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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 68.1943
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19430100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19430100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (8. Januar 1943)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 68.1943 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (8. Januar 1943) 1
- ArtikelHandwerkspflicht im vierten Kriegsjahr 1
- ArtikelDer Weg zum Musterbetrieb 2
- ArtikelJohann Mannhardt, ein berühmter Turmuhrbauer seiner Zeit 3
- ArtikelDie Lehrwerkstatt der Uhrenfabrik 4
- ArtikelVom "synthetischen" zum künstlichen Uhrenöl 6
- ArtikelDie Uhr 7
- ArtikelDie deutsche Uhr 8
- ArtikelVon der Viertelstunde zur Mikrosekunde! 9
- ArtikelWelche Bedeutung haben Ausgleichsquittungen? 10
- ArtikelUhrenspende des Uhrenhandwerks 11
- ArtikelSind Ideen Mangelware? 11
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 11
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 12
- ArtikelWissen Sie schon . . . 13
- ArtikelFirmennachrichten 13
- ArtikelPersönliches 13
- ArtikelAnzeigen 13
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (22. Januar 1943) 15
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (5. Februar 1943)Nr. 4 (19. Februar 1943) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1943) 35
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (5. März 1943) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (19. März 1943) 59
- BandBand 68.1943 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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12 UHRMACHERKUNST i JAh Noch härter im neuen Jahre 1943! Das deutsche Volk ist zusammengeschweißt wie noch nie — es weiß, um was dieser uns auf gezwungene Kampf geführt wird! Denken wir an die Worte, die Dr. Goebbels im Sportpalast zitierte: jefrorei egs sir achen. itzt sei chaften lehr n< inie de enster < GELOBT SEI, WAS HART MACHT! erkau festeck Vew 942 no< les zust schaftung über den Verkehr mit Metallen zwischen Böhmen und Mähren und dem übrigen Reichsgebiet nebst dem Generalgouvernement. Danach sind, insoweit Aufträge aus dem einen Gebiet ins andere ge legt werden, nach Maßgabe der Vorschriften zur Neuordnung der Me tallbewirtschaftung Bezugsrechte zu fordern und zu übertragen, soweit nicht durch Sonderregelung solche Forderungen und Übertragungen von Bezugsrechten ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Kundmachung bringt auch ein Verzeichnis der Kontingentträger der Hauptkontingente, der Kontingente der metallverarbeitenden Industrie (Wirtschaftsgruppen), der Kontingente des metallverarbeitenden Handwerks und der Kontingente der Prüfungsstellen für Ausfuhrzwecke. Die auf Grund von gültigen Metalldeckungsscheinen vorschriftsmäßig ausgestellten Metallbeleg scheine gelten nunmehr auch im anderen Gebietsteil. Soweit bisher die Verbringung von Metallen ins übrige Reichsgebiet von besonderen Zustimmungen der Uberwachungsstellen (gegebenenfalls also neben der vorgeschriebenen Bedarfsbescheinigung) abhängig gemacht wurde, ent fallen nunmehr alle diese Vorschriften. Die in der Anlage zur Kund machung gegebene Metallklassenliste wird durch die Verordnung noch um Chrom, Molybdän und Wolfram erweitert. Alle Personen und Be triebe. die Metalle oder Metallerzeugnisse gewönnen, verarbeiten, ver brauchen, damit handeln, darüber verfügungsberechtigt sind oder sie in Gewahrsam haben, müssen Lagerbücher führen und die Be stände der Uberwachungsstelle oder der von dieser bestimmten Stelle melden (Stichtag 1. Oktober 1942). Neue Uhrmaehergewerbe. Ein Uhrmachergewerbeschein wurde er teilt an: Franz Pavlista in Neuenbnrg und an Anton Brodeckv in Königinhof. — ,Es verstarb der Uhrmacher und Juwelier Johann Sichrovsky in Neuenburg. Stillstehende Uhren auf 12 Uhr stellen! In immer größerem Umfang findet man in den Städten an den Häuserfronten von Fachgeschäften Uhren, die während des Krieges nicht wieder repariert w'erdcn können. Die eine ist um 9 L^hr, die an dere um 2V2 Uhr stehengeblieben. Da auf den ersten Bifck nicht fest zustellen ist, ob eine Uhr geht oder ob sie stillsteht, können dadurch leicht unliebsame Mißverständnisse entstehen. Um Irrtümern jeglicher Art vorzubeugen und den wiederholten Wünschen des Publikums zu entsprechen, werden die Geschäfte darauf hingewiesen, einheitlich alle stillstehenden Uhren auf 12 Uhr cinzustellen. Reichsbetriebsnummern auch für das Handwerk Im Zuge der Durchnumerierung sämtlicher deutschen Betriebe, die durch den Führerbefehl vom 21. März 1942 angeordnet worden ist, wer den jetzt auch die Betriebe des Handwerks ihre Reichsbetriebsnummer erhalten. Die Vorarbeiten, die bei einem Bestand von etwa -1,5 Mil lionen Handwerksbetrieben sehr umfangreich sind, konnten jetzt ab geschlossen werden. Es dürften aber noch einige Monate vergehen, bis der letzte Handwerksbetrieb seine Reichsbetriebsnummer erhält. Sie besteht in einer neunstelligen Zahl, deren einzelne Ziffern auf den ersten Blick verraten, welcher Gruppe der Betrieb angehört und in welchem Kreis des Großdeutschen Reiches er liegt. Die Reichsbetriebs nummer hat nichts mit der kriegswirtschaftlichen Behandlung der Be- "triebe, etwa mit seiner Rohstoffbelicferung oder ähnlichem, zu tun, sondern dient lediglich wirtschaftsstatistischen Zwecken. Eisenmarken Wir machen darauf aufmerksam, daß bei der Weitergabe der Eisenmarken, sei es an den Händler, einen Fabrikanten oder einen sonstigen Dritten, diese Eisenmarken keineswegs durch irgendwelche Stempel, handschriftliche Kennzeichnungen oder anderweitig entwertet werden dürfen. Abschreibebogen zum Allgemeinen Genehmigungsbescheid A Der Abschreibebogen ist zum Genehmigungsbescheid A zu ver wenden und nur auszufüllen, wenn man aus dem Altgoldankauf Fein gold hat schmelzen und scheiden lassen. Dann muß die gewonnene Menge eingesetzt und die Verwendung nachgewiesen werden. Vorzeitige Ablegung der Gesellenprüfung Der Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volks bildung hat unterm 30. Juni 1942 folgendes erlassen: „Nach einer Anordnung des Reichswirtschaftsministers soll bei vor zeitiger Ablegung der Facharbeiter- oder Gehilfenprüfung infolge Ein berufung des Prüflings zum Arbeits- und Wehrdienst die Aushändigung des Facharbeiter- bzw. Gehilfenbriefes erst erfolgen, wenn die Ein ziehung auch tatsächlich erfolgt. Ich mache darauf aufmerksam, daß auch die Berufsausbildung erst zu diesem Zeitpunkt als abgeschlossen gilt, so daß bis zur tatsächlichen Einberufung die Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule bestehen bleibt.“ Der Herr Reichswirtschaftsminister hat bereits mit Erlaß vom 1. April 1941 festgelegt, daß in obigen Fällen die Lehre erst mit dem Zeitpunkt der Einberufung als abgeschlossen gilt. ur Ei Yehrm Der 0111 24. leldung mter v !er Ind nehn lesonde illigen «leiten lacht 0 ach Ai bschlufi ungen Anforderung von kriegsgefangenen Arbeitskräften Nach einer Anordnung des Generalbevollmächtigten für den Ar beitseinsatz vom 2. November 1942 hat die Anforderung von kriegs gefangenen Arbeitskräften ausschließlich über die Arbeitseinsatz behörden zu erfolgen. Die Zuweisungsanträge werden von den Landes arbeitsämtern bearbeitet, denen die Verteilung der ihnen zugewiesenen Kontingente von Kriegsgefangenen nach Maßgabe der hierfür auf gestellten Richtlinien obliegt. liiM Broschierung bei Feldblechen Die Anstecknadel muß mindestens 1,25—1.75 mm stark sein, je nach Länge der Bleche. Die Nadel muß schließend in das Scharnier gehen und muß federnd einhaken. Der Haken muß flach gehalten sein und durch scharfe Spitzenkante nicht die Uniform beschädigen. Die Anstecknadel muß- immer parallel zur Oberkante sowie zur Fläche des Bleches stehen, damit ein gleichmäßiges Sitzen der Feldspange an der Uniform gewährleistet ist. Gesamtlohnsumme und Lohnstop Im „Reichsarbeitsblatt“ Nr. 30 vom 25. Oktober 1942 wird auf eine Stellungnahme des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirt schaftsgebiet Mittelelbe hingewiesen. Nach seinen Beobachtungen sind manche Betriebe der Auffassung, sie könnten beim Ausscheiden eines oder mehrerer Gefolgschaftsmitglieder die diesen bisher gezahlten Ge hälter auf die im Betriebe verbliebenen Gefolgschaftsmitglieder ver teilen, ohne gegen den Lohnstop zu verstoßen, weil ja die Gesamtlohn summe des Betriebes sich nicht erhöht habe. Dieses Verfahren be zeichnet der Reichstreuhänder der Arbeit als unzulässig. Der Lohnstop bezieht sich nicht auf eine Festlegung der Lohn- oder Gehaltssumme eines Betriebes, sondern des im Einzelfalle gezahlten Gehaltes. Es ist deshalb den Betrieben empfohlen worden, ihre Gehaltsgebarung darauf hin zu untersuchen, ob in dieser Hinsicht Verstöße vorliegen und ge gebenenfalls von der Möglichkeit der tätigen Reue Gebrauch zu machen. immt a ei der j ine grol nicht ohlensi chutz f rocken Welches Arbeitsamt ist zuständig? Die Lösung des Arbeitsverhältnisses ist nach der Verordnung über ehe Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels an die Zustimmung des Arbeitsamtes gebunden. Welches Arbeitsamt zuständig ist, ist nicht immer ohne weiteres klar. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeits einsatz bestimmt in einem Erlaß vom 27. Oktober 1942, daß ausschließ lich das Arbeitsamt zuständig ist, in dessen Bezirk die zur Zeit der Antragstellung von dem Gefolgschaftsmitglied besetzte Arbeitsstelle liegt. Liegen Wohn- und Arbeitsort in verschiedenen Arbeitsamts bezirken und ist der Antrag nicht an das zuständige Arbeitsamt ge richtet worden, muß er unverzüglich an das für die Arbeitsstätte zu ständige Arbeitsamt weitergegeben werden. Unter LImständen können auch die Arbeitsstätte und der Betrieb oder die zuständige Betriebs niederlassung in verschiedenen Amtsbezirken liegen. Dann ist das für den Betrieb oder die Betriebsniederlassung zuständige Arbeitsamt maß gebend. Schützt die Scheiben vor Frost! Der Beginn der kalten Jahreszeit macht es erforderlich, dem Frost schutz der in Kriegszeiten nur schwer ersetzbaren Scheiben in Woh nungen und Schaufenstern besondere Aufmerksamkeit zu schenken. I)
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