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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 2.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-187801003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-18780100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-18780100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1878)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Verirrungen der deutschen Uhrenfabrikation
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 2.1878 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1878) 1
- AusgabeNr. 2 (17. Januar 1878) 7
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1878) 15
- AusgabeNr. 4 (16. Februar 1878) 23
- AusgabeNr. 5 (2. März 1878) 31
- AusgabeNr. 6 (16. März 1878) 39
- AusgabeNr. 7 (1. April 1878) 49
- ArtikelBekanntmachung 49
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule in Glashütte 49
- ArtikelDie Verirrungen der deutschen Uhrenfabrikation 50
- ArtikelBestimmung des Federhausdurchmessers mittelst Rechnung und ... 51
- ArtikelBericht über die Concurrenzprüfung von Marine-Chronometern, ... 52
- ArtikelSecundenwerk mit springendem Zeiger 54
- ArtikelOtto Welter´s patentirter Schiess- und Läute-Allarm-Apparat ... 54
- ArtikelAus der Werkstatt 55
- ArtikelSprechsaal 55
- ArtikelVereinsnachrichten 55
- ArtikelVermischtes 57
- ArtikelBriefkasten 57
- ArtikelArbeitsmarkt 58
- ArtikelInseraten-Beilage -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1878) 59
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1878) 69
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1878) 79
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1878) 87
- AusgabeNr. 12 (17. Juni 1878) 95
- AusgabeNr. 13 (2. Juli 1878) 103
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1878) 113
- AusgabeNr. 15 (1. August 1878) 121
- AusgabeNr. 16 (16. August 1878) 131
- AusgabeNr. 17 (1. September 1878) 141
- AusgabeNr. 18 (15. September 1878) 151
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1878) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1878) 171
- AusgabeNr. 21 (1. November 1878) 181
- AusgabeNr. 22 (15. November 1878) 191
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1878) 201
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1878) 209
- BandBand 2.1878 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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- 50 (c= unterworfen, wie die Schüler. Namentlich gelten die Bestimmungen der §§ 13, 15 und 18 auch für die Gäste. Die Arbeiten derselben gehören der Schule, welche auch das Material dazu liefert. 7) Das Schalgeld der Gäste beträgt 60 Mk, für das erste Vierteljahr und ist im Voraus zu entrichten. Von da ab kann die Dauer ihres Auf enthaltes monatlich von ihnen weiter verlängert werden, and ist dafür im zweiten Vierteljahr 15 Mk., im dritten 12 Mk. und im vierten 9 Mk. monatlich, ebenfalls voraus, zu bezahlen. Für den Fall, dass aus irgend welchem Grunde das Verhältniss vor Ablauf des Termins, bis zu welchem Zahlung zu leisten war, aulhört, wird eine Rückzahlung des Schulgeldes nicht gewährt. 8) Der Unterricht in den Steinarbeiten, dem Anfertigen etc. von Anker hemmungen und Compensationsunrnhen ist mit 45 Mk. monatlich zu ver güten, wogegen für die Zeit desselben das oben angesetzte Schulgeld weg fällt. Für diese Arbeiten hat der Gast das Material selbst anzuschaffen, behält aber auch die gefertigten Arbeiten als sein Eigenthum. 9) Jeder Gast, welcher mindestens 3 Monate in der Schule unter richtet wurde, erhält bei seinem Abgange ein Zeugniss, in welchem, unter Beifügung einer Censur über die erlangte Fähigkeit, ihm bescheinigt wird, wie lange und in welchen Fächern er Unterricht genossen hat. Auf Wunsch des Abgehenden kann er auch in Fächern, in denen er in der Schule nicht unterrichtet worden ist, geprüft, und ihm über den Ausfall dieser Prüfung ein Zeugniss der Schule ausgestellt werden. Glashütte, den 25. März 1878. Der Aufsichtsrath d. d. Uhrin.-Schule M. Grossmann. Der in Nr. 6 d. Bl. ausgesprochene Wunsch der Herren Collegen in Altona wird, wenn der dabei vorgesehene Fall Vorkommen sollte, gewiss recht gern berücksichtigt werden, wie aus der vorstehend veröffentlichten Schulordnung für Gäste zu ersehen ist. Dass bezüglich des theoretischen Unterrichts für Gäste die in § 3 ausgesprochene Beschränkung durchaus nothwendig ist, bedarf wohl keines Beweises, da die Lehrkräfte nur eben für die Erfordernisse des regel mässigen Unterrichts vorgesehen sind. Sollte eine unerwartet grosse An zahl von Gästen eintreffen, die einen theoretischen Sclmellcursus begehren, so werden wir, soweit uns die Mittel zu Gebote stehen, auch diesem Be dürfnisse Rechnung tragen, während wir dies dem Einzelnen nicht ge währen könnten. Wenn ich nun mit einigen Worten auf das fragliche Rechnenexempel zurückkehre, so ist es zunächst, um auszusprechen, dass Berechnungen, welche mit so unbestimmten Factoren und für die Zukunft anzustellen sind, immer etwas Missliches haben. Wohl stehen den Mehrausgaben für das Lehrerpersonal etc. auch die Mehreinnahmen an Schulgeld und Werth der Arbeiten der Schüler gegenüber; aber man wolle sich hierbei daran erinnern, da;s die Schule von diesen beiden Einnahmequellen nicht be stehen kann, sondern als Beihülfe auf die Zuschüsse des Centralverbandes und der Königl. sächs. Staatsregierung angewiesen ist. Es trifft desshalb nicht zu, wenn man jene eigenen Einnahmen der Schule als Deckung für den jeweiligen Aufwand ansehen wollte, wenn auch durch eine beträchtliche Schülerzahl sich das Exempel recht vorteilhaft gestalten würde. Auch die von den Herren Collegen in Halle ausgesprochenen Wünsche sind sehr beachtlich, und es lässt sich gegen die Begründung derselben wohl wenig einwenden. Nur werden sich bei der practischen Ausführung bedeutende Schwierigkeiten ergeoeu. Zunächst müssen wir Alle wünschen, dass die Schule mit einer möglichst grossen Zahl von Schülern in’s Leben tritt, und nur die unbedingte Unmöglichkeit der Unterbringung könnte den Aufsichtsrath veranlassen, irgend ein Aufnahmegesuch, wenn sonst den nöthigen Erfordernissen dabei genügt ist. zurückzuweisen. Ist aber eine Aufnahmebescheinigung einmal ertheilt, so kann sie doch unmöglich wieder zurückgezogen werden, wenn sich auch später Schüler noch melden sollten, die dem Centralverbande näher stehen. Es kann also dies Abwägen der im § 10 der Schulordnung erwähnten und der von dem geehrten Verein in Halle hervorgehobenen Umstände eigentlich nur dann eintreten, wenn bei nahezu vollständiger Füllung der Schule mehrere weitere Aufnahme gesuche gleichzeitig eingehen. Dass in solchen Fällen die von Halle aus gesprochenen Wünsche Beachtung finden werden, darf ich als gewiss be zeichnen. 31. Grossmaiin. Die Verirrungen der deutschen Uhrenfabrikation. Unter den Aufgaben, die sich auf dem Programm unseres Central- Verbandes befinden, erfreut sich des ganz besonderen Beifalls aller unserer Collegen der Punkt, der uns die Förderung der deutschen Uhrenindustrie zur Pflicht macht. Jeder Einzelne unter uns fühlt, dass es sich hier ebenso um eine nationale Ehrenpflicht wie um eine Angelegenheit von der höchsten Bedeutung für unser geschäftliches Interesse handelt, und erst vor Kurzem konnte man auf dem Verbandstage zu Wiesbaden die Wahr nehmung- machen, wie sympathisch gerade dieser Gegenstand allen An wesenden war. Wir können daher wohl sagen, dass es kaum je in Deutsch land einen günstigeren Zeitpunkt als eben jetzt gegeben; hat, um der heimischen ührenindustrie Eingang zu verschaffen und strebsame tüchtige Kräfte unter unseren vaterländischen Fabrikanten zu neuem Schaffen zu ermuthigen. Nimmermehr soll jedoch damit gesagt sein, dass wir nun jedem Fabrikat unseren Schutz angedeihen lassen sollen, das keinen ändern Vorzug für sich hat, als dass es eben in Deutschland gefertigt ist. Da durch würden wir weder einen Act des Patriotismus begehen, noch den Betrebungen des Centralverbandes dienen. Wir wollen die Erzeugnisse des deutschen Gewerbefleisses in unserer Kunst nach Kräften zu iördern suchen, wenn dieselben gleichzeitig geeignet sind, ein rühmliches Zeugniss von deutscher Solidität abzulegen. Wir haben dies offen und klar ausge sprochen und damit unseren Fabrikanten die Richtschnur für ihren Weg gegeben, und angezeigt, welchen Massstab wir an ihre Leistungen zu legen beabsichtigen. Der Centralverband deutscher Uhrmacher ist zu dem Zweck errichtet, unsere Kunst zu heben, wie könnte dies wirksamer geschehen, als weDn wir die Producte, die auf unserem Boden geschaffen werden, mit wachsamem Auge kontroliren, wenn unsere Zustimmung eine Ermunterung für das wirklich Gute, unser Tadel aber eine Abschreckung für das Unsolide ist? Wir haben es ferner ausgesprochen, dass wir ganz besonders alle diejenigen Bestrebungen begünstigen wollen, die darauf gerichtet sind, eine courante billige deutsche Uhr herzustellen. Damit ist aber wiederum nicht gesagt, dass einzig und allein die Billigkeit des Fabrikats unser Urtheil bestimmen soll. Unter der Firma grösser Billigkeit ist in unserer gesaramten vater ländischen Industrie gerade Unfug und Unheil genug angerichtet worden, und eben diesem Unwesen zu steuern, ist eine unserer Hauptaufgaben. Wie das Wort billig überhaupt ein relativer Begriff ist, so verlangt es unsere Kunst ganz besonders, dass man es mit um so mehr kritischem Auge ansieht, weil die Uhrmacherkunst unter allen Umständen bei ihren Erzeugnissen ganz bestimmte nothwendige Bedingungen verlangt, die der Billigkeit immer gewisse Grenze ziehen. Eine Uhr ist kein Spielwerk, das man gelegentlich braucht, sie soll uns vielmehr Tag und Nacht, Jahr aus Jahr ein Dienst thun. Unser deutsches Publicum ist daran gewöhnt, eine Uhr als einen ihm treuen Begleiter durch das halbe Leben zu betrachten. Der Käufer weiss, dass seine Uhr von Zeit zu Zeit einer Reparatur unterworfen werden muss, er verlangt aber, dass sie durch eine solche auch wieder in den früheren guten gebrauchsfähigen Zustand versetzt weeden kann. Es wird darnach Jedem klar sein, dass zu solchen Anforderungen, die billigerweise an alle Uhren gestellt werden müssen, aber auch ein gewisses Maass von Solidität in der Herstellung gehört, was unter allen Umständen auch bei den billigsten Fabrikaten nicht ausser Acht gelassen werden darf. Wenn nun aber deutsche Fabrikate auftauchen, die diesen Hauptbedingungen nicht entsprechen, sondern vielmehr nur durch pomphafte Reclamen zu dem ge macht werden sollen, was sie nicht sind, so können wir es nur als ein güostiges Zeichen ansehen, wenn wir bemerken, dass grössere Kreise unserer Collegen sich entschieden ablehnend gegen derartige Fabrikate verhalten, die nichts Anderes für sich beanspruchen können, als dass sie auf deutschem Boden erzeugt sind. Zu diesen Ausführungen gab uns directe Veranlassung das Verhalten einerseits eines süddeutschen Fabrikanten und anderseits unserer Stuttgarter Collegen, über welches schon in der Nummer 5 unserer Zeitung von Stutt