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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 40.1915,3-
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19150100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19150100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Berufsgenossen im Felde
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 40.1915,3- -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 63
- ArtikelDer Kriegszustand und der Aussenhandel in der Uhrenindustrie 64
- ArtikelDie Leiden der ausländischen Uhrenindustrie unter dem Kriege 65
- ArtikelFeldpostbriefe 66
- ArtikelDer hungrige Löwe 67
- ArtikelAus der Werkstatt 67
- ArtikelSprechsaal 68
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 68
- ArtikelUnsere Berufsgenossen im Felde 69
- ArtikelVerschiedenes 69
- ArtikelKonkursnachrichten 72
- ArtikelVom Büchertisch 72
- ArtikelPatentbericht 72
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 72
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) -
- BandBand 40.1915,3- -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 8 Die Uhrmacherkunst. 69 Uhrmacherzwangsinnung Breslau. Hiermit werden unsere Mitglieder zu der am Mittwoch, den 28. April, nachmittags 3 1 /, Uhr, in „Paschkes Restaurant“, Taschenstrasse, statt findenden 2. Quartalsversammlung freundlichst eingeladen. Infolge wichtiger Tagesordnung wird um zahlreiches Erscheinen gebeten. Die nähere Tagesordnung geht allen Mitgliedern noch durch die Post zu. Mit kollegialem Gruss Bruno Langner, Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung Gera, Reuss. Am Montag, den 19. April, nachmittags 3 Uhr, findet eine zwang lose Versammlung im Vereinszimmer der „Teutonenburg“, Talstrasse 135, statt. Alle Kollegen werden hiermit zu dieser Versammlung um ihr Er scheinen gebeten. Tagesordnung: 1. Geschäftliches. 2. Kassatag. 3. Verschiedenes. I. A.: August Fritz. Uhrmacherzwangsinnung für Kiel und Umgegend. Ordentliche Mitgliederyersammlnng am Mittwoch, den 21. April, nachmittags 3 1 /, Uhr, im Hotel „Deutscher Kaiser“, Martensdamm. Tagesordnung: 1. Mitteilung von Eingängen. 2. Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes. 3. Bericht über die Lehrlingsprüfung. 4. Verschiedenes. H. Sörensen, Obermeister. Rud. Jans, Schriftführer. Zwangsinnung für das Uhrmachergewerbe zu Magdeburg. Die Kollegen werden darauf aufmerksam gemacht, dass die bisher noch nicht eingegangenen Beiträge für das erste Halbjahr 1915 nunmehr auf Kosten der Rückständigen durch die Behörde zwangsweise eingezogen werden. Adolf Ehrecke, Kassierer. Krankenkasse obiger Zwangsinnung. Die rückständigen Beiträge zur Krankenkasse werden ebenfalls von heute ab zwangsweise eingezogen werden. Adolf Ehrecke, Rendant. Wir bitten um recht baldige Einsendung der genauen Adressen sämt licher zur Fahne einberufenen Mitglieder an unseren Kassierer, Kollegen Adolf Ehrecke, Magdeburg-Neustadt, Lübecker Strasse 114. Der Vorstand. Uhrmacherzwangsinnung Mannheim und Umgebung. Am Mittwoch, den 21. April, abends 9 Uhr, findet in Mannheim im Saale der Handwerkskammer, M 5. 5, II. St., unsere diesjährige General versammlung statt, zu welcher alle Mitglieder der Innung zu erscheinen haben. Fernbleiben von der Generalversammlung wird unnachsichtlich mit 1 Mk. bestraft. Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 3. Vorstandswahl. 2. Kassenbericht. 4. Verschiedenes. Der Obermeister. Der Schriftführer. Kahler. Max Fleig Diese zweite Aufforderung zur Generalversammlung musste leider wegen Nichterscheinens der Mehrzahl der Mitglieder erfolgen, und wurde von den Anwesenden dem Vorstande die Ermächtigung erteilt, künftig gegen alle Säumigen die nach den Statuten massgebende Strafe wegen „Nichterscheinens zur Versammlung“ zu verhängen. Gleichzeitig werden letztmals die Quittungen über rückständige Beiträge vorgezeigt und bei Nichteinlösung ohne weiteres dem Grossh. Bezirksamt zur Eintreibung übergeben. Selbstverständlich geschieht dies auf Kosten der säumigen Mitglieder. Wir hoffen jedoch, dass diese uns zur Pflicht gemachte Massnahme nicht notwendig wird. Wer nicht im Besitze der Statuten und der Zeitschrift sein sollte, wolle dies unverzüglich unserem Schriftführer mitteilen. Der Schriftführer. Max Fleig, Q. 4. 18. Zwangsinnung für Uhrmacher des Fürstentums Lippe. Hauptversammlung am Montag, den 19. April, nachmittags 3V 4 Uhr, in der „Reichskrone“ zu Lage Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 4. Hebung der Beiträge. 2. Kassenbericht. 5. Verschiedenes. 3. Preis wirtschaftliches. Der Vorstand. Herrn. Regel, Vorsitzender. Unsere Berufsgenossen im Felde. Gustav Nelicker, Kalkulator der Hamburg-Amerikanischen Uhrenfabrik, Schramberg, Landsturmmann, 2. Rekr.-Depot, Inf.-Reg. 127, Abteilung Knüpfer, 3. Korporalschaft, Ulm a. Donau, Geisberg-Kaserne. Von der Innung Kaiserslautern: Richard Hauck, Unteroffizier, bayr. Res.-Inf.-Reg. 18. Carl Hauck, bayr. Inf-Reg. 8. Ernst Göttel, preuss. Inf.-Reg. 19. Lorenz Müller, bayr. Inf.-Reg 23. Von der Innung Halle a. S.: Rob. Koch, Pionier, Etappen-Hilfskomp., 35. Ers.-Bat., Eisenbahn-Reg. 4, Schöneberg b. Berlin. Paul Werner, Oberjäger, 25. Res.-Armeekorps, 49. Res.-Div., 21. Res.-Jäger- Bataillon, 2. Komp. Adressenänderung: Walter Quentin, Unteroffizier, 2. Komp., Landst.-Ers.-Bat.il, Halle, zur zeit Stallupönen. Verschiedenes. Weitere Preissteigerung. Die durch den Krieg infolge Beschlag nahme der Metalle geschaffenen Verhältnisse veranlassten die deutschen Uhren fabriken, mit Wirkung vom 1. April einen weiteren Preisaufschlag auf Metall uhren (Weckeruhren usw.) von 5 Proz. eintreten zu lassen, so dass der Gesamtaufschlag auf diese Uhren jetzt 20 Proz. beträgt. Meisterprüfung für das Uhrmachergewerbe im Bezirk der Hand werkskammer Berlin. Die nächste Meisterprüfung im Uhrmaehergewerbe findet Ende April statt. Anmeldungen hierzu nimmt der Vorsitzende des Meisterprüfungsausschusses, Kollege Max Bergner, Berlin W. 8, Charlotten strasse 71, entgegen. Grenzen der Rechte der Innung bei ihrem Kampfe gegen den unlauteren Wettbewerb. (Nachdr. verb) Eine Innung hatte auf Grund des Wettbewerbsgesetzes Strafanzeige erstattet gegen einen Kaufmann, der einen Totalausverkauf seines Geschäftes angekündigt, aber angeblich Waren nachgeschoben hatte. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, und die Innung, welche sich als Nebenklägerin angeschlossen hatte, beantragte, den Angeklagten zur Zahlung einer Busse an sie zu verurteilen. Die Strafkammer erkannte alles, was die Nebenklägerin vorbrachte, als berechtigt an, verurteilte den An geklagten den Bestimmungen des Wettbewerbsgesetzes gemäss und legte ihm auch die Zahlung einer Busse von 300 Mk. an die Innung auf. Der Angeklagte legte gegen das ihn verurteilende Erkenntnis Revision beim Reichsgericht ein, welches zwar das unerlaubte Nachschieben von Waren für festgestellt und die hierauf begründete Verurteilung des Angeklagten für gerechtfertigt erachtete, die Zuerkennung einer Busse an die Innung aber nicht aufrecht erhielt. Der Umstand, dass die Innung ein zum Strafantrag berechtigter Verband im Sinne des § 13, Abs. 1, des Wettbewerbsgesetzes ist, macht sie noch nicht zum „Verletzten“ gemäss §26 des genannten Gesetzes, dem allerdings vom Gericht eine Busse bis zum Betrage von 10000 Mk. zugesprochen werden kann, der aber nach Zuerkennung einer Busse weitere Entschädigungsansprüche nicht geltend machen kann. Die formelle Berechtigung, Strafantrag zu stellen, fällt nicht mit dem sachlichen Anspruch auf Busse zusammen, so führte der höchste Gerichtshof aus. Die Busse stellt sich ihrer rechtlichen Natur nach als Privatgenugtuung und als Entschädigung für zugefügten Vermögens- und sonstigen Schaden dar, was schon aus der Bestimmung des § 26 erhellt, dass eine erkannte Busse die Geltendmachung eines weiteren Entschädigungsanspruches aus- schliesst. Ein solcher Schaden ist aber durch den unlauteren Wettbewerb des Angeklagten nicht dem Verbände, sondern nur den Mitgliedern des Ver bandes, den einzelnen Meistern, bei der Ausübung des Gewerbebetriebes zu gefügt worden. Ebensowenig, wie die Innung daher auf Entschädigung klagen könnte, kann sie Busse beanspruchen. (Reicbsger IV. 517/14.) rd Die Firma Georg Jacob, G. m. b. H., Leipzig, bringt unter der Nr. 9095 eine patentierte Sicherheitskette für Türen in den Handel. Die Kette wird geliefert vermessingt und vernickelt und ist nicht zu verwechseln mit den gewöhnlichen im Handel befindlichen Sicherheitsketten. Die Kette Sicherheils Kellen« eignet sieh für jede Tür, und ist ein Abschneiden, Zerfeilen und Oefifnen von aussen unmöglich, sie hält die geschlossene Tür im Falz fest, gewähr leistet daher höchste Sicherheit. Die Kette wird mit den dazugehörigen Schrauben in sauberen Kästchen geliefert und kostet nur 0,70 Mk. Schadenfeuer. In einem Anbau der Uhrenfabrik Guillry Match Co., Fleurier (Kanton Neuenburg, Schweiz), brach Feuer aus, das ziemlich be deutenden Schaden verursachte. Der Anbau diente als Magazin, und es waren daselbst unter anderem grössere Quantitäten von Uhrengläsern aufbewahrt. Grösser Diebstahl von Schweizeruhren. Die englische Polizei ver haftete drei Hafenbeamte von Folkestone, den Direktor des „Maitels-Hotels“ und den Juwelier Sydney Barker als Mitschuldige bei einem grossen Dieb stahl von Schweizeruhren, die mit dem Dampfer Dieppe angekommen waren und per Bahn nach London transportiert werden sollten. Die Angelegenheit soll sich zu einem Skandalfall ersten Ranges auswaehsen. Der Wert der ge stohlenen Uhren soll 50000 Frank betragen. Die Polizei hat sich in der An gelegenheit auch an die schweizerischen Behörden wenden müssen,
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