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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 40.1915,3-
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19150100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19150100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 40.1915,3- -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 141
- ArtikelIm Reiche des Zaren! 142
- ArtikelDie Bearbeitung der Edelsteine für die Zwecke der Uhrmacherei 144
- ArtikelAuf- und Abwerke 144
- ArtikelZur Herbstmesse in Leipzig 145
- ArtikelBetrachtungen über die Armbanduhren 146
- ArtikelOskar Enzmann † 147
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 147
- ArtikelVerschiedenes 148
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 149
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) -
- BandBand 40.1915,3- -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 16 Die Uhrmacherkunst. 149 dies Herrn Behrens gelungen ist, wird ein Gutachten von unserem Schrift leiter ergeben, welcher jetzt im Felde steht und Gelegenheit hat, das Instru ment zu prüfeD. — Es möge noch erwähnt sein, dass das Periskop au- sammen schiebbar eiogerichtet ist, nur 400 g wiegt und demnach als Feldpostbrief für 20 Pfennig verschickt werden kann. Wahrheitsgemässe Erteilung von Auskünften über Angestellte. Der Prokurist einer Firma in Hamburg hatte eine andere Firma um Auskunft über den von letzterer entlassenen Lehrling ersucht. Er erhielt die Antwort, der Lehrling sei bei ihr aus disziplinarischen Gründen entlassen worden, wobei die Erwartung ausgesprochen wurde, der Lehrling werde bei der anfragenden Firma wohl kein Geld in die Hände bekommen. Daraufhin wurde er an gestellt. Der eigentliche EutlassungsgruDd war Diebstahl gewesen. Als nun die spätere Prokuristin den Lehrling mit 1200 Mk. nach der Bank schickte, kehrte dieser nicht zurück, so dass sie ihrem Geschäft den Schaden ersetzen musste. Sie erhob daraufhin gegen die Auskunft erteilende Firma Klage beim Landgericht Hamburg auf Erstattung des ersetzten Betrages mit der Be gründung, die wissentlich falsche Auskunft habe zur Anstellung des Lehr lings gefühlt. Die Firma entgegnete, sie treffe keinerlei Schuld, vielmehr hätten noch weitere Fragen an sie gestellt werden müssen, falls der gegebene Bescheid nicht genügt habe. Das Landgericht wies die Klage ab. Gegen dieses Urteil legte die Klägerin Berufung beim Hanseatischen Oberlandes gericht ein und hatte damit den Erfolg, dass die Auskunft erteilende Firma zum Ersatz der 1200 Mk. verurteilt wurde. Der spriDgende Punkt der Begründung des Urteils lag in folgenden Sätzen: Da nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch eine direkte Unehrlichkeit nicht als Disziplinwidrigkeit bezeichnet zu werden pflegt, würde die befragte Firma die Unwahrheit gesagt haben. Ein Prinzipal, der vorsätzlich einem anderen Prinzipal auf dessen Frage nach den Eigenschaften eines früheren Angestellten, den der letztere bei sieh anzustellen beabsichtigt, verschweigt, dass er den Angestellten wegen einer Unehrlichkeit entlassen hat, handelt gegen die guten Sitten, weil er sich sagen muss, dass der Angestellte den neuen Prinzipal ebenfalls durch Unredlichkeiten schädigen kann. Obgleich dieser Vorgang sich in den Kreisen des Hamburger Gross handels abspielte, zwingt er ohne weiteres zu Betrachtungen über die Art, wie manche Gehilfenauskünfte gegeben werden, und wie schon mancher Prinzipal durch ein zu wohlwollendes, verschleierndes Zeugnis mit dem neuen Gehilfen hereingefallen ist. Schaufensterausstattnng. Zur Ausschmückung der Schaufenster bringt die Firma Georg Jacob, G. m. b. H., Leipzig, Porzellanbüsten von Kaiser Wilhelm II. und von Generalfeldmarsohall von Hindenburg in den Handel. Die hier abgebildeten Büsten haben eine Höhe von 23 cm, und kostet das Stück 4,50 Mk. Die Philadelphia Watch Co. m. b. H. in Hamburg wird auch die diesjährige Herbstmesse nicht vorübergehen lassen, ohne ihren Geschäfts freunden Gelegenheit gegeben zu haben, ihre Musterkollektion in ihrem Mess- lokale: Handelshof, Zimmer 193, vom 29. August bis zum 4, September zu besichtigen und die Herbstaufträge in bequemer Weise zu erteilen. — Die Schwierigkeiten, die der Firma in der Abwickelung ihrer Geschäfte durch die Einberufung fast des gesamten männlichen Personals vom Direktor herab bis zu den Markthelfern entstanden sind, haben sich nicht verringert, iodessen konnten dank der getroffenen Vorsorge mit genügenden Ersatzkräften bisher alle eingehenden Aufträge ohne erhebliche Stockung ausgeführt werden. Ursachen verspäteter Lieferung von Waren. Seit längerer Zeit gehen bei den Grosshäusern Beschwerden ein, dass ihre Kundschaft nicht so bedient wird, wie sie es wünscht. Wir möchten unsere werten Leser daher darauf aufmerksam machen, dass es den Lieferanten infolge des Feldzuges an dem geeigneten Personal fehlt und diese deshalb sehr viele Aushilfsleute beschäftigen müssen, ausserdem noch die Fabrikanten durch denselben Mangel schwer liefern können. Gleichzeitig möchten wir noch bemerken, dass die Bahn- und Postverbindungen infolge von Truppentransporten usw. nicht so sind, wie in Friedenszeiten, und daher auch zu einer Verzögerung im Ein- und Ausgange der Bestellungen viel beitragen. Es wird deshalb gebeten, darauf Rücksicht zu nehmen und, um allen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, die Bestellungen möglichst frühzeitig aufzugeben und Verspätungen aus obenangeführten Gründen zu entschuldigen. Silberknrs. Nachdruck verboten. 800 / 1000 Arbeitssilber der Vereinigten Silberwarenfabriken per kg 96 Mk. oder per g 9,6 Pf. vom 27. Juli. Konventionspreis der „Vereinigten Silberkettenfabrikanten Deutschlands* für 80,00 feine silberne Ketten auf 99 Mk. per kg, 9,9 Pf. per g. Frage- und Antwortkasten. Anonyme Anfragen werden nicht berücksichtigt. Fragen. Frage 2267. Wie kann sich am einfachsten und in gesetzmässiger Weise der Uhrmacher liegengebliebener Reparaturen entledigen? U.-J. in C. Frage 226?. Von welcher Firma erhält man Aegir-Nadeln für Zonophon? A. B. in H. Frage 2269. Ich habe oft Stockgriffe einzukitten. Kann mir jemand einen guten, haltbaren Kitt empfehlen? St. L. in R. Frage 2270. Wie kann ich Nickelketten, die in der Sonne gelegen haben und angelaufen sind, wieder blank bekommen? Frau A. W. in B. Frage 2271. Gibt es ein Verfahren, mit Zinn ohne Lötwasser zu löten? ; G. S. in L. Frage 2272. Wie reinigt man ein Marmorgehäuse von Rostflecken und Fettflecken? Im voraus Dank. 0. M. in R. Frage 2273. Für mein Schaufenster möchte ich schwarze Preis- resp Reklamebärtchen aufertigen, die dann mit weisser Rundschrift beschrieben werden sollen. Wie stellt man sich eine dafür geeignete weisse Tinte her? G. S. in E. Frage 2274. Iufolge Messingmangels bin ich genötigt, für kleine Messing teile, die ich anfertige, anderes Metall zu verwenden. Ich habe eine Ver goldungseinrichtung und könnte diese Teile auf diesem Wege vermessingeu oder bronzieren. Wie gelingt mir das wohl am besten? N. R in Ch. Frage 2275. Wie kann man gelb gewordenes Elfenbein wieder weiss machen? H. L. in K. Frage 2276. Wer liefert gute Roskopfuhren, 181inig, mit Sekunden zeiger, in polierten Nickelgehäusen? A. L. Antworten. Wir bitten unsere Leser, sich recht rege an der Beantwortung der gestellten Fragen zu beteiligen. Zur Frage 2267. Ueber die „Entledignng liegengebliebener Dhren“ (Reparaturen) ist die in der Antwort in Nr. 15 der „Uhrmacher kunst“ vertretene Ansicht meiner Beurteilung naoh irrig! Auch nach 3 Jahren wird ein solcher, uns zur „Ausbesserung“ übergebener Gegenstand nicht „herrenlos“, sondern bleibt Eigentum des Ueberbringers oder dessen Auftraggebers, wohl aber wird dieser Gegenstand naoh 30 Jahren unser un bestrittenes Eigentum. — Wir haben aber gar nicht nötig, irgendwelche „Be stimmungen“ — wo diese zu Anden sind, ist in der Antwort übrigens nicht angegeben — zu „umgehen“, um zu unserem Recht zu kommen, und zwar auf dem geraden, gesetzlichen Wege, den uns das Bürgerliche Gesetz buch weist. Durch den uns erteilten und von uns angenommenen Auftrag, irgend einen Gegenstand „auszubessern“, schliessen wir mit dem Auftraggeber (Be steller) einen „Werkvertrag“. Sehen wir zu, was darüber im Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmt ist: Da finden wir zinächst eine wichtige Vorschrift im § 640: „Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmässig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist“, und dann heisst es im §641: „Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu ent richten. Ist das Werk in Teilen abzunebmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten.“ „Eine in Geld festgesetzte Vergütung hat der Besteller von der Abnahme des Werkes an zu verzinsen, sofern nicht die Vergütung gestundet ist“, während ferner gesagt wird im § 644: „Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Ge fahr auf ihn über. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung des von dem Besteller gelieferten Stoffes ist der Unter nehmer nicht verantwortlich . . . Und schliesslich finden wir eine besonders wichtige Bestimmung im § 647: „DerUnternehmerhat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder aus gebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.“ Diese Bestimmungen sind jedenfalls klar und allgemein verständlich und schliessen jedwede Deutelei aus, im Gegensatz zu verschiedenen anderen ge setzlichen Bestimmungen, die „gewiegte“ Juristen mitunter in die unglaub-
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