gart her Mittheilung gemacht wurde. In der letzten Zeit fand man in einer Anzahl württembergischer und süddeutscher Zeitungen seitenlange Reclamen der Fabrikanten Gebrüder Junghans von Schraraberg über ihre selbstfabricirten sogenannten „amerikanischen Uhren,“ die zu den billigsten Preisen angezeigt wurden und zu deren grösseren'Verbreitung die Fabrikanten eine Detail- Verkaufs-Filiale in Stuttgart errichtet hatten. Die dortigen Collegen hielten es für Pflicht, das Publikum über den wahren Werth dieser Fabri kate aufzuklären, was durch den in Nr. 5 unserer Zeitung wiedergegebenen Artikel aus dem ,,Stuttgarter Tageblatt“ geschah. — Dafür wurden unsere Collegen von den Herren Gebr. Jungbans in verschiedenen Zeitungen öffentlich mit den gröbsten Schmähungen insultirt, die wir weiter unten noch näher qualificiren werden. Die Stuttgarter Collegen nun, um jeden Verdacht der Voreingenommenheit oder irgend welcher persönlichen Beweg gründe von sich abznwenden, beschlossen, die ganze Angelegenheit dem objectiven Urtheil eines unparteiischen Dritten zu 'unterbreiten und schickten zu dem Zweck zwei Werke der Herrn Gebr. Junghans an den Verein Berliner Uhrmacher mit der Bitte, dieselben untersuchen und ein eingehendes sachliches Urtheil darüber abgeben zu wollen. In der zahlreich besuchten Versammlung des hiesigen Vereins am 26. März er. stand nun dieser Gegenstand zur Beratbung und alle An wesenden schenkten demselben ihre lebhafteste Theilnahme, weil jeder die ganze Tragweite dieses Appells unserer süddeutschen Collegen erkannte und sich bewusst war, dass es sich hier um eine Principienfrage von der grössten Wichtigkeit für unsere Kunst handelte. Es braucht wohl nicht erst gesagt zu werden, dass man mit voller Unparteilichkeit zu Werke ging und die Fabrikate bereits vorher einer genauen Prüfung unterzogen hatte, um so die volle Objectivität zu bewahren. Von dem genaueren Eingehen auf das eine Werk, einem 30ständigen Gehwerk mit etwa 1 mm. starken Plattinen und noch schwächeren Rädern, dabei aber unverhältnissmässig starker Feder, glaubte man absehen zu müssen, da es in die allerunterste Klasse von Uhren überhaupt rangirt und sich kaum über das Niveau der Laufwerke für Spielwaaren erhebt. Nie- ; mand wird einen Sachverständigen glauben machen wollen, dass ein Werk mit so dünnen Plattinen und Rädern, mit Wellen von weichem Eisen, mit einer Aufpflanzung des Ankers, die bei nur einiger Verdickung des Oels die grössten Störungen im GaDg bewirken muss, irgend welchen Anspruch auf die geringste Solidität als Uhr hätte. — Die Versammlung erkannte dagegen an, dass dem Bedürfoiss einer billigen Uhr, durch die noch viel billigere, alte brave Schwarzwälder Schottenuhr sehr viel besser gedient sei. Ferner, dass dem Bedürfniss einer billigen Uhr mit Federkraft, durch die nur ganz wenig theurere, dafür aber acht Tage gehende Jappy-Uhr mit geschmackvollem eisernem Gehäuse vielmehr entsprochen werde als mit dem Fabrikat von Junghans, da die Jappi-Werke doch regelrecht con- strnirt und alle Triebe etc. von gehärtetem Stahl sind. Ueber das zweite Werk, einen sogenannten Regulator mit Schlagwerk, hat die Prüfung folgende Resultate ergeben: 1) Zunächst bietet das Gestell mit einer Plattinenstärkc von l^mm. und einer Pfeilerstärke von 5 mm. nicht die nöthige Stabilität, die noch ferner durch die flachen Schraubengewinde und die nur \ bis mm. starken Räder stark beeeinträchtigt wird. 2) In Folge der groben Verzahnung ist ein Beisatzrad angewandt, was wiederum eine sehr starke Feder bedingt. 3) Die Zugkraft ist speciell wegen des fehlenden Federhauses sehr ungleich.
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