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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 40.1915,3-
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19150100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19150100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum 100 jährigen Geburtstage Adolf Langes, des Gründers der sächsischen Uhrenindustrie
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unlauterer Wettbewerb eines Pfandleihgeschäftes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 40.1915,3- -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 25
- ArtikelZum 100 jährigen Geburtstage Adolf Langes, des Gründers der ... 26
- ArtikelUnlauterer Wettbewerb eines Pfandleihgeschäftes 28
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 28
- ArtikelUnsere Berufsgenossen im Felde 31
- ArtikelVerschiedenes 31
- ArtikelKonkursnachrichten 32
- ArtikelVom Büchertisch 32
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 32
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) -
- BandBand 40.1915,3- -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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28 Die Uhrmacherkunst. Nr. 4 schlag seinem segen- und arbeitsreichen Leben ein Ende. Sein Name lebt aber in seiner Schöpfung fort, und das deutsche Volk, vor allem aber die deutschen Uhrmacher erfüllen nur eine Pflicht der Dankbarkeit, wenn sie Adolf Lange für seine grossen Ver dienste um unser Vaterland ein bleibendes Andenken bewahren. Menschen kommen, Menschen gehen, Was sie schaffen, bleibt bestehen, Wenn es gross und edel war! Unlauterer Wettbewerb eines Pfandleih geschäftes. [Nachdruck verboten.] Urteil des Reichsgerichts vom 29. Januar 1915. Dass unter Umständen der Gebrauch der eigenen Firma strafbar sein kann, nämlich dann, wenn durch Mangel eines unterscheidenden Zusatzes die Verwechselung verschiedener Be triebe desselben Unternehmers möglich ist, zeigt folgender Fall aus der Praxis des Uhren- und Goldwarenhandels, den jetzt das Reichsgericht entschied: Der Kaufmann August Busch in Münster i. W. ist einerseits Inhaber eines Goldwaren-Pfandleihgeschäftes unter der Firma „Münstersehe Pfandleihanstalt Hölscher & Co.“, anderseits eines gewöhnlichen Uhren- und Goldwaren Verkaufsgeschäftes, welches nur mit „Hölscher & Co.“ firmiert. Beide Geschäfte stellen ge sonderte Betriebe dar, die nur durch ein gemeinsames Geschäfts haus und die Person des Inhabers verbunden sind. Am 18. September 1913 kündigte die „PfandleihaDstalt“ in einem Inserat die Auktion verfallener Pfänder, wie Uhren, Brillant ringe usw., für Anfang Oktober an. Am 6., 8. und 9. Oktober veröffentlichte dann „Hölscher & Co.“ Inserate, in denen von billiger Abgabe einiger „Partien Uhren unter Garantie guten Gehens“ die Rede war. Da man die Inserate für missverständ lich hielt, stellten die Münstersche Uhrmacherzwangsinnung und ein einzelner Uhrmacher Strafantrag gegen Busch wegen un lauteren Wettbewerbs. Das Landgericht Münster stellte fest, dass das erste Inserat, die Auktionsankündigung, in Ordnung ist. Hingegen enthalten die späteren Inserate wissentlich unwahre und zur Irreführung des Publikums geeignete Angaben, deren Zweck die Vortäuschung eines besonders günstigen Angebots gewesen ist. Das Münstersche Publikum kennt im allgemeinen unter der Firma Hölscher nur die Pfandleihanstalt; dass neben dieser noch ein besonderes, reguläres Goldwarengeschäft „Hölscher & Co.“ des gleichen Unternehmers besteht, ist dem grössten Teil der Bürgerschaft unbekannt. Daher wird alles, was in Zeitungs inseraten von „Hölscher & Co.“ mitgeteilt wird, von den Leuten % ohne Rücksicht, ob „Pfandleihanstalt“ dabei steht oder nicht, für eine Verlautbarung desselben Geschäfts gehalten. Busch hat dies gewusst, da ihn das Amtsgericht schon früher einmal auf gefordert hat, " in seiner Zeitungsreklame auf den Unterschied beider Geschäfte hinzuweisen, damit ein nachteiliger Irrtum des Publikums ^vermieden bleibe. Im vorliegenden Fall war es nun sehr leicht möglich, dass der Zeitungsleser, der wenige Wochen zuvor die Auktionsankündigung der Pfandleihanstalt gelesen hatte, nunmehr die späteren Angebote einzelner „Partien Uhren“ seitens der Firma „Hölscher & Co.“ dahin verstand, dass Busch bei der Auktion die verfallenen Pfänder billig zurückgekauft habe und nun äusserst preiswert an die Privatkundschaft feilbiete. Dies war jedoch ein Irrtum, denn hier handelte es sich um ganz reguläre Handelsware, die vom Ladengeschäft „Hölscher & Co.“ freihändig erworben war und einfach weiterverkauft wurde, also mit dem Pfandleihgeschäft gar nichts zu tun hatte. Somit ent hielten diese Inserate, die an sich ganz richtig besagten, dass das Goldwarengeschäft „H. & Co.“ billige Uhren verkaufe, für das Publikum unwahre, täuschende Angaben über Anlass des Verkaufs und Preisbemessung und die ungerechtfertigte An kündigung eines besonders günstigen Angebots. Busch hat die Möglichkeit eines Irrtums des Publikums gekannt und war daher verpflichtet, durch Zusätze in den Inseraten das Publikum über die Doppelnatur seines Unternehmens aufzuklären. Durch Ver schweigung des Unterschiedes beider Geschäfte hat er den Irr tum mit Absicht aufrechterhalten und die Täuschung ermöglicht. Dass er an sich für sein Verkaufsgeschäft volles Recht auf die Firma „H. & Co.“ hatte, ändert nichts hieran. Busch wurde daher unter teilweiser Freisprechung am 29. April 1914 wegen Vergehens gegen § 4 des Wettbewerbsgesetzes zu 50 Mk. Geld strafe verurteilt. Revision legten die Nebenkläger ein, weil B. nicht auch wegen Verletzung des Pfandleihgesetzes verurteilt sei, und der Angeklagte, weil der Gebrauch einer Firma für den zugehörigen Betrieb keine unwahre Angabe und keinesfalls straf bar sei. Das Reichsgericht verwarf jedoch beide Revisionen als unbegründet; durch Verabsäumung der Pflicht, das Publikum aufzuklären, dass es sich nicht um einen Verkauf des Pfandleih geschäftes, sondern des regulären Warengeschäftes handelte, hat B. strafbarerweise die Täuschungsmöglichkeit herbeigeführt. sk. Innungs- und Vereinsnachrichten 1 ) des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. (Hauptverband der Deutschen Uhrmacher.) Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen. Verein der Berliner Uhrmacher, E. V. Hiermit laden wir unsere Mitglieder zu der am Diens tag, den 16. Februar, abends 9 Uhr, in den „Industrie- Festsälen“, Beuthstrasse 19/20, stattfindenden 294. ordent lichen Versammlung freundlichst ein und bitten die Kollegen, recht zahlreich und pünktlich zu erscheinen. Die Tagesordnung wird durch unser Nachriehtenblatt mitgeteilt. Mit kollegialem Gruss Der Vorstand. Ernst Born, I. Vorsitzender. Innung Breslau. Am 15. Februar kann Herr Kollege Richard Hempel in Breslau auf den erfolgreichen 25jäbrigen Bestand seines Geschäfts zurückblicken, wozu wir dem noch im besten Mannesalter befindlichen Jubilar aufrichtig gratulieren. Herr Hempel ist den Breslauer Kollegen besonders wertvoll und von ihnen geschätzt, weil er verstanden hat, mit viel Ausdauer und Umsicht den Breslauer Uhrmaeherverein durch viele Jahre seines Bestehens lebensfähig zu erhalten, bis es ihm gelungen war, unter grossen Schwierigkeiten die jetzt seit 2 Jahren bestehende Breslauer Uhrmacher-(Zwangs-) Innung zu schaffen, deren Obermeisteramt Herr Hempel auch ausübt. Möchte es dem Jubilar recht lange beschieden sein, zum Wohle unseres Berufes und zum Wohle seiner Familie weiterwirken zu können. E. H. Uhrmacherzwangsinnung Breslau. I. Vierteljahresversammlung am Donnerstag, den 21. Januar, nachmittags 3 Uhr, in Paschhes Restaurant. Tagesordnung: 1. Verhandlungsbericht der letzten Versammlung und Jahresbericht. 2. Anwesenheitsliste verlesen — Beitragszahlung. 3. Antrag, den kriegsteilnehmenden Mitgliedern während des Krieges die Beitragszahlung zu erlassen. 4. Nachbewilligung von 25 Mk. für unsere ostpreussischen Kollegen und 30 Mk. als Liebesgabe der Handwerkskammer für die im Felde stehenden Handwerker. 5. Antrag: Beschlussfassung darüber, wie dte Mitglieder über Bekannsgabe der Erhöhung der Reparatur- und Verkaufs preise in den Tageszeitungen denken. 6. Genehmigung der Abänderung der Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens. 7. Beschlussfassung, ob die Innung zu den Gehilfenprüfungen die Zuziehung des gewerblichen Fort bildungsschullehrers als Beisitzer wünscht. 8. Kassenbericht und Abschluss. 9. Vorstandswahl (§28). Es scheiden diesmal aus: Kollegen E. Pfitzner, K. Stolz, Ohlau, Bruno Langner und durch Tod H. Clemens. Die ersten drei Herren sind wieder wählbar und eine Neuwahl. 10. Wahl für das Gehilfen wesen (§ 35), Kollege G. Wegehaupt; 11. Wahl für das Lehrlingswesen (§36), Kollege P. Philipp; beide scheiden aus. Dieselben sind wieder wählbar. 12. Wahl der Unlauteren Wettbewerb-Kommission. 13. Wahl der Sehul- kommission. 14. Bericht über die erfolgten Gehilfenprüfungen. 15. Bericht der Schutzkommission. 16. Eingänge und Mitteilungen. Bericht über eine eingereichte Klage wegen unlauteren Wettbewerbs. Zur Beachtung. Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Zentralverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 5 bestimmte Einsendungen werden bis spätestens den 22. Februar Arbeten. 1) Die Berichte Berlin (Freie Innung) und Magdeburg mussten wir für die näohste Nummer zurückstellen, da für die vorliegende Nummer der Platz nicht ansreicht. Die Sohriftleitung.
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