschlossener Lehrvertrag, tritt an Stelle der vertraglichen die tarifliche Erziehungsbeihilfe. Un kende Leistungen rechtfertigen nicht eine Kürzung tariflicher Er- Imgsbeihilfen. \usdem Tatbestand: Kläger trat am 15. Mai 1941 in den ■jeb des Beklagten als Schlosserlehrling. Im schriftlichen Lehrver- jwar die Zahlung einer Lehrlingsvergütung von wöchentlich 1,50 Wt ersten Lehrjahr, 2 Ml im zweiten Lehrjahr und 3 Ml im dritten [rjjhr festgesetzt. Diese Sätze wurden in Angleichung an die in der jjg Parteien gültigen Tarifordnung festgesetzten Erziehungsbeihilfe •|) die Kreishandwerkerschaft in M. auf 5 bzw. 7 bzw. 9 JM unter ^zeitiger Änderung des schriftlichen Lehrvertrages erhöht. Das [[Verhältnis wurde am 21. Februar 1942 insbesondere deshalb auf- fet, weil der Beklagte sich weigerte, die tarifliche Erziehungsbeihilfe niilen. Der Kläger verlangte die Nachzahlung des Unterschieds los zwischen tatsächlich gezahlter Vergütung und der tariflich gesetzten Erziehungsbeihilfe mit 76,50 Ml. Der Beklagte beantragte - Abweisung und meinte, für ihn sei hinsichtlich der Zahlung einer Lehrlingsvergütung der Lehrvertrag maßgebend. Die Kreishandwerker schaft sei nicht berechtigt gewesen, den Lehrvertrag ohne seinen Willen zu ändern. Im übrigen sei auch keine Veranlassung gewesen, dem Kläger die tarifliche Erziehungsbeihilfe zu zahlen, da seine Leistungen ungenügend gewesen seien. Das Arbeitsgericht Kassel hat der Klage stattgegeben. Aus den Entscheidungsgründen: Es kann auf sich be ruhen bleiben, ob die Kreishandwerkerschaft zur Abänderung des schriftlichen Lehrvertrages berechtigt war, da der Kläger seinen An spruch nicht auf den Lehrvertrag, sondern auf die Tarifordnung stützt. Die Bestimmungen einer Tarifordnung haben zwingende Wirkung und sind nach § 32 Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsordnungsgesetzes als Mindest bedingungen rechtsverbindlich. Lehrvertragliche Abmachungen sind in soweit unwirksam, als sie gegen diese Mindestbedingungen verstoßen. In § 12 der Tarifordnung ist im einzelnen die Höhe der Erziehungs beihilfen festgelegt. Soweit in Lehrverträgen andere, niedrigere Sätze vorgesehen sind, treten die tariflich festgesetzten Erziehungsbeihilfen ohne weiteres an deren Stelle. Der Kläger verlangt also mit Recht die tarifliche Erziehungsbeihilfe, die der Beklagte auch nicht mit dem Ein wand verweigern kann, die Leistungen des Klägers seien nicht zufrieden stellend gewesen, denn die Höhe der tariflich festgelegten Erziehungs beihilfe ist unabhängig von der Leistung des Lehrlings. }m die 'JOeikiiait 181 Abziehblatt als Zifferblattersatz Das Auffrischen von Metallzifferblättem dauert heute stets etwas « r als früher. Oft lohnt eine billige Uhr gar nicht diesen Aufwand Zeit und Geld; oft aber auch scheitert die Auffrischung daran, daß ne Zeit vorhanden ist, um das Blatt solange fortzuschicken. Für solche eiligen Fälle bei billigen Uhren — wo es weniger um die Schönheit als über haupt um Zweckmäßig keit geht — hat Berufs kamerad Karl Rehn, Turn-Teplitz, eine An zahl von Abziehbil dern herausgebracht, die sicher in der Lage sind, eine Hilfe in der Werk statt zu bilden. Das Sortiment der Abziehbilder — das übrigens schon 1930 herausgekommen ist und demzufolge die neueste Moderichtung der Zifferblattgestaltung nicht berücksichtigt — enthält insgesamt 146 Blätter, zur Hälfte ver silbert und zur Hälfte vergoldet. Wir haben zwei der Blätter geteilt und ver öffentlichen sie hier, um Ihnen einen Einblick zu geben in die Art des Verfahrens. Die