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Germania
- Bandzählung
- 1.1894/95
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Germ.univ.158.m-1.1894/95
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id411898116-189500009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id411898116-18950000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-411898116-18950000
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Germania
- Autor
- Links
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GERMANIA. 381 I Gebäck wie unsere heutigen Paarwecke und nicht klein, da zwanzig Yizen aus einem Malter Weizenmehl gebacken wurden. Kranke Brüder, die nicht zum Gottesdienst kommen konnten, erhielten eine Vize nach Haus gebracht, sie wurden demnach wie anwesend gewesene behandelt. Wer zu spät zum Gottesdienste kam, erhielt nichts, die Ausbleibenden zahlten fünf Heller Strafe an die Bruder meister. Nachmittags war feierliche Vesper. Nach der selben begaben sich die Brüder, nachdem dem kirchlichen Gebrauch genüge gethan, in das der Bruderschaft gehörige Haus zu Bacharach und belustigten sich an Essen und Trinken. Beides besorgten die Brudermeister. Aufser dieser Hauptfestlichkeit bestanden noch andere Tage ge selliger Vereinigung, sogenannte »Imbfs« auf Martini, Nikolaus, DreikÖnige und Vincentiustag, sowie nach ein- gebrachtem Herbst das »Imbfs« bei der Rechnungs ablage der abgehenden Brudermeister, der die Neuwahl folgte. Die Bruderschaft ernannte acht Wahlmänner aus ihrer Mitte, vier Edle und ebensoviele Unedle. Bruder meister konnten in der ältesten Zeit nur Edle werden, die sich für die Geschäfte und die Rechnungsablage Bürger liche aus der Bruderschaft hielten und bezahlten. Die Bruderschaft besals durch Schenkung und Kauf aufser Äckern vortreffliche Weinberge. Dieselben waren ver pachtet und gaben als Pacht ein Drittel des Weinwachs tums jedes Jahres als sogenannte Drittelwingerte. Die Brudermeister stellten im Herbst die »Bruderbüdde« an die Weinberge, mafsen ein Drittel Trauben des Erzeug nisses ab, kellerten den Most ein, besorgten die Pflege des Weines und verkauften den Rest, der bei den Fest lichkeiten der Bruderschaft übrig blieb, zu gunsten der Kasse derselben. Die Bruderschaft sah auf guten Bau der verpachteten Weinberge. In einem Pachtvertrag vom 12. November 1426 lieh die Bruderschaft ihre Weinberge zu Caub, Bacharach und Oberwesel an eine Anzahl Pächter, »zu rechtem erbe vmb ein dritteyl des gewechses schynende. Auch ist beredt, daz sie die wingerte haidin sullen mit pfelen und widen vnd aller arbeyt, wie daz eynem rechten wingert zu gehört vnd mit namen zwo mayle mit dem karste zu graben und zu ruschen *), zu roren vnd iglichem Stocke syn pfale ane gwerde. Auch ist beredt, wan des lesens im herbist noit ist, so sullen sie daz den bruodermeistern ansagen vnd sol iglicher seyn budde vor dem wingert han, darufe zu teylen.« Geschieht dieses nicht, »so sollen sie zur stund, da sie sumig wurden, in ein offen Herbirg zu Bacherachen kummen vnd da sune leysten, als bürgen recht ist, daz man nennet Eideme, als lange,« bis die Sache ausge glichen sei. Dieser alte Gebrauch war anfangs des XVI. Jahrhunderts bereits erloschen. Wer den verliehenen Weinberg nicht in vorschriftsmäfsigem Stand hielt, verlor die Leihe. Es war strenge festgesetzt, wie viele Tage er wenigstens in jedem Weinberge arbeiten mufste, alle acht, später alle sieben Jahre mufste eine Düngung erfolgen, wofür die nachfolgende Weinernte dem Pächter ganz ge hörte. Die Besichtigung der Weinberge erfolgte alljähr lich durch die Brudermeister nach Urbanstag _und Ägjdi. Die Bruderschaft stand unter dem Schutz des Pfalzgrafen bei Rhein, der von den Brudermeistern dafür alljährlich zwölf Mais Wein als »manutenentz« kostenfrei geliefert l ) Laub ausbrechen. rhielt. Noch sei erwähnt, dafs Geistliche aus der Bruder schaft nach dem Tode eines Mitgliedes drei Messen, eine kurz nach der Beerdigung, die ändern am siebenten und dreifsigsten Tage nach dem Tod für das Seelenheil der Verstorbenen lesen mufsten. Jeder weltliche Bruder gab hierzu für Wein und Hostien drei Heller. Mit der kirchlichen Anschauung war es anfangs des XVI. Jahrhunderts vorüber, nach dem Verschwinden der Reliquien Werners um 1556 hörte jede kirchliche Feier seitens der Bruderschaft auf. Der Adel zog sich zurück. Das Ganze artete zu einer bürgerlichen Gesellschaft aus, die sich auch fortan »Zechbruderschaft« nannte. Mit Vorliebe nannteu sich die Mitglieder nunmehr »Zech- burger«. Einer derselben war jedes Jahr Hausmeister, bewohnte und verwaltete das der Bruderschaft gehörige Haus zu Bacherach, empfing die Pachtgelder von den Äckern, kellerte den Most im Herbst ein, zahlte der Herrschaft die zwölf Mafs Wein, bewirtete alljährlich die Gesellschaft und hatte das Recht, den Rest an Geld und Wein in seinem Nutzen zu verwenden. Das »Zechimbfs« fand als Hauptfeierlichkeit auf Martini mit gebratener Gans, altem und neuem Wein mittags und abends statt. Alle Frauenspersonen waren ausgeschlossen, auch die Bedienung besorgten Männer. Aufser der Gans ward wenig an Speisen aufgetragen, die' Küchenzettel nennen meist nur Wildpret. Gäste wurden wenige geladen, meist Beamte und angesehene Bürger aus Caub, Bacharach und Oberwesel. Abends kamen die Kinder und das Gesinde der Zechherren, solche abzuholen. War das Weinjahr ein gutes gewesen, dann wurde das Imbfs wiederholt; Gelegenheit dazu bot die Besichtigung der Weinberge im Mai und September, die Einkellerung der Weine, die Rechnungsablage und Übergabe der Lade an den neuen Hausmeister. Nach und nach nahmen aber die Schmäufse und Zechgelage an Zahl ab, auch der frühere Gebrauch, jedem Mitglied vier Mafs Wein zum Martinstrunk ins Haus zu senden, hörte ganz auf. Die Gesellschaft durfte nur eine beschränkte Anzahl Mitglieder haben* in den ältesten Zeiten, als der Adel allein die Brüderschaft bildete, waren es deren nur acht, später 24 und 30. Wer aufgenommen sein wollte, mufste von einem Mitglied vorgeschlagen sein, dann be kam er »ewig«, mufste zwei Gulden Einschreibegeld bezahlen, erhielt einen Antheil am Martinstrunk, wurde zu Gast geladen und mufste den grofsen Pokal von zwei Mafs leeren und mit den Brüdern Brüderschaft trinken. Aufnahmebedingung war, er mufste friedlich, fröhlich und bieder sein, die Fröhlichkeit des Mahles fördern und in Achtung stehen. Nur einmal im Jahr, auf Martini, war Aufnahme. Seit 1610 wurden keine Weinberge mehr verpachtet, dieselben, früher alle 40 bis 5° J a kre ver liehen, gingen stillschweigend in Besitz der Pächter über, da dieselben die Abgaben ruhig weiter zahlten. Um den guten oder schlechten Bau der »Brüderwingerte« kümmerte sich niemand. 1610 waren noch 19 Weinberge und 13 Äcker im Besitz der Gesellschaft. Als die französische Revolution hereinbrach, weigerten sich die Pächter, die bisherigen Abgaben zu geben. Die französische Re gierung drohte mit Beschlagnahme der Güter als Korporation. Die Zechherren einigten sich und machten vieles von den Gütern zu Geld oder setzten es an die
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