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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 40.1915,3-
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19150100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19150100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 40.1915,3- -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 121
- ArtikelAufruf an alle Kollegen und Fachgenossen! 122
- ArtikelDer erste Tag in Feindesland 122
- ArtikelWie ermittelt man die Kraftverhältnisse einer Zugfeder? (Schluss) 123
- ArtikelAus unserem Beschwerdebuch 125
- ArtikelSprechsaal 126
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 128
- ArtikelUnsere Berufsgenossen im Felde 129
- ArtikelVerschiedenes 129
- ArtikelPatentbericht 130
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 130
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) -
- BandBand 40.1915,3- -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST (ALLGEMEINES JOURNAL DER UHRMACHERKUNST) MERAUSGEGEBEN VOM ZENTRALVERBAND DER DEUTSCHEN UHRMACHER; INNUNGEN UND VEREINE 5ITZ : HALLE NUMMER 14« 40. JAHRG. Halle, den 15. Juli 1915. Zuschriften an die Schriftleitung, sowie alle für den Verlag bestimmten Geld-, Brief- und Anzeigensendungen, ferner Bezugsbestellungen sind stets an „Die Uhrmacherkunst“ in Halle (Saale), Mühlweg 19, zu richten. Bekanntmachungen der Verbandsleitung. Ueber das Pfandrecht der Handwerker ist in der Kund gebung von Nr. 12 einem Kollegen eine Stelle nicht verständlich geworden, hinsichtlich der am Schluss erwähnten Gerichtskosten. Es ist ganz selbstverständlich, schreibt der geschätzte Kollege L., dass diese Kosten im fraglichen Falle nicht etwa auch noch mir auferlegt werden konnten. Davon steht auch kein Wort in der Darstellung des Falles in Nr. 12. Die Bemerkung selbst steht im Zusammenhänge mit einer in der Veröffentlichung nicht er wähnten anderen Angelegenheit, in der vom rechtsgelehrten Syndikus des Verbandes die Erhebung einer Klage angeraten wurde, zu der ich aber keine Neigung haben kann nach der insbesondere hinsichtlich des Pfandbruchs beim Gericht ge sammelten Erfahrung. Der Freispruch des Angeklagten bleibt mir unverständlich in Anbetracht der gewaltsamen W T eg- nahme der Uhr; und ich bin überzeugt, dass ein anderes Gericht im gleichen Falle den Angeklagten verurteilen muss aus „rein rechtlichen Gründen“, die der obenerwähnte Kollege als für die Freisprechung gegeben erachtet. Die Gerichte urteilen bekanntlich nach ihrer Ueberzeugung. Und wenn der Vorsitzende Richter meiner im Strafantrag hervor gehobenen Behauptung der gewaltsamen Wegnahme der Uhr auf den Grund gegangen wäre, dann dürfte das Urteil doch wohl wesentlich anders ausgefallen sein. Wenn wir also ganz sicher gehen und allen „rechtlichen Gründen“ den Wind aus den Segeln nehmen wollen, können wir das vielleicht dadurch erreichen, dass wir am Ladeneingang, von der Strasse aus gut lesbar, und ferner an der Wand im Laden möglichst grosse, mehrsprachige Plakate aushängen mit der Erklärung, dass wir an den uns zur Reparatur (Ausbesserung) übergebenen Sachen „das Pfandrecht geltend machen und die ausgebesserten Gegenstände demzufolge nur gegen vorherige Zahlung der Reparaturkosten auszufolgen gewillt sind“. Die bezüglichen Gesetzesparagraphen aus dem Bürger lichen Gesetzbuch und dem Strafgesetzbuch würden eine sehr dekorative Wirkung ausüben, und die Reparaturmarken mit den gleichen Erklärungen und Strafandrohungen würden sich auch sehr schön ausnehmen und Nutzen stiften. Um dem Einwand vorzubeugen, dass die Kunden das nicht gelesen hätten, daher von unserer Willenserklärung nichts wüssten, könnte ihnen diese bei jedesmaligem Betreten des Ladens noch besonders „ver kündet“ werden mit dem gleichzeitigen Ersuchen, die Erklärungen auf den Plakaten und der Reparaturmarke aufmerksam zu lesen und danach sich zu richten. Wer sich nicht der Mühe unter ziehen will, hierfür einen Papagei abzurichten, der kann ja ein Grammophon aufstellen — selbstredend mit einer mehr sprachigen Platte, bei der nötigenfalls auch der Dialekt be rücksichtigt werden kann — mit und ohne Kraftausdrücke. Aus gelöst kann der Sperrhebel ja werden durch eine mit der Tür verbundene Strippe. Jeder Kunde würde sich ungemein freuen, wenn er gleich beim Eintritt mit einem Wortschwall begrüsst würde, der dann mit einer schätzenswerten „Rechtsbelehrung“ schliesst, die jeden Kunden vor Strafe bewahren kann! Die famose Idee gibt der geschätzte Verbandskollege frei, um die Ausführung nicht durch Patentgebühren zu verteuern. Ehrentafel für die im Kriege gefallenen, verwundeten und vermissten Kollegen. Den Heldentod fürs Vaterland auf dem Felde der Ehre erlitt der Uhrmachergehilfe Johannes Scherneck am 20. Juni im Stellungskampf vor Ypern; Uhrmachermeister Richard Mühle in Dresden-Neust, schreibt uns: er war von 1911 bis zu seiner Einberufung 1914 mein treuer Helfer. — In Galizien fiel der Uhrmachergehilfe Heinrich Holzner, Kriegsfreiwilliger, Sohn des Uhrmachers H. Holzner in Bad Tölz; er erhielt auf unserem Verbandstage in Eisenach auf seine ausgestellte Arbeit den III. Preis; in Tätigkeit war er bei den Kollegen X. Eberle in München und Oelschläger in Halberstadt. — Für das Vater land starb der Goldschmied Max Beyer aus Erfurt. — An den Folgen der Verwundung starb der Juwelier Anton Maisch hofer aus Straubing am 17. Juni im Feldlazarett bei St. Mihiel I im Alter von 31 Jahren. — Den Heldentod fürs Vaterland erlitt
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