Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (6. Februar 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Stammkunde - Laufkunde
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2 Pfennig werden ½ Million Reichsmark!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk leistet mehr! 25
- ArtikelStammkunde - Laufkunde 26
- Artikel2 Pfennig werden ½ Million Reichsmark! 27
- ArtikelDas Lehrlingswohnheim 28
- ArtikelTechnische Neuerungen an Uhren 28
- ArtikelDas Geschäft wurde modern umgebaut 30
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 31
- ArtikelFür die Werkstatt 32
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 32
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 33
- ArtikelPersönliches 33
- ArtikelInnungsnachrichten 34
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 34
- ArtikelAnzeigen 34
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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i£| >7 ig i s V, lt V( :1s i du 5Chi schi 3 Li Sh ar !t ti r St JAHRGANG / 1942 / N R. 3 27 ine Art Richtlinie oder Anhaltspunkt. Selbstverständlich darf auch lie Abstellung auf die Abgabe der Lebensmittelkarten nicht dazu ühren, daß der Kaufmann entgegen den Bestimmungen des gesetz- ichen Koppelverbotes die Abgabe von nicht bewirtschafteten ver knappten Waren regelrecht abhängig macht davon, daß auch die be- virtschafteten und kontingentierten Waren von ihm bezogen werden. , Vielfach versagt aber der Natur des Sachverhalts nach die Ver- sdri müpfung mit den Bewirtschaftungskarten, so z. B. für ein Spezial- [eschäft mit Obst und Gemüse, Wein und Spirituosen usw\ oder für w*[i inen Handwerker, z. B. für einen Uhrmacher. In allen diesen Fällen Kn nuß auf andere Art und Weise ermittelt und irgendwie fest ehalten werden, daß der betreffende Verbraucher und der betreffende Kaufmann bzw. Handwerker gegenseitig ein Stammkundenverhältnis ingegangen sind. In der Praxis werden zu diesem Zweck vielfach undenkarteien angelegt. Diese dürfen allerdings nur für innerbetriebliche Zwecke verwandt werden, dürfen also ieinals nach außen hin irgendwie den Eindruck einer allgemeinen amt- ichen Bewirtschaftungsmaßnahme erwecken. Es kommt z. B. für liesen Fall also nicht in Betracht, daß durch Aushang oder Aufruf estimmte Zahlen, Anfangsbuchstaben usw. öffentlich bekanntgemacht rerden. Ein solches Verfahren ist vor allem deswegen unzulässig, weil iemals der Geschäftsinhaber eigenmächtig selbst, sondern lediglich die lafür zuständigen amtlichen örtlichen und zentralen Stellen darüber zu cfinden haben, ob und inwieweit das kartenmäßige Bewirtschaftungs- > stem auf andere Waren und Leistungen ausgedehnt wird. Ein Kunde hört selbstverständlich dann aber auf, Stammkunde sein, wenn er nicht mehr regelmäßig in dem betreffenden Geschäft inkauft, sondern statt dessen wieder von Geschäft zu Geschäft ändert. . Welche Rechte hat der Stammkunde? Der Stammkunde hat Anspruch auf gleichmäßige, d. h. g e - echte Berücksichtigung bei der Verteilung von freier Mangel- are entsprechend der jeweils zur Verfügung stehenden Gesamtmenge. Krii )ie Berücksichtigung ist nur dann gerecht, wenn die abgegebene Menge im ich nach der Zahl der Haushaltszugehörigen bemißt und andererseits ine weitere sonstige Bevorzugung von anderen Stammkunden unter leibt. Es ist also nicht zulässig, einem gut zahlenden Junggesellen an langelwaren die gleiche Menge zu verabreichen wie einer kinder eichen Familie. Der Stammkunde hat nach den vom Reichsgericht entwickelten irundsätzen Anspruch auf eine gewisse Bevorzugung gegen- ber dem Laufkunden. Er kann aber nicht verlangen, daß an Lauf- tz Runden überhaupt keinerlei Ware abgegeben w'ird. Er kann auch i C h t verlangen, daß die betreffende Ware für Stammkunden so lange urückgelegt und für die Abgabe an Laufkunden erst dann freigegeben ird, wenn der letzte Stammkunde des betreffenden Geschäftes be- m s iefert w r orden ist. Im übrigen ist es in der Praxis allgemein anerkannt, uleipaß die Stammkunden auch der Menge nach in angemessenem, ercchtem Ausmaß bevorzugt werden können, d. h. also, eine größere bar Kengc als die Laufkunden zugeteilt bekommen dürfen. Welche Rechte hat der Laufkunde? Selbstverständlich hat er das Recht, im Laufe der Zeit für das etreffende Geschäft ebenfalls zu einem Stammkunden zu werden, Ein Das verlangt aber, daß er vorher die oben behandelten Voraussetzungen für die Anerkennung als Stammkunde erfüllt, vor allem also in diesem Geschäft regelmäßig seine Einkäufe tätigt. Solange er nicht