752 us^v. «les I^sacllsgs. IVr. 714, 715. 714. Antrag. Eingegangen am 9. März 1928. Der Landtag wolle beschließen: die Regierung zu ersuchen, beim Arbeits- und Wohlfahrtsministerium ein Jugend schutzamt zu schaffen, das im wesentlichen folgende Aufgaben zu erfüllen hätte: 1. Regelmäßige Feststellungen über die Lage der arbeitenden Jugend während ihrer Erwerbstätigkeit, über ihre Arbeitszeit, Entlohnung, Pausen, Freizeit, Gesundheitszustand, Unfallschutz, ihre Lebensbedinguugen während ihrer Freizeit, ihre Wohnverhältnisse, ihre Kriminellität, das Wanderwesen, die Erwerbslosigkeit, 2. Beobachtungen über die Berufsausbildung, Schaffung von Einrichtungen für erwerbslose und bernfsuntüchtige Jugendliche, 3. Regelung der Erholungsfürsorge für die erwerbstätige Jugend, 4. Ausbildung von Jugendschutzbeamten und Berufsberatern, 5. Förderung aller Jugendpflegemaßnahmen. Dresden, den 9. März 1928. Arzt und 30 Mitglieder der Sozialdemokratischen Landtagsfraktion. 715. Antrag. Eingegangen am 9. März 1928. Der Landtag wolle beschließen: l. die Summe von 560 im Kap. 36 Abt. Tit. 4 des ordentlichen Staats haushaltsplans für 1928 um 500000 auf 5VV5VV zum besseren Aus bau des Schutzes für Leben und Gesundheit der Arbeiter zu erhöhen, ins besondere zur Anstellung von Bauarbeiterschutz-Kontrolleuren in den Amts- hauptmannschaften zu verwenden; H. die Regierung zu ersuche«, dem Landtag eine Vorlage zu unterbreiten, wonach die in Sachsen zurzeit über hundert gültigen verschiedenen Bau arbeiterschutzbestimmungen einheitlich geregelt werden. Dresden, den 9. März 1928. Arzt und 30 Mitglieder der Sozialdemokratischen Landtagsfraktion.