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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (6. März 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nationalsozialistische Betriebsführung im Handwerk
- Autor
- Grubmüller, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Karlstein an der Thaya als zweite Bezirks-Uhrmacherschule anerkannt!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- ArtikelNationalsozialistische Betriebsführung im Handwerk 45
- ArtikelVorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung 46
- ArtikelKarlstein an der Thaya als zweite Bezirks-Uhrmacherschule ... 46
- ArtikelWerde Meister im Handwerk! 47
- ArtikelDer Film im Fachunterricht 48
- ArtikelUhrmacher-Fachklasse in Frankfurt a. M. 48
- ArtikelGemeinschaftsausschuß-Sitzung des Uhrmacherhandwerks am 4. und ... 48
- ArtikelBetrachtungen über das Werkstatt-Berichtsheft des ... 49
- ArtikelStaatsrat Dr. Reinhold Thiel 60 Jahre 50
- ArtikelDer motorisierte Drehstuhl 51
- ArtikelAbschreibung von Gold 52
- ArtikelDie Steuerklärungen der Gewerbetreibenden 52
- ArtikelDer Einfuhrzoll für Uhren in Kroatien 52
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 53
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 54
- ArtikelPersönliches 54
- ArtikelBuchbesprechung 54
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 54
- ArtikelAnzeigen 54
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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46 UHRMACHER KU NS 67. JAHR durch die Aufstiegsmöglichkeiten eines Uhrmachers bedeutend er schwert werden. Dem ist nicht so, und eine solche Entwicklung wäre auch durchaus nicht erwünscht. Das Handwerk wird und muß immer die Brücke sein für die Tüchtigsten und Strebsamen in unserem Volk zu ihrem sozialen'Aufstieg. All unsere Großindustrien sind einmal aus kleinsten Handwerksbetrieben entstanden, und das wird in den meisten Fällen auch in Zukunft so sein, Auch wird die Frage des Kapitals keine so entscheidende Rolle mehr spielen wie früher; das beweisen die vielen Junghandwerker, die bereits in den neuen Gebieten von Reiches wegtj eine gute Existenz gefunden haben. Wir aber wollen eingedenk unseres großen Führers und der große Zeit, in der wir leben, jeder an seinem Platz unsere Arbeit in den Rahmen der großen politischen Ereignisse, die sich um uns abspi e | tt betrachten. Unsere Genugtuung soll sein, zu wissen, daß auch wir al Handwerker die Zeit unseres Führers erkannten und unser Beste gaben, das neue Deutschland mit ihm gestalten zu helfen. onfiln Wei Der * jugendfühl merkliche Betriebsbe Szenen dü Stunde ei kleidungsl Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung Länge ge> technisch- Die allgemeine Regelung Die Dauer der Lehrzeit ist vom Reichswirtschaftsminister fest gesetzt. Sie beträgt grundsätzlich 3 Jahre und nur in einigen wenigen Handwerksberufen 3Vz Jahre. Am Schluß der Lehrzeit hat sich der Lehrling der Lehrabschlußprüfung zu unterziehen, und zwar hat der Reichswirtschaftsminister bestimmt, daß die Lehrlinge, deren Lehrzeit zum 30. April endet, zur Frühjahrsgesellenprüfung, Lehrlinge, deren Lehrzeit zum 31. Oktober endet, zur Herbstgesellenprüfung zugelassen werden müssen. Wenn demnach z. B. im März 1942 die Gesellen prüfung stattfindet, so muß dazu auch der Lehrling zugelasscn werden, der nach dem Lehrvertrag am 30. April 1942 erst die Lehrzeit beendet. Eine Zustimmung der Handwerkskammer ist dafür nicht notwendig. Diese Zustimmung wird dann notwendig, wenn die Lehrzeit über den 30. April 1942 hinausgehen