Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 40.1915,3-
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19150100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19150100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Berufsgenossen im Felde
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 40.1915,3- -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 121
- ArtikelAufruf an alle Kollegen und Fachgenossen! 122
- ArtikelDer erste Tag in Feindesland 122
- ArtikelWie ermittelt man die Kraftverhältnisse einer Zugfeder? (Schluss) 123
- ArtikelAus unserem Beschwerdebuch 125
- ArtikelSprechsaal 126
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 128
- ArtikelUnsere Berufsgenossen im Felde 129
- ArtikelVerschiedenes 129
- ArtikelPatentbericht 130
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 130
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) -
- BandBand 40.1915,3- -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 14 Die Uhrmacherkunst. 129 Unsere Berufsgenossen im Felde. Ton der Innung Halle a. S.: Ernst Baumgärtel und Richard Helms aus Delitzsch, Landw.-Inf.-Reg. 27, Ers.-Bat., 11. Korporalschaft, 1. Rekr.-Depot, Köln-Nippes. W König unser Schriftleiter und Geschäftsführer des Zentralverbandes, 10. Komp., 3. Batl., Füs.-Reg. 36, 113. Inf.-Div., 225. Inf.-Brigade. Verschiedenes. Bekanntmachung der Deutschen Seewarte. Die 39. Wettbewerb prüfung für Marinechronometer wird in derZeit vom 8. Oktober 1915 bis zum 19. Februar 1916 in der Abteilung IV der Deutschen Seewarte ab gehalten werden. Als letzter Tag für die Anmeldung von Chronometern (mit Nummernangabe) zum Wettbewerb ist der 25. September 1915, und für die Einlieferung der Instrumente der 1. Oktober 1915 festgesetzt worden. Instru mente, die später angemeldet oder eingeliefert werden, können zur Wett bewerbprüfung nicht mehr zugelassen werden. Es steht jedem im Gebiete des Deutschen Reiches ansässigen und selbständigen Uhrmacher, der sich als solcher durch Lehrbrief oder Zeugnisse von Uhrmacherschulen ausweist, frei, bis 20 Chronometer „deutscher Arbeit“ zur Wettbewerbprüfung einzuliefern. Im übrigen können „Chronometer deutschen Ursprungs“ in unbeschränkter Anzahl eingesandt werden. Sind von einer Firma mehr als 20 Chronometer angemeldet, so sind bei der Einlieferung 20 Instrumente für den Wettbewerb um die Preise zu bezeichnen. Die übrigen Chronometer weiden „ausser Wett bewerb“ eingestellt. Die Deutsche Seewaite behält sich vor, Chronometer, die nicht in den letzten 12 Monaten gereinigt und mit neuem Oel versehen worden sind, und solche, die älter als 3 Jahre sind, von der Prüfung aus- zuschliessen. Die Ausgeschlossenen. Aus Genf wird dem „Berl. Tagebl.“ tele graphiert: Die Pariser Akademie der Medizin hat in einer geheimen Sitzung auf Antrag des Berichterstatters Blanchard die vier deutschen Mitglieder end gültig ausgeschlossen. Die Namen dieser Verfehmtm lauten: Wilhelm Röntgen, Emil Behring, Emil Fischer und Paul Ehrlich. Auf welcher Seite ist die Schande? — Es ist nicht zweifelhaft, wie die Antwort auf diese Frage ausfallen wird. Die Mediziner Ehrlich und Behring, der Physiker Röntgen und der Chemiker Emil Fischer sind weltbekannt und haben es nicht nötig, etwaige Aufmerksamkeiten der Pariser Akademie der Medizin zu beachten. Uns interessiert bei dieser Angelegenheit mehr die Person des Berichterstatters Blanchard. Dieser Professor der Medizin hat vor Jahren eine recht interessante Schrift über die Sonnenuhren im Kreise Brianijon (Provinz Hautes-Alpes) erscheinen lassen. Die Kenner der Fachliteratur werden das wissen. Dieser Seitensprung des Mediziners nimmt den Verfasser dieser Zeilen für ihn ein, daneben die Tatsache, dass Herr R. Blanchard ein zwar nicht fehlerfreies, aber leidliches Briefdeutsch schreibt Wir wollen zu seinen Gunsten annehmen, dass er bei dem obenerwähnten Aktus, der bald auch in Frankreich der Lächerlichkeit verfallen sein wird, nicht der Schieber, sondern der Geschobene gewesen ist. A Die Lage auf dem Gebiete der Zollpolitik ist augenblicklich folgende. Es schwirren Pläne durch die Luft, nach denen durch Wegfall oder Herabsetzung der Zollschranken gegenüber Oesterreich eine vom Ausland unabhängige Wirtschaftsgemeinschaft in Mitteleuropa errichtet werden soll. Durch die zahlreichen Kriegserklärungen sind sämtliche mit den feindlichen Ländern vor dem Kriege geschlossenen Handelsverträge gegenstandslos geworden; sie müssen nach dem Kriege wieder erneuert werden. Handels verträge, die eine für Deutschland günstige Fassung erhalten, werden unser Wirtschaftsleben nach dem Kriege nachhaltiger beeinflussen als eine Milliarden- Kriegsentschädigung. Es werden also mit dem Friedensschlüsse wichtige Zoll- und Handelsfragen entschieden werden, die auch für die Betriebe des gewerblichen Mittelstandes einschneidende Bedeutung besitzen. Ein „geprüfter“ Uhrmacher. Ein Uhrmacherobermeister des Gewerbe kammerbezirkes Zittau teilte der dortigen Gewerbekammer mit, dass sich ein Uhrmacher, der vor einigen Jahren die Gehilfenprüfung abgelegt und be standen hat, auf dem Firmenschilde als „geprüfter Uhrmacher“ bezeichne Er bat um Auskunft darüber, ob eine derartige Bezeichnung, die leicht irreführen könne, indem sie auf eine bestandene Meisterprüfung hinweise, zulässig sei. Die Frage ist von der Gewerbekammer in ihrer Sitzung am 30. Juni 1915 verneint worden, da nach ihrer Ansicht durch diese Bezeichnung der Anschein erweckt werden soll, als ob der Uhrmacher die Meisterprüfung abgelegt habe. Es ist jedenfalls nicht üblich, dass sich Handwerker, die nur die Gehilfen prüfung bestanden haben, als geprüfte Handwerker bezeichnen. Da der Uhr macher somit eine Täuschung des Publikums durch die gewählte Bezeichnung herbeiführen will, verstösst er gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wett bewerb. Die Uhrmacher von Pfetterhausen. Seit Anfang des Krieges haben die Uhrenfabrikanten in Pfetterhausen, die, nebenbei gesagt, fast alle Schweizer sind, kein leichtes Leben; das ist sehr leicht begreiflich, die meisten sehen sich veranlasst, ihre Räume zu schliessen und (ich nach der Schweiz — hauptsächlich nach Bonfol — zurückzuziehen. Aber was sollen sie mit ihren Werken oder Gehäusen machen, die in Arbeit und bestellt waren. Diese sind für Deutschland bestimmt und infolgedessen auch für diesen Markt hergestellt, konnten aber infolge des Krieges nicht an die Besteller abgeliefert werden, was für die Fabrikanten einen grossen Verlust bedeutet. In Bonfol erzählt man sich, dass der eine von ihnen nicht weniger als 3000 Stück unter den Händen hat. Ebenso waren eine Anzahl der Arbeiter in diesen Fabriken aus Bonfol, die jeden Morgen und Abend von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte, und umgekehrt, über die Grenze gingen, welche dadurch ihr Brot verloren. Indessen ist, dank dem Entgegenkommen der schweizerischen Behörden, die Sache so gut, als es die Umstände er laubten, geordnet worden. Die Pfetterhausen er Fabrikanten erhielten die Erlaubnis, ihre Taschenuhren in der Schweiz in Sicherheit zu bringen, wo sie in plombierten Kisten auf bewahrt bleiben, um nach dem Kriege von ihren Besitzern wieder nach Deutschland geschafft zu werden. Aus Moskau. Die Schweizer Uhrenfabrik H. Moser & Cie. in Le Locle besitzt in Moskau eine Filiale, die bei den letzten Ausschreitungen gegen deutsche Häuser geplündert wurde. Naoh der „Gazette de Lausanne“ hat die Firma um Einleitung diplomatischer Schritte ersucht, um eine Entschädigung für den mehrere hunderttausend Frank betragenden Schaden zu erlangen. Verbotener Verkauf eiserner Fingerringe. Urteil des Reichsgerichts vom 6. Juli 1915. (Nachdr. verb.) Die zu Kriegsbeginn aufgekommene Sitte, eiserne Fingerringe zu tragen, artete mit der Zeit zu einem derartigen Unfug aus, dass der kommandierende General des 7. Armeekorps (Münster i. W.) sioh genötigt sab, den Verkauf derartiger Fingerringe durch militärische An ordnung zu verbieten. Der Uhrmacher