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Germania
- Bandzählung
- 1.1894/95
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Germ.univ.158.m-1.1894/95
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id411898116-189500009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id411898116-18950000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-411898116-18950000
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Germania
- Autor
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336 GERMANIA. aller Entschiedenheit ab. Schliefslich gab der Kurfürst dann doch soweit nach, dafs es den in der Hauptstadt sich aufhaltenden Katholiken gestattet sein solle, an dem Gesandtschafts gottesdienst teilzunehmen. Die Kurie konnte es sich nicht versagen, nach geschehener Krönung gegen diesen ohne ihre Zustimmung vollzogenen Akt zu protestieren und die katholischen Mächte vor der Anerkennung der neuen Krone zu warnen. Noch einmal gab sie der alten Vor stellung Ausdruck, dafs die ganze Christenheit ein einziges Gemeinwesen sei, welches der Papst nach den apostolischen Satzungen zu verwalten habe. Markgraf Friedrich von Brandenburg habe, indem er sich unterstanden, öffentlich den königlichen Namen anzunehmen, diese Satzungen verletzt. Im allgemeinen: denn keinem Un katholischen gebühre die geheiligte königliche Würde; im besonderen: denn das Land, auf welches er seinen Titel gegründet, gehöre nach altem Rechte dem deutschen Orden. Der Papst citiert dabei mit kühner Anmafsung das Bibel wort: »Sie haben regiert, und nicht durch mich, sie sind Fürsten geworden, und ich habe sie nicht erkannt.« Der Protest hatte keinen Er folg als den, dafs jetzt in den nächsten Jahren die Regierung wieder wachsamer gegen die katholischen Umtriebe wurde. Bald nach der Krönung war die Herrschaft Lingen durch Erb schaft an Preufsen gekommen. Aus der orani- schen Zeit her herrschte in dem Ländchen mit einer wahrhaft barbarischen Strenge die refor mierte Kirche. Der neue Landesherr gestattete den ansäfsigen Katholiken nicht im geringsten ein Abgehen von den harten Bestimmungen. In ähnlicher Weise wurden auch in den übrigen neu erworbenen Gebieten (Neuenburg, Mörs und Tecklenburg) die früheren Beschränkungen des katholischen Bekenntnisses aufrecht erhalten. Man mag über Zulässigkeit von Repressalien auf religiösem Gebiet verschiedener Meinung se ' n — so viel steht fest, dafs sie damals, wo weder am kaiserlichen Hofe noch am Reichstag oder Kammergericht Recht zu erlangen war, zum Schutz der Konfessionsverwandten gegen Be drückungen von katholischer Seite vortreffliche Dienste thaten. Nirgends wurde die Verfolgung ärger und gewaltsamer betrieben, als in den kurpfälzischen Gebieten, seit die Neuburgische Linie dort regierte; die Religionsbeschwerden gegen Kurpfalz wurden ein stehender Artikel am Reichstag, und Brandenburg war unermüdlich, dort, wie in Heidelberg, Fürsprache zu thun und Abstellung zu fordern. Da alles nichts fruchtete, griff Friedrich III. jetzt zu Repressalien. Kur fürst Johann Wilhelm hatte im Jahre 1698 den Bekennern der drei Reichsreligionen den gemein samen Gebrauch aller Kirchen und Kirchhöfe in seinem fast ganz evangelischen Lande ein geräumt. Jetzt (r705) wurde der katholische Klerus von Magdeburg, Halberstadt und Minden aufgefordert, binnen sechs Wochen die Auf hebung des Simultaneums in der Pfalz zu be wirken, widrigenfalls die gleiche Mafsregel über ihn verhängt werden würde. Das Mittel wirkte, wenn auch nicht sofort. Die Fürsorge des Königs erstreckte sich auch auf weiter abge legene Glaubensgenossen. Als der Abt von Kempten seinen reformierten Unterthanen auf dem Teinseiberg widerrechtlich ihre Kirche ent rissen hatte, wurde den Klöstern Ammensleben und Huisburg die Hälfte ihrer Einkünfte mit Be schlag belegt, worauf der genannte Prälat rasch nachgab. Man sieht, die Kurie hatte sich arg ge täuscht, als sie des Königs für ihre Pläne schon sicher zu sein glaubte. Aber so leicht gab sie das Spiel nicht verloren. Noch einmal suchte sie dem Fürsten ganz insgeheim an einer em pfindlichen Seite beizukommen. Im August 1701 erschien derselbe Pater Wolff, der bereits in der Rangerhöhungssache thätig gewesen war, noch einmal am Berliner Hofe mit dem ge heimen Aufträge, die Vermählung der jüngsten Tochter des Kaisers mit dem Kurprinzen anzu bieten. Der König nahm das Anerbieten mit gebührendem Danke an und machte nur auf die Schwierigkeit des verschiedenen Bekenntnisses aufmerksam. Mit diesem Bescheide kam Wolff nach Wien zurück, um hier mit dem preufsischen Residenten Bartholdi weiter zu verhandeln. Es bedürfe weiter nichts, meinte der Jesuit, als einer Versicherung des Königs, mit der man den Beichtvater des Kaisers und den heiligen Stuhl beschwichtigen könne, der Versicherung, dafs die Erzherzogin in Berlin ungestört ihren Gottes dienst feiern dürfe, und dafs ihre Töchter in der römischen Kirche erzogen würden, während die Söhne der Religion des Vaters folgen könnten. Es war der stille und sichere Weg des Um spinnens, wie ihn die Jesuiten liebten; sie konnten gewifs sein, sich so in dem preufsischen
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