Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 40.1915,3-
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19150100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19150100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Noch einmal die Metallbeschlagnahme
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Streifen der Zeiger
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 40.1915,3- -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 191
- ArtikelNoch einmal die Metallbeschlagnahme 192
- ArtikelDas Streifen der Zeiger 193
- ArtikelDie Bearbeitung der Edelsteine für die Zwecke der Uhrmacherei ... 194
- ArtikelDie Wiener Tafeluhr, oder wie ich Zapfen einbohren lernte und ... 195
- ArtikelNochmals Granatreifenarmbänder 196
- ArtikelEin interessanter Prozess 196
- ArtikelAus unserem Beschwerdebuch 197
- ArtikelEin seltener Festtag 198
- ArtikelZentralkasse, Spar- und Kreditbank (Zentralkasse für das ... 198
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 198
- ArtikelVerschiedenes 200
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 200
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) -
- BandBand 40.1915,3- -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 21 Die Ührmacherkunst. 193 Für Uhrenteile aus Messing gilt die Bestimmung, dass sie von der Beschlagnahme frei sind, wenn sie entweder mit einem Aussen- oder Innengewinde versehen sind oder deren Stückgewicht weniger als 5 g beträgt oder die aus Blechen von weniger als 0,2 cm Dicke, oder Drähten von weniger als 0,5 cm Stärke be stehen, oder die irgendwie paarig verpasst sind, oder sonstige Einzelpaararbeit gefunden haben (was sich von allen unseren Furnituren sagen lässt, wenn das auch bei vielen noch nicht bis zur Vollendung geschehen ist), oder die irgendeine Veredelung (die Verordnung nennt das Endverarbeitung) erfahren haben, wozu auch ausser den oben genannten Verfahren schliesslich auch das Lackieren zu rechnen wäre. Es lässt sich demnach in einem normalen Uhrmacherladen kaum ein Gegenstand denken, der nicht unter eine Bestimmung fiele, die ihn von der Beschlag nahme frei macht. In Zweifelsfällen melde man den Gegenstand einfach an. Anmeldung und Beschlagnahme sind noch keine Fortnahme. Es wird von den betreffenden Kommissionen noch mancher an gemeldete Gegenstand zurückgewiesen werden, besonders wenn der Anmelder im Zweifelsfalle darauf dringt. Anders natürlich,; wenn er freiwillig mehr abgeben will als er muss, was wohl aber nur mit ganz ausgefallenen Ladenhütern, die auch kunst gewerblich verfehlt sind, der Fall sein dürfte. Im übrigen ist anzunehmen, dass auf Waren im Uhrmacher oder Goldwarenladen erst in letzter Linie gegriffen werden wird. Denn die Behörde ist sich sicher bewusst, dass sie mit dem Ein schmelzen unserer Waren einen riesigen Arbeitswert vernichten würde (ohne der Handlungsunkosten zu gedenken, die darauf ruhen), dem ein nur geringer Materialgewinn gegenübersteht. Da ist schon eher anzunehmen, dass von anderen Stellen genügende Mengen dieser Sparmetalle genommen werden, wo die Vernichtung des Arbeitswertes * in einem viel günstigeren Verhältnis zu dem Materialwerte steht, als bei den dünnen und kleinen Objekten unserer Branche, wenn auch die Gebrauchsfähigkeit jener Gegen stände dadurch ge- oder gar zerstört wird. Frei von der Be schlagnahme sind aus Kupfer, Messing, Nickel unter anderem: Amp6in, Badeartikel (Messing, vernickelt und sonstige), Bettstellen aus Messing, Bilderrahmen aus Messing, Bowlen, Bowlenlöffel, Brenner für Petroleumlampen, Brennmaschinen (Messing, ver nickelt), Briefeinwürfe, Brot-, Zucker- und Löflfelkörbe mit an montiertem Griff, Kabaretts, Dekorationsgegenstände, Eierbecher, Eierservice, Feuerzangen, Fingerhüte, Frisierlampen, Fruchtschalen, Fussballpumpen aus Messing, Gardinenspangen, Gartenspritzen, Gasbrenner, Gegenstände, deren Oesen eingelötet sind, Gewichte, Gewichtskasten aus Messing, Giesskannen, Golfschläger aus Kupfer, Gongs, Gürtelschnallen (gelötet), Haken und Oesen unter 2 g, Handtuchhalter aus Messing, Hängelampen, Jagdhörner, Kaflfee- und Teemaschinen, Kragenknöpfe, Kübel, Leuchter (Kunstgegen stände), Lichtsparer, Messerbänke, Messerständer, Messinghaken (gelötet oder unter 5 g), Messingklammern für Vorhänge, Messing zirkel, messingene Garderoben, Milchkannen, Militärknöpfe, Nipp sachen, Portierenstangen mit eingelötetem und festem Stift, Rad fahrglocken, Radfahrlaternen aus Messing, Radfahrpumpen, Rauch service, Reiseflakons, Reiseartikel, Ringe aus Messing gelötet, Ringe oxydiert, Ringnadeln, Salatbestecke, Schaufensterdekorationen, Schnurführer, Schirmständer, Schrauben, Schublehren, Schuh abstäuber, Schwamm- und Seifenkörbe, Signalhupen, Signalpfeifen, Sparbüchsen, Spargel- und Tortenheber mit Horn- und Perl- muttergriflf, Stoff klammern, Stopfringe, Tabletts für Rauchservice, Tee-Eier, Teesiebe, Teesieblöffel, Teeglashalter, Tennispfosten mit Messingkurbel und Messingbeschlägen, Tischglocken, Tischlampen, Tische mit Messingplatten, Tischrollen aus Messing, Türriegel, Träger aus Messing (vernickelt) mit Scharnieren, Trinkbecher und Tassen, Untersätze, Vasen, Vogelbauer mit Ständer, Vorhangringe, Vorhangschlösser, Waffen, bewegliche Wandarme, Weinkühler als Tafel- und Dekorationsgegenstände, Zahnstocherbehälter, Zier- nägel aus Messing, Zigarrenablagen (oxydiert), Zucker-, Keks-, Tee-, Butter- und Geleedosen, Zuckerzangen. Aus Nickel sind nur diejenigen Gegenstände mit dem Stempel „Reinnickel“ beschlagnahmt, die oben gesondert an geführten natürlich ausgeschlossen. Neuerdings sind auch Nickel fertigfabrikate mit bis 80 Proz. Reinnickel herab beschlagnahmt. Die Bestimmung dieses Prozentsatzes ist dem Uhrmacher aber nicht möglich, weil dazu eine schwierige chemische Analyse gehört. Ueber Aluminiumgegenstände eine Sonderliste anzufertigen, dürfte sich bei der kleinen Rolle, welche dieses Material in unseren Läden spielt, erübrigen. Für den Haushalt sei indessen der Wink gegeben, dass Kochgeschirre und wohl auch alle anderen in der Küche benutzten Gegenstände aus Aluminium der Beschlag nahme unterworfen sind. Es dürfte nunmehr bei keinem unserer Fachgenossen mehr ein Zweifel aufkommen können. Die an sich, nach den eingangs gemachten Ausführungen überflüssige Einzelaufführung vieler von der Beschlagnahme befreiter Waren soll nur den zu ängstlichen unserer Leser zeigen, was alles frei ist, und ihnen die Möglichkeit geben, zu vergleichen, was sie in ihrem Haushalte besitzen. Es kann natürlich nicht jeder erdenkliche Gegenstand aufgezählt werden, aber Aehnliches wird immer dabei sein; und die not wendige Sicherheit geben dann die vorher ausgeführten all gemeinen Beschlagnahmeregeln. Das Streifen der Zeiger. Bei den altenglischen dicken Spindeluhren wurden die starken Stahlzeiger (Zepter und Krone) mit den Fingern gestellt Um zu verhüten, dass das Minutenrohr bei diesem Zeigerstellen in die Höhe ging, war die Welle des Minutenrades, etwas länger als das Rohr, quer durchbohrt und mit einem Querstift versehen. Setzte man ein neues Glas auf solche Uhr, so musste berück sichtigt werden, dass das Glas genügend hoch war, um nicht eine Klemmung des Minutenrades zu veranlassen. Zu diesem Zwecke gab man auf die vorstehende Minutenwelle ein Tröpfchen Del, das beim Schliessen des Glases diesen Fehler deutlich sichtbar auf dem Glase markierte. Die Zeiger hatten bei diesen hohen Gläsern so viel Platz, dass von einem Streifen des Minutenzeigers am Glase nicht die Rede sein konnte. Als die Mode flachere Uhren wünschenswert machte, hessen die Schweizer und Franzosen den Stift vorm Minutenrohr weg und machten die Zeiger weniger massig, so dass das Zeigerviereck mittels des Schlüssels gedreht wurde. Bei diesem Stellen wurde häufig der dünne Minutenzeiger verbogen, hakte dann den Stunden zeiger oder streifte am Glase, ganz besonders, wenn er etwas lang war. Ein Oelen der Zeigerspitze bewies häufig, dass der Zeiger am Glase streifte. Ein Kürzen des Zeigers oder ein Biegen mit der Pinzette beseitigte diesen Fehler. Als dann die Zylinderuhren auf der Bildflache erschienen, da freute sich der Uhrmacher, dass nun, da die Zeiger von der Hinter seite gestellt wurden, das Verbiegen der Zeiger auf hören würde. Aber — da nun der Sekundenzeiger gang und gäbe wurde, so erforderte die Zeigerbewegung ganz besondere Aufmerksamkeit, ganz besonders, als in den vierziger Jahren des vorigen Jahr hunderts die übertrieben flachen Uhren modern wurden, ln der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts brachten die höher gebauten Uhren mit den Patentgläsern eine bedeutende Verbesserung des Zeigerraumes und damit eine Beseitigung des Platzmangels. Aber leider wurde der grosse Sekundenzeiger, dem die Zahl VI zum Opfer fiel, jetzt modern, der sehr leicht mit der Spitze des Minutenzeigers zusammenhakte. Ausserdem wurde die flache Form des Zifferblattes verlassen und dem Blatte eine nach der Mitte ansteigende Form gegeben. Solange man die Uhren mit vier Steinlöchern versah, fütterte man das obere Sekundenradsloch etwas nach der Minuten welle hin. Sonst musste der Sekundenzeiger, um nicht am Blatt zu streifen, recht hoch stehen. Bei Klobenuhren erreichte man dies künstliche Schiefstellen dadurch, dass man den Kloben mit der Hinterpinne des Hammers etwas streckte, indem man die Oberseite mit der Unterlage eines Stückes Seidenpapieres auf den Amboss legte und die Schläge auf die Innenseite des Klobens gab. Wurde die entstehende Ausbuchtung von der Klobenkante
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder