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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 40.1915,3-
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19150100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19150100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unlauterer Wettbewerb
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auf- und Abwerke (Schluss)
- Autor
- Emmel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 40.1915,3- -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 151
- ArtikelUnlauterer Wettbewerb 152
- ArtikelAuf- und Abwerke (Schluss) 153
- ArtikelDie Bearbeitung der Edelsteine für die Zwecke der Uhrmacherei ... 154
- ArtikelDie Genauigkeit in der Uhrmacherei 156
- ArtikelDie Uhrmacher und die Metallbeschlagnahme 157
- ArtikelPreiserhöhungen 157
- ArtikelSprechsaal 158
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 158
- ArtikelZentralkasse Spar- und Kreditbank, G. m. b. H., in Düsseldorf 159
- ArtikelVerschiedenes 159
- ArtikelKonkursnachrichten 159
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 159
- ArtikelAnzeigen 160
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) -
- BandBand 40.1915,3- -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Kr. 17 l)ie Ührmacherkunst. 153 sowohl bedeuten, er verlange dafür den Preis, den er dem Fabri kanten bezahlen müsse, als, er verlange den gleichen Preis, den der Einzelkäufer bei unmittelbarem Kauf in der Fabrik ent richten müsse. Der ersteren Auffassung stellt sich aber sofort die Erwägung entgegen, dass der Kaufmann damit nicht nur auf jeden Gewinn, sondern auch auf den Ersatz seiner Vertriebsspesen verzichten würde. Das Durchschnittspublikum wird daher in solchen Fällen mit dem Worte Fabrikpreis regelmässig die zweite Annahme verbinden. In diesem Sinne aufgefasst ist die An kündigung des Verkaufs zu „Fabrikpreisen“ jedenfalls dann un richtig, wenn die in Frage stehende Fabrik ihr Erzeugnis an Einzelkäufer überhaupt nicht abgibt, im gegenteiligen Falle ist sie richtig nur dann, wenn der Zwischenhändler in der Tat dem Einzelkäufer keinen höheren Preis berechnet, als dieser bei un mittelbarem Kauf in der Fabrik entrichten muss. Anders ist die j Sachlage, wenn der Fabrikant selbst den Verkauf seiner Ware zu Fabrikpreisen ankündigt. Man spricht von Fabrikpreisen in der Kegel nicht, wenn eine Fabrik die von ihr selbst hergestellten Waren unmittelbar an die Konsumenten absetzt. Geschieht dies aber doch, so wird darin regelmässig nichts anderes als der Hin weis darauf zu erblicken sein, dass das Publikum durch Einkauf in den Verkaufsräumen des Fabrikanten denjenigen Preisaufschlag erspart, den es bei anderweitigem Einkauf in der Form des Zwischenhändlergewinnes bezahlen muss. Keineswegs kann aber zugegeben werden, dass nach der Anschauung des Durchschnitts publikums der Fabrikant, der den Einzelverkauf der von ihm hergestellten Waren zu Fabrikpreisen ankündigt, damit'zusichere, er verlange keinen Ersatz für die ihm durch den Detailverkauf (in Gestalt von Ladenmiete, Verkaufspersonal usw.) erwachsenden Auslagen. Seine Ankündigung, er verkaufe zu Fabrikpreisen, wird also nicht dadurch zu einer unrichtigen Angabe im Sinne des § 3 des Wettbewerbsgesetzes, dass er bei Festsetzung des Preises die erwähnten Ausgaben miteinrechnet.“ Es tauchen hier also dieselben Zweifelfragen auf, wie bei dem Begriff „Selbstkostenpreis“. Aber über allen juristischen Erwägungen steht die rein geschäftliche Seite der Frage. Und da muss man sagen, dass den geschäftlichen Anschauungen lediglich die oben angeführten Entscheidungen des Oberlandes gerichts Kiel und des Reichsgerichts entsprechen. Unter Fabrikpreisen soll und kann man nur diejenigen Preise verstehen, die die Fabrik ihren Wiederverkäufern (Zwischenhändlern) normalerweise berechnet. Wenn zu diesen Preisen noch weitere Aufschläge (Zwischenhändlergewinne und erhebliche Vertriebskosten) kommen, so kann von einem „Fabrik preis“, also einem besonders günstigen Angebot, nicht mehr die Rede sein. Denn das günstige Moment liegt ja gerade nach allgemeiner Ansicht bei einem Kauf von der Fabrik darin, dass I man aus erster Hand, also ohne Vermittlung des Zwischenhandels, zu kaufen glaubt. Kündigen also z. B. Warenhäuser, Bazare oder andere Detail häuser „Verkauf zu Fabrikpreisen“ an, so wird eine solche Reklame meist als völlig unzulässig erachtet werden müssen, da diese Ge schäfte natürlich nicht zu denjenigen Preisen verkaufen, die die Fabrik von ihren Wiederverkäufern nimmt. Taucht irgendwo eine solche Reklame auf, so sollten die interessierten Detaillisten stets sofort der Sache auf den Grund gehen und eventuell ein gerichtliches Einschreiten veranlassen. Was hier von Fabrikpreisen gesagt ist, gilt auch unter Berücksichtigung der veränderten Tatumstände von der An kündigung „Verkauf zu Engrospreisen“. Hierunter können lediglich die Preise verstanden werden, die in regulärem Ge schäftsgänge die Grossisten ihren Kunden, also den Detaillisten berechnen, nicht etwa auch die Preise, die Grossisten, sofern sie an Private verkaufen, von der Privatkundschaft nehmen. Es liegt im Interesse des reellen Detailhandels, Auswüchse gerade auf dem Reklamegebiet energisch zu bekämpfen. (Konfektionär.) Auf- und Abwerke. (Schluss.) Dem neuen Auf- und Abwerk sei ein altes an die Seite gestellt, das bei uns nur wenig bekannt zu sein scheint. In unserer Fig. 3, die die Einrichtung von oben gesehen darstellt, sitzt auf der Federwelle oberhalb des Aufzugsrades das grosse Zahnrad A und über diesem, fest auf die Federwelle aufgetrieben, aber so, dass das Rad A sich völlig frei um seine Achse drehen lässt, das kleine Zahnrad a — der Einfachheit halber sind in der Skizze alle Zahnungen fortgelassen worden —, das in ein gleich grosses Rad b eingreift; letzteres ist mit einem kleineren Rade c fest vereinigt, und beide sind unter einer Ansatzschraube, die in einem Schenkelwulst des Rades A sitzt, drehbar. In gleicher Weise ist auf diesem Rade ein weiteres kleines Rad d angebracht, das ebenso gross ist wie das Rad c, und dies Rad d steht nicht nur mit dem Rade c im Eingriff, sondern auch mit dem ebenso grossen Rade e, das, mit dem kleineren Rade/ fest vereinigt, sich frei auf einem oberen Zapfen der Federwelle drehen kann. Das Rädchen f steht mit dem Rechen B im Eingriff. Die Achse dieses Rechens geht durch das ganze Werk, und zwar in der Regel durch die Mitte des ersten Zeigersteilrades, und trägt an ihrem jenseitigen Ende den Auf- und Abwerkzeiger. Beim Aufziehen der Uhr machen die sechs Rädchen ab c de f ebenso viele Umdrehungen wie die Federwelle, weil doch |das •Rädchen a mit letzterer fest verbunden ist und die Räderpaare a e und b c gleich gross sind. Die Winkelbewegung, die der Rechen B erfährt, also die Bewegungsweite des Auf- und Abwerkzeigers, hängt nun von dem Verhältnis der wirksamen Halbmesser des letzten Rädchens f und des Rechens selbst zueinander ab. Das Zahnrad A steht mit einem Triebe g im Eingriff, das in der Regel auf die Achse des Grossbodentriebes aufgetrieben wird. Wenn nun die Uhr im Gange ist, so wird auf diese Weise das Rad A rechtsherum gedreht, und da das mit der Federwelle fest verbundene Rad a jetzt feststeht, so muss sich das ganze übrige Räderwerk samt dem Rechen jetzt nach der ent gegengesetzten Rich tung drehen, als vor hin beim Aufziehen. Hier sehen wir also beim Aufziehen ein ein faches Räderwerk tätig, beim Ablaufen aber tritt ein Räderpaar als sogen. Planetenräder paar in Wirkung. Natürlich ist bei dieser Einrichtung auf das Grössenverhältnis zwischen Rechen B und Trieb f besonderer Wert zu legen; ferner Fig-3. ist die Anlage gewöhn lich so getroffen, dass sich das Rad A halb so schnell bewegt als das Federhaus. Dieses Auf- und Abwerk nimmt reichlich viel Raum in An spruch, was früher, zurzeit der wohlbeleibten Uhren, nicht viel zu sagen hatte; heute wird es, in Taschenuhren wenigstens, wohl kaum mehr angewandt werden, aber es ist jedenfalls so inter essant, dass es uns gerechtfertigt erschien, unsere Leser mit ihm bekannt zu machen. Emmell.
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