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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 1.1877
- Erscheinungsdatum
- 1877
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-187701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-18770100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-18770100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24. (15. Dezember 1877)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Petition
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 1.1877 1
- AusgabeProbenummer, Dezember 1876 1
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1877) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1877) 5
- AusgabeNr. 3 (3. Februar 1877) 11
- AusgabeNr. 4 (17. Februar 1877) 15
- AusgabeNr. 5 (6. März 1877) 21
- AusgabeNr. 6 (20. März 1877) 27
- AusgabeNr. 7 (6. April 1877) 35
- AusgabeNr. 8 (19. April 1877) 41
- AusgabeNr. 9 (4. Mai 1877) 49
- AusgabeNr. 10 (18. Mai 1877) 57
- AusgabeNr. 11 (2. Juni 1877) 63
- AusgabeNr. 12 (19. Juni 1877) 71
- AusgabeNr. 13 (4. Juli 1877) 77
- AusgabeNr. 14 (18. Juli 1877) 83
- AusgabeNr. 15 (1. August 1877) 93
- AusgabeNr. 16 (18. August 1877) 101
- AusgabeNr. 17 (1. September 1877) 111
- AusgabeNr. 18. (18. September 1877) 119
- AusgabeNr. 19. (1. Oktober 1877) 129
- AusgabeNr. 20. (15. Oktober 1877) 137
- AusgabeNr. 21. (1. November 1877) 147
- AusgabeNr. 22. (15. November 1877) 155
- AusgabeNr. 23. (1. Dezember 1877) 163
- AusgabeNr. 24. (15. Dezember 1877) 171
- ArtikelAbonnements-Einladung 171
- ArtikelBekanntmachung 171
- ArtikelUnsere Petition 172
- ArtikelDas Eisen in seinen drei Haupzuständen (Schluss) 173
- ArtikelAus der Werkstatt 173
- ArtikelDer Taxanom 174
- ArtikelSprechsaal 175
- ArtikelVereinsnachrichten 175
- ArtikelVermischtes 177
- ArtikelBriefkasten 177
- ArtikelAnzeigen 178
- ArtikelInseraten-Beilage -
- BandBand 1.1877 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Unsere Petition. Als wir in Folge des an unsere Zeitung gelangten Berichts über das Treiben der Wanderlager-Inhaber in Leipzig seiner Zeit den Beschluss fassten, seitens unseres Vorstandes dem hohen Reichstage eine Petition wegen Beschränkung der Wanderlager und Waarenauctionen vorzulegen, waren wir vollständig überzeugt, dass dieser Entschluss den Beifall aller unserer Collegen finden würde. Der Lauf der Dinge hat uns aber weiter gezeigt, dass dieser Schritt, mit dem wir zum ersten Male als ge einigte Corporation vor die Oeffentlicbkeit treten, so gerade zur rechten Zeit geschehen ist; wir haben damit einen Gegenstand berührt, der sich jetzt allenthalben in den Vordergrund der öffentlichen Besprechung drängt. In den Kammern verschiedener deutscher Staaten wird jetzt über die Frage der Beschränkung der Wanderlager und Waarenauctionen verhandelt, und wir hegen die Hoffnung, dass auch unsere Petition, als der Ausdruck der Ansichten und Wünsche eines über ganz Deutschland verbreiteten in dustriellen Verbandes, bei den gesetzgebenden Factoren eine entsprechende Berücksichtigung finden wird. Sehr eingehend ist die Angelegenheit soeben im bayrischen Land tage behandelt worden, und verdienen die dabei geführten Debatten von uns näher berücksichtigt und auch in weiteren Kreisen bekannt zu werden. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 28. November kam nämlich die Petition der Schuhmacher von Hof und Rehau um Abhülfe gegen den Schaden, welcher durch die sogenannten W T anderlager dem Publicum zu gefügt wird, zur Berathung. Hierzu stellte der Petitionsausschuss folgen den Antrag: ,,Die Kammer wolle beschliessen, an Se. Majestät den König die allerunterthänigste Bitte zu stellen, 1) dass die Besteuerung des Ge werbebetriebes im Umherziehen, insbesondere der sogenannten Wanderlager und Wanderauctionen im engsten Anschlüsse an die Gesetzgebung der Nachbarstaaten neu geregelt werde und hierbei die Gewerbspolizei und Steuerbehörden mit den erforderlichen Befugnissen zur Sicherung der Steuererhebung gegenüber sämmtlichen auswärts sesshaften Handeltreiben den ausgerüstet werden, 2) dass die k. Staatsregierung durch ihre Ver treter im Bundesrathe auf eine Erschwerung und Beschränkung der Hal tung von Wanderlagern und Wanderauctionen hinwirke.“ Wir können es uns nicht versagen, die treffliche Rede, mit welcher der Referent Abg. Frickhinger den Ausschussantrag in ausführlicher Weise motivirte, wenigstens im Auszuge wiedergeben, „Kein Mensch“, sagte der Referent, „wird den humanen Grundsatz, worauf das Reichsge werbegesetz beruht, dass jeder seine Kraft in ehrlichem Gewerbe frei üben dürfe, verkennen, sondern er wird dem Fortschritte danken, dass wir die Ge werbefreiheit erhalten haben. Aber welche gute Sache hätte nicht auch ihre Schattenseite? Und in der That hat die Erfahrung gelehrt, dass der Uebelstand, welchen Wanderlager und Wanderauctionen bringen, in mehr facher Richtung grösser ist, als ihr Nutzen. Die Schattenseite dieser Ein richtungen gipfelt nämlich darin, dass die mittleren und kleineren Ge- werbtreibenden durch sie so geschädigt werden, dass ihnen die Lebens existenz nahezu entzogen wird. Dass die Eingaben der Schuhmacher von Hof und Rehau cs sind, welche diese brennende Frage in das hohe Haus bringen, ist Zufall; jedenfalls betreffen diese Petitionen einen Gegenstand, welcher tief in das Mark der sesshaften Gewerbe- nnd Handeltreibenden einschneidet; ob die Auswüchse des Gesetzes, die Tragweite des Einflusses, welchen diese Art Gewerbebetrieb auf das Mittel- und Kleingewerbe äussern würden, von dem Gesetzgeber vorausgesehen werden konnten, ist sehr zweifelhaft; gewollt sind sie jedenfalls nicht. Machen ja doch die Para graphen der Reichsgewerbeordnung in deren III. Theile, welche vom Ge werbetrieb im Umherziehen handeln, den Gesammteindruck, als wenn man beim Gewerbebetrieb im Umherziehen nur an kümmerliche Existenz und armseligen Betrieb gedacht hätte. Im Gesetze sind die technischen Aus drücke „Wanderlager“, „Wanderauktion“ gar nicht gebraucht und noch viel weniger defmirt. Wie sich diese Institutionen jetzt ausgewachsen haben, so könnte man sie als den dauernden Belagerungszustand von Mittel- und Kleingewerbe bezeichnen. Den Ausdruck finde ich zuerst im bayerischen Gewerbegesetz von 1868, und zwar in jenem Artikel, in dem es sich von der ortspolizeilichen Bewilligung bezw. der Verkaufs locale zum Absätze von Waaren ausserhalb des Mess- und Marktverkehrs an einem Orte handelt, und zwar in Parcnthesi „sog. Wanderlager“. Erst mit der Sache erscheinen diese Ausdrücke im Nothrufe der ßetheiligten und in den Ministerial-Entschliessungen, welche diesem Nothrufe abzu helfen sich anschicken. Thatsache ist, dass mit grösser Raffinerie das Publikum nicht bloss angelockt, sondern ein Spekulant unter fingirtem Namen aus Berlin, Lyon etc. oft unter Vorschiebung eines einheimischen Strohmannes ausschreibt, dass er von dem und jenem Consortium von „Fabrikanten“, vom „Fabrikantenbund leinener Waaren“, „vom deutschen Reichsmagazin“, von den „associirten Seidenwebereien Lyon’s“, von der „Concurrenzhalle“, von der „billigen Quelle“, vom „Berliner Garderoben lager“ etc. beauftragt sei, so und so viel Procent unter dem Fabrikpreis zu verkaufen. Wendet man sich brieflich an den angedeuteten Platz um Auskunft, so kommt in der Regel die Antwort, dass man dort keine Kennt- niss von solchem Unternehmen habe. Der Spekulant ist aber fort und der Strafe des § 26 des Handels-Gesetz-Buchs entschlüpft. Es bleibt dann nur die Annahme: