402 Gesetzentwurf. Beschlüsse der zweiten Kammer. Gutachten der Deputation. „daß die zu Erlangung „des Heimathsrechtes „erforderliche Zeit des „Wohnsitzes mit An sässigkeit nur auf 2 „Jahre beschränkt wer- „dcn möchte" sich aussprach, und die mündliche Ausführung der Gründe sich vorbehielt, glaubten die übrigen Mit glieder „daß ein fünfjähriger „Wohnsitz angcmcsse- „ner scy, erklärten sich „demnach in dieferHin- „sichr für den Gesetz- „entwurf," Dahingegen waö L. die Erlangung dcöHei- mathsrcchtes durch Er werbung des Bür gerrechtes anbetriffk, so trat ein Mit glied, von Carlowitz, der Disposition des Gesetz Entwurfes «ul» g. 2. je doch unter der Modisica- tion bei: „daß Vic Zeit der Wohn- „sitznahme auch hier auf