Stammkunde ist, kann er grundsätzlich den Kauf mann nicht zwingen, daß ihm Ware abgegeben w'ird. Es gibt im privaten Geschäftsverkehr nach wie vor keinen Kontrahierungszwang, und auch die Kriegswirtschaftsverordnung hat nicht, wie das Reichs gericht im Urteil vom 6. Januar 1941 ausdrücklich hervorhebt, kraft öffentlichen Rechts den Grundsatz aufgestellt, daß jedem, der kaufen will, Ware abgegeben werden muß. Der Laufkunde hat nur das Recht, zu verlangen, daß der Kaufmann die Bedarfslage, soweit er hierzu in der Lage ist, ge wissenhaftprüft. Er kann demzufolge auch nur dann den Vor wurf des unzulässigen Zurückhaltens von Ware gegen den betreffenden Kaufmann erheben, wenn dieser keine ausreichenden Gründe für die Verkaufsablehnung (mangelnder Warenvorrat, befugte Zurücklegung von Ware für berufstätige Spätkunden, offenbare Warenhamsterei und anderes mehr) geltend macht oder wenn er einer Prüfung der Bedarfs lage aus dem Wege gehen will bzw. die Prüfung überhaupt unterläßt. Die Bedarfsprüfung ist allerdings anerkannt schwierig. Wie der Kaufmann sie durchführt, ist jedoch einzig und allein ihm überlassen. Er hat dabei keineswegs allein von sich aus ohne eigenes Hinzutun des Laufkunden die entsprechenden Feststellungen zu treffen. Vielmehr muß auch der Laufkunde entsprechende Angaben (z. B. über den Grund und das Ausmaß des Bedarfs, über den Familienstand, etwa durch Vorlage eines Haushaltsausweises und anderes mehr) machen und ihre Richtigkeit nach w r eisen. Verweigert der Kunde grundlos diese Mitwirkung und vor allem eine ausreichende Beweis führung, so kann er dann bei ungenügenden Warenvorräten des be treffenden Kaufmannes weder eine Belieferung überhaupt verlangen, noch den Vorwurf des unzulässigen Zurückhaltens der Ware erheben. Wenn jedoch die Bedarfsprüfung zu seinen Gunsten ausgeht, muß er stets gerecht in dem Sinne mitbeliefert werden, daß z. B. auch sein l amilienstand und der darauf aufgebaute Bedarf berücksichtigt wird. Auch unter den Laufkunden kann also ein Junggeselle nicht die gleiche Warenmenge beanspruchen wie eine Mutter von vier Kindern. 4. Welche Rechte haben weder Stammkunden noch Laufkunden? Durch das oben genannte zweite Rcichsgerichtsurteil vom 14. Februar 1941 ist klar und deutlich ausgesprochen worden, daß ein ordnungs gemäßes Verteilen des vorhandenen Warenvorrates auf längere Zeit, also die ordentliche Lagerhaltung und die sparsame Waren ausgabe, niemals als strafbares und unzulässiges Zu rückhalten von Waren im Sinne des § 1 der Kriegswirtschafts verordnung angesehen werden kann. Hier spricht der Unter schied zwischen Stammkunde und Laufkunde überhaupt nicht mit. Der Kaufmann hat jedenfalls in allererster Linie aus gesamtwirt schaftlichen Gründen gerade während des Krieges die selbstverständ liche oberste Aufgabe, mit seinen Warenvorräten nicht „aus der Hand in den Mund zu leben“, sondern sie, so gerecht, sparsam, gleichmäßig und anteilig an die Kundschaft abzugeben, daß die Warenvorräte auch tatsächlich für den vorgesehenen Zeitraum ausreichen und so der beste und anhaltendste Erfolg für die Sicherstellung der Volksgenossen mit Mangelwaren unter Vermeidung aller Hamstereien erreicht wird. wi i'di it /Itillivu ! Stahl ist trotz seines etwa 5000 jährigen Alters ein junger Werkstoff geblieben, seine technische Entwicklung ist in vollem Fluß und seine Verwendung auf vielen Gebieten im Vormarsch. Die Wertsteigerung des Materials durch Verarbeitung erreicht ihre Spitze gerade bei den Uhren. Einen anschaulichen Über blick gab die Werkzeitschrift „Der Thiel-Anker“, der wir diese Abbildungen entnehmen. Sie sind ein überzeugender Beweis für den Wert deutscher Arbeit und deutschen Geistes! usenerz urlrn am kn Uibi (Stel r * * man ata ftlci {ftlr Giftntri! Jttc Xkrfrtttun? nkin Nun fAfrrf*. 1 kg Stahl in Federn für 1 S,ahl in Fedem für 1 kg Stahl in Zylindern für Weckeruhren Armbanduhren Armbanduhren = 450 RM. =100000 RM. 8 RM. 1 kg Stahl in Spiralen für Armbanduhr« V2 Million RA Dt« Jtber fn btr JBctferufrr bi« MN MMnftKi 5« auf Sour. Dtnf briin tPlrft pönflhd> bu Der IBtrt m unb Srfreif tfeüfi. Die JJeber in b*r Srmbanbufrr ifl «ine Keine <$ud?« mir, bwfr fpfTt ein ffiloflrdmm bfiwn 450 'RtidJfmurl f*on! 3n 3rmbiMbuf>rrn fmb nidji nunber non XDidMigfrit frier bte 3^‘nbrr. Ü?a« Cuoli?<5twrM man ht'fcL «in faUfr 3^inberlein baaeifl. 3um *eiqrn her bir 3 d Men, bajj in brr Srfnhanbufrr-eTpiralcn ein bödjfiet JJirri dr Sfrteil fretfr, ber <?fduiitn unb a»id) enpttft.
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