würde und dem Lehrling aus irgendwelchen Gründen die Lehrzeit verkürzt werden soll, sei es, weil er eine höhere Schulbildung hat, sei es, weil aus sonstigen Gründen nach Auffassung Karlstein an der Thaya als zweite Bezirks-Uhrmacherschule anerkannt! Auch während des Krieges arbeitet das Uhrmacherhandwerk an der Ertüchtigung des Nachwuchses, dessen Leistungen ausschlaggebend sind für die Zukunft unseres Faches. Nach Hamburg-Harburg ist mit Karl stein an der Thaya eine weitere Ausbildungsstätte mit stolzer Tradition dem gesamten Fach mehr als bisher nutzbar gemacht. Die Namen des Lehrkörpers dieser Anstalt — an ihrer Spitze Professor Landauer — bürgen für vorbildliche Schulung entsprechend den Forderungen der Reichshandwerksführung, die größtes Gewicht darauf legt, daß neben der Meisterlehre ein hochwertiger fachlich-praktischer Unterricht ver mittelt wird. — Ein Lehrgang hat bereits stattgefunden, ein zweiter wird Anfang März beginnen. — Wir geben das Schreiben des Herrn Reichsministers auszugsweise wieder: Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. E IV a 7213/41. Berlin W 8, den 20. Januar 1942. Postfach. Betr.: Errichtung einer Bezirks-Uhrmacherschule in Karlstein an der Thaya. Es hat sich als wünschenswert herausgestellt, die berufsschulpflich tigen Uhrmacherlehrlinge der gesamten Ostmark (mit Ausnahme der Lehrlinge in der Stadt Wien) zusammenzufassen, um ihnen in auf steigenden Fachklassen die bestmögliche Ausbildung zu vermitteln. Zu diesem Zweck ist die Berufsfachschule in Karlstein an der Thaya mit Einrichtungen versehen worden, die die Erreichung dieses Zieles gewährleisten. Die Beschulung erfolgt während der 3'/s jährigen Lehrzeit für die Dauer des Krieges in vier Jahreslehrgängen zu je 8 Wochen mit wöchentlich 40 Unterrichtsstunden nach Maßgabe des für den Unterricht an der Bezirks-Uhrmacherschule in Hamburg vor gesehenen Lehrplanes. Mit Rücksicht hierauf erkenne ich den Unter richt an der Bezirks-Uhrmacherschule in Karlstein an der Thaya für die Uhrmacherlehrlinge als Ersatz für den Berufsschulunterricht an und ordne hiermit an, daß die Teilnehmer an ihm von dem Besuch der örtlichen Berufsschule zu befreien sind. Zu dem Besuch dieser Schule sind alle berufsschulpflichtigen Uhrmacherlehrlinge aus der gesamten Ostmark (mit Ausnahme der Lehrlinge der Stadt Wien) ver pflichtet. ... . . Im Aufträge: gez. Heering. des Lehrmeisters das Lehrziel erreicht ist. Die vorzeitige Zulassira. zur Gesellenprüfung hat hier zur Folge, daß der Lehrling gemäß dei neuen Fassung des § 130 a der Reichsgewerbeordnung mit Ablauf dei Monats, in dem die Gesellenprüfung bestanden wurde, arbeitsrechtlicii Geselle geworden ist und den tariflichen Gesellenlohn beanspruche] kann. Die Sonderregelung bei bevorstehender Einberufung zum Reichsarbeib dienst bzw. Wehrdienst Das 1 zeigt. Da Handwerl für die 1 mangel 1 Frauen Werbung. ( macherin Ein 1 Reparatu: Um zu erreichen, daß bei Einberufung zum Reichsarbeitsdienst dit Berufsausbildung durch die Lehrabschlußprüfung möglichst abgeschlossci ist, wurden besondere Vorschriften für eine vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung erlassen. Bei Durchführung dieser Vorschriften kommt es vor, daß Lehrlinge ein halbes Jahr vor Beendigung der Lehrzeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden. Eine Zustimmung der Handwerk: kammer im einzelnen Falle ist hierzu nicht notwendig, sondern es folgt hier eine generelle Anweisung für die vorzeitige Zulassung der jenigen Lehrlinge, die zum RAD. eingezogen werden. Wie ist es aber