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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 40.1915,3-
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19150100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19150100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was die Zukunft unserem Gewerbe bringen kann
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 40.1915,3- -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 211
- ArtikelAugust Engelbrecht † 212
- ArtikelAdolf Langes Kugelhemmung mit stetiger Kraft 214
- ArtikelLohnt sich für den Uhrmacher Weihnachtsreklame in diesem Jahre? 216
- ArtikelWas die Zukunft unserem Gewerbe bringen kann 217
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 218
- ArtikelVerschiedenes 220
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 220
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) -
- BandBand 40.1915,3- -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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218 Die Uhrmacherkunst. Nr. 23 mann sein Bestehen zu sichern. Es hat sich doch ganz allgemein die Ueberzeugung Bahn gebrochen, dass die „billigen Leute“ ent weder schlechte Arbeit und Ware liefern oder sie schliesslich ihren Lieferanten nicht bezahlen, dass sie also Betrüger am Wohl stände des einzelnen und schliesslich auch der Gesamtheit sind. Jeder, der seine Lieferanten bezahlt, der seine Geschäftsunkosten bezahlt und der seinen Lebensunterhalt bezahlt, muss mit einem Mindestnutzen rechnen, unter dem er nicht wirtschaften kann, soll er nicht, wie es oben gesagt wurde, schliesslich ein Schädling der Volkswirtschaft werden. Das zu verhüten, hat der Staat wohl ein Interesse. Das „freie Spiel der Kräfte“ braucht dadurch noch lange nicht unter bunden zu werden; aber es dürfte nicht auf Kosten anderer ge schehen. Bei richtiger Rechnung ist keiner erheblich leistungs fähiger als der andere, und solche Blüten, wie sie bei Submissionen schon berühmt geworden sind, müssten und würden auf hören. Als die Gewerbefreiheit kam und nach den Worten des Ministers Hardenberg „alle Polster der Faulheit fielen“, wurden sicher mancherlei Uebelstände beseitigt, aber zu gleicher Zeit wurde anderen auch der Boden geebnet. Der Staat hat es bei seinen Bezügen von Militärbedarf am schmerzlichsten empfunden, wie ihm die „freien Kräfte“ mitgespielt haben, wie sich allerlei auf solche Gelegenheitsgeschäfte lauernde Leute zwischen ihn und die Produzenten bezw. die berufenen Lieferanten gedrängt haben, und deshalb bat er auch den Handel mit gewissen be nötigten Waren insofern beschränkt, dass er schliesslich nur solche Kaufleute zuliess, die vor einem gewissen Termin sich schon damit befasst hatten. Er beschränkte also die Gewerbefreiheit kraft seiner heutigen Machtvollkommenheit, weil er bemerkte, dass die zügellos ge wordene Art, in der sie ihm entgegentrat, ihm und damit der Gesamtheit schädlich war. Was hindert die gesetzgebenden Körperschaften, nach dem Frieden ihm auf diesem Wege, der sich als ein Segen heraus gestellt hat, zu folgen? Haben sie nicht sogar die Pflicht dazu? Und in dieser Richtung scheinen sich die eingangs angedeuteten Strömungen zu bewegen. Der zwangsweise Zusammenschluss der Handwerker, den wir in den Zwangsinnungen im kleinen haben, soll weitere Fort schritte machen. Nicht nur, dass überall solche Organisationen geschaffen werden, soll auch der Zusammenschluss nach oben, zu Innungsverbänden, sich weiter entwickeln. Zweifellos ist unser Zentralverband mit den ihm angeschlossenen Innungen und Ver einen auf dem halben Wege dahin, weshalb sein weiterer Ausbau, wenn er sich durch das Gesetz als notwendig erweisen sollte, keine grossen Schwierigkeiten mehr machen würde. Es ist ja auch vorläufig noch ein weiter Weg bis dahin. Das Ziel dieser Bewegung scheint zu sein, dass an Stelle der zügellosen Gewerbefreiheit, durch Organisation der Unter nehmer, eine wohltätige Beschränkung derselben eintritt, dass sie sich opferwillig einer strengeren Zucht unterordnen, zum Wohle des Ganzen. Allen Aussenseitem zum Trotz sei es gesagt, dass sie auch heute schon Organisationen nicht entbehren können, gleichviel ob sie ein grösser oder ein kleiner Geschäftsmann sind. Die Lücken in der unsrigen können nicht offen bleiben, und sie dürfen es auch nicht, wenn wir dem Staate, wenn er eingreift, als geschlossene Vertretung unseres Berufes entgegentreten wollen, denn es ist selbstverständlich, dass durch eine solche erzwungene Vereinigung die Interessen des gesamten Faches vertreten werden müssen. Wenn wir nicht freiwillig diese Lücken schliessen, wird es vielleicht einmal der Staat sein, denn es ist kaum an zunehmen, dass er oder die Volkswohlfahrt diesen Gedanken wieder fallen lassen wird. Der einzelne unserer Fachgenossen würde sich ebenso wohl bei einem Zwange in angedeuteter Richtung befinden als die Ge samtheit. Sein Bestehen wäre durch die gesetzlichen Vorschriften die eben unserem Gewerbe entsprechend gestaltet sein müssen, worauf zu achten unsere Aufgabe wäre — gesichert; seiner Ent wicklung nach oben keine Schranke gezogen. Der tüchtigere, fleissigere, kapitalkräftigere Mann hätte Feld genug, sich erfolg reich zu betätigen, ohne dass er den kleinen Mann ruiniert. Der alte Spruch des Volkes, dass die Grossen die Kleinen auffressen, hätte den wesentlichsten Teil seiner Richtigkeit verloren, dem ordentlichen Geschäftsmann wäre die Möglichkeit zu bestehen er leichtert. Mit der Begrenzung der Gewerbefreiheit würde auch logischerweise eine Art Befähigungsmacherei des Gewerbes aus zuüben kommen, der sich ausser auf das Fachliche auch auf das Kaufmännische und Rechnerische erstreckt. Und damit wäre uns im grossen und ganzen schon geholfen, wenn wir es durch Gesetz erreichen könnten, dass jeder, der in unserem Fache als selbständig Geschäfte treibende Person auf- treten will, vorher den Nachweis der Fähigkeit, wie es eben angegeben ist, zu liefern verpflichtet wäre. Uns fehlt nur die Fernhaltung solcher Personen, die dazu nicht im stande sind. Uhrmacher, die im Fache tüchtig sind und auch richtig rechnen, können sich selbst helfen Darum kann man hoffen, dass eine solche Organisation kommt, dass sie aber nicht Zweck, sondern auch das Mittel sei, den grossen Reinigungsprozess in unserem Gewerbe glücklich zu beginnen und zu vollenden. F. Innungs- und Vereinsnachrichten 1 ) des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. (Hauptverband der Deutschen Uhrmacher.) Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen. Verein der Berliner Uhrmacher, E. V. Allen lieben Kollegen des Zentralverbandes, sowie auch denen, die ihn kannten und ausserhalb des Verbandes stehen, teilen wir mit, dass unser allseitig hochgeschätzter Kollege und Ehrenmitglied Herr Hofuhrmacher August Engelbrecht am 12. November, 88 Jahre alt, am Geburtstage seiner sel. Frau, sanft entschlafen ist. Alle, die ihn kannten, wissen, was der heimgegangene liebe Kollege unserem Verein, dem Zentralverbande, der Deutschen Uhr macherschule und dem ganzen Uhrmaeherberufe war. Am 16. November wurde der Heimgegangene unter grösser Be teiligung auf dem Jerusalemfriedhof beerdigt. „Er ruhe sanft!“ Der Vorstand. Ernst Born, Vorsitzender. Berlin, den 17. November 1915. Bericht über die 300. ordentliche Versammlung am Dienstag, den 16. November, abends 8V a Uhr, in den „Arminhallen“, Kommandantenstrasse 58/59. Tagesordnung: 1. Ansprache unseres Ehrenmitgliedes Herrn Kollegen C. Böhnke. 2. Ueberreichung von Diplomen. 3. Verlesung des Berichts der Oktoberversammlung. 4. Vorbereitung zu den Vorstandswahlen. 5. Wahl der Kassen- und Bibliotheksprüfer. 6 Anträge aus der Versammlung. 8. Ver schiedenes und Fragekasten. Der Vorsitzende Kollege Born eröffnet um 9 s / 4 Uhr die Versammlung und spricht seine Anerkennung über die rege Teilnahme an dieser besonderen Sitzung aus, macht sodann Mitteilung über das Dahinscheiden unseres Ehren mitgliedes Herrn Kollegen Engelbrecht und hebt in längerer Ansprache die Verdienste hervor, welche sich der Verstorbene um den Verein, den Zentralverband und den Beruf erworben hat. Des weiteren macht unser Vor sitzender die Mitteilung, dass seine Familie in Trauer geraten ist, und dass sein Schwiegersohn, Herr Neumann, den Verwundungen erlegen ist, welche er im Kampfe fürs Vaterland erleiden musste; Herr Born bittet, ihn für dieses Mal von der Fortführung der Leitung zu befreien, und es übernimmt Kollege Lehmann den Vorsitz; er spricht dem Kollegen Born die herzlichste An- 1) Zur Beachtung. Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Zentralverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Ver eine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins-und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 24 bestimmte Einsendungen werden bis spätestens den 7. Deze mber erbeten. I
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