merksam, daß durch Annahme dieses Satzes für die Verwaltung leicht Verlegen heiten und nachtheilig wirkende Beschränkungen hcrbeigeführt werden würden. Es sei z. B. recht gut denkbar, daß zu Herbeiführung eines günstigen Abschlusses des in Aussicht stehenden Vertrags mit der jenseitigen Gesellschaft eine Inangriff nahme der voigtläudischen Bahn, wenn auch mir im geringen Maße, wünschcus- werth sei vor Eintritt des in Satz 4 angezogenen Verhältnisses; es könne auch bei vollständiger Anerkcnntniß des oben ausgesprochenen Grundsatzes weniger dar auf ankommen, an wie viel Stellen eine gewisse Menge Arbeitskräfte beschäftigt sind, sondern hauptsächlich darauf, daß dieser Arbeitskräfte nicht zu viel sind; es kann Seiten der Negierung kein wesentliches Bedenken darin gefunden werden, wenn man im Voigtland, in einem ganz anderen, entfernten LandeSthcile eine An zahl Arbeiter anstellt, während andere bei Freiberg noch beschäftigt sind; und warum wolle man überhaupt die Regierung durch derartige Beschränkungen möglicherweise verhindern, günstige Conjuncturen für Ausführung von den Ständen beschlossener Arbeiten benutzen zu können. Die unterzeichnete Deputation hat wenigstens diesen Betrachtungen des Herrn Ministers nichts Wesentliches entgegenhalten können, und hat demnach den oben gedachten Entschluß gefaßt. Die Deputation wendet sich nun zu dem auf S. 702 des jenseitigen Be richts befindlichen zweiten Hauptantrag, indem sie auch diesen in seiner gegen wärtigen Fassung der Kammer nicht zur Annahme empfehlen kann. Der Antrag ist bestimmt, die Verhältnisse festznsetzen, welche dadurch in Frage kommen, daß die Regierungsvorlage für nöthig erachtet hat, die Inangriff nahme der Chemnitz-Annaberger Bahn zurückzusetzen bis nach Erbauung der säch sisch-bayerischen Bahn bis Eger. In der Fassung des Antrags glaubt die Deputation Momente finden zu dürfen, welche denselben als ein Compromiß sich entgegenstehender Ansichten er kennen lassen; und man hielt sich um so mehr verpflichtet, auch den Inhalt dieses Antrags abzuändern, als nach Ansicht der Deputation in das Verhältniß der beiden Bahnen zu einander gegenwärtig ein ganz neues Moment hinzugekommen ist, dadurch, daß man von Erbauung einer Bahn bis Eger absieht, und die Ver bindungsbahn nur bis an die böhmische Grenze diesseits ausführen wird. Es sind hierdurch die finanziellen Verhältnisse für beide Bahnen weit günstiger gestaltet; aber auch hinsichtlich der für beide Bahnen nothwendigen Bauzeit und Arbeits kräfte bietet sich den zu fassenden Beschlüssen ein weit freieres, günstigeres Feld.