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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 2.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-187801003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-18780100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-18780100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (16. März 1878)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abonnements-Einladung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Novelle zur Abänderung der Gewerbeordnung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 2.1878 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1878) 1
- AusgabeNr. 2 (17. Januar 1878) 7
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1878) 15
- AusgabeNr. 4 (16. Februar 1878) 23
- AusgabeNr. 5 (2. März 1878) 31
- AusgabeNr. 6 (16. März 1878) 39
- ArtikelAbonnements-Einladung 39
- ArtikelBekanntmachung 39
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule in Glashütte 39
- ArtikelDie Novelle zur Abänderung der Gewerbeordnung 39
- ArtikelMittheilungen aus der Ferne 40
- ArtikelDie Anfertigung einer guten Pendeluhr mit Secundenpendel (Schluß) 42
- ArtikelAus der Werkstatt 42
- ArtikelOtto Welter´s patentierter Schiess- und Läute-Allarm Apparat 43
- ArtikelSprechsaal 43
- ArtikelVereinsnachrichten 44
- ArtikelVermischtes 47
- ArtikelBriefkasten 47
- ArtikelArbeitsmarkt 48
- ArtikelInseraten-Beilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1878) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1878) 59
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1878) 69
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1878) 79
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1878) 87
- AusgabeNr. 12 (17. Juni 1878) 95
- AusgabeNr. 13 (2. Juli 1878) 103
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1878) 113
- AusgabeNr. 15 (1. August 1878) 121
- AusgabeNr. 16 (16. August 1878) 131
- AusgabeNr. 17 (1. September 1878) 141
- AusgabeNr. 18 (15. September 1878) 151
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1878) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1878) 171
- AusgabeNr. 21 (1. November 1878) 181
- AusgabeNr. 22 (15. November 1878) 191
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1878) 201
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1878) 209
- BandBand 2.1878 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Jahrgang, t©> \o. <j. InstriioBj-Freis; pro 4 gespaltene Petit-Zeile 25 Pfg. Aibeitsmarkt: 20 Pfg. Erscheint monatlich 2 Hai Alle Correspondenzen sind an die Expedition zu richten. r- V Aessets pro Quartal im deutsch, und österr. Postverbande Rra. 1,50; im Auslande und für Kreuzbandsendnng Rm. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. T Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Herausgegeben vom Verein Berliner Uhrmacher. gierliii, Den 16. pti 1878. Expedition bei R. Stachel, Berlin W., Markgrafen-Str. 48. Die neu hlnzngetretenen Herren Abonnenten können anf Verlangen den eompletten Jahrgang der Zeitung von 1877, mit Titelblatt and Inhaltsverzeichnis^ für Rink. 6, einzelne Quartale für Rink. 1,90, durch Bestellung bei der Expedition franco nachgeliefert erhalten. Abonnements-Einladung. Bei Herannahen des neuen Quartals richten wir an unsere geehrten Leser die ergebene Bitte, das Abonnement baldmöglichst bei der nächsten Postanstalt erneuern zu wollen, damit jede Stockung in der regelmässigen Zusendung vermieden werde. Auch wollen wir nicht unterlassen, wiederholt darauf hinzuweisen, dass bei späterem Abonnement die Post nur für einen Aufschlag von 10 Pf. die bereits erschienenen Nummern des neuen Quartals nachliefert. Unsere geehrten Streifband-Abonnenten, welche nur für das erste Quartal abonnirt haben, jedoch die Zeitung auf diesem Wege weiter zu beziehen wünschen, bitten wir ebenfalls um baldigste Erneuerung des Abonnements, indem wir höflichst ersuchen, zur Erleichterung der Expedition und Ersparung von Kosten das Abonnement doch bis zum Jahresschluss auszudehnen und die Beträge pro Quartal mit M. 1,75 in Briefmarken oder durch Posteinzahlung gefälligst gleich beizufügen. Neu hinzutretenden Abonnenten können noch sämmtliche bisher erschienene Nummern des I. Quartals auf Verlangen für M. 1,50 pro Quartal franco nachgeliefert werden. Hochachtungsvoll Die Expedition. Bekanntmachung. Unter „Vereinsnachrichten“ der heutigen Nr. des Organs veröffent lichen wir in einem 3. Nachtrag wiederum einige Grossisten-Firraen, die sich unseren Bestrebungen anschlossen. Dieselben haben einentheils die dahin gehende Erklärung direct an uns eingesandt, anderntheils wurden sie uns durch die verehrl. Vereine von Rheinland-Westfalen und Hannover übermittelt. — Wir ersuchen unsere werthen Collegen um geneigte Be achtung dieser verehrl. Firmen. Ferner haben uns die Herren Ph. du Bois & fils in Frankfurt a. M. mitgetheilt, dass sie gern bereit sein werden, den Goldgehalt, das Goldge wicht und die Beschaffenheit des Bügels bei ihren Fabrikaten anzu geben. Unter Hinweisung auf den schon öfters gedachten Verbandtagsbe schluss über den betreffenden Gegenstand, empfehlen wir auch diese An zeige unseren werthen Collegen zur gefälligen Berücksichtigung. Der Central-Verbands-Vorstand. gez. Stäckel. Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte. Wir können hiermit die erfreuliche Mittheilung machen, dass Hr. H. Lindemann aus Neuchatel als Director und erster Lehrer der Schule mit Genehmigung des Centralvorstandes angestellt worden ist. Da es demselben nicht möglich sein wird, sein Amt zum 1. April an zutreten, so haben wir uns genöthigt gesehen, die Er Öffnung der Uhr macherschule auf den 1. Mai bestimmt festzusetzen. Der Aufsichtsratk d. d. Uhrui.-Sehule M. Grossmann. Die Novelle zur Abänderung der Gewerbeordnung. Es ist wohl erklärlicn, dass der dem Reichstag vorgelegte und von demselben jetzt einer Commission zur Berathung überwiesene Entwarf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der' Gewerbeordnung, unsere volle Aufmerksamkeit auf sich ziehen muss, da mit demselben nun endlich an die so lange schon beabsichtigte gesetzliche Regelung der Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegangen werden soll. Zeit war es freilich, höchste Zeit, dass dieser Schritt gethan wurde, denn die be treffenden Zustände waren nachgerade bei dem Mangel an jeder inneren Festigung so unerträgliche geworden, dass ihnen ein grösser Theil unserer augenblicklichen gewerblichen Missstände zuzuschreiben ist. Was nun den neuen Gesetzentwurf anbelangt, so sind wir gern bereit, in ihm einen Fortschritt zum Besseren anzuerkennen; wenn wir aber auf seine Einzeln- heiten eingehen, so bedauern wir, uns gerade mit einigen seiner grund legenden Bestimmungen in principiellem Widerspruch zu befinden. Gleich bei den ersten Paragraphen des Gesetzes, die die Einführung von Legitimationspapieren oder Arbeitszeugnissen der Gehülfen behandeln, mussten wir an unsere Verhandlungen, an unsern Verbandstag in Wies baden denken. Als über diesen Gegenstand debattirt und von einer Seite vorgeschlagen wurde, die Regelung dieser Angelegenheit dem Reichstage zu überlassen, äusserte der Vorsitzende: „Ich möchte bemerken, dass alle diese Sachen am besten durch SelbsihUlfe geordnet werden. Es ist sehr fraglich, ob sich eine Majorität im Reichstage finden wird, die definitiv Gehülfenzeugnisse einführt. Verlassen wir. uns nicht darauf, wir sind der Reichstag selbst.“ Die nun vorliegenden Thatsachen haben gezeigt, wie richtig diese -Ansicht war. Was der vorliegende Gesetzentwurf bringt, ist wiederum nur etwas Halbes, Unvollkommenes. Nur für Gehülfen unter 18 Jahren ist eine Bescheinigung der Arbeitszeit seitens der Meister obli gatorisch eingeführt, für die Gehülfen über 18 Jahren ist dies nur facul-
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