Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 68.1943
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19430100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19430100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (19. März 1943)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erziehungsbeihilfen für Lehrlinge und Anlernlinge
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wogegen sich das ehrliche Handwerk grundsätzlich wehren muß
- Autor
- Wedekind, Karl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 68.1943 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (8. Januar 1943) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (22. Januar 1943) 15
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (5. Februar 1943)Nr. 4 (19. Februar 1943) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1943) 35
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (5. März 1943) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (19. März 1943) 59
- ArtikelGemeinschaftsarbeit der Uhrmacher-Zeitschriften 59
- ArtikelEin Uhrmacher als Segelschiff-Forscher 60
- ArtikelEin Brief aus dem Osten! 62
- ArtikelDer Schweizer Erfinder P. R. Jaccard 62
- ArtikelDie Anwendung der Grundnormen im technischen Zeichnen des ... 63
- ArtikelErziehungsbeihilfen für Lehrlinge und Anlernlinge 66
- ArtikelWogegen sich das ehrliche Handwerk grundsätzlich wehren muß 67
- ArtikelFür die Uhrwerkerin: Das Ersetzen von Uhrzeigern 68
- ArtikelWissen Sie schon . . . 69
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 69
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 70
- ArtikelPersönliches 71
- ArtikelBuchbesprechung 71
- ArtikelAnzeigen 72
- BandBand 68.1943 -
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67
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68
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69
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70
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71
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72
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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kt Kr 5t JAHRGANG / 1943 / N R. 6 67 de l tl chi; 1 >ge i Z.i 1 i'» ScHnei zen hr ui hu rti ätt :r, un iit -t\4a i ni tsa rfii ■ de still iah m en|rriaßt upges n Uifii : r edfci M ilstal Hstab Zur Ortsklasse I gehören nur: Stadtgemeinde Berlin, Stadtgemeinde Wien, Hansestadt Hamburg. Alle übrigen Gebiete gehören zur Ortsklasse 11. Leistet ein Lehrling oder Anlernling Mehrarbeit, so ist jede über die in * j s tiindige Wochenarbeitszeit hinausgehende Arbeitsstunde besonders d>< (vergüten. Die Mehrarbeitsvergütung je Mehrarbeitsstunde beträgt der festgesetzten Erziehungsbeihilfe. Bei Krankheit oder sonstiger unverschuldeter Arbeitsverhinderung t die Erziehungsbeihilfe bis zu 6 W r ochen zu gewähren, nach einem > [triebsunfall bis zu 12 Wochen, jedoch nicht über das Emde des Lehr- ■hältnisses hinaus. Höhere E-rziehungsbeihilfen und Mehrarbeitsvergütungen dürfen von den Unternehmern weder geboten noch gezahlt und von den Lehrlingen und Anlernlingen bzw. ihren gesetzlichen Vertretern weder gefordert noch angenommen werden. Die Erstattung der Fahrtkosten zum Besuch einer auswärtigen Be rufsschule ist zulässig. Die Anordnung trat am >. März 1943 in Kraft. Mit dem gleichen Tage traten Bestimmungen in Tarifordnungen (auch Reichstarif ordnungen) und Anordnungen, in Richtlinien und Betriebsordnungen über die in dieser Anordnung geregelten Fragen außer Kraft. Lehr- und Anlernverträge, die vor dein 1. März 1943 begonnen wurden, werden durch die Anordnung nicht berührt. Vom Standpunkt des Lohnstops bestehen jedoch gegen eine Erhöhung der Leistungen auf die in der Anordnung festgesetzten Leistungen keine Bedenken. ucl I oipiei Wogegen sich das ehrliche Handwerk grundsätzlich wehren muß tjäch- leine Li irlinj Hiebt len tsl asset Von Obermeister KARL WEDEKIND, Bochum gcnl Aus der Zeit der ungezügelten Gewerbefreiheit, die wir glücklich ejcjneiperwunden zu haben glaubten, hat das Handwerk, auch unsere auf paraturarbeiten hauptsächlich eingestellte Uhrmacherkunst, bei Ein- 5 1 ücb * irun ^ ^ es kleinen Befähigungsnachweises solche „Zunftgenossen“ mit sini müssen, die, ohne regelrechte Lehre, Gesellenprüfung oder eisterstück hinter sich zu haben, in dem von ihnen zufällig er- riffenen Handwerk schon eine Reihe von Jahren „selbständig“ tätig iiren. Man wollte ihnen damals die Möglichkeit des Weiterbestehens icht nehmen. Viele haben dann den Befähigungsnachweis erbracht und leb D< * durchaus brauchbare und fleißige Vertreter ihres Faches geworden, idem sie sich mit der Zeit in der Praxis vervollkommnet haben. Gegen iese wirtschaftlich wertvoll gewordenen, in die Handwerkerrolle über- »mmenen Berufskameraden soll an sich grundsätzlich nichts Nach- ejedfl idiges gesagt sein. Diese Stellungnahme sei vorausgeschickt, um jeder w lißdeutung von Anfang an die Spitze abzubrechen. ,e f Anders steht es aber mit jenen, die sich in einen Stand ein- d™ schmuggelt haben, in dem sie fürwahr nichts zu suchen hatten, und te es verstanden, jahrelang das Publikum zu täuschen und zu schädigen, ie bilden noch heute ein schweres Kreuz für den gesamten ehrlich Irebenden Handwerkerstand, da ihre Sünden vom Publikum leicht auf ganze Gewerbe verallgemeinert werden und Innungen oft mit den leutigen Gesetzen noch nicht in der Lage sind, sich solcher „Kunst- Seickj tnossen“ zu entledigen. Welch ein Krebsschaden für die Allgemeinheit aus diesen Frei tet Ljg.end cutern der Zunft gerade in diesen Kriegszeiten erwächst, das lehrte •ne Gerichtsverhandlung in Bochum gegen den Inhaber einer Uhren- erkstatt, der in ganz unverantwortlicher Weise das Publikum ge- ihädigt hat. Gegen diesen mußte ich vorgehen. Schon im vorvorigen Jahre kamen so viele Klagen aus seiner undschaft an das Ohr der Zunft und der Behörden, daß ich Ver fassung nahm, diesen Mann, der sich ohne jede Berechtigung den leistertitel zugelegt hatte, einmal unter die gewerbliche Lupe zu ehmen. Uhren, die dieser Mann in den Händen gehabt hatte und die u erneuter Reparatur dann zu einer anderen Werkstatt gebracht nirden, konnte kein Fachmann wieder in Ordnung bringen, so gänzlich erdorben waren sie. Der Schaden, den die Kunden erlitten, ist um so weniger wieder gutzumachen, als mit der fortschreitenden Kriegszeit ftren immer mehr zu einer Mangelware geworden sind, mit der aushälterisch und ganz besonders vorsichtig umzugehen allgemeine flicht, aber besondere Ehrenpflicht jedes Uhrmachers ist. Es stellte sich der Verdacht als besonders begründet heraus, daß mer Uhrmacher weder Meister (die Berechtigung zur Führung des Meistertitels wurde ihm gerichtlich entzogen) noch auch Geselle vom Each gewesen ist, es besteht sogar die Annahme, daß er überhaupt keine Uhrmacherlchre durchgemacht hat, vielleicht ist er Mechaniker gewesen und hat sich dann ohne jede Eignung dazu aufs Uhrmacher reparaturhandwerk geworfen. In den Friedenszeiten ging das eine Weile weil die verärgerte Kundschaft nicht laut Krach schlug und schließlich neue Uhren kaufen konnte. Das war später aber nicht mehr möglich, und jetzt schlugen die Mellen über jenem Mann zusammen, der in seiner eigenen Werkstatt handwerklich naturgemäß völlig verkommen mußte. Der „Bochumer Anzeiger“ brachte über die neue Gerichtsverhandlung gegen diesen Schmarotzer am Merke einen Bericht, dem w’ahrlich nicht m^hr viel hinzugefügt zu werden braucht, der aber ein Menetekel darstellt für alle, die etwa ähnliche Pfuscher sind und die ebenso wie jener endlich ausgemerzt werden müssen, soll es zur Gesundung unseres Standes kommen, eine Hoffnung, die w ir alle doch für die Zeit nach dem Kriege im Eierzen tragen müssen. Mir hat der Zufall zwei Bilder in die Hand gegeben, die die Werk tische dieses Mannes zeigen. Abb. 1 zeigt, wie der Mann so etwa 30—60 Taschenuhren aus einander genommen liegen hat. Die Teile sämtlicher Uhren liegen wahllos durcheinander. Er scheint eine Uhr immer zur Reparatur einer anderen verwandt zu haben, so daß er sich selbst nicht mehr aus diesem Schrotthaufen zurecht fand. Unmöglich ist es selbst für den Fachmann, von diesen auseinander genommenen und durcheinander geworfenen Teilen die fraglichen Uhren zusammenzusetzen. Abb. 2 zeigt die Ladentheke. Es fällt dort vor allen Dingen auf, uaß auf der rechten Seite des Ladentisches zwei Gummischläuche und eine Reitpeitsche liegen, die griffbereit hinter dem Ladentisch hingen. Mit diesen Schlaginstrumenten schlug er auf die reklamierende und sich beschwerende Kundschaft ein, so daß es schließlich zu einem offenen Skandal kommen mußte. Das Gericht hat diesen Mann, den w ir Fachleute nie und nimmer mehr als einen ehrlichen Kunstgenossen anzuerkennen Vermögen, zu einer schweren Freiheitsstrafe verurteilt und ihm das Gewerbe auf 3 Jahre entzogen. Damit aber kann der Fall nicht abgeschlossen sein. Es müssen Mittel und M'ege gefunden werden, das Handwerk, be sonders aber unsere Uhrmacherkunst, von allen solchen Elementen endlich gründlich zu säubern, denn sic bildep eine wirtschaftliche Gefahr für unseren ganzen Stand. Abb. 1. Der Werktisch eines Schädlings Aufn. Privat Abb. 2. Blick in das Geschäftslokal eines Pfuschers I/ III llll II llll IIIIIIIII
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