Robert Wüsthcff ist daher, weil er diesem Verbot zuwider eiserne Fingerringe verkauft hat, vom Landgericht Bochum am 10. April 1915 wegen Vergehens gegen § 9b des Belagerungs- zuetandsgesetzes vom 4. Juni 1851 entsprechend bestraft worden. Seine Revision wurde jetzt vom Reichsgericht auf Antrag des Reichsanwalts als unbegründet verworfen. sk- Die Leipziger Herbstmesse findet statt. Die Notwendigkeit, die Herbstmesse abzuhalten, wird in allen an derselben interessierten Kreisen rückhaltlos anerkannt, selbst von jenen, welohe die vorgehenden Messen nicht genug bekämpfen konnten. Gestützt auf die Erfahrungen aus den beiden letzten Leipziger Kriegsmessen, sieht man auch der kommenden Messe mit Vertrauen entgegen. Durch eine Rundfrage bei den Interessentenkreisen, ver anlasst von verschiedenen Verbänden, ist festgestellt, dass die für die Messe in Frage kommenden Industrien nach wie vor für die Abhaltung der Messe eintreten. Sie gehen sämtlich von der Meinung aus, dass die politische und militärische Lage als geklärter ansusehen ist als bei der Abhaltung der vorigen Herbstmesse. Andererseits muss mit einem weiteren steigenden Bedarf im allgemeinen, im besonderen jedooh für die Einteilung des Weihnachtsgeschäftes gerechnet werden. Ausserdem ist die Leipziger Messe nicht ^ allein für die grösseren, sondern auch für die kleineren Käufer aus den Provinzen ein nicht zu umgehender Faktor. Die gleichen Anschauungen gelten zweifellos auch für das Ausland, soweit es in Frage kommt. Schliesslich ist die Leipziger Messe eine Institution, die mit der Organisation des deutschen Handels un auslöschlich verbunden ist und für viele Industrien und ganze Industriezentren von bestimmendem Einfluss. Neben diesen tatsächlichen Erwägungen sprechen aber auch gewichtige nationale Gründe für die Abhaltung der Herbstmesse. Nach bald einjähriger Kriegsdauer steht unser Wirtschaftsleben ungeschwächt da. Die beiden stattgefundenen grossen Leipziger Messen sprechen eine beredte Sprache für diese erfreuliche Tatsache. Sie sind aber auch ein glänzendes Zeugnis nicht allein für unseren Handel selbst, sondern auch für unsere wirtschaftliche Bedeutung für den Handel mit dem Ausland. Untersagte Ein - nnd Durchfahr von Armbändern (Armbanduhren) deutscher Herkunft in Frankreich bedeutet für unsere Pforzheimer In dustrie und die mit ihr zu diesem Geschäft verbundenen Schweizer Uhren industrie einen schweren Schlag. Es handelt sich im wesentlichen um doublierte Armbänder und Armbanduhren. Neuerdings ist dieses Verbot noch durch den Hinweis verschärft worden, dass die Einfuhr in Frankreich und Durchfuhr durch Frankreich aller Gegenstände der Uhrmacherei oder der Bijouterie deutscher Herkunft nicht nur untersagt ist, sondern dass diese Sendungen auch beschlagnahmt werden. Die Schweizer Kammer für die Uhrenindustrie hat bei der französischen Zollbehörde Schritte zur Aufhebung dieses Verbotes getan, aber nur die Aufhebung für solche Sendungen erlangt, die vor Be kanntwerden des französischaß Verbotes aus der Schweiz versandt waren. Schweizer Uhren für italienische Soldaten. Wie versichert wird, ist es schweizerischen Uhrenfabriken gelungen, grössere Uhrenbestellungen für die italienische Armee zu erhalten. Wir hätten also hier ein Gegenstück zu den grossen Bestellungen der englischen Regierung, über welche die Westschweiz seinerzeit in helles Ent zücken geriet, obgleich die englischen Grossisten, ebenso wie die englischen Uhrmacher, sich laut mit dieser für ihr Geschäft schädlichen Massnahme der Regierung nicht einverstanden erklärten. Neue Armband-Uhrkapsel. Unter Nr. 9124 bringt die Firma Georg Jacob G.m.b.H., Leipzig, eine neue Armband-Uhrkapsel in den Handel. LTX Zur Verwendung gelangt die beliebte Palmkapsel, bei welcher der Boden mittels maschineller Einrichtung zwei Einschnitte erhält. Durch diese Ein schnitte und unter der Tucheinlage hindurch wird dann der beigefügte Leder riemen gezogen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder