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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 40.1915,3-
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19150100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19150100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Berufsgenossen im Felde
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 40.1915,3- -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 111
- ArtikelWie ermittelt man die Kraftverhältnisse einer Zugfeder? 112
- ArtikelDie neue Kunstuhr auf dem Hohen Markt in Wien 113
- ArtikelFranzösische Offizieruhren 114
- ArtikelDas Herausschlagen der Scharnierstifte 115
- ArtikelAus der Uhrenindustrie der Schweiz 116
- ArtikelWann kann eine Innung geschlossen werden? 117
- ArtikelAnton Leyrer † 117
- ArtikelAus Ostpreussens schwerer Zeit (Schluss) 117
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 118
- ArtikelUnsere Berufsgenossen im Felde 119
- ArtikelVerschiedenes 119
- ArtikelKonkursnachrichten 120
- ArtikelPatentbericht 120
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 120
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) -
- BandBand 40.1915,3- -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 13 Die Uhrmacherkunst. 119 Es folgte nun der Kassenbericht nebst Prüfung der Bücher; dem Kassierer H. Schleicher wurde für seine tadellose Buchführung bestens gedankt und die Entlastung erteilt. Der Kassenbestand beläuft sich auf 548,97 Mk. Der II. Vorsitzende, H. Reiber, erneute seinen Antrag zur Um wandlung der Freien Innung in eine Zwangsinnung. Es wurde eine Kommission gebildet und dieselbe mit den Vorarbeiten betraut. — Dem Luftflottenverein sowie dem Verein zur Beschaffung von Kriegshunden wurden je 20 Mk. überwiesen. Inzwischen war die Zeit so weit vorgerückt, dass unsere auswärtigen Kollegen zum Zuge eilten, weshalb man die Versammlung schliessen musste Mit dem allgemeinen Wunsche, dass beim nächsten Wiedersehen der Friede hergestellt sein möge, ging man auseinander. Mit kollegialischem Gruss Würzburg, den 8. Juni 1915. H. Fleckenstein, Schriftführer. Provinzialverband schlesischer Uhrmacher, E. V. (Sitz: Schweidnitz). Ganz unerwartet entschlief am 6. Juni in Liegnitz der Vorsitzende des dortigen Vereins, Herr Uhrmachermeister Alex. Orth. Er war einer der Mitbegründer des Provinzialverbaudes und von Anfang an Mitglied des Vorstands. Er stellte seine bedeutende Kraft wie dem Liegnitzer Verein so auch dem Provinzialverband gern zur Verfügung und sein erfahrener Rat war uns stets lieb und wichtig. Sein Andenken wird bei uns, die wir mit ihm zusammen arbeiten durften, stets wach bleiben, und wir werden ihn in unseren Sitzungen schmerzlich vermissen. Gnadenfrei, im Juni 1915. Der Vorstand des Provinzialverbandes schlesischer Uhrmacher. Julius Hanke, I. Vorsitzender. Uhrmacherzwangsinnung Kiel und Umgegend. Ordentliche Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 21. Juli, nachmittags 3 Uhr, im Hotel „Deutscher Kaiser“. Tagesordnung: 1. Mitteilung von Eingängen und Bericht des Vorsitzenden. 2. Beschlussfassung, betreffend eine Eingabe an den Deutschen Reichstag. 3. Aufstellung des Häushaltungsplanes für 1915/16. 4. Verschiedenes. Die Wichtigkeit der Tagesordnung verlangt das Erscheinen aller Mit glieder. H. Sörensen, Obermeister. Rud. Jans, Schriftführer. Unsere Bernfsgenossen im Felde. Adressenänderungen: Walter Quentin, Vizefeldwebel, Landst.-Ers.-Bat. 11, Halle, Etappen inspektion Insterburg, 2. Komp., zurzeit Szittkehmen. Kollege Unteroffizier Paul Kochanowski, welcher bei Lemberg durch Ge wehrschuss ins Knie verwundet wurde, liegt zurzeit im Lazarett 5 in Gross- Salze. Unteroffizier d. L. Fritz Reinshagen, Reisender bei Rudolf Flume, 4. Komp., 3. Landst.-Bat. „Brandenburg“, 3.Armeekorps, General-Gouv. Belgien. F. Steinmann, Mitglied der Innung Herford, in Flandern, 45. Res.-Sanitäts kompagnie, 45. Res.-Div., 23. Armeekorps. Kollege Karl Hecker, 12. Armeekorps, 3. Inf.-Reg. Nr. 102, 1. Ers.-Bat., 1. Kompagnie, in Zittau Kollege Max Werner, aus Leipzig-R., Stötteritzer Strasse 6, Sohn des Uhr machers Wilhelm Werner in Eilenburg, wurde am 26. Mai bei Ypern durch einen Brustschuss verwundet, liegt zurzeit im Reservelazarett in Dillenburg (Hessen-Nassau), Baracke 1. Verschiedenes. Deutsche Uhrmacherschnle zu Glashütte i. Sa. Die Ferien an der Deutschen Uhrmacherschule dauern vom 24. Juli bis zum 16. August. Während dieser Zeit können Eingänge, also auch Reparaturen, nicht erledigt werden. Die Direktion. Aus Göttingen. Am 11. Juni ist der ordentliche Professor der Physik und Direktor des Physikalischen Instituts an der Göttinger Universität, Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Eduard Riecke, im 70. Lebensjahre gestorben. Seine Arbeiten betreffen verschiedene Gebiete der Physik, insbesondere der Elek trizitätslehre, des Magnetismus, der Hydrodynamik sowie der Wärmelehre. Sein zweibändiges „Lehrbuoh der Physik“ erschien in mehreren Auflagen und wurde auch ins Japanische übersetzt. i Aus Kattowitz. Die Uhrmacher-, Goldarbeiter-, Graveur- und Optiker- j zwangsinnung für den Stadt- und Landkreis Kattowitz, die Kreise Pless und Rybnik und den Stadtkreis Königshütte haben ihre Preise um 20 Proz. erhöht. Aus Furtwangen. Zu den von dem Pöbel in Mailand zerstörten deutschen Unternehmungen gehört auch die dortige Filiale der Badischen Uhrenfabrik, A.-G., in Furtwangen. Bei der Deutschenhetze in Ost-London in der zweiten Hälfte des Monat Mai wurden Häuser von oben bis unten geplündert und Mengen von Taschenuhren, Wanduhren und Ringen geraubt. Die Polizei war hilflos. Aus Dresden. Am 22. Juni wurde das Geh- und Schlagwerk der grossen Turmuhr an der Kreuzkirche auf einige Wochen ausser Betrieb gesetzt wegen Einbaues des elektrischen Antriebes für den Aufzug. Imitierte Granatenführungsringe. Die Firma Rudolf Flume in Berlin bringt einen recht gut brauchbaren Halter für die neuen Granaten- fübrungsreifen auf den Markt. Die RiDge sind als Armband zum Oeffnen eingerichtet und können infolgedessen in dem hier abge bildeten Halter gut befestigt werden. Diese Halter sind besonders wir kungsvoll im Schaufenster, an der Glasplatte oder am Schaufenster anzubringen. Eine Auswahl von 6 Stück dieser Granatreifen auf dem Halter von Rudolf Flume kostet BR Mk.; der Halter selbst wird allen Sendungen gratis beigefügt. Dringeude Arbeiten berechtigen den Lehrherrn nicht, den Fortbildungsschüler vom Schulbesuch Abzuhalten. Entscheidung des preussischen Kammergerichts vom 26. Januar 1914. (Nachdruck, auch im Auszug, verboten.) Nach § 8, Abs. 2, des Ortsstatuts für die Handwerker- Fortbildungsschule in W. haben die Gewerbeunternehmer, wenn sie wünschen, dass ein gewerblicher Arbeiter aus dringenden Gründen vom Besuche des Unterrichts für einzelne Stunden oder für längere Zeit entbunden werde, dies bei dem Leiter der Schule so zeitig zu beantragen, dass dieser nötigenfalls die Entscheidung des Schulvorstandes einholen kann. Die Vorschrift bezieht sich namentlich auf solche Fälle, in welchen der Unternehmer seinen Arbeiter von den Unterrichtsstunden fernhalten möchte, weil er dessen Tätigkeit in seinem Gewerbebetrieb nötig gebraucht. In Nichtbeachtung dieser Vorschrift hatte das Landgericht W. den Handwerksmeister X., der seinen Lehrling wiederholt während des Fortbildungsschulunterrichts mit dringenden Arbeiten beschäftigt hatte, freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte mit Erfolg Berufung beim preussischen Kammergericht ein. Der I. Strafsenat der Berufungsinstanz führte aus: Der Abs. 2 des §8 a.a.O. gestattet dem Ge werbeunternehmer überhaupt nicht, eigenmächtig, zwecks Verrichtung dringender Arbeiten, seine Lehrlinge vom Schulbesuch zurüokzuhalten; er darf dies nur tun, wenn der Arbeiter vom Unterricht durch den Leiter der Schule oder den Schulvorstand entbunden war. Eine solche Befreiung des Lehrlings A. war nicht erfolgt, und daher durfte der Angeklagte ihn auch nioht von der Teilnahme an dem Unterricht feruhalten. Ein Recht des Gewerbeunternehmers, seinen Lehrling während des Fortbildungssohulunterrichts in seinem Betriebe mit dringenden Arbeiten zu beschäftigen, besteht nioht. Nach § 127, G. 0., haben die Lehrherren ihre Lehrlinge in den bei ihrem Betriebe vorkommenden Arbeiten des Gewerbes dem Zwecke der Ausbildung entsprechend zu unter weisen und zum Besuche der Fortbildungsschule anzuhalten, auch den Schul besuch der Lehrlinge zu überwachen. Die Vernachlässigung dieser, dem Lehr herrn obliegenden gesetzlichen Pflichten ist in §§ 148, Ziff. 9, 150, Ziff. 4, G. 0., unter Strafe gestellt. Hiernach musste der Lehrherr in erster Linie für die Ausbildung des ihm anvertrauten Lehrlings sorgen, wozu ganz besonders auch der Besuch der Fortbildungsschule gehört. Der Lehrling ist dem Lehrherrn zur Ausbildung anvertraut; er ist nicht dessen Gehilfe und nicht dazu be stimmt, im Interesse des Lehrherrn in dessen Gewerbebetriebe tätig zu sein. Hält der Lehrherr den Lehrling von dem Besuche der Fortbildungsschule zurück, weil er ihm für besonders eilige Arbeiten in seinem Betriebe unent behrlich erscheint, so verletzt er — falls die Erledigung dieser Arbeiten im ausschliesslichen Interesse des Unternehmers liegt, was hier festgestellt ist —, die ihm obliegende Pflioht, für die Ausbildung des Lehrlings zu sorgen und ihn zum Besuche der Fortbildungsschule anzuhalten. Eine Befreiung von der letzteren Pflicht kann aber nur bei Notarbeit in weiterem Umfange durch Ortsstatut bestimmt werden. Das vorliegende Ortsstatut enthält eine solche Bestimmung nioht. (Aktenzeichen I, S. 1087/13.) sk. Kleine Geschäftsnachrichten. Erfurt. G. Merbach verlegte sein Uhren- und Gold Warengeschäft von Mainzerhofstrasse 10 nach Webergasse 23, Ecke Moritzgasse. Trier. Frau verw. Ed vom Rath führt das Spezialgeschäft für Optik, Uhren und Goldwaren ihres verstorbenen Mannes in unveränderter Weise weiter. Siegen. Goldwarenfirma Martin Roedig. Der Ehefrau des Juweliers Paul Roedig, Klara, geb. Mauelshagen, in Siegen, ist Prokura erteilt. Geschäftseröffnungen usw. Kolberg (Pommern). MaxGarchow eröffnete in seinem neuen Hause, Kummertsstrasse, ein zweites Uhren- und Goldwarengeschäft. Jubiläen: Berlin. Ein Doppeljubiläum begeht am 4. Juli die Uhr macher- und Optikerfirma A. Esser, Berlin SW. 61, Belle Alliance-Platz 11a; vor 50 Jahren gründete der Vater der heutigen Inhaber in demselben Hause das Uhrengeschäft. ^ O O ^ imitierte Granaten Führungsringe zum öffnen als Armband zu tragen
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