Suche löschen...
Westdeutsche Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 50.1943
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453972136-194300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453972136-19430000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453972136-19430000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13/14 (27. März 1943)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Leistungssteigerung im kriegswichtigen Uhrmacherhandwerk
- Autor
- Mende, Erich
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Planmäßige Lenkung der Reparaturen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schenkung, Erbschaft und Steuer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftWestdeutsche Uhrmacher-Woche
- BandBand 50.1943 -
- AusgabeNr. 1/2 (2. Januar 1943) -
- AusgabeNr. 3/4 (16. Januar 1943) -
- AusgabeNr. 5/6 (30. Januar 1943) -
- AusgabeNr. 7/8 (13. Februar 1943) -
- AusgabeNr. 9/10 (27. Februar 1943) -
- AusgabeNr. 11/12 (13. März 1943) -
- AusgabeNr. 13/14 (27. März 1943) -
- BeilageAnzeigen Nr. 13/14 -
- ArtikelUnsere Leser 61
- ArtikelWie genau ist unser Kalender? 62
- ArtikelZur Leistungssteigerung im kriegswichtigen Uhrmacherhandwerk 63
- ArtikelPlanmäßige Lenkung der Reparaturen 64
- ArtikelSchenkung, Erbschaft und Steuer 64
- ArtikelDie Sozialversicherung der Lehrlinge 65
- ArtikelEingriffe und Eingriffsfehler in Großuhren (Schluß zu Seite 6) 66
- ArtikelFachwissen in Frage und Antwort 67
- ArtikelAustraliens Goldbergbau wird gedrosselt 68
- ArtikelVerschiedenes 68
- ArtikelBüchertisch 69
- ArtikelPersonalien und Handelsnachrichten 69
- ArtikelInnungs-Nachrichten 70
- ArtikelFragen der Technik 70
- ArtikelAnzeigen -
- BandBand 50.1943 -
- Titel
- Westdeutsche Uhrmacher-Woche
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
gebrauchtes Reinigungsmittel), Nr. 2 Reinigung (frisches Reini gungsmittel), Nr. 3 Spülen (Benzin) und Nr. 4 Nachspülen (Ben zin). Der Leitungsdraht läuft unterhalb der Tischplatte. Die übrige Anordnung ergibt sich aus Bild 4 und 5. Der Motor hängt in griffbereiter Nähe über dem Tisch. Die Handhabung dieser Reinigungsmaschine ist denkbar ein fach. Mit der linken Hand wird Deckel 1 abgenommen, in der rechten der laufende Motor gehalten und auf das Glas gestellt, so daß der Reinigungskorb mit den zu reinigenden Uhrteilen in die Flüssigkeit taucht. In der Reihenfolge 1 bis 4 werden die Uhrteile gereinigt bzw. gespült. Alsdann läßt man den Motor einige Zeit im Freien laufen, dadurch werden die Uhrteile an der Luft getrocknet. Um die letzte Feuchtigkeit zu beseitigen und ein Beschlagen der Einzelteile zu verhindern, setzt man nunmehr den Reinigungskorb auf den Heißlufttrichter, den man während der Reinigung bereits eingeschaltet hat, damit sich die Glühbirne be reits erwärmen kann, und läßt ihn 60 bis 100 Sekunden stehen. Man wird erstauntnsein, wie einfach und sauber die Maschine Planmäßige Ccnhung Der Reparaturen P räsident K e h r 1, Generalreferent im Reichswirtschaftsministe rium, sprach auf einer Arbeitstagung, die Reichshandwerks meister Schramm im Haus des Deutschen Handwerks durchführte. Mit besonderem Nachdruck wandte' sich Präsident Kehrl einer großen Handwerksaufgabe derZeit zu: das Volk mit den dringend notwendigen Reparaturen zu versorgen. Bei dem steigenden Wohlstand in den letzten Friedensjahren haben die Reparaturen an Bedeutung verloren; jetzt sind sie entscheidend wichtig geworden. Denn für Neuanfertigungen können wir im totalen Krieg nur für die allernotwendigsten Dinge, wie