614 Städte werden sich noch einigermaascn zu erhalten vermögen, die kleinern aber unwiderbringlich hcrabsinken. Die Vertreter des Volks aber sind berufen, den einen Theil des Landes eben so wohlwollend wie den andern in ihren Anträgen zu beachten. Endlich isi im Interesse des ganzen Staats noch ein Punct zu erwägen. Es ist vielfach erkannt worden, daß der wahre Segen für den Bewohner des Landes nur in einem angemessenen Grundbesitze besteht, weshalb denn bei voriger Standevcrsammlung die Ansicht zur Sprache kam, daß es zweckmäsig seyn dürfte, die Ausbauung neuer Häuser auf dem Lande nur dann zu gestat ten, wenn damit ein oder mehrere Scheffel Grund und Boden verbunden wür den. Die Ausbreitung der Handwerker auf dem Lande aber muß die Dorf- schaften mit einer Menge besitz- und vermögensloser Familien überschwemmen, Lie sich da weder selbst glücklich fühlen, noch zur Wohlfahrt der Gemeinden beitragen dürften. Unterzeichneter gestattet sich nicht äusser diesen Betrachtungen noch die viel fachen und wichtigen Gründe zu wiederholen, welche theils bei der Verhandlung in der zweiten Kammer zur Sprache gebracht, theils in den gegen den Be schluß der zweiten Kammer cingereichten Petitionen enthalten, und aus diesen im diesseitigen Deputationsberichtc kürzlich referirt worden sind, indem er dar auf da nöthig bei der Discussion zurückzukommen sich erlauben wird, es wird aber schon Vorstehendes genügen, seine Uebcrzeugung zu rechtfertigen, daß eine theilweise Aufhebung des Mandats vom 29. Januar 1767. zu Len dringen den Bedürfnissen der Zeit in Sachsen kcinesweges gehöre. Sollte er nun aber hierin Recht haben und dürften sich selbst die Ver- thcidigcr des Gutachtens der Majorität davon überzeugen, daß eine solche Auf hebung dem einen Theile Ler Staatsbürger weit mehr schaden als Lem an- Lern nützen würde, so wird auch ein in diesem Sinne an die hohe Staatsre gierung zu stellender Antrag für unbedenklich, zweckmäsig oder gar nothwcndig nicht erkannt werden können, es wird vielmehr ralhsam erscheinen müssen, die Erwägung dessen, was im Sinne Ler von vier Abgeordneten der zweiten Kammer cingereichten Petition geschehen kann nnd soll, und ob und was dieserhalb künftig an die Ständeversammlung zu bringen seyn dürfte, Ler hohen StaatSregiernng vertranensvoll anheim zu stellen. Der Unterzeichnete gestattet sich demnach den Vorschlag: daß die hohe Kammer dem Anträge der Herren Abgeordneten Mül ler, Vocke, Grimm und Schüller keine Folge geben, ihn vielmehr auf sich beruhen lassen wolle. Dresden, am 14. October 1837. Hartz.