Ersatz blätter haften sehr gut auf dem Metallgrund, und das Verfahren selbst ist mühelos und in kurzer Zeit beendet. D»s Aufkleben eines Ersatzblattes geschieht wie folgt: Ö»J Blättchen mit dem Metallzifferblatt wird ausgeschnitten und .feines Wasser gelegt. Es rollt sich leicht zusammen, nimmt nach ü einer halben Minute die flache Form wieder an und ist dann ge- “«lafähig. E* wird mit den Ziffern nach oben auf das gegebene Email- Metallzifferblatt gelegt, und zwar so, daß das weiße Papier nach 101 tu liegen kommt. Dann schiebt man das Metallblättchen mit 1 Ziffern etwas von dem unterliegenden Papier ab und zieht das weiße Papier behutsam mit einer Pinzette hervor. Mit Lösch- folj A* wird dann die nasse Fläche leicht abgetrocknet. Abziehblätter werden als Ersatz auf Ansehnliche Zifferblatt geklebt, wenn die Reparatur einer billigen Uhr eilt. Das Metallhäutchen läßt sich, wenn noch naß, leicht verschieben, so daß die Zahlen auf die richtige Stelle gebracht werden können. Etwa entstehende Luftbläschen und Falten werden mit einer weichen Bürste ausgestrichen. Auf diese Weise läßt sich auch jedes Emailblatt in ein Metallblatt umändern. Vor dem Aufziehen müssen Metall- oder Emailzifferblätter tadellos flaeh geschliffen werden, und die alten Ziffern dürfen nicht mehr vor handen sein. 70&eh enxeliau, de* - DCunit Nikolaus Kratzer — ein Meister der Uhrmacherkunst Der hochinteressante Aufsatz von Professor G. Fuchs in unserer vorigen Ausgabe ist mit freundlicher Genehmigung der Schriftleitung der Zeitschrift „Deutsche Technik“ entnommen worden. Wer gibt Schrifttumauskünfte? Zu den Aufgaben der Deutschen Gesellschaft für Dokumentation gehört auch die Vermittlung von Auskünften über Fachschrifttum. An fragen nach Veröffentlichungen über ein bestimmtes Fachgebiet oder einen bestimmten Gegenstand werden von der Gesellschaft an eine Schrifttumauskunftsstelle weitergeleitct, die das Schrifttum nachweisen kann, oder es wird dem Anfragenden mitgeteilt, an wen er sich wenden kann. In der Aufstellung eines möglichst vollständigen Verzeichnisses aller Schrifttumauskunftsstellen wird ein wesentliches Hilfsmittel ge sehen, den Zugang zum Schrifttum zu erleichtern und so Zeit und Ar beitskräfte zu sparen. Die Deutsche Gesellschaft für Dokumentation beabsichtigt daher, das vom Deutschen Normenausschuß herausgegebene Verzeichnis von Schrifttumauskunftsstellen der Technik und verwandter Gebiete, das vielen schon nützliche Dienste geleistet hat, auszubauen und neu heraus zugeben. Insbesondere soll das Verzeichnis auf die Naturwissenschaften, die Wirtschaftswissenschaften, die Medizin, die Landwirtschaft usw. ausgedehnt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Dokumentation wendet sich an alle, die über Einzelfragen auf einem der genannten Gebiete sowie auf dem Gebiet der Technik Schrifttumauskünfte geben können, mit der Bitte, ihre Anschrift der Geschäftsführung, Berlin NW 7, Dorotheenstraße 40, mitzuteilen. Schnallen der Lederuhrriemen In der Anlieferung von Schnallen für Lederuhrriemen sind infolge Mangels an Fachkräften Stockungen zu befürchten. Es wird daher empfohlen, einstweilen noch verwendbare, gebrauchte Schnallen auf zubewahren, da die Möglichkeit besteht, daß die Lieferung neuer Uhr riemen von der Ablieferung gebrauchter Schnallen abhängig gemacht werden muß. Bezüglich der Anlieferung von gebrauchten Schnallen wird noch später Mitteilung gemacht, wenn sich dieselbe als notwendig erweisen sollte.
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