nun mit der Entlohnung dieser Lehrlinge, die vorzeitig ihre Gesellen prüfung bestanden haben? Der Reichswirtschaftsminister stellte sich ursprünglich auf den Standpunkt, daß auch hier das Lehrverhältnis mit Ablauf des Monats beendet ist, in dem die Notgesellenprüfung abgele^ wurde, denn auch in diesen Prüfungen muß festgestellt werden, ob der Lehrling die Fähigkeiten erworben hat, als selbständig arbeitender Fach arbeiter eingesetzt zu werden. Mit dieser Feststellung ist der Zweck des Berufserziehungsverhältnisses erfüllt und das Lehrverhältnis damit beendet. Der Reichswirtschaftsminister betonte sogar ausdrücklich, dabei in Kauf genommen werden müsse, wenn ausnahmsweise trotz Ablegung einer Notprüfung die Lehrlinge nicht zum Arbeits- oder Wehrdienst eingezogen würden. In Ergänzung dieses Erlasses, der 26. Februar 1941 erging, hat sich jedoch dann der Reichswirtschafts minister durch Erlaß vom 1. April 1941 damit einverstanden erklärt, daß in die Bedingung für die vorzeitige Zulassung zu Gehilfenprüfungen bei bevorstehender Einberufung zum Arbeits- oder Wehrdienst die Be Stimmung aufgenommen wird, daß die Aushändigung des Gesellen briefes nur dann erfolgt, wenn der Prüfling tatsächlich zum Arbeits oder Wehrdienst eingezogen wird. Die Verkündung des Ergebnisses der Prüfung kann in diesem Fall bis zur Aushändigung des Briefes aus gesetzt werden. Das bedeutet, daß der Lehrling, der vorzeitig zur Ge sellenprüfung zugelassen wird, weil seine Einberufung bevorsteht, nicht mit Ablauf des Monats, in dem er die Gesellenprüfung bestanden hat, Gesellenlohn beanspruchen kann. Er bekommt seinen Gesellenbrief erst dann ausgehändigt, wenn er tatsächlich einberufen wird. Erfolgt die Ein berufung nicht, so gilt er weiterhin als Lehrling, bis seine Lehrzeit be endet ist. Dann muß er den Gesellenbrief ausgehändigt erhalten, uno dann hat er auch Anspruch auf den tariflichen Gesellenlohn. Dam arbeitet gesproch Daß Szene, b untersuc Der kauft wi will, au< findet, der Spre Uhren c Dei Den V' Zahl vc Bei freiwilliger Meldung zum Wehrdienst Der Reichswirtschaftsminister vertritt die Auffassung, daß Lehr linge auch bei freiwilliger Meldung zum Wehrdienst vor Eintritt in (fit Wehrmacht die Gesellenprüfung ablegen sollen. Da Lehrlinge, die sich freiwillig melden, nicht ohne weiteres zu den Notprüfungen zugelassen werden, die für die Lehrlinge veranstaltet werden, deren normale Ein berufung zum RAD. oder Wehrmacht bevorsteht, hat der Reichswirt schaftsminister zur Beseitigung der Nachteile am 29. November 1941 angeordnet, daß in den Fällen der freiwilligen Meldung zur Wehrmacht die Anträge auf Zulassung zur Lehrabschlußprüfung sorgfältig zu prüfet sind und ihnen nach Möglichkeit zu entsprechen ist. Bei einer Ab lehnung des Antrages ist die zuständige Dienststelle der Wehrmacht oder der Waffen-ff zu unterrichten. Nach diesem Erlaß sollen Lehr linge, die eine überdurchschnittliche Befähigung und besonders gut £ Leistungen aufweisen, bis zu einem halben Jahr der vorgeschriebenet Lehrzeit vorzeitig zur Gesellenprüfung zugelassen werden. Als Grund läge für die Beurteilung sollen die Ergebnisse der Zwischenprüfung, das Werkstatt-Wochcnbuch und die Berufsschul- und Fachschulzeugnisse herangezogen werden. Erfolgte die Zulassung zur Lehrabschlußprüfung, so gilt auch hier der Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 1. April 1941, wonach die Aushändigung des Gesellenbriefes erst dann erfolgt, wenn der Prüf ling auch tatsächlich eingezogen wird. A.P-
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