Entweder ist die Waare schlecht, oder sie ist gestohlen, oder der Mann geht mit einem Bankerott um. In einzelnen deutschen Staaten hat man schon längst Das erreicht, was wir jetzt erst anstreben. In Baden z. B. wird für ein Wanderlager auf die Dauer von 7 Tagen eine halbe Jahrcssteuer sammt Umlagen, über 7 Tage eine ganze Jahressteuer erhoben. So war z. B. im vorigen Jahre in Pforzheim unter der Firma „Hermann Moser aus Berlin“ ein Wanderlager angemeldet; die städtische Behörde mit der Steuerperäqaatur (offenbar, was bei uns Gewerbesteuerausschuss ist) beschloss, das Wanderlager in die höchstmöglichste Steuer zu setzen. Man berechnete den Werth, der in den schwindelhaften Anzeigen angeführten Unmasse von Stoffen zu den beigesetzten Preisen und Dahin die Summe als Betriebscapital des Ge schäftes an. Nach dieser Berechnung hätte das Wanderlager für die Ver kaufszeit von 7 Tagen die Summe von 2000 M. für Steuer und städtische Umlagen zu entrichten gehabt; in Folge dessen es vorzog, weiter zu ziehen. Man müsse die Sache aber noch von einer anderen Seite betrachten. Mit der Begünstigung der Wanderlager und Wanderauctionen wird gerade das gefördert, was nach unbestrittenem Urtheile aller Einsichtigen und Wohlmeinenden vermieden werden soll: das bereits zum internationalen Sprüchworte gewordene „Wohlfeil und schlecht“ des neueren deutschen Gewerbebetriebs. Es ist wörtlich wahr: anstatt dass wir diese Devise ab streifen, fängt sie bereits an, zum internationalen Sprüchworte zu werden. Gerade die Petition der Schuhmacher von Hof und Rehau mahnen daran. Die schlechtesten Sorten von Ilamlokleder, welche keinen Zutritt in der Ausstellung von Philadelphia erhielten, werden in den amerikanischen Staaten nur zum Export für Deutschland fabricirt. Um nun diese schlechte Waare unter das Publicum zu bringen, dienen in erster Linie die Wander lager und Wanderauctionen; müssen aber Einrichtungen, die ein solch verkehrtes Princip stützen und es so recht erst in Flor bringen, nicht ver bessert, beziehungsweise beschränkt werden?“ Der erste Punkt des Antrages fand nun in der Kammer allseitige Zu stimmung, selbst der Regierungscommissar erklärte das Einverstäudniss der Regierung mit diesem Theil des Anschuss-Antrages; in Bezug auf den zweiten Punkt aber meinte er, dass er es für die bayerische Regierung nicht für angemessen erachte, heute schon zu dieser Sache, soweit sie über das Besteuerungsrecht des Einzelstaates hinausgehe und Reichsangelegen heit sei, Posten fassen zu sollen, dass sie vielmehr die Ergebnisse der von der Reichsregierung in dieser Angelegenheit angestellten Enquete abwarten wolle. Sehr treffend entgegnete hierauf aber der Abgeordnete Fischer (Bürgermeister von Augsburg): „Die Staatsregierung kann uns einen Ge setzentwurf bringen, betreffend die Revision des Gewerbesteuergesetzes von 1856 und kann vorschlagen, dass bestimmt werde, es sei jeder Hausirer und Inhaber eines Wanderlagers, der in irgend einer Gemeinde des König reichs sich länger als eine Woche aufhält, zu der dem ständigen Gewerbe betrieb entfallenden Steuer auf das ganze Kalenderjahr verpflichtet. Das kann die Regierung mit unserer Zustimmung thun; aber sie kann iu der selben Ausdehnung nicht ohne Mitwirkung der Reichsgesetzgebung diesen Hausirer auch zur Gemeindeuralage herunziehen, da § 88 des Reichs gewerbegesetzes sagt: „Uebersteigt die Dauer des Aufenthaltes nicht 8 Monate, so sind Ncuanmeldende den Gemeindeumlagen nicht unter worfen.“ Wenn die Ziff. 1 zu ergiebiger Würdigung gedeihen soll, wenn man beabsichtigt, dass auch die in gar nicht unbedeutendem Grade be lasteten Gemeinden von der Preferanzebesteuerung etwas haben, dann muss die Regierung die Mitwirkung des Bundesrathes anrufea. Und in diesem Sinn betrachte ich für meine Person den wesentlichen Inhalt der Ziff. 2 und aus diesen Erwägungen kann ich ihm beistimmen und glaube, wir sollten dies Alle thun, denn in der Tendenz der höheren Besteuerung be steht ja volle Uebereinstimmung und es wird lediglich das Gewicht unserer Regierung, womit sie in Berlin diese Ansicht vertreten kann, sich wesent lich verstärken, wenn sie sich auf das einstimmige Votum der bayerischen Volksvertretungen berufen kann.“ Schliesslich wurde Punkt 1 des Antrages einstimmig, Punkt 2 mit grösser Majorität, mit allen gegen ca. 10 Stimmen angenommen. Der Antrag geht nunmehr an die Kammer der Reichsräthe. Wir sind der Ansicht, dass in diesen Verhandlungen des bayerischen Landtags die Frage der Wanderlager eine so allseitige Behandlung erfahren hat und in einer solchen Weise klargestellt worden ist, wie dies hisher in den Dedatten der gesetzgebenden Körper in Deutschland noch nicht ge schehen ist; deswegen glauben wir, dass dies fast einstimmige Votum der Kammer auch nicht verfehlen wird, seinen Einfluss bei der Reichsregierung auszuüben, und darum fühlen wir uns veranlasst, auf einzelne Punkte obiger Verhandlungen nochmals zurückzukommen. Sehr richtig war u. A. die Bemerkung des Referenten: „Der Fluch, der auf der deutschen Arbeit, die in Wanderlagern feilgeboten wird, ruht, ist die Devise „billig und schlecht“. Gewiss ist dies ein Punkt, der immer wieder herrorgehoben werden muss, der Umstand, dass gerade durch die Wanderlager und Waarenauctionen die Production und Verbreitung des miserabelsten Fa brikats im grössten Maassstabe begünstigt wird. Dem Beispiele, dass der Herr Abg. Frickhinger von den Schuhfabrikaten erzählte, könnten wir ähnliche aus der Uhrenfabrikation an die Seite stellen. Nur einen Fall, der uns von hochachtbarer Seite mitgetheilt wurde, wollen wir hier be richten. Ein Bekannter des Berichterstatters kaufte in einem solchen Wanderlager einen äusserlieh schön aussehenden Regulator für den Preis von 8 Thalern. Leider dauerte die Freude des Käufers über diesen so wohlfeilen Kauf nur eine Stunde, denn länger ging die Uhr nicht, trotz aller Bemühungen, dieselbe wieder in Gang zu bringen. Käufer unterzog nun den würdigen Zeitmesser einer genauen Revision und fand dabei, dass das Werk — von Zink und so eingerichtet war, dass es gerade immer nur eine Stunde gehen konnte. Natürlich grosse Entrüstung des Käufers über diesen Betrug, und sofort machte er sich auf den Weg zu dem Wanderlagerbesitzer, den er aber schon unten vor der Thür traf und der gerade die Absicht hatte, zu ihm zu kommen. Alle weiteren Vorwürfe schnitt jener ehrenwerthe Mann mit der Bemerkung ab: „Ich will die Uhr für 7 Thlr. wieder zurückkaufen.Natürlich gab ihm Käufer die Uhr zu dem gebotenen Preise zurück, froh, mit so geringem Schaden fortgekommen zu sein. Der Schwindler hatte aber bei der Geschichte 1 Thlr. verdient. Dasselbe Manöver wird nun mit Erfolg fortgesetzt. Für den billigen Preis von 8 Thlrn. kann er so ein werthloses Ding jeden Tag verkaufen und jeden Tag für 7 Thlr. wieder zurückkaufen. Eia sehr glattes und erbringendes Geschäft. Man sieht also, zu welchen Ausge burten des Schwindels dieser ganze Betrieb Veranlassung giebt und wie der dabei ausgeübte Betrug, wie wir dies in unserer Petition auch hervor gehoben haben, geradezu schon zu einem wohlüberlegten System aasge bildet worden ist. Wenn daher einzelne Redner in der bayerischen Kammer sagen, die Besitzer der Wanderlager seien meist „Schwindler, Betrüger oder zwei- bis dreifache Bankerotteure“, so glauben wir, dass diese Ausdrücke durchaus nicht zu hart sind. Noch auf einen ändern Punkt von grösser Wichtigkeit möchten wir
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