M 20 2,250 Thlr. Uebertrag. dritten Secretär, weil er nicht mehr ein Hülfssecretär, son- -n dern ein ständiger ist; e) 25 - dergleichen für den ersten Aufwärter von 275 Thlr. auf fn 300 Thlr., zur Gleichstellung mit ähnlichen Bediensteten ns in anderen Ministerien; tj) 250 - neuer Gehalt für einen zweiten Aufwärter in Folge geschehe- -s< ner Einrichtung von Arbeits- und Empfangslocalitäten für rü den Vorstand des Ministeriums, da diese Localitäten von na den übrigen Geschäftsräumen des Justizministeriums ge- -sz trenut sind, vergl. Seite 7 3 der Budgetvorlage; e) 20 - Bekleiduugsgeld dem Boteu. Es ist aus dienstlichen Rück- -d sichten für angemessen befunden worden, diesem, sowie dem m: Boten bei dem Oberappellationsgericht und dem Appellations- -A gericht zu Dresden, wie bei anderen Behörden, das Tragen ns, einer einfachen, aber anständigen Dienstkleidung im Dienste ssi zur Pflicht zu machen, wozu die Verwilligung eines Be- ' -sk kleidungsgeldes erfordert wird. Dabei ist Vorbehalten, diese sfs Einrichtung auf die übrigen Appellationsgerichte zu erstrecken; ; n t) >20 - Gehaltserhöhung von 130 Thlr. auf 250 Thlr. für den iw Hausmann zu Gewährung einer Vergütung, theils um ihn ich in seiner Besoldung mit gleichen Bediensteten in anderen iw Departements gleichzustellen, theils um ihm die nothwendige sgi Haltung eines Gehilfen zu vergüten, die nach mündlicher rsh und schriftlicher Erläuterung der Königlichen Commissare M darum nothwendig ist, weil er den Hausmannsdienst in m den zwei Gebäuden zu besorgen hat, in welchen sich die sick Localitäten des Justizministeriums und das Appellations- -8n gericht zu Dresden befinden, wofür ihm bisher anS dem ms Dispositionsfonds des Ministeriums eine Remuneration nai von 70 Thlr. verabreicht worden ist; A) 800 - neuer Gehalt für einen Rechnungösecretär bei der zweiten Ab- -6p theilung des Sportelfiscalats; 5) 2000 - zu Erhöhung des Dispositionsfonds für die Canzleibedürfnisse ssii von 5000 Thlr. auf 7000 Thlr.; 5465 Thlr. Seitenbetrag.