Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (20. Februar 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Recht (Folge 1 und 2)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Steuererklärungen für 1941
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wegfall der Umsatzsteueranmeldungen für 1942
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- ArtikelReichminister Dr. Todt † 35
- ArtikelDie Moderichtung bei Edelmetallwaren, Schmuckwaren und Uhren 35
- ArtikelDie Pforzheimer Schmuck- und Uhrenindustrie 36
- ArtikelDer Uhrmacher baut 37
- BeilageSteuer und Recht (Folge 1 und 2) 1
- ArtikelAls Uhrmacher in Ostasien 39
- ArtikelVerkleinerungen von Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen 40
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 41
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 43
- ArtikelPersönliches 43
- ArtikelAnzeigen 44
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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I i Gewerbesteuererklärung Gewerbeertrag Die Gewerbesteuererklärung dient, wie auch aus ihrer Ge samtbezeichnung hervorgeht, in erster Linie der Angabe des im letzten Jahre erzielten Gewinnes aus dem Gewerbebetrieb. Soweit der Uhrmacher ordnungsmäßige Bücher führt, hat er den sich aus der Gewinnberechnung bzw. der Gewinn- und Ver lustrechnung ergebenden Reingewinnbetrag einzusetzen und Ab schriften der Bilanz, der Gewinnberechnung sowie der Gewinn- und Verlustrechnung beizufügen. — Bei doppelter Buchführung ist außerdem, sofern ein diesbezügliches amtliches Muster bei liegt, eine Hauptabschlußübersicht nach diesem Muster mit ein zuschicken. Bei dieser Hauptabschlußübersicht handelt es sich um eine sogenannte Rohbilanz mit Einzelausweisung der An fangssalden, der Verkehrszahlen und der Schlußsalden, wie sie in größeren Betrieben allgemein üblich ist. Nach den bisherigen Erfahrungen haben die Finanzämter die amtlichen Muster auch nur den Gewerbesteuererklärungen für größere Betriebe bei gelegt, so daß also nur diese hierfür in Betracht kommen. Zur Beseitigung irrtümlicher Auffassungen wird darauf hin gewiesen, daß die Einzahlungen auf Betriebsanlage- und Waren- beschaffungs - Guthaben den Gewinn für 1941 nicht schmälern dürfen. Die diesbezüglichen Beträge sind nicht etwa als Un kosten zu buchen, sondern sie sind in der Bilanz als Guthaben forderungen unter den Aktiven aufzuführen. Uhrmacher, die keine ordnungsmäßige Buchführung besitzen, den Gewinn also nicht auf Grund einer Bilanz, eines Vermögens vergleichs und einer besonderen Gewinnberechnung ermitteln, müssen alle im zweiten Teil des Absatzes B der Gewerbesteuer erklärung aufgeführten Fragen eingehend und genau beantworten, denn sonst kann es geschehen, daß das Finanzamt wegen mangelnder Unterlagen den Gewerbeertrag einfach nach Richt sätzen schätzt. Hat der Betriebsinhaber in seiner Bilanz von den §§ 8 und 9 der Ost-Steuerhilfe-Verordnung (Bewertungsfreiheit für betrieb liche Wirtschaftsgüter, Aufbaurücklage) Gebrauch gemacht oder will er als Nichtbuchführender von der Bewertungsfreiheit noch Gebrauch machen, so muß er das in der Gewerbesteuer erklärung durch Beantwortung der diesbezüglichen Fragen bzw. durch einen besonderen Antrag vermerken. der Rückseite des Gewerbesteuererklärungsformulars unter Abschnitt C sind die im Gewerbesteuergesetz vorgeschrie benen Hinzurechnungen (Zinsen auf Dauerschulden, Ehegatten gehälter usw.) sowie die zulässigen Kürzungen (insbesondere 3% des Einheitswertes eigengewerblich genutzter Grundstücke und Grundstucksteile) vorzunehmen. — Hinsichtlich der Hinzurech nungen sei darauf aufmerksam gemacht, daß die Miete für die Geschäftsräume nicht hinzuzuschlagen ist. Bei der unter C Ziff. 2 e anzugebenden halben Miete oder Pacht für die Be nutzung fremder Wirtschaftsgüter handelt cs sich nur um Miet- und Pachtbeträge, die für die Überlassung von Maschinen, Fin- richtungsgegenständen usw. gezahlt wurden. Gewerbekapital Im Abschnitt D des Gewerbesteuererklärungsformulars wird endlich die Angabe des Gewerbekapitals sowie der Hinzurech nungen (Dauerschulden, Wert der gepachteten Wirtschaftsgüter) und der Abrechnungen (hauptsächlich Einheitswert des im Be triebsvermögen steckenden Grundbesitzes) gefordert. Anzugeben ist der zuletzt festgestellte Einheitswert. In der Regel ist das der Einheitswert vom 1. Januar 1940'oder vom 1. Januar 1941. Infolge der veränderten Wirtschaftsverhältnisse kann es nun aber Vorkommen, daß sich das Betriebsvermögen nach dem Stand vom 31. Dezember 1941 gegenüber der letzten Einheitswertfeststellung um mehr als ein Fünftel vermindert hat. In diesem Fall kann auf den 1. Januar 1942 eine Wertfortschrei bung des Einheitswertes erfolgen; sie findet im allgemeinen nur auf Antrag des Steuerpflichtigen statt. Liegen also die Voraus setzungen für eine Wertfortschreibung vor, so empfiehlt es sich, schon in die jetzige Gewerbesteuererklärung das Betriebsvermögen nach dem Stand vom 1. Januar 1942 (31. Dezember 1941) ein zustellen und mit der Gewerbesteuererklärung zusammen einen Antrag auf Wertfortschreibung zur Einreichung zu bringen. Genau wie bei der Einkommensteuererklärung muß auch in der Gewerbesteuererklärung angegeben werden, ob jemand bei Ausfüllung der Erklärung geholfen hat, bejahendenfalls sind sein Name und seine Anschrift mitzuteilen. Bei Drucklegung dieses Aufsatzes waren die diesjährigen Veranlagungsrichtlinien des Reichsministers der Finanzen noch nicht heraus. Nach Bekanntgabe derselben werden wir über den Inhalt an gleicher Stelle berichten. Für die Einkommensteuerfestsetzung 1941 gibt es übrigens eine neue Einkommensteuertabelle; auch diese ist bis heute noch nicht erschienen. Der Unterschied gegenüber der alten Tabelle wird in der Hauptsache darin bestehen, daß die Steuerstufen wesentlich enger gegliedert sind. Dadurch entfällt die bisherige Härte, daß schon bei einer geringen Überschreitung der Stufen grenze ein wesentlich höherer Steuersatz zur Anwendung ge bracht werden mußte. Wegfall der Umsatzsteuervoranmeldungen für 1942 Durch Erlaß vom 23. Januar 1942 hat der Reichsminister der Finanzen angeordnet, daß zur Ersparnis von Arbeitskräften und Material Umsatzsteuervoranmeldungen künftig nicht mehr ab zugeben sind. Es brauchen nur noch die jeweiligen Umsatz steuervorauszahlungen geleistet zu werden. Die Ermittlung der Vorauszahlungsbeträge hat in der gleichen Weise wie bisher auf Grund der Buchaufzeichnungen zu erfolgen. Hinsichtlich der Zahlungszeitpunkte ändert sich nichts. Diejenigen Unternehmer, die ihre letzten Vorauszahlungen nur noch vierteljährlich ge leistet haben (das sind alle Betriebe, deren Jahresumsatz 200 000 Reichsmark nicht überstieg), zahlen weiter vierteljährlich, d. h. bis zum 10. des Monats, der auf den Schluß des Kalenderviertel jahres folgt; diejenigen Unternehmer, die monatliche Voraus- Zahlungen geleistet haben, führen ihre Vorauszahlungsbeträge auch weiterhin monatlich, also jeweilig bis 10. des nächsten Mo nats, ab. Bei der Einsendung der Vorauszahlungsbeträge sind das Stichwort „Umsatzsteuervorauszahlung“ und der betreffende Um satzsteuerzeitraum zu vermerken: Beispiel: Für die am 10. April 1942 zu überweisenden Beträge i U L tet i ?° der Vermer k: „Umsatzsteuervorauszahlung für das 1. Kalendervierteljahr 1942.“ iw 7/ neue tinheitsbuchführung des deutschen Uhrmacherhandwerks in der „Hannovera" ,/ WfT'WHVUVVf' R»rv«rtI,T bUChb ‘ nk OmtaUBlledenin fl .bank Werk I (Handel) Werk II (Handwerk) /✓ die buchende Registrierkasse zur Her stellung des Tagebuches für das deutsche Uhrengewerbe. in Handel und Handwerk werden völlig getrennt nebeneinander gebucht und addiert. Tagebuchbank Barverkauf Bezahlte Rechnung Sonstige Einnahmen . Kreditverkauf Zahlung für Wareneinkauf Geschäftsausgaben Privatentnahmen Sonstige Ausgaben Geldwechseln Total Addierwerke bis 0M Klein-Uhren Groß-Uhren Schmuck Brillantenwaren Bestecke Korpuswaren Altgold und Altsilber Optik Sonstiges Werk I (Handel) 0000,00 1111,11 2222,22 3333,33 4444,44 5555,55 6666,66 7777,77 8888,88 9999,99 9999,9» Werk II (Handwerk) 000,00 111,11 .222,22 333,33 444,44 555,55 666,66 777,77 «88,88 999,99 .999,99 Die Tagebuch- und Umsatzgliederungsbank kann im Rahmen des vorgeschriebenen Kontenplanes beliebig gestaltet werden. Kontrollstreifen und Addierwerke emeben automatisJ die umsatzsteuerpflichtigen Beträge. Kontrollstreifin mit Ralm fü? Notizen. Auf Wunsch mit Kassenzettelquittung lieferbar. Alleinhersteller FMII DAIICD "^'STRIERKASSENFAI CI 11 L DMU C IC Berlin-Weißensee B R I K 16/19 Farnsprnchnr 962771 I I
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