sie im Kriegsauflagenprogramm festgelegt werden, noch Arbeitskräfte und Material bereitstellen. Wir können es uns nicht mehr leisten, ausbesserungsfähige Sachen wegzuwerfen und neue zu beschaffen. Es muß also auf allen lebenswichtigen Gebieten das Notwen digste instand gesetzt werden, und dazu müssen wir die Repara turleistungen ganz erheblich steigern. Das erfordert neue Metho den. Damit das Handwerk mit seinen noch verbliebenen Arbeits kräften und mit denen, die es sich selber anlernt, diese Aufgabe bewältigen kann, muß auch die Reparaturarbeit rationalisiert werden. Unter anderem wird das Handwerk über die bestehen den Gemeinschaftswerkstätten hinaus neue einzurichten haben. Man wird ferner dafür sorgen müssen, daß die notwendigen Reparaturen an die rechten Werkstätten herangebracht werden. Läden wird man als Annahmestellen einrichten oder den Hand werkern Hilfskräfte geben, die ihnen den zeitraubenden Kunden verkehr abnehmen. Ebenso wie die Einstellung der nicht kriegsnotwendigen Ar beiten und Betriebe gehört auch die Steigerung der kriegsnot wendigen Reparaturleistungen zu den unvermeidlichen Um stellungen, zu denen uns der Daseinskampf mit dem Bolschewis mus zwingt. Es ist ein Irrtum, zu glauben, betonte Präsident Kehrl, daß die Sowjet-Union mehr Menschen habe als wir, im Gegenteil: den 140 Millionen, die Stalin nach Verlust seiner West gebiete noch haben mag, stehen in Deutschland, den verbündeten europäischen Ländern und den besetzten Gebieten 300 Millionen gegenüber. Der wichtigste Unterschied ist aber, daß der Bolsche wismus seine Menschen mit äußerster Brutalität allein für die Kriegsaufgaben einsetzt, während in Europa noch ein großer Teil der Menschen entbehrliche Arbeiten verrichtet. Diesen Unter schied müssen wir jetzt auf unsere Art durch die Maßnahmen des totalen Krieges ausgleichen, bis Europa mit seinen 300 Millionen und Ostasien mit den 400 Millionen, die im japanischen Macht bereich leben, den Sieg errungen haben. Dann werden wir wieder in unserer deutschen Weise friedensmäßig unser Leben gestalten und auch einen gesunden Mittelstand im Sinne des Führerpro gramms aufbauen können. Schenkung, Erbfchaft unö Steuer D iebeners Uhrmacherkalender 1943 enthält Ausführungen über das Erbrecht und Vorschläge für den Entwurf eigenhändiger Testamente, die als Beispiele benutzt werden können. Ein wichtiger Teil des Erbrechtes ist die Erbschaftssteuer, auf die in den folgenden Ausführungen näher eingegangen wird. Vermögenszuwendungen können durch Erbschaft oder durch Schenkung unter Lebenden erfolgen. Die Höhe der Steuer ist in beiden Fällen gleich. Dagegen kann man z. B. mit einem Testament häufig auch denselben Zweck er reichen, wenn man ihm eine andere Form gibt, mit dem Unterschied, daß man durch die andere Fassung eine nicht un erhebliche Ersparnis an Erbschaftssteuer erzielt. Nach dem Erbschaftssteuergesetz bleibt der Erwerb der Ehe gatten gänzlich steuerfrei, wenn beim Tode des Erblassers ge meinsame Abkömmlinge oder gemeinsam an Kindes Statt an genommene Personen bzw. Enkel vorhanden sind. Im anderen Falle gelten für die Steuerpflicht der Ehegatten die gleichen Vor schriften wie für Kinder. Zur Steuerklasse I, bei der 30 000 RM steuerfrei bleiben, ge hören der kinderlose Ehegatte und die Kinder, auch Stiefkinder; zur Steuerklasse II, bei der 10 000 RM steuerfrei bleiben, gehören die Abkömmlinge der Kinder, also Enkel, Urenkel; zur Steuer klasse III und IV, bei der 2000 RM steuerfrei bleiben, gehören (zu III) Eltern, Großeltern, Stiefeltern, Geschwister, (zu IV) Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Neffen, Nichten des Erblassers. Übersteigt das Erbe 500 RM nicht, bleibt es immer steuerfrei. Ebenso bleiben die Freibeträge der Steuerklassen I und II, 30 000 bzw. 10 000 RM, immer steuerfrei, während die Freigrenzen in den übrigen Steuerklassen, 2000 bzw. 500 RM, fortfallen, wenn der Erwerb diese Grenzen übersteigt. Alsdann ist das ganze Erbe zu versteuern. Keine Umgehungen Um zu verhindern, daß die schon sehr weitgehenden Freibe- tiäge durch mehrere Einzelzuwendungen noch überschritten werden, bestimmt das Gesetz, daß mehrere von derselben Person innerhalb von 10 Jahren zugewandten Vermögensvorteile zusam mengerechnet werden. Bei Kindern und Enkelkindern sind jedoch nur die Zuwendungen zusammenzurechnen, für die die Steuer schuld nach dem 31. Dezember 1934 entsteht. Beispiele: Ein Sohn hat vom Vater 1933 5000 RM erhalten und soll jetzt weitere 30 000 RM bekommen. Eine Zusammen rechnung darf nicht erfolgen, die 30 000 RM bleiben daher in voller Höhe steuerfrei. Erhält der Sohn jedoch zu den 30 000 RM im Laufe der nächsten zehn Jahre weitere 5000 RM, so sind letztere den 30 000 RM hinzuzurechnen, so daß 5000 RM von den insgesamt 35 000 RM der Steuer unterliegen. Die Steuer wird nach folgendem Tarif erhoben: in der Steuerklasse einschließlich I II III JV V RM vom Hundert 10 000 2,0 4 6,0 8 14 20 000 2,5 5 7,5 10 16 30 000 3,0 6 9,0 12 18 40 000 3,5 7 10,5 14 20 50 000 4,0 8 12,0 16 22 100 000 4,5 9 13,5 18 24 150 000 5,0 10 15,0 20 26 200 000 5,5 11 16,5 22 28 300 000 6,0 12 18,0 24 30usw Erbfolge nach dem gesetzlichen Erbrecht Als steuerlich günstig erweist sich, wenn Frau und Kinder vor handen sind, die Erbfolge nach dem gesetzlichen Erbrecht. Ist diese angeordnet, so erben bei zwei Kindern die Ehefrau l U, die Kinder je 3 /s des Nachlasses. Beträgt dieser 80 000 RM, so erhält die Ehefrau i U von 80 000 RM = 20 000 RM, die als Erbe der Ehefrau frei sind. Die Kinder erben je 30 000 RM, die als Frei betrag ebenfalls steuerfrei bleiben. Nach dem Tode der Mutter erben die Kinder deren Privatver mögen in Höhe von 50 000 RM und das vom Ehemann ererbte Vermögen von 20 000 RM, d. h. jedes Kind erhält 35 000 RM. Hiervon bleiben wiederum 30 000 RM steuerfrei, so daß nur je 5000 RM mit 2°/o zu versteuern, d. h. insgesamt 200 RM Erbschaftssteuer zu zahlen sind. Die Ehefrau erhält den Nießbrauch Noch günstiger wirkt sich steuerlich unter Umständen die Ein setzung der Kinder als Erben unter Zuwendung des Nießbrauchs am Erbvermögen an die Ehefrau aus, nämlich dann, wenn das Alter der Nießbraucherin noch nicht hoch ist. In diesem Falle wird nämlich bei der Berechnung der Erbschaftssteuer der Kinder der Wert des Nießbrauchs vom Werte des Nachlasses abgesetzt. Der Nießbrauch der Ehefrau bleibt steuerfrei. Der Wert des Nießbrauchs berechnet sich nach einem Jahreswert in Höhe von ö'/Wo des Nießbrauchsvermögens sowie nach dem Lebensalter der Nießbraucherin zur Zeit des Erbfalls. Angenommen, die Nießbraucherin ist zur Zeit des Erbfalles 44 Jahre alt, so ist der Wert des Nießbrauchs 15 X 5Vs = 82,5°/# des Nachlaßvermögens, d. h. bei 80 000 RM 66 000 RM. Da diese 66 000 RM von dem Erbe der Kinder abgezogen werden, bleiben nur 14 000 RM, die steuerfrei sind. Beim Tode der Mutter erben die Kinder deren Vermögen von 50 000 RM mit je 25 000 RM, die ebenfalls steuerfrei bleiben, so daß in diesem Fall überhaupt keine Erbschaftssteuer zu zahlen ist. 64 Die Uhrmacher-Woche. N?‘. 13114. 1943
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder