3.8 Dm gleichzeitig gestellten dritten Antrag, die Verweisung der Laudemien und Geldgefälle an die Landrentenbank, hatte der Abgeordnete Scholze später zurück genommen, der Abgeordnete Kockul dagegen in einem an die jenseitige dritte Deputation übergebenen Schreiben, eventuell und dafern der zweite Scholzesche Antrag in seiner Allgemeinheit den Beifall der Kammern nicht finden sollte, demselben die Beschränkung beigefügt: daß hierbei diejenigen baaren Geldgefälle von der Ablösung ausgenom men werden möchten, mit deren Fortbestehen gewisse Anstalten oder Zwecke bedingt sepen. Noch beschränkter endlich war von dem Abgeordneten Oehme ein Antrag dahin gestellt worden: daß nur diejenigen Geldpräsiationen der Unterthanen, welche erweislich an die Stelle früher abgelöster Frohnen und Dienste getreten, auf ein seitige Provocation abgelösi und 3 .) an die Landrentenbank verwiesen werden möchten. Als der Bericht der jenseitigen dritten Deputation über die eben bemerkte Scholzesche Petition zur Verathung an die zweite Kammer gelangt war, fügte der Antragsteller während der Debatte seinen frühem beiden Anträgen noch zwei neue damit in Zusammenhang stehende hinzu, welche dahin gingen, daß: 4 .) die Rentennachzahlung, wie sie §. 89. des Ablösungsgesehcs vorschreibt, ebenfalls mit auf die Landrentenbank übernommen, und 5 .) daß die Vorschrift des §. 19. der Verordnung über den Beginn der Amortisation bei der Landrentenbank, keine Anwendung auf diese Ab lösungen leiden, sondern daß die bezüglichen Renten zu jeder Zeit, auch später als im Jahre 1842. bei der Landrentenbank angenommen werden möchten. Diese beiden Anträge wurden indeß, da die Folgen derselben augenblick lich nicht zu übersehen waren, an die dritte Deputation zurückgcwiesen und < die letztere hat darüber ihrer Kammer den oben allegirten zweiten Bericht er- - stattet. Die unterzeichnete Deputation findet es wegen des innigen Zusammenhanges r jener spätem beiden Anträge mit der frühem Scholzcschcn Petition selbst an- - gemessen, die Resultate der beiden Berichte der jenseitigen Deputation und die r bezüglichen Kammerverhandlungen in dem vorliegenden einem Berichte zusam- - men zu stellen. Sie hat aber hierbei noch einiger mit dem Hauptgegenstande conneper Petitionen zu gedenken, welche nach Abfassung des ersten Berichtes s der jenseitigen Deputation, theilö bei der zweiten Kammer